Sumer
GmbH
Bünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
147,67 |
170,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147,67 |
170,61 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.580,42 |
9.701,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.728,09 |
9.871,84 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-7.104,78 |
-7.104,78 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
17.895,22 |
17.895,22 |
| II.
Verlustvortrag |
27.596,45 |
26.595,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
879,19 |
1.001,37 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.580,42 |
9.701,23 |
| B.
Rückstellungen |
750,00 |
750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.978,09 |
9.121,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.978,09 |
9.121,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.728,09 |
9.871,84 |
Anhang
I. Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss der Sumer GmbH wurde
nach den maßgeblichen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Sumer GmbH ist nach
den Kriterien des § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften wurden beim Umfang
der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des HGB
gem. § 266 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 326 HGB
gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Sumer GmbH zum
31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge
in neue Rechung übernommen.
Der Jahresabschluss der Sumer GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt unter Beachtung der
steuerrechtlichen Vorschriften.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Eigenkapital
Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennwert
angesetzt. Das gezeichnete Kapital entspricht dem
Gesellschaftsvertrag. Für die ausstehenden Einlagen
bestand zum Bilanzstichtag kein Einforderungsanspruch an
die Gesellschafter.
Rückstellungen
Der Posten beinhaltet die sonstigen
Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstiges
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu 1 Jahr in Höhe von 147,67 Euro (Vorjahr: 170,61
Euro).
Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt
9.978,09 Euro (Vorjahr: 9.121,84 Euro) haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
9.978,09 Euro (Vorjahr: 9.121,84 Euro). In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von 9.121,84 Euro (Vorjahr:
8.276,57 Euro) enthalten.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen aus der
Bilanz nicht ersichtlichen finanziellen Verpflichtungen.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Eckhard
Schwarz. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungs-berechtigt und vom Verbot der
Selbstkontrahierung nach § 181 BGB befreit.
Sonstiges
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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