MR Service GmbH Tauber- Franken
Selbe AdresseErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ehrenfried Scheuermann seit 23.10.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Maschinenring Tauberfranken e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
IHP Service GmbHAhorn-SchillingstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015A. Rechnungslegungsgrundsätze Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ausgehend von den Zahlen der Vorjahresbilanz - nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Ausweisvorschriften des HGB unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungsvorschriften für den Anhang aufgestellt. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibung wurde beim beweglichen Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Zugänge an beweglichen Sachanlagevermögen in 2015 wurden nach der linearen Methode abgesetzt. Die Abschreibungsbeträge wurden zeitanteilig ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen mit einer Laufzeit über 1 Jahr sind nicht vorhanden. 2. Flüssige Mittel Die Position enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei den Kreditinstituten. 3. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
4. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
5. Haftungsverhältnisse Es bestehen zum Bilanzstichtag Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB in Form von Avalverbindlichkeiten. Hierbei handelt es sich um Bankbürgschaften, die für die Ablösung von vertraglich vereinbarten Sicherheitseinbehalten an den jeweiligen Bauherren bei oder nach Abnahme der Bauleistung begeben werden. Bei einer weiterhin stabilen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Bürgschaften auf nahezu 0% geschätzt. Diese Schätzung beruht auf unseren Erfahrungswerten der Vergangenheit. II. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustfeststellung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. C. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Die Führung der Geschäfte lag während dem abgelaufenen Geschäftsjahr unverändert bei Herrn Ehrenfried Scheuermann. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.11.2016. |
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