Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 4115
Eingetragen
26.11.1993
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVerlegen von sonstiger Software
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Vösgen
seit 1.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Michael Vösger
Licheweg 8, 32832 Augustdorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FOX Software GmbH

Augustdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

-. Sachanlagen

51.080,00

17,6

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

5.780,33

0,5

II. Wertpapiere

75.244,96

115,8

III. Guthaben bei Kreditinstituten

50.922,09

46,0

Summe Aktiva

183.027,38

179,9



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25,6

II. Gewinnvortrag

42.488,85

68,0

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

27.579,78

-25,5

B. Rückstellungen

71.979,06

109,5

C. Verbindlichkeiten

15.415,10

2,3

Summe Passiva

183.027,38

179,9

ANHANG

gemäß §§ 284 ff. HGB

für das Geschäftsjahr 2011

der FOX Software GmbH, Augustdorf

I. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff., 264 ff. HGB, den Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Vorgaben des Gesellschaftsvertrages aufge­stellt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben des § 275 Abs. 2 HGB beachtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert übernommen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maß­gebend.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs­kosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs­kosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB, d. h. Kaufpreise zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Preisminderungen (Skonti und Rabatte).

Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen erfasst, die auf der Grundlage der steuerlich anerkannten Sätze bemessen werden. Anlagenzugänge und ‑abgänge werden jeweils zeitanteilig abgeschrieben.

Die Zusammensetzung und Entwicklung des gesamten Anlagevermögens ist dem Anlagen­spiegel zu entnehmen. Dieser ist nach der Bruttomethode - ausgehend von den histo­rischen Anschaffungskosten - gemäß § 268 Abs. 2 HGB gegliedert.

Forderungen und Sonstige Ve rmögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebo­tener Wertberichtigungen angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedri­geren Kurswert laut Depotauszug angesetzt. Sofern der Kurswert am Bilanzstichtag höher als der Buchwert des Vorjahres war, erfolgt eine Zuschreibung auf den höheren Kurs­wert, maximal bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten.

Guthaben bei Kreditinstituten sind entsprechend vorliegender Saldenbestätigungen zum Nomi­nalwert bilanziert.

Der Teilwert der Pensionsrückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden sowie den Richttafeln Dr. Klaus Heubeck 2005 G ermittelt. Entsprechend den Vorschriften des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wird eine Verrechnung der Ansprüche aus der Rückdeckungsver­sicherung mit den Versorgungsverpflichtungen vorgenommen.

Der Wertansatz der übrigen Rückstellungen entspricht den zu erwartenden Ausgaben und be­rück­sichtigt alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grund­lage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Zum 31.12.11 setzen sich die bilanzierten sonstigen Rückstellungen wie folgt zusammen:

Archivierungskosten 3.300,00

JA-Kosten 2.000,00

BGN-Beitrag 100,00

Summe 5.400,00

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

III. Erläuterungen zu der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse entfallen unverändert ausschließlich aufs Inland (§ 285 Nr. 4 HGB).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhn­lichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Entsprechend der Vorschriften des § 246 Abs. 2 S. 2 sind Zinsaufwendungen und -erträge aus der Abzinsung der Bilanzposition Altersversorgungsverpflichtungen (= Pensions-rückstellung) saldiert worden.

IV. Sonstige Angaben

Neben den Geschäftsführern beschäftigte die Gesellschaft im Berichtsjahr keine Mitarbeiter (§ 285 Nr. 7 HGB).

Die Geschäftsführung erfolgte in 2011 unverändert durch Herrn Michael Vösgen und Herrn Wilfried Voß (§ 285 Nr. 9 HGB).

Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

Augustdorf, 27. März 2012

(Michael Vösgen)

 

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