Helga Klein
GmbH
Kaiserslautern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.444,00 |
106.876,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.444,00 |
106.876,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.942,48 |
6.523,75 |
| I.
Vorräte |
1.815,66 |
2.153,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.776,82 |
4.020,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
350,00 |
350,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
87.025,63 |
41.547,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
182.442,11 |
154.947,44 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
67.112,28 |
39.239,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
45.477,94 |
27.872,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
87.025,63 |
41.547,69 |
| B.
Rückstellungen |
3.100,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.223,11 |
93.201,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
52.119,00 |
59.746,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
182.442,11 |
154.947,44 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2008
I. Erläuterungen und Angaben zu Bilanzierungs
und
Bewertungsmethoden
Mit Datum vom 15.06.2010 wurde das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Jochen
Lieberich, Kaiserslautern, bestellt. Die Erstellung des
Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der
Unternehmensfortführung.
Methodenerläuterungen
Angabe der auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2
Nr. 1
HGB)
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Erhaltene Zuschüsse werden nicht direkt von
den Anschaffungskosten abgesetzt. Der Ausweis erfolgt nach
der Bruttomethode.
Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach
der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauer
beträgt bei Maschinen 8 Jahre und bei Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4 bis 10 Jahre.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit den
Anschaffungskosten bis max. 150,00 € netto wurden im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben; mit den
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 € und max.
1.000,00 € wurden in einen Sammelposten eingestellt
und über 5 Jahre abgeschrieben. Handelsrechtlich ist
der Ansatz des steuerlichen Sammelpostens vertretbar.
Die Posten des
Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung des strengsten Niederstwertprinzips.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalbetrag bewertet.
Bei den
sonstigen Vermögensgegenständen sind
Einzelrisiken nicht erkennbar.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Beträge für erkennbare Risiken und
ungewisse Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen bewertet, bzw. entsprechen
den tatsächlichen in Anspruch genommenen
Kreditbeträgen.
II. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Restlaufzeitvermerk der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Restlaufzeit der Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
Verbindlichkeiten aus Steuern EUR 1.774,79 (i. Vj.
EUR 4.203,03)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 427,32 (i. Vj. EUR 1.842,60)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
abgegrenzte Zuschüsse des Integrationsamtes. Die
Auflösung erfolgt linear über einen Zeitraum von
10 Jahren.
III. Sonstige Angaben
§ 251 HGB, Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag lagen keine vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse vor.
In Höhe des Zuschusses besteht eine
Sicherungsübereignung des geförderten
Anlagevermögens.
§ 285 Nr. 10 HGB
Beziehungen der Unternehmungsorgane
Angaben der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Einzelvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer bis zum 15.06.2010.
Herr Werner Klein, Bäckermeister, Kaufmann
Insolvenzantrag vom 15.06.2010 (Beschluss des
Amtsgerichts Kaiserslautern (IN 71/10).
Eintragung im Handelsregister: 18.06.2010
Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Jochen
Lieberich, Kaiserslautern.
Kaiserslautern, den 26. Oktober 2010
Helga Klein GmbH i.InsV.
Insolvenzverwalter
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