Bünsche & Bornstein GmbH vertreten durch RA
Raap
Hönow
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
4.166,80 |
18.055,60 |
| davon
eingefordert |
4.166,80 |
18.055,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.887,60 |
32.762,62 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
380,63 |
8.180,28 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.506,97 |
24.582,34 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
570.003,21 |
562.525,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
619.057,61 |
613.343,39 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
588.089,76 |
582.385,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.478,04 |
5.704,05 |
| B.
Rückstellungen |
12.214,22 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
606.843,39 |
606.843,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
619.057,61 |
613.343,39 |
Anhang
der
Bünsche & Bornstein GmbH
vertreten d. d. Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt
Axel Raap
Hamburg
zum 31. Dezember 2006
A. Allgemeine Angaben
Mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) wurde
zum 25.11.1999 über das Vermögen der Bünsche
& Bornstein GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Axel Raap,
Hamburg, bestellt. Die Auswirkungen des Insolvenzverfahrens
sind - soweit bekannt - im Jahresabschluss der Gesellschaft
berücksichtigt. Der Geschäftsbetrieb der
Schuldnerin wird nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens von dem Unterzeichner nicht
fortgeführt. Die Gesellschaft befindet sich in
Liquidation.
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 246 bis 256 aufgestellt und
§§ 265 ff. HGB gegliedert. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt
entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Falls erforderlich wird der niedrigere
beizulegende Wert angesetzt.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, bis zu einem Wert von EUR 410,00,
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Vermögensgegenstände die dem
Geschäftsbetrieb nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt
sind, werden mit dem Buchwert in das Umlaufvermögen
überführt und anschließend wie
Vorratsvermögen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
angesetzt und - soweit erforderlich - um
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
gemindert.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme und
berücksichtigt alle am Abschlussstichtag erkennbaren
Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle
erkennbaren Risiken in Höhe der erwarteten
Inanspruchnahme berücksichtigt.
Auf die Aufstellung eines Anlagengitters wird unter
Hinweis auf § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Bünsche & Bornstein GmbH stellt die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 01.01.2006 bis 31.12.2006 gemäß § 275
Absatz 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren auf.
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung von der Erleichterung des
§ 276 Satz 1 HGB Gebrauch.
E. Sonstige Angaben
1.
Gesellschaftsvertrag
Die GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 3. Januar
1996 gegründet und am 4. April 1996 in das
Handelsregister (HRB 5235) eingetragen.
2.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehört im
Berichtsjahr an:
Günter Bünsche
Erich Bornstein
3.
Vertretungs- und Verfügungsberechtigung
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Bünsche &
Bornstein GmbH ist der Insolvenzverwalter, Herr
Rechtsanwalt Axel Raap, Hamburg, allein vertretungs- und
verfügungsberechtigt.
4.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 7.478,04
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Rostock, den 19. Dezember 2007
Rechtsanwalt Axel Raap als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der
Bünsche & Bornstein GmbH
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 538.786,12 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 538.786,12 EUR.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 40.168,44 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt 40.168,44 EUR.
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