SNcom GmbH & Co. KGLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
M******* N***** seit 3.5.2007 | Kommanditist |
H**** G**** S***** seit 3.5.2007 | Kommanditist |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SNcom GmbH & Co. KGNeussJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2008 bis zum 31.10.2009BILANZ
ANHANG1. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist nach § 264a Abs. 1 HGB i. V. mit den in § 267 Abs. 1 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 HGB und den Erleichterungen gemäß § 274 a HGB wird kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterung des § 276 S. 1 HGB werden nicht in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen bezüglich der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 S. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Die Gesellschaft verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes. 1.2. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Bilanzposten Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung and die steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv über einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren pro rata temporis vorgenommen. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von EUR 150 bis EUR 1.000 werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen steuerlichen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgt auf Basis der tatsächlichen Einkaufspreise. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden abschrieben. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet. Die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen sind in der Anlage 1 zu diesem Anhang dargestellt. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 10.908,89). 3. Sonstige Angaben 3.1. Geschäftsführung Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die SNcom Verwaltungs GmbH, mit Sitz in Neuss berechtigt und verpflichtet. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist einzelvertretungsbefugt und von den Beschränkungen der § 181 BGB befreit. Als Geschäftsführer der Komplementärin sind Herr Matthias Neutag und Herr Host Schiwy bestellt. Sie sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen der § 181 BGB befreit. 3.2 Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
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