Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 12384
Vorher
Oranienburg Holding GmbH
Eingetragen
3.12.2018
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
1.Im Rahmen des Konzerns obliegt der Gesellschaft die Steuerung und Verwaltung des Konzerns sowie der Konzernunternehmen durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Veräu- ßerung und sonstige Verwertung von Unternehmensbeteiligungen an folgenden Gesellschaften: -Stadtwerke Oranienburg GmbH -Wohnungsbaugesellschaft mbH Oranienburg (WOBA) -Stadtservice Oranienburg GmbH -Tourismus und Kultur Oranienburg gemeinnützige GmbH. Das Unternehmen ist zu allen Maßnahmen befugt, die mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung stehen. Entsprechendes gilt für Annextätigkeiten und Randnutzungen i. S. von § 91 Abs. 5 BbgKVerf. Gegenstand des Unternehmens ist damit auch -die Energieversorgung sowie leitungsgebundene Infrastrukturdienstleistungen, -die sozialverträgliche Bereitstellung von Wohnraum sowie alle Aufgaben im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur, -der Bau und Betrieb von Bädern sowie anderen kommunalen Einrichtungen, -Tourismus, Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, Förderung des Sports, Völkerverständigung, Pflanzenzucht und Kleingärtnerei, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie Denkmalschutz. 2.Die Gesellschaft hat weiterhin die Aufgabe, im Rahmen der Konzernfunktion Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und für die Stadt Oranienburg durch Bündelung insbesondere von Querschnittsaufgaben zu erbringen. Dadurch sollen die Leistungen und Stärken aller beteiligten Gesellschaften effizient genutzt und Synergien gehoben werden. 3.Die Gesellschaft ist zu vorgenannten Maßnahmen und Geschäften berechtigt, wenn dadurch der Gegenstand des Unternehmens gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften vereinbaren. 4.Die Gesellschaft hat die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, insbesondere §§ 28, 96 und 97 zu beachten. Eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals soll erwirtschaftet werden, wenn dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Stadt Oranienburg
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadt Oranienburg
Germany
25.100 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

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