Fahrschule MMM GmbHLiquidiert

53947 Nettersheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düren HRB 4824
Eingetragen
27.9.2005
Branche
FahrschulenBetrieb von Verkehrswegen für StraßenfahrzeugePersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule.

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Milz
seit 10.12.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule MMM GmbH

Nettersheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.11.2014 bis zum 29.11.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

278,67

158,22

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

278,67

158,22

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr

0,00

0,00

B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

4.127,52

3.455,46

Summe Aktiva

4.406,19

3.613,68



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1. Stammkapital

25.000,00

25.000,00

2. nicht eingeforderte ausstehende Einlage (offen passivisch abgesetzt)

-12.000,00

-12.000,00

eingefordertes Kapital

13.000,00

13.000,00

II. Bilanzverlust

-17.127,52

-16.455,46

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

4.127,52

3.455,46

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

500,00

500,00

C. Verbindlichkeiten

3.906,19

3.113,68

davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr

3.906,19

3.113,68

Summe Passiva

4.406,19

3.613,68

ANHANG

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Der Jahresabschluss der Fahrschule MMM GmbH i.L. für das Geschäftsjahr vom 30.11.2014 - 29.11.2015 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Es handelt sich um den zweiten Jahresabschluss in Liquidation. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Sofern Angaben wahlweise in der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt.

Informationen zur Bilanz

Die dem Vorjahresabschluss zum 29.11.2014 zugrunde liegenden Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden unverändert fortgeführt.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte gemäß den §§ 246 bis 256 HGB.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses gem. § 268 Abs. 1 HGB.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.

Die Bewertung trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet (§ 253 Abs. 4 HGB).

Rückstellungen

Bei Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt.

Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 ABS. 1 HGB).

Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Manfred Milz belaufen sich auf 3.906,19 EUR. Sie wurden mit 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren: 0,00 EUR

Sonstige Angaben

Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

Verbindlichkeiten aus:

Begebung und Übertragung von Wechseln

Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften

Gewährleistungsverträgen

Bestellung Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

bestehen nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die sonstigen Verbindlichkeiten an den Gesellschafter Manfred Milz belaufen sich auf 3.906,19 EUR. Sie wurden mit 2% über dem jeweiligen Basiszinsatz verzinst.

Verlustvortrag

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag i.H.v. 16.455,46 EUR enthalten (§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Liquidator (§ 285 Nr. 10 HGB)

Manfred Milz, Fahrlehrer

Anteile an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

Es wurden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten.

Unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse (§ 285 Nr. 11a HGB)

Es liegen keine unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnisse vor.

 

Nettersheim-Marmagen, den 18. Januar 2017

gez. Manfred Milz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.01.2017

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