TAHINI GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Peemöller seit 8.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Peemöller GmbH | 75.20% |
Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Frau Martina Geraldin Franziska Peemöller | 24.80% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TAHINI GmbHLinauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ zum 31. Dezember 2012AKTIVA
Linau, 29. November 2013 Björn Peemöller, Geschäftsführer I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden1. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurden die steuerlichen AfA-Tabellen zugrunde gelegt. Die Abschreibungen sind überwiegend linear bemessen; die Zugänge des Berichtsjahres werden degressiv abgesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahre des Zugangs voll abgesetzt. 2. Die Beteiligungen wurden aus Vereinfachungsgründen nach der steuerlichen "Spiegelbildtheorie" ausgewiesen, so dass eine bilanzielle Übereinstimmung mit den jeweiligen Beteiligungen vorliegt. Handelsrechtlich sind die Beteiligungen weiterhin mit den Anschaffungskosten auszuweisen. 3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind nach handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Bewertungsvorschriften bilanziert und bewertet worden. 4. Wertberichtigungen auf Forderungen waren in einzelnen Fällen zu bilden; zur Abgeltung nicht erkennbarer Risiken wurde eine pauschale Wertberichtigung gebildet. 5. Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. 6. Eine etwaige steuerlich gebotene Abzinsung von Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen war nicht durchzuführen. 7. Die zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung laufende Betriebsprüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. II. Tag der Beschlussfassung: 29. November 2013 |
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