Shield Beteiligungs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Benoit Jean-Marie Delochre seit 25.9.2025 | Geschäftsführer |
Eric Lang seit 18.11.2020 | Prokura |
Bernhard Schmitz seit 9.9.2008 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BRIAND AERO GROUP SAS | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Astron Buildings GmbHMainzGeänderter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Geänderter Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Zu den vorgenommenen Änderungen des ursprünglichen Jahresabschlusses und des Lageberichts verweisen wir auf unsere Ausführungen auf S.1 des Anhangs. 1. Allgemeines Gegenstand des Unternehmens ist die Konstruktion und der Vertrieb von Stahlhallen in erster Linie in Deutschland, aber auch in der Schweiz und je nach Nachfrage in den EU-Ländern in Osteuropa über ein Netz von Baupartnern und Direktkunden. Im Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 wurden Transaktionen mit 57 (Vorjahr: 40) Baupartnern im deutschsprachigen Raum abgewickelt, sowie mit 7 (Vorjahr: 4) im osteuropäischen Raum. Die verkaufs- bzw. konstruktionsmäßige Betreuung erfolgt in unserem Büro in Mainz sowie teilweise in den Astron Buildings Büros in Diekirch (Luxemburg), Prerov (Tschechische Re- publik) und Nyíregyháza (Ungarn). Die Gesellschaft ist seit dem 1. Januar 2022 ein Konzernunternehmen der BRIAND AERO GROUP. Der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2022 bildete ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist daher im Folgenden nur eingeschränkt möglich. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, werden diese im Folgenden linear von 9 auf 12 Monate hochgerechnet und in Klammern zusätzlich zum Vorjahreswert aufgeführt. 2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland stagnierte im Jahr 2023. Der tatsächliche preisbereinigte Bauauftragseingang lag im Bauhauptgewerbe um 1,6 % unter dem Vorjahreswert. Im Bereich Hallen (ein- oder mehrgeschossig) in Metallbauweise sank die Produktionsmenge im Jahr 2023 um 1,8 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Wachstumsprognose des IWF für 2024 sieht ein positives globales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 3,2 % vor. Für die Euro- zone wird ein Wachstum von 0,8 % und für Deutschland ein Wachstum von 0,2 % prognostiziert. Der IFO-Geschäftsklimaindex zeigt einen positiven Trend, allerdings sind weiterhin Lieferengpässe bei Vorprodukten und eine gewisse Volatilität bei den Stahlpreisen erkennbar. Unabhängig davon bleibt der Stahlbau für Hallen attraktiv, zumal mittlerweile sehr energiespa- rende Bauweisen möglich sind und die CO2 -Bilanz von Stahl attraktiv ist. 3. (Nicht) finanzielle Leistungsindikatoren Die finanziellen Leistungsindikatoren, die zur Unternehmenssteuerung herangezogen werden, sind die Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Zinsergebnis, Beteiligungserträgen und Steuern (EBIT). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden zur Unternehmenssteuerung nicht maßgeblich herangezogen. 4. Geschäftsverlauf Ertragslage Bedingt durch das Rumpfgeschäftsjahr im Vorjahr sind die Vorjahreszahlen nur eingeschränkt mit den aktuellen Werten vergleichbar. Das Rumpfgeschäftsjahr bestand nur aus neun Mona- ten, während das aktuelle Geschäftsjahr im Vergleich zwölf Monate umfasst. Um eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten zu ermöglichen, werden diese im Folgenden linear von 9 auf 12 Monate hochgerechnet und in Klammern zusätzlich zum Vorjahreswert aufgeführt. In Anbetracht der volatilen Umstände durch den Russland-Ukraine Krieg sowie der daraus resultierenden Rohstoffkrise kann die Entwicklung der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr als gut bezeichnet werden. Die Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2023 lagen mit TEUR 27.236 über den im Vorjahr prognostizierten Umsatzerlösen von EUR 25 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr mit TEUR 24.272 (Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 32.363) sind die Umsatzerlöse gesunken, was in erster Linie an einem Großprojekt liegt, welches im Vorjahr realisiert wurde. Der Rohgewinn (Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand einschließlich Bestandsveränderungen) hat sich von im Vorjahr TEUR 3.712 (Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 4.949) auf TEUR 5.008 erhöht (von 15,3% auf 18,4%). Die geringere Rohgewinnmarge im Vorjahr beruht hauptsächlich auf gestiegenen Einstandspreisen für Stahlprodukte, die erst im Folgejahr vollständig an die Kunden weitergegeben werden konnten. Der Personalaufwand hat sich durch den unterschiedlichen Vergleichszeitraum um TEUR 403 auf TEUR 2.325 erhöht (Vorjahr: TEUR 1.922, Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 2.563). Bereinigt um diesen Effekt ergibt sich trotz einer leicht gestiegenen Mitarbeiterzahl ein um 9,3% gesunkener Personalaufwand, der hauptsächlich durch geringere Mitarbeiterboni be- dingt ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von TEUR 1.810 (Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 2.413) im Vorjahr auf TEUR 3.044 gestiegen. Der Zunahme ist insbesondere auf die Erhöhung von Konzernumlagen sowie höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Forderungsausfallrisiken zurückzuführen. Das Geschäftsjahr 2022/23 endet mit einem positiven Betriebsergebnis (EBIT) von TEUR 35. Das erwartete positive operative Betriebsergebnis von ca. EUR 1,5 Mio. konnte damit nicht erreicht werden, was hauptsächlich an den gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegt. Die Betriebsergebnismarge (Betriebsergebnis/Umsatzerlöse) verringerte sich im geänderten Jahresabschluss auf 0,1 % (Vorjahr: 0,8 %). Nachdem die Astron Buildings Sp. zo. o., Warschau/Polen, im Vorjahr eine Dividende von TEUR 418 ausgeschüttet hatte, waren im Geschäftsjahr keine Beteiligungserträge zu ver- zeichnen. Der positive Saldo der Zinserträge und Zinsaufwendungen betrug TEUR 478 (Vorjahr: TEUR 83, Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 111). Marktübliche Zinssätze für Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden angewandt. Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2023 beträgt TEUR 136 (Vorjahr: TEUR 78, Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 104). Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 374 (Vorjahr: TEUR 609, Vorjahr hochgerechnet 12 Monate: TEUR 812). Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich zum Bilanzstichtag 30. September 2023 gegenüber dem 30. September 2022 von TEUR 19.254 auf TEUR 21.000 erhöht. Auf der Aktivseite ist der Anstieg der Bilanzsumme im Wesentlichen auf einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 2.479 auf TEUR 8.488 zurückzuführen, der hauptsächlich durch höhere Intercompany-Darlehen bedingt ist. Weiterhin sind stich- tagsbedingt die unfertigen Erzeugnisse (laufende Projekte) um TEUR 1.722 auf TEUR 8.461 und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 515 auf TEUR 2.147 gestiegen. Gegenläufig sind die liquiden Mittel um TEUR 1.519 auf TEUR 1.767 und die sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 1.465 auf TEUR 74 zurückgegangen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthielten im Vorjahr eine Forderung gegen die Alt-Gesellschafterin Lindab GmbH, Bargteheide, in Höhe von TEUR 1.419, die im Geschäftsjahr bezahlt wurde. Auf der Passivseite resultiert der Anstieg der Bilanzsumme insbesondere aus der Erhöhung Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 2.304 auf TEUR 2.344 und dem infolge des erzielten Jahresüberschusses um TEUR 374 auf TEUR 5.483 leicht gestiegenen Eigenkapital. Die Eigenkapitalquote liegt bei 26,1% (Vorjahr: 26,5%). Finanzlage Die Gesellschaft verfügt über ausreichende Eigenmittel, so dass im Laufe des Geschäftsjahres die Liquidität der Gesellschaft jederzeit gewährleistet war und alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt werden konnten. Die liquiden Mittel betragen zum 30. September 2023 TEUR 1.767 (Vorjahr: TEUR 3.286). 5. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Im kommenden Geschäftsjahr (1. Oktober 2023 bis 30. September 2024) wird das allgemeine wirtschaftliche Umfeld weiterhin maßgeblich von mehreren Faktoren bestimmt. Im Bereich des Geschäftsfeldes der Parkhäuser in Stahlbau sowie auch bei größeren Projek- ten für Stahlhallen sehen wir gute Chancen. Chancen sieht die Gesellschaft auch im stetigen Ausbau des Vertriebsnetzes, insbesondere im deutschsprachigen Raum sowie in der aktuellen Klimadebatte, welche mittelfristig einen energieeffizienten Betrieb von Gebäuden in den Fokus stellen wird. Im Ostgeschäft hängt es stark von der Nachfrage der Baupartner in einem wettbewerbsintensiven Umfeld ab. Risiken sehen wir in den schwer zu quantifizierenden Auswirkungen steigender Zinsen sowie der allgemeinen Verunsicherung aufgrund anhaltender Probleme in der Lieferkette und höhe- rer Energie- und Rohstoffpreise. Projektbezogen kann es dadurch zu Verzögerungen in der Baurealisierung kommen. Ausfall-, Kredit- und Liquiditätsrisiken werden durch interne Kontroll- mechanismen weitestgehend minimiert. Es bestehen keine Risiken, die den Fortbestand oder die Entwicklung der Gesellschaft gefähr- den. Für Einzelrisiken ist in ausreichendem Maße durch die Bildung von Rückstellungen für Schadensregulierung Vorsorge getroffen worden. Wirtschaftliche Risiken bestehen durch den weiterhin hohen Preisdruck in der Branche. 6. Ausblick Ende August 2024 belief sich der Umsatz auf EUR 21 Mio. Durch den Rückgang des Stahl- preises verbesserte sich die Rohgewinnmarge im Vergleich zum Vorjahr um 2%. Das Betriebsergebnis beträgt bereits EUR 0,6 Mio. Für das Geschäftsjahr 2023/24 erwarten wir einen end- gültigen Jahresumsatz von ca. EUR 23 Mio. und ein Betriebsergebnis von 4% bzw. EUR 1 Mio. Ende August 2024 verfügt die Astron Buildings GmbH über einen Auftragsbestand von ca. EUR 14,1 Mio. (Vorjahr: EUR 21,4 Mio.). Für die Astron Buildings GmbH erwarten wir aufgrund der aktuellen Auftragslage eine rückläu- fige Entwicklung der Geschäftslage im Geschäftsjahr 2024/25. Unter der Annahme, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich än- dern, erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024/25 derzeit einen Rückgang der Umsatzerlöse um ca. 20% und einen Rückgang des operativen Ergebnisses um mehr als 40%.
Mainz, den 16. September 2024 / 19. Dezember 2025 Die Geschäftsführung BilanzAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht scroll
Gründe für die Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Im ursprünglichen, am 16. September 2024 aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 wurden rückwirkend für das Geschäftsjahr erfolgte Anpassungen der internen Verrechnungspreise für verschiedene Serviceleistungen innerhalb der BRIAND AERO GROUP nicht berücksichtigt. Insofern war der ursprüngliche Abschluss fehlerhaft. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben im Rahmen der Änderung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 nunmehr Anpassungen der konzerninternen Verrechnungspreise von TEUR 2.344 und daraus resultierende Steueranpassungen von TEUR 625 berücksichtigt. Durch diese Korrektur haben sich der ursprüngliche Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 wie folgt geändert: Änderung der Bilanz Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 2.344 auf TEUR 2.344 Verringerung der Steuerrückstellungen um TEUR 625 auf TEUR 214 Verringerung des Jahresüberschusses um TEUR 1.718 auf TEUR 374 Änderung der Gewinn- und Verlustrechnung Erhöhung des Materialaufwands um TEUR 2.344 auf TEUR 23.949 Verringerung des Steueraufwands um TEUR 625 auf TEUR 136 Verringerung des Jahresüberschusses um TEUR 1.718 auf TEUR 374 Änderung des Anhangs Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“: Erläuterungen zu den Steuerrückstellungen Abschnitt „Erläuterungen zur Bilanz“: Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten Unterzeichnung Änderung des Lageberichts Abschnitt „4. Geschäftsverlauf - Ertragslage“ Abschnitt „4. Geschäftsverlauf - Vermögenslage“ Unterzeichnung Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/23 sind gemäß den Vorschriften des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes sowie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt. Die Astron Buildings GmbH weist zum Abschlussstichtag die Merkmale einer „mittelgroßen“ Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Infolge der Übernahme der Anteile an der Gesellschaft durch die BRIAND AERO GROUP SAS, La Roche-sur- Yon/Frankreich, zum 31. Dezember 2021, hat die Gesellschaft zwecks Vereinheitlichung des konzernweiten Abschlussstichtags ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. September 2022 gebildet. Die Gewinn- und Verlustrechnung für das laufende Geschäftsjahr ist daher nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Vorjahresvergleichsangaben in der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen sich auf einen kürzeren Vergleichszeitraum (9 Monate im Rumpfgeschäftsjahr vs. 12 Monate im laufenden Geschäftsjahr). Abweichend zum Vorjahr werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des laufenden Geschäftsjahres die Aufwendungen für bezogene Leistungen von TEUR 7.439 innerhalb des Materialaufwands separat ausgewiesen. Eine Anpassung des Vorjahresausweises ist nicht erfolgt. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren ansonsten unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bilanzierung und Bewertungsmethoden Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wurden entsprechend der Einschätzung zur Nutzung der immateriellen Faktoren für den Firmenwert acht Jahre zugrunde gelegt. Der Firmenwert wurde in der Handelsbilanz zum 31. Dezember 2010 auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, die zwischen drei und zehn Jahren liegt, linear vorgenommen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Materialeinzelkosten, den Fertigungseinzelkosten und den Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessenen Teilen der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind, bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Für Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen von insgesamt TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 146) gebildet. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert bilanziert worden. Die aktiven Abgrenzungsposten beinhalten Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit danach betreffen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Wahlrechts zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsverpflichtung ist in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsverpflichtung ist basierend auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter Verwendung des Projected-Unit-Credit-Verfahrens (PUC Methode) sowie unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach der Vorschrift des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bewertet worden. In Ausübung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde für die Bewertung zum Bilanzstichtag ein Rechnungszinsfuß von 1,81% bzw. 1,66% (durchschnittlicher Marktzinssatz für eine genommene Restlaufzeit von 15 Jahren basierend auf einem Jahresdurchschnitt von 10 bzw. 7 Jahren) angewendet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zum 30. September 2023 beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR -1). Dieser Betrag darf nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem vorstehenden Unterschiedsbetrag entsprechen. Mit BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2016 wurde klargestellt, dass die Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB nicht zu einer Abführungssperre führt. Für die Pensionsverbindlichkeit existiert ein Rückdeckungsversicherungsvertrag. Entsprechend erfolgt der Ausweis des Erfüllungsbetrags der Pension (TEUR 39) saldiert mit dem zum Zeitwert bewerteten Rückdeckungsanspruch (TEUR 34). Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) fordert für Pensionsbewertungsstichtage ab dem 31.12.2022 eine sogenannte kongruente Bewertung der beiden Bilanzseiten (Passiv- und Aktivseite), wenn die Leistungszahlungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und die Rückzahlung der Leistungen durch die Versicherung an das Unternehmen übereinstimmen. Dies ist in der Rechnungslegungsanmerkung IDW RH FAB 1.021 festgelegt. Die Auswirkung der erstmaligen Anwendung der neuen Behandlung ist in den oben genannten Zahlen enthalten. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen zum 30. September 2023 folgt dem Primat der Aktivseite. Durch die erstmalige Anwendung des Rechnungslegungshinweises IDW RH FAB 1.021 hat sich die Pensionsrückstellung um TEUR 2 erhöht. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz scroll
Die Werte sind dem IFRS-Jahresabschluss zum 30. September 2023 vom 19. April 2024 entnommen. Der Wechselkurs von PLN zu EUR beträgt zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung: 1 PLN = 0,22 EUR. Vorräte Die Vorräte betreffen zum einen angefallene Ingenieurstunden für noch nicht fertiggestellte Aufträge von TEUR 1.163. Zum andern wurden angefangene Arbeiten von TEUR 7.298, gemindert um den Gewinnzuschlag aktiviert. Forderungen Sämtliche Forderungen haben zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 11.105 (Vorjahr: TEUR 7.476) Forderungen aus kurzfristigen Darlehen, die in Höhe von TEUR 2.649 (Vorjahr: TEUR 1.467) mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen saldiert wurden sowie mit TEUR 32 (Vorjahr: TEUR 0) sonstige Forderungen. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30). Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen mit TEUR 136 laufende Ertragsteuern sowie mit TEUR 78 Ertragsteuern für Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 255), für aktuelle und latente Kundenreklamationen (TEUR 142) sowie für Personal (TEUR 73). Verbindlichkeiten Sämtliche zum Stichtag ausgewiesene Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit TEUR 2.344 (Vorjahr: TEUR 92) aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 52) mit Forderungen aus Lieferungen saldiert wurden. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsätze umfassen Bau- und Beratungsleistungen von Astron-, Astrotherm-, Astronet- und Astropol- sowie Mezzan-Beams-Stahlbauhallen. Geographisch lassen sie sich wie folgt aufteilen: scroll
Daneben sind in den Umsatzerlösen TEUR 529 (Vorjahr: TEUR 0) aus Konzernweiterbelastungen an verbundene Unternehmen enthalten. Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1). Sonstige Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte/Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen insgesamt TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 652). Die Verträge haben eine Fälligkeit bis längstens 2026. Arbeitnehmerzahl Im Jahresdurchschnitt wurden 27 Mitarbeiter (Vorjahr: 24) beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte. Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist: • Herr Dr. Christian Flertmann, Business Developer Manager, Mainz (bis 27. April 2023) • Herr Marc Buchheimer, Business Unit Manager, Heiderschied/ Luxemburg (ab 27. April 2023) Die Berufsbezeichnung entspricht im Übrigen der Organstellung. Von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht. Nachtragsbericht Zu den Auswirkungen des anhaltenden Krieges zwischen Russland und der Ukraine verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 5 Prognose-, Chancen- und Risikobericht des Lageberichts. Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich darüber hinaus nach dem Stichtag nicht ergeben. Konsolidierungskreis Alleinige Gesellschafterin ab dem 1. Januar 2022 ist die BRIAND AERO GROUP SAS La Roche-sur- Yon/Frankreich. Der vorliegende Jahresabschluss der Astron Buildings GmbH wird in den Konzernabschluss der BRIAND AERO GROUP zum 30. September 2023 einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Mainz, den 16. September 2024 / 19. Dezember 2025 Die Geschäftsführung Bericht des AufsichtsratsKeiner. Anlagespiegel zum 30.9.2023scroll
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sonstige BerichtsbestandteileAngaben zu Unterzeichnern:
Benoit Delochre, Geschäftsführer Eric Lang, Prokurist Bernhard Schmitz, Prokurist Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Astron Buildings GmbH, Mainz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Astron Buildings GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Astron Buildings GmbH, Mainz, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsäch- liche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 16. September 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 19. Dezember 2025 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen, der Steuerrückstellungen, der Materialaufwendungen sowie des Steueraufwands bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Abschnitt „Gründe für die Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“, sowie im geänderten Lagebericht, Abschnitt 4, wird verwiesen.
Hamburg, den 16. September 2024 / Begrenzt auf die im Hinweis zur Nachtragsprüfung genannten Änderungen: 19. Dezember 2025 Michael Kritzer, Wirtschaftsprüfer Frank Bertram, Wirtschaftsprüfer |
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