AGOR-AT
GmbH
Ohrdruf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.230,00 |
51.249,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.970,00 |
4.845,00 |
| II.
Sachanlagen |
37.260,00 |
46.404,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.829.451,25 |
2.543.079,43 |
| I.
Vorräte |
86.441,56 |
188.306,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.708.290,68 |
1.976.706,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.719,01 |
378.066,15 |
| Aktiva |
1.869.681,25 |
2.594.328,43 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
115.415,30 |
651.704,52 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.817,70 |
12.817,70 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| II.
Gewinnvortrag |
638.886,82 |
158.046,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
536.289,22 |
-480.839,96 |
| B.
Rückstellungen |
644.706,68 |
795.518,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.109.559,27 |
1.147.104,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.109.559,27 |
1.147.104,93 |
| Passiva |
1.869.681,25 |
2.594.328,43 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die AGOR-AT GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
nach § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft hat ihren
eingetragenen Sitz in der Scherershüttenstrasse 7,
99885 Ohrdruf und ist im Handelsregister Jena unter der
Nummer HRB 516078 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Beachtung der in
§§ 252 ff. HGB vorgeschriebenen
allgemeinen Bewertungsgrundsätze und den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die
allgemeinen Gliederungsgrundsätze des
§ 265 HGB werden eingehalten.
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1
Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der
Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) werden
eingehalten. Die Gliederung der Bilanz erfolgt
gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die
Gewinn‑ und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach
§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB wurde
insoweit Gebrauch gemacht.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
Immaterielle Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig
nach der linearen Methode über die nach
betriebsindividuellen und Branchenerfahrungswerten
geschätzten Nutzungsdauern abgeschrieben oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Im Allgemeinen
liegen die Nutzungsdauern zwischen 3 und 5 Jahren. Vom
Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände gemäß §248
Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Sachanlagen werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Nutzungsdauern orientieren sich grundsätzlich an den
steuerlichen Richtwerten. Anpassungen werden vorgenommen,
soweit die betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern
abweichen. Den planmäßigen linearen
Abschreibungen liegt bei Gebäuden in der Regel eine
Nutzungsdauer von bis zu 40 Jahren zugrunde. Bei anderen
Anlagen und bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung
liegen die Nutzungsdauern überwiegend zwischen drei
und 10 Jahren. Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR
150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauern orientieren
sich grundsätzlich an den steuerlichen Richtwerten.
Anpassungen werden vorgenommen, soweit die
betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern abweichen. Den
planmäßigen linearen Abschreibungen liegt bei
Gebäuden in der Regel eine Nutzungsdauer von bis zu 40
Jahren zugrunde. Bei anderen Anlagen und bei der Betriebs-
und Geschäftsausstattung liegen die Nutzungsdauern
überwiegend zwischen drei und 10 Jahren. Die im
Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen
Vermögensgegenstände bis EUR 150,00 werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei Sach- und
Finanzanlagen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden
mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgt zu Durchschnittspreisen.
Abwertungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen
in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter
Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie
auf Grund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und
gesunkener Verkaufspreise. Unfertige Erzeugnisse und
Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den
Einzelkosten die durch die Produktion veranlassten
Fertigungs- und Materialgemeinkosten und Abschreibungen
sowie produktionsbezogene Verwaltungskosten. Zuvor erfasste
Wertminderungen werden bei Wegfall der
Wertminderungsgründe zurückgenommen. Eine
Zuschreibung erfolgt bis maximal zur Höhe der
ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken wird
durch Einzelwertberichtigungen auf den niedrigeren
beizulegenden Wert Rechnung getragen. Dem allgemeinen
Ausfall‑ und Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird basierend auf
Erfahrungswerten durch eine pauschalierte
Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1 % auf die nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungen Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert
bilanziert.
Rückstellungen werden jeweils in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sonstige Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von
der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 6,8
(Vorjahr: 26) Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Gesellschaft wird durch ihren
Geschäftsführer Herrn Felix Markus Loose
vertreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Ohrdruf, 16.07.2024
gez.
Felix Loose, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024
festgestellt.
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