workconcept
GmbH
Eisenach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.116,00 |
15.298,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.116,00 |
5.298,00 |
| II.
Finanzanlagen |
10.000,00 |
10.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
418.594,32 |
232.993,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
336.794,29 |
207.368,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
800,00 |
13.440,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.800,03 |
25.624,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.710,47 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
461.420,79 |
248.291,02 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.325,76 |
27.324,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.324,64 |
244,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.001,12 |
2.079,66 |
| B.
Rückstellungen |
79.568,39 |
39.164,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
350.526,64 |
181.801,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
350.526,64 |
181.801,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
461.420,79 |
248.291,02 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der workconcept GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde in erster Linie der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Die Gesellschaft hat mit Geschäftspartnern einen
Forderungsverzicht mit Besserungsschein über EUR
44.000 netto vereinbart, welcher bei entsprechenden
Jahresüberschüssen in Folgeperioden zum tragen
kommt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
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Bernd Hönemann
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Im Jahresverlauf 2011 wurden folgende Personen zu
weiteren Geschäftsführern bestellt:
Dr. Thomas Pforr, Geschäftsführer
Benno Westphal, Geschäftsführer
Arne Zimmer, Geschäftsführer
Ralf Dorsch, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsleitung
Eisenach, 14.11.2011
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gez. Bernd
Hönemann
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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