Domizil
Immobilien GmbH
Herrsching a. Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2,00
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II. Sachanlagen
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9.616,00
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12.590,00
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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198.406,98
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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479.346,59
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106.548,42
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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49.070,88
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54.207,37
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.460,00
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1.460,00
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Summe Aktiva
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737.900,45
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174.807,79
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
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Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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38.091,25
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38.091,25
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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104.565,54
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269.243,94
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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198.603,53
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-164.678,40
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B. Rückstellungen
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19.879,45
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4.753,00
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C. Verbindlichkeiten
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376.360,68
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26.922,00
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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400,00
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476,00
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Summe Passiva
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737.900,45
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174.807,79
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ANHANG
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
berücksichtigt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Lizenzen fünf Jahre
unterstellt. Zudem richtet sich die Nutzungsdauer nach
Lauf- und Verfallzeiten wichtiger Werttreiber wie z.B.
Technologie und Mitarbeiter und der Einhaltung
langfristiger Verträge.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Es sind keine Abweichungen in der Handelsbilanz
vorhanden.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Bei dem Ansatz der halbfertigen Arbeiten werden neben
den Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten noch
folgende Kosten einbezogen:
Sondereinzelkosten der Fertigung
Fertigungs- und Materialgemeinkosten
Dieser Wertansatz begründet sich nach der
steuerrechtlichen Vorschrift
R 6.3. EStR 2008 und handelsrechtlich nach § 255
Abs. 2 HGB i.V.m. Art. 66 Abs. 3 Satz 3 EGHB.
Ein abweichender Wertansatz ergibt sich daher nicht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Forderungen, deren Einbringung nicht sichergestellt ist,
werden als zweifelhafte Forderungen ausgewiesen.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Für Miet- und andere Vorauszahlungen wurde ein
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
PASSIVER RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Für erhaltene Mietvorauszahlungen wurde ein
Abgrenzungsposten gebildet.
LATENTE STEUERN
Aktive latente Steuern waren nicht zu berechnen, da
keine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz
vorliegt.
3. Angaben zur Bilanz
ANLAGEVERMÖGEN
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus der beigefügten
Entwicklung des Anlagevermögens im Jahresabschluss.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Zum 31.12.2020 war ein Bauvorhaben vorhanden.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Außer der Kaution sind keine sonstigen
Vermögensgegenstände von einer Restlaufzeit von
über 1 Jahr vorhanden.
RÜCKSTELLUNGEN
Für folgende Risiken und Verpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet:
Rückstellung für Abschluss und Prüfung
2.500,00 €
Rückstellung für Personalkosten 4.685,00
€
VERBINDLICHKEITEN
Art der Gesamt- davon mit einer Restlaufzeit
Verbindlichkeit betrag bis 1 J. 1-5 J. über 5
J.
€ € € €
Verb. aus L. u. L. 11.374,81 11.374,81
Sicherheitseinbehalte 14.025,51 14.025,51
Verb. Lohn-/KiSt 3.777,42 3.777,42
USt Verb. 82.872,74 82.872,74
Steuerverbindl. 0,00 0,00
Kreditkartenverb. 614,86 614,86
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE NACH § 251 HGB
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen lt. Angabe des Geschäftsführers nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2020 folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen:
Jahresbeträge
€
Mietverträge 24.720.00
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
5. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Herrn Josef Schölderle.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Herrrsching, den 20. Juli
2021
gez.
Josef Schölderle
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 20. Juli 2021
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