Longevity
Partners GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.604,00 |
14.310,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.510,00 |
2.936,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.094,00 |
11.374,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
834.604,11 |
416.029,26 |
| I.
Vorräte |
237.046,00 |
159.999,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
459.826,61 |
191.485,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.731,50 |
64.544,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
471,70 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
118.509,68 |
113.937,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
964.189,49 |
544.276,33 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
138.937,07 |
1.784,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.572,61 |
137.152,87 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
118.509,68 |
113.937,07 |
| B.
Rückstellungen |
20.708,00 |
35.460,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
943.481,49 |
508.816,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
964.189,49 |
544.276,33 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Longevity Partners GmbH (im Folgenden auch kurz
"Gesellschaft") hat ihren Sitz in München und ist beim
Amtsgericht München im Handelsregister unter der
Registernummer HRB 263602 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die in §§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288
Abs. 1 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
einer kleinen Kapitalgesellschaft kodifizierten
größenabhängigen Erleichterungen wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Der besseren Lesbarkeit wegen erfolgen die
Wertangaben in Tausend Euro (T€).
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Bilanzierung
Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches erstellt. Die auf den vorhergehenden
Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden
werden stetig angewendet.
2.2
Bewertung
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (2
bis 3 Jahre), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die beweglichen Anlagegegenstände
werden linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer (3 Jahre) abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von netto € 250,00 wurden sofort
aufwandswirksam verrechnet.
Zugegangene abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände sowie bestimmte erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände
(Trivialprogramme) des Anlagevermögens mit einem
Anschaffungswert ab netto € 250 von bis zu netto
€ 800, die einer selbstständigen Nutzung
fähig sind, werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt
retrograd ausgehend von den Nettoerlösen unter Abzug
der Gewinnmarge und dem geschätzten
Fertigstellungsgrad zum Abschlussstichtag.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Sofern erforderlich, werden
erkennbare Einzelrisiken durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wird sofern erforderlich durch
eine Pauschalwertberichtigung auf die Netto-Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundebank monatlich bekannt gegeben
werden.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.
Angaben zur Bilanz
3.1
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende
Posten und Sachverhalte:
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegenüber Konzernunternehmen in
Höhe von T€ 19 (Vorjahr: 0) enthalten.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
Konzernunternehmen in Höhe von T€ 60 (Vorjahr:
T€ 22) enthalten.
3.2
Umlaufvermögen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt T€ 14
(Vorjahr: T€ 14).
Angaben zu Forderungen gegenüber
Gesellschaftern
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf T€ 0
(Vorjahr:T€ 0).
3.3
Eigenkapital
Das voll eingezahlte gezeichnete Kapital in Höhe
von T€ 25 entspricht der Satzung und der Eintragung in
das Handelsregister.
Die Gesellschaft ist mit einem nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€
119 bilanziell überschuldet. Zur Beseitigung einer
möglichen insolvenzrechtlichen Überschuldung hat
die Alleingesellschafterin am 29. April 2024 den
qualifizierten Rangrücktritt über €
479.692,83 auf ihre Forderungen mit Wirkung zum 31.
Dezember 2021 erklärt.
Darüberhinaus hat die Alleingesellschafterin am
29. April 2024 die Darlehensvereinbarung vom 4. April 2022
dahingehend geändert, als dass der Gesamtbetrag des
Anspruch auf durch die Gesellschaft jederzeit abrufbare
Darlehensmittel von € 350.000,00 auf €
1.000.000,00 erhöht wurde. Eine Kündigung des
Darlehensvertrags durch die Alleingesellschafterin ist bei
bestehender insolvenzrechtlicher Überschuldung nach
§ 19 InSo nicht möglich, ebenso wurde das
Kündigungsrecht nach § 490 Abs. 1 BGB der
Alleingesellschafterin ausgeschlossen. Auf die jeweils in
Anspruch genommene Darlehenssumme wurde außerdem der
qualifizierte Rangrücktritt erklärt. Die
Darlehenszussage hat eine unbestimmte Laufzeit und der
ausstehende Darlehensbetrag wird mit 3,0 % p.a. verzinst.
Die Darlehensvereinbarung kann unter Umständen als
betragsmäßig begrenzte Patronatserklärung
zugunsten der Gesellschaft angesehen werden.
Die Geschäftsführung und die Gesellschafter
haben zudem eine positive Fortbestehensprognose abgegeben,
welche solange aufrechterhalten werden kann, wie die zur
Planung angenommenen Prämissen auch tatsächlich
eintreten. Hinsichtlich der der positiven
Fortbestehensprognose zu Grunde liegenden Planung weist die
Gesellschaft darauf hin, dass deren Eintreten von einer
Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb
des Einflussbereiches der Gesellschaft liegen, beeinflusst
wird. Diese Faktoren können dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der
Gesellschaft wesentlich von den der Planung zu Grunde
gelegten Prämissen abweichen, was entsprechende
Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Gesellschaft nach sich ziehen kann. Auch wenn wir die
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
als angemessen erachten, bestehen bezüglich der
handelsrechtlichen Fortführungsprognose erhebliche
Unsicherheiten, die wir nicht abschließend beurteilen
können. Die Gesellschaft ist zur Erreichung der
Planung der positiven Fortbestehensprognose auf
Finanzierung durch ihre Muttergesellschaft angewiesen.
Sollte die Muttergesellschaft nicht in der Lage sein, die
zugesagten Kredite bereitzustellen, hätte dies
entsprechend negative Auswirkungen auf die positive
Fortbestehensprognose, sofern die Gesellschaft in so einem
Fall nicht in der Lage ist, alternative
Finanzierungsquellen zu erschließen.
Die Bilanz wurde ohne Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
3.4
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
belaufen sich auf T€ 480 (i. V. T€ 89).
4.
Sonstige Angaben
4.1
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11 (Vorjahr: 12).
4.2
Konzernzugehörigkeit
Die Longevity Partners GmbH wurde in den
Konzernabschluss der LONGEVITY PARTNERS LIMITED, London,
einbezogen.
Die LONGEVITY PARTNERS LIMITED, London, stellt den
Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Konzernkreis auf.
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 30. April
2024
gez.
Etienne Cadestin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2024
festgestellt.
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