Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Remantec Aktiengesellschaft
Ginsterweg 5, 51491 Overath, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian-Calin Zgunea seit 3.7.2008 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Remantec AktiengesellschaftFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANLAGE 1 - ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2011 REMANTEC AG1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Remantec AG, in Frankfurt am Main, ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der allgemeinen Bewertungsvorschriften gemäß § 252 HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens aufgestellt. Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden entsprechend den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB i. V. §§ 254, 279 HGB bewertet. Die Zugänge sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bzw. mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den steuerlich zulässigen Höchstwerten. Die Abschreibungen erfolgen linear. Die Zugänge des Anlagevermögens werden auf den Monat des jeweiligen Zugangs zeitanteilig abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungspreis von netto mehr als 150 € bis zu 1.000 € wird ein Sammelposten gebildet, der mit jeweils 20% jährlich aufgelöst wird (§ 6 Abs.2a EStG). Die Darstellung des Anlagespiegels gem. § 268 Abs.2 S.1 HGB erfolgt im Blatt 2 des Jahresabschlusses. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausgehend vom Nennwert unter Beachtung eines eventuellen Ausfallrisikos bewertet worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen. 2. Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Bruttowertentwicklung im Geschäftsjahr 2011 sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Alle in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter. Durchschnittlich wurde im Geschäftsjahr 1 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Es wurden Maßnahmen ergriffen die Überschuldung zu beseitigen. Die Geschäftsführung erfolgte durch den Vorstand, Herrn Florian Zgunea Es besteht Einzelvertretungsberechtigung. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Aurel Zgunea (Vorsitzender) Christoph-Oliver Zgunea (stellvertretender Vorsitzender) Marlene Mädian Da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, besteht gemäß § 264 (1) S.3 HGB keine Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts. 3. Weitere Angabepflichten nach § 160 AktG Das gezeichnete Kapital der Remantec AG betrag am Bilanzstichtag 50.0000 € und ist gestückelt in 50.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.10.2012 |
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