SUNNATEC
GmbH
Rohrdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.037,00 |
1.890,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.423,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.614,00 |
1.890,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
68.036,45 |
35.737,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.676,24 |
28.410,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.360,21 |
7.327,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.073,45 |
37.627,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.272,33 |
18.505,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
1,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
4.626,12 |
4.626,12 |
| III.
Gewinnvortrag |
13.878,36 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.232,15 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
13.878,36 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
8.146,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.301,12 |
10.975,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.073,45 |
37.627,46 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sunnatec GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Auf die Gesellschaft findet die für kleine
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
geltenden Regelung Anwendung. Von der ihr eingeräumten
Erleichterung bei der Aufstellung des Anhangs
gemäß § 288 Satz 1 HGB macht die
Gesellschaft Gebrauch.
B. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die Anschaffungskosten wurden unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungskostenminderungen ermittelt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
grundsätzlich linear vorgenommen. Zugänge werden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften pro rata
temporis abgeschrieben.
Die Zugänge an geringwertigen
Vermögensgegenständen im Sinne des § 6 II
EStG werden im Zugangsjahr grundsätzlich
vollständig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet. Der Kassenbestand sowie das
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen in ausreichendem Umfang alle bis zur
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Informationen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen 45.429,57 EUR (Vorjahr: 28.410,34 EUR).
D.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war in 2010 Herr Franz
Kreidl, Elektromeister, bestellt.
Mit Gesellschafterversammlung vom 06.09.2010 wurde
die Umfirmierung in eine GmbH bei gleichzeitiger
Erhöhung des Stammkapitals auf 25.000,00 EUR
beschlossen. Die bisher nach § 5a Abs. 3 GmbHG
gebildete, gesetzliche Rücklage wurde in eine frei
verfügbare Gewinnrücklage umgewandelt.
Rohrdorf, den 28.12.2011
Der Geschäftsführer
Gez. Franz Kreidl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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