BVV
Baureinigung GmbH
Kaiserslautern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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II. Sachanlagen
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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227.543,70
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204.957,41
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II. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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1.174,02
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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227.543,70
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206.131,43
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-26.954,06
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-37.651,10
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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19.019,25
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10.697,04
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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209.914,22
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207.521,20
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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227.543,70
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206.131,43
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ANHANG
Allgemeine Angaben
Ausweis und Gliederung des Jahresabschlusses entsprechen
den §§ 265 ff HGB.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Für die Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften gemäß § 288
i.V.m. § 326 HGB angewandt.
Ein Lagebericht muss nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
nicht erstellt werden.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 283 HGB)
vorgenommen.
Aktiva
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen
Nutzungsdauer und in der steuerlich zulässigen
Höhe, bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG sind im Erwerbsjahr vollständig
mit einem Erinnerungswert von 1,00 Euro abgeschrieben
worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren
Tagespreisen bewertet.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten, jedoch nicht zu einem höheren
Wertansatz als dem voraussichtlichen Erlös
abzüglich der bis zur Endabnahme noch anfallenden
Kosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen
Fertigungsmaterial, Fertigungslohn und die entsprechenden
Gemeinkosten. Das Niederstwertprinzip wird beachtet.
Dem Bestandsrisiko aus Ungängigkeit wird durch
angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Innerhalb der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren
Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung
getragen. Der Ausweis erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz
als Abzug an den Kundenforderungen.
Die Berechnungsgrundsätze bei der
Pauschalwertberechtigung auf Forderungen wurden
gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet.
Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der
sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Eine Rückstellung für latente Steuern war nicht
zu bilden.
Die Berechnungsgrundsätze bei den
Rückstellungen wurden gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert.
Sämtliche Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag bewertet.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Sämtliche Verbindlichkeiten bestanden nur
gegenüber Gesellschaftern. Um die bilanzielle
Überschuldung abzuwenden wurde mit den Gesellschaftern
hinsichtlich der ausgewiesenen Verbindlichkeiten eine
Rangrücktrittsvereinbarung geschlossen.
Sämtliche Forderungen lagen gegenüber
Gesellschaftern im Berichtsjahr vor.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB und
§ 268 Abs. 7 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Eigentumsvorbehalte über das übliche Maß
hinaus bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführungsorgane
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer Markus Kohler
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Brackenheim, den 20.
März 2016
Markus
Kohler
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20.03.2016
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