Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Wartburg-Sparkasse
EisenachStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Ries seit 7.6.2018 | Vorstandsmitglied |
Tino Andreas Richter seit 25.10.2012 | Vorsitzender des Vorstands |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
S Wartburg SparkassenService GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wartburg-SparkasseEisenachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum 31. Dezember 2023InhaltsverzeichnisA. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich I. Postenbezogene Angaben Forderungen an Kreditinstitute a) Forderungen an die eigene Girozentrale b) Nachrangige Vermögensgegenstände c) Fristengliederung Forderungen an Kunden a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht b) Fristengliederung Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Börsenfähige Wertpapiere b) Angaben zu den Finanzanlagen c) Fristengliederung Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Börsenfähige Wertpapiere Beteiligungen a) Anteilsbesitz b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Anteile an verbundenen Unternehmen Treuhandvermögen Sachanlagen Rechnungsabgrenzungsposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale b) Fristengliederung c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Verbindlichkeiten gegenüber Kunden a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen b) Fristengliederung Treuhandverbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen Nachrangige Verbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten Andere Verpflichtungen II. Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben Finanzanlagen Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände C. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Postenbezogene Angaben Provisionserträge Sonstige betriebliche Erträge Sonstige betriebliche Aufwendungen Jahresüberschuss Bilanzgewinn a) Ausschüttungsgesperrte Beträge b) Gewinnverwendungsvorschlag II. Mehrere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung betreffende Angaben Erträge und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind D. Sonstige Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Angaben zu Termingeschäften gemäß § 36 RechKredV Derivative Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB Bezüge der Organmitglieder Kredite an Organmitglieder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB Verwaltungsrat und Vorstand A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDer Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen. Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheitliche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen würde. Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und Aktien daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde. Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet. Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 75.508 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds, die wir der Liquiditätsreserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft ggf. einen Rückgabeabschlag erheben. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz unter den Wertpapieren aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 165.471 TEUR (Vorjahr: ohne Bestand). Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Im Berichtsjahr angeschaffte geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von über 250 bis 800 EUR wurden in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen in § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von genau einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind einheitlich im Finanzergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV-Posten 1 "Zinserträge" bzw. 2 "Zinsaufwendungen" ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck-Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,5 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,5 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK. Für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen bestehen Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen). Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem von unserem Kontrahenten mitgeteilten Aktivierungswert für das Versicherungsguthaben. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in vollem Umfang saldiert. Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen Verrechnungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt B. II. "Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB". Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechende Rückstellungen gebildet. Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Für getätigte Anlagen gezahlte Zinsen (sogenannte "Negativzinsen") werden im GuV-Posten 1 ausgewiesen. Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV-Posten 2 ausgewiesen. Anteilige negative Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, aber bereits am Bilanzstichtag den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, wurden dem Posten der Aktiv- oder Passivseite zugeordnet, dem sie zugehören. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, werden zum EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zinsswaps, die der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos dienen, werden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs gemäß der IDW Stellungnahme RS BFA 3 n. F. einbezogen. Der Ausweis der Zinsabgrenzungen erfolgt saldiert je Zinsswap. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ SOWIE ZU DEN POS- TEN UNTER DEM BILANZSTRICHI. POSTENBEZOGENE ANGABEN FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE a) Forderungen an die eigene Girozentrale Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 172.169 TEUR (Vorjahr: 92.156 TEUR) enthalten. b) Nachrangige Vermögensgegenstände Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 5.000 TEUR (Vorjahr: 5.000 TEUR) enthalten. Diese entfallen vollständig auf den Unterposten "b) andere Forderungen". c) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. FORDERUNGEN AN KUNDEN a) Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREa) Börsenfähige Wertpapiere
b) Angaben zu den Finanzanlagen Für Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens wurde in folgendem Umfang auf Abschreibungen auf den beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB verzichtet, weil die Wertminderungen nicht als dauerhaft angesehen werden:
Da diese Schuldverschreibungen nach unseren Erwartungen zu 100 % zurückgezahlt werden und die Zinsen bisher vertragskonform gezahlt wurden, gehen wir von einer nicht dauerhaften Wertminderung aus. c) Fristengliederung Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 84.976 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt. Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE Börsenfähige Wertpapiere
BETEILIGUNGEN a) Anteilsbesitz Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:
1) unter Berücksichtigung des
Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung
b) Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteile an folgendem Unternehmen ausgewiesen:
* Ergebnisabführungs- und
Verlustübernahmevertrag mit der Sparkasse
Nach dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 betragen die Bilanzsumme 188 TEUR bzw. die Umsatzerlöse 1.311 TEUR und der an die Sparkasse abgeführte Gewinn 10 TEUR. Eine Einbeziehung des Tochterunternehmens in einen Konzernabschluss hätte einen unwesentlichen Einfluss auf die Bilanzsumme, das Eigenkapital und den Jahresüberschuss. Im Hinblick auf das durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Sparkasse vermittelte, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist das verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung, sodass gemäß § 296 HGB die Aufstellung eines Konzernabschlusses unterbleiben konnte. TREUHANDVERMÖGEN Das Treuhandvermögen betrifft mit 5.603 TEUR Forderungen an Kunden und mit 30 TEUR Forderungen an Kreditinstitute. SACHANLAGEN Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 11.633 TEUR (Vorjahr: 12.550 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN a) Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 78.670 TEUR (Vorjahr: 80.346 TEUR) enthalten. b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. c) Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben". VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN a) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten:
b) Fristengliederung
Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht. TREUHANDVERBINDLICHKEITEN Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen mit 5.603 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und mit 30 TEUR auf Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 71 TEUR (Vorjahr: 120 TEUR) enthalten. RÜCKSTELLUNGEN Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 177 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn. NACHRANGIGE VERBINDLICHKEITEN Für von der Sparkasse zum Zwecke der Anerkennung als aufsichtsrechtliche Eigenmittel eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 74 TEUR angefallen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten von insgesamt 7.093 TEUR, die im Einzelfall 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, haben eine Durchschnittsverzinsung von 2,44 % und Laufzeiten von sieben Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, keine derartigen Verbindlichkeiten fällig. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN Im Posten Eventualverbindlichkeiten sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. ANDERE VERPFLICHTUNGEN Im Posten Andere Verpflichtungen sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind. II. MEHRERE POSTEN DER BILANZ BETREFFENDE ANGABEN FINANZANLAGEN
Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht. Festverzinsliche Wertpapiere mit Buchwerten zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 105.897 TEUR wurden aufgrund einer strategischen Neuausrichtung der Sparkasse vorzeitig veräußert. SACHANLAGEN, IMMATERIELLE ANLAGEWERTE UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND VERBINDLICHKEITEN IN FREMDWÄHRUNG Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 921 TEUR (Vorjahr: 978 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 920 TEUR (Vorjahr: 978 TEUR) (darunter keine Eventualverbindlichkeiten). ANGABEN ZUR VERRECHNUNG GEMÄß § 246 ABS. 2 HGB Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in folgendem Umfang miteinander verrechnet:
Bei den verrechneten Vermögensgegenständen handelt es sich um Versicherungsguthaben, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Aktiva 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Schulden handelt es sich um Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Passiva 7c "andere Rückstellungen" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Erträgen handelt es sich um Zinserträge des Deckungsvermögens, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 1 "Zinserträge" auszuweisen wären. Bei den verrechneten Aufwendungen handelt es sich um die aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens abgeleitete Erhöhung des Verpflichtungsumfangs, die wirtschaftlich einem Verzinsungsanspruch des Mitarbeiters entspricht. Dieser Betrag wäre, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 2 "Zinsaufwendungen" auszuweisen. Zu den Grundlagen der Verrechnungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". ALS SICHERHEIT ÜBERTRAGENE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Forderungen aus Weiterleitungsdarlehen mit Kapitalsalden in Höhe von 71.993 TEUR als Sicherheit übertragen. Für Refinanzierungszwecke sind Wertpapiere mit einem Buchwert von 70.079 TEUR der Deutschen Bundesbank verpfändet. Zum Bilanzstichtag 2023 bestanden keine entsprechenden Verbindlichkeiten. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGI. POSTENBEZOGENE ANGABEN PROVISIONSERTRÄGE Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile). SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:
Zu den im GuV-Posten "Sonstige betriebliche Erträge" enthaltenen periodenfremden Erträge verweisen wir auf die Angaben zu den "Erträgen und Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind". SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:
JAHRESÜBERSCHUSS Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre, die gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB fortgeführt wurden, beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem Umfang. Aus der Fortführung des Ansatzes steuerlicher Werte aus früheren Geschäftsjahren sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich. BILANZGEWINN a) Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Gesamtbetrag in Höhe von 177 TEUR entfällt ausschließlich auf den Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen den zuvor genannten Betrag. Daher besteht für den nach dem Thüringer Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre. b) GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 1.204 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 21 ThürSpkG. II. MEHRERE POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BETREFFENDE ANGABEN ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN, DIE EINEM ANDEREN GESCHÄFTSJAHR ZUZURECHNEN SIND In den folgenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen und Erträge von nicht untergeordneter Bedeutung enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind:
D. SONSTIGE ANGABENVORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG, DIE NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRS EINGETRETEN UND WEDER IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG NOCH IN DER BILANZ BERÜCKSICHTIGT SIND Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten sind und zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, sind nicht eingetreten. ANGABEN ZU TERMINGESCHÄFTEN GEMÄß § 36 RECHKREDV
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE, DIE NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BILANZIERT WURDEN Die Volumina und die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Geschäfte stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die angegebenen Zinsderivate bestehen ausschließlich zur Steuerung des Zinsbuchs. Die Bewertung dieser Geschäfte erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs; wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Sofern für die derivativen Finanzinstrumente keine Marktwerte vorhanden waren (Zinsswaps), haben wir die beizulegenden Zeitwerte mithilfe eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Dabei haben wir das Barwert-Modell der Anwendung "SimCorp Dimension" genutzt und die folgenden Bewertungsparameter verwendet: erwartete zukünftige Cashflows und Zinssätze, die sich nach der aktuellen Zinsstrukturkurve richten. NICHT IN DER BILANZ ENTHALTENE SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich. Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig. Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet dar- über hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann. Im Zusammenhang mit einer verbindlichen Zeichnungszusage für Anteile an Investmentvermögen betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB 6.143 TEUR. ANGABEN ZU MITTELBAREN PENSIONSVERPFLICHTUNGEN GEMÄß ART. 28 EGHGB Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied im Kommunalen Versorgungsverband Thüringen (KVT). Der KVT finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 der Satzung der Zusatzversorgungskasse (ZVK) innerhalb des Vermögens des KVT ein separater Kapitalstock aufgebaut. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Sanierungsgeld erhoben. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz 5,9 % (Umlagesatz 1,5 % und Zusatzbeitrag 4,4 %) der umlagepflichtigen Gehälter. Hiervon hat die Sparkasse 3,5 %-Punkte und der Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte getragen. Im Jahr 2024 steigt der Finanzierungssatz auf 6,1 % der umlagepflichtigen Gehälter (Umlage 1,7 % und Zusatzbeitrag 4,4 %). Hiervon entfallen auf die Sparkasse 3,7 %-Punkte und auf den Arbeitnehmer 2,4 %-Punkte. Ein Sanierungsgeld wird auch im Jahr 2024 nicht erhoben. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen den KVT, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, dem KVT im Rahmen des mit ihm begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 14.739 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 546 TEUR. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie dem KVT handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Der KVT hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 13.894 TEUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln für die Zusatzversorgungkassen-Pflichtversicherung (RTZV-P) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern der KVT die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar des KVT in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen des KVT. BEZÜGE DER ORGANMITGLIEDER Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 681 TEUR. Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 43 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 480 TEUR. Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen haben wir insgesamt 10.762 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung. KREDITE AN ORGANMITGLIEDER Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 80 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 148 TEUR gewährt. MITARBEITER UND MITARBEITERINNEN Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
ANGABE DES ABSCHLUSSPRÜFERHONORARS NACH § 285 NR. 17 HGB In der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbands Hessen-Thüringen, enthalten:
ANGABEN ZU DEN LATENTEN STEUERN NACH § 285 NR. 29 HGB Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 1.735 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie den Sachanlagen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu 68,71 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu 22,49 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Forderungen an Kunden, zu 7,64 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu 1,07 % auf unterschiedliche Ansätze bei den festverzinslichen Wertpapieren sowie zu 0,09 % auf verschiedene, im Einzelfall unwesentliche Positionen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,291 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Verwaltungsrat Vorsitzender Reinhard Krebs, Landrat des Wartburgkreises Stellvertretende Vorsitzende Katja Wolf, Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach Martin Henkel, Mitglied des Thüringer Landtags Mitglieder Lars Bergmann, Abteilungsleiter Firmenkundencenter der Wartburg-Sparkasse (bis 30.06.2023) Sascha Bilay, Mitglied des Thüringer Landtags Dr. Michael Brodführer, Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein Philipp Graichen, kaufmännischer Angestellter der Workconcept Service GmbH Hardy Herbert, selbstständiger Rechtsanwalt und Steuerberater Manfred Lindig, Unternehmer im Ruhestand Joachim Preß, Sachbearbeiter Vorstandsstab der Wartburg-Sparkasse Axel Rudolph, Sachbearbeiter (abteilungsübergreifend) der Wartburg-Sparkasse (bis 28.02.2023) Leroy Schott, Gruppenleiter Gebäudemanagement der Wartburg-Sparkasse (ab 01.03.2023) Alexander Ströhl, Gruppenleiter Betriebsorganisation der Wartburg-Sparkasse Volker Weber, Sachbearbeiter Marketing der Wartburg-Sparkasse (ab 01.07.2023) Pascal Wloch, Produktmanager der PKC SEGU Systemelektrik GmbH Vorstand Vorsitzender Tino Richter Mitglied Rolf Ries Der Vorstandsvorsitzende, Herr Tino Richter, ist Mitglied im Aufsichtsrat der SV SparkassenVersicherung Holding AG.
Eisenach, 25. März 2024 Der Vorstand Richter Ries Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG - "Länderspezifische Berichterstattung" Die Wartburg-Sparkasse hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Wartburg-Sparkasse besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Wartburg-Sparkasse definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 74.007 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 234. Der Gewinn vor Steuern beträgt 4.979 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 3.689 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern. Die Wartburg-Sparkasse hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Der Verwaltungsrat der Wartburg-Sparkasse hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 15. August 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.
Wartburg-Sparkasse Der Vorstand Richter Ries Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis: 1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse 1.3 Geschäftsentwicklung 1.4 Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren 1.5 Ertragslage 1.6 Finanz- und Vermögenslage 1.7 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren / Personal- und Sozialbereich 1.8 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs 2 Nachtragsbericht 3 Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB 3.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit 3.2 Risikoarten 3.2.1 Adressenrisiken 3.2.1.1 Übergreifende Betrachtung 3.2.1.2 Adressenrisiko im Kundengeschäft 3.2.1.3 Adressenrisiko im Eigengeschäft 3.2.2 Marktpreisrisiken 3.2.2.1 Übergreifende Betrachtung 3.2.2.2 Zinsänderungsrisiko 3.2.2.3 Spreadrisiko 3.2.2.4 Aktienrisiko 3.2.2.5 Immobilienrisiko 3.2.3 Liquiditätsrisiken 3.2.4 Operationelle Risiken 3.3 Gesamtrisikosituation 4 Prognosebericht 4.1 Vorbemerkung 4.2 Entwicklung der Rahmenbedingungen 4.3 Entwicklung der Wartburg-Sparkasse - Chancen und Risiken 1. Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,1 % beziehungsweise auf 1,6 % für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften 1. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen, wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte. Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023, anders als der Euroraum insgesamt, auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. Damals waren die Energiepreise auf ihren Höchstständen, und es herrschte die Angst vor einem Gasmangel mit Rationierungen im Winter 2022/2023 vor. Die Inflation blieb bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau und kostete somit Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog zwar nach, aber erst zeitlich verzögert. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Aber das zeitliche Profil der Kompensation, die Verteilung der Einkommens- und Preisanstiege über die Einkommensklassen und über die Güterkategorien und nicht zuletzt die psychologische Präsenz des Themas Inflation dämpften doch die Kauflust und die Konsummöglichkeiten. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 %. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück. Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Zunächst wurde noch der recht gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau. Der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen und zwar um 3,0 %. Der Außenhandel leistete zwar einen positiven Wachstumsbeitrag, doch das ist der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 %. Die Deutsche Bundesbank stellt in ihrem aktuellen Geschäftsbericht 2 fest, dass die Banken ein besonderes Augenmerk auf ihre Widerstandsfähigkeit legen müssen, um mit den gestiegenen Risiken und erhöhten Unsicherheiten umgehen zu können. Neben realwirtschaftlichen und finanziellen Risiken gehören dazu auch operationelle Risiken, darunter Cyberrisiken. Mit Blick auf mögliche künftige Belastungen sollten die Banken ihre derzeit gute Gewinnlage dazu nutzen, ihre Resilienz weiter zu stärken. Bislang erwies sich das deutsche Finanzsystem als stabil, jedoch ist die Anpassung an das neue makrofinanzielle Umfeld noch nicht abgeschlossen. Im vergangenen Jahr stützte der Zinsüberschuss die Ertragslage im Bankensektor. Ob der Zinsüberschuss im Jahr 2024 wieder sinkt, hängt davon ab, wie sich die Zinserträge der Banken im Verhältnis zu ihrem Zinsaufwand entwickeln. Bei einer geringeren Kreditnachfrage lassen sich steigende Zinskosten beispielsweise nur bedingt durch höher verzinste Neukredite ausgleichen. Angesichts der stark gestiegenen Kreditzinsen und der schwachen Konjunktur dürften die Risiken bei Unternehmenskrediten in den kommenden Quartalen zunehmen, wenn die Schuldentragfähigkeit einzelner Unternehmen sinkt. In der Veröffentlichung "Statistisches Monatsheft Thüringen Januar 2024" 3 des Thüringer Landesamtes für Statistik zeigt sich auf Basis der Daten vom Oktober 2023 folgendes Bild für die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen. Die wirtschaftliche Lage hat sich im Oktober 2023 im Bergbau und im Verarbeitenden Gewerbe im Vergleich zum September 2023 und zum Vorjahresmonat nicht verbessert. Im Vergleich zum Vormonat gingen die Zahl der Beschäftigten, der Umsatz, die Produktivität und die Auftragslage zurück (bei gleicher Zahl an Arbeitstagen). Im Bauhauptgewerbe sanken im Oktober 2023 gegenüber dem Vormonat sowohl die Beschäftigtenzahl als auch die Umsätze, die Produktivität und der Auftragseingang. Im Oktober verzeichneten die Verbraucherpreise einen leichten Anstieg. Sie erhöhten sich im Vergleich zum Vormonat um 0,1 %. Damit spiegeln sich die für Deutschland beschriebenen Entwicklungen in wesentlichen Teilen auch in der regionalen Konjunktur wider. Der Arbeitsmarkt hat sich 2023 nach einer Erhöhung der Arbeitslosenquote im Vorjahr weiter abgeschwächt. Die Arbeitslosenquote betrug nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Wartburgkreis per Dezember 2023 5,4 % (Vorjahr: 5,0 %). In Thüringen lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2023 bei 6,0 % (Vorjahr: 5,6 %).
2 Quelle:
https://publikationen.bundesbank.de/publikationen-de/berichte-studien/geschaeftsberichte/geschaeftsbericht-
2023-923828
Für die Thüringer Sparkassen ist festzustellen, dass die kumulierte Bilanzsumme in 2023 um 2,8 % zurückging (2022: -2,5 %). Maßgeblich hierfür waren Rückgänge aktivseitig bei den Interbankenkrediten und den Wertpapieren im Eigenbestand und passivseitig bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Kreditinstituten. Das bilanzielle Kundengeschäft entwickelte sich in 2023 sowohl passiv- als auch aktivseitig rückläufig. Die Kundenkredite gingen in 2023 um -0,4 % zurück (2022: +4,2 %). Auch die Einlagen reduzierten sich um -1,1 % (2022: +1,0 %). Der eigene Wertpapierbestand wurde im Jahr 2023 weiter zurückgeführt (-7,8 %; 2022: -4,3 %). Im Interbankengeschäft wurden in 2023 sowohl die Kredite (-6,8 %; 2022: +74,8 %) als auch die Einlagen (-32,4 %; 2022: -38,8 %) zurückgeführt. Die Zentralbankguthaben erhöhten sich in 2023 um +51,1 % (2022: -87,4 %). 1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Sparkasse Die Wartburg-Sparkasse ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt den Regelungen der EU-Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und des Kreditwesengesetzes ergänzt um das Thüringer Sparkassengesetz. Träger der Sparkasse sind der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach. Neben der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht die Wartburg-Sparkasse auch der Thüringer Sparkassenaufsicht, die im Thüringer Finanzministerium angesiedelt ist. Im Thüringer Sparkassengesetz und der zugehörigen Sparkassenverordnung sowie der Satzung der Wartburg-Sparkasse ist der öffentliche Auftrag der Sparkasse verankert. Die Wartburg-Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip, ihr Geschäftsgebiet ist damit der Wartburgkreis. Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Kernelement ist das Ansparen eines Zielvolumens von 0,8 % der gedeckten Einlagen bis zum Ablauf des 3. Juli 2024. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen bis spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin geleistet werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst u. a. ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung. 1.3 Geschäftsentwicklung Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen hat unsere Sparkasse im Berichtsjahr eine sehr gute Geschäftsentwicklung erreichen können. Die Sparkasse hat sich teilweise besser entwickelt als aufgrund der im Prognoseteil des Lageberichts 2022 getroffenen Annahmen zu erwarten gewesen wäre. Die wichtigsten Bilanzpositionen stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
Die Bilanzsumme reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,7 %. Bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung lag die Bilanzsumme auf dem Niveau unserer Erwartung. Die Entwicklung der Aktivseite zeigt neben einem geringen Rückgang der Forderungen an Kunden eine Bestandsverschiebung zwischen den Posten der Forderungen an Kreditinstitute und den eigenen Wertpapieren. Der geplante Rückgang auf jahresdurchschnittlicher Betrachtung der Barreserve ist über unsere Erwartung hinaus ausgefallen. Die Position Sachanlagen erhöhte sich durch die Investition in Renditeobjekte. Auf der Passivseite weisen vor allem die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten starke Bestandsrückgänge auf, welche bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung noch höher ausfielen als geplant. Der Restbestand der aufgenommenen Refinanzierungsmittel der Zentralbank wurde Mitte des Jahres planmäßig zurückgeführt. Die Rückführung wurde überwiegend aus Mitteln der Barreserve und der eigenen Wertpapiere realisiert, was die Bestandsrückgänge in diesen Positionen erklärt. Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten profitierten von der Zinsentwicklung und wurden entgegen unserer Erwartung wieder deutlich stärker zur Anlage liquider Mittel genutzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen entgegen unseren Erwartungen einer konstanten Entwicklung leicht, sowohl stichtagsbezogen als auch jahresdurchschnittlich, an. Die Forderungen an Kunden weisen einen geringen Bestandsrückgang auf, was hauptsächlich auf einen Rückgang zum Jahreswechsel und ab dem 2. Quartal auf eine kontinuierliche Abschwächung zurückzuführen ist, so dass mit Blick auf das jahresdurchschnittliche Forderungsvolumen der Bestandsrückgang höher ausfiel als erwartet. Steigerungen im Bereich der Wohnungsbaukredite, welche leicht schwächer erfolgten als geplant, und den Krediten an öffentliche Haushalte, welche auf konstantem Niveau erwartet wurden, stehen Bestandsminderungen bei den Investitionskrediten gegenüber, die jedoch leicht geringer ausfielen als geplant aber die vorgenannten Steigerungen übertrafen. Entgegen unserer Erwartungen einer konstanten bzw. leicht ansteigenden Entwicklung erlitten die Konsumenten- und Kontokorrentkredite sichtbare Rückgänge. Im Verlauf des Jahres war insgesamt ein verhaltenes Neugeschäft zu beobachten, was sich in der oben genannten Bestandsentwicklung widerspiegelt. Darüber hinaus waren die Entwicklungen der Rahmenbedingungen im Wesentlichen ursächlich für die Bestandsminderung bei den eigenen Wertpapieren und hier insbesondere für den deutlichen und geplanten Bestandsabbau von festverzinslichen Wertpapieren sowie den stärker als geplanten Abbau der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Abgebaut wurden vor allem Direktanlagen in ungedeckte Bankanleihen sowie Fondsanlagen in den Bereichen Aktien und Immobilien. Zur Umsetzung der strategischen Asset-Allokation investierte die Sparkasse zum Bilanzstichtag in Publikumsfonds mit Anlageschwerpunkt in dem Bereich Immobilien. Darüber hinaus hält die Sparkasse Anteile an vier Immobilien-Spezialfonds mit Objekten in Deutschland. Über Zeichnungszusagen bestehen weitere Abnahmeverpflichtungen für Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 6,1 Mio EUR. Der Bestand an Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren reduzierte sich, jedoch leicht weniger als geplant. Getätigte Verkäufe von ungedeckten Bankanleihen und Fondsanlagen in Aktien wurden durch Investitionen hauptsächlich in ausländische öffentliche (Bank-)Anleihen und Geldmarktpositionen teilweise wieder ausgeglichen. Die Entscheidung über die Laufzeit der Investitionen in festverzinsliche Wertpapiere richtet sich grundsätzlich nach den Prämissen der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Im Berichtsjahr wurde überwiegend zu Beginn des Jahres in mittlere Laufzeiten investiert, wobei gegen Ende des Jahres auch längere Laufzeiten umgesetzt worden sind. Wertpapiertransaktionen erfolgten in Adressen mit einem Rating im Investment-Grade. In Ergänzung zu den Investitionen in den Eigenanlagen der Asset-Klasse Immobilien erfolgten im Jahr 2023 weitere Investitionen in Wohnimmobilien in Höhe von 12,9 Mio EUR, die aufgrund von Verschiebungen ins Folgejahr merklich geringer ausfielen als geplant. Der Bau eines Objektes ist im Jahr 2023 abgeschlossen worden. Daher stieg der Bestand der Sachanlagen zum Vorjahr weiter an. Zum Jahresende 2023 befanden sich noch drei Mehrfamilienhäuser im Bau. Der in der Bilanz unter Beteiligungen ausgewiesene Anteilsbesitz und der Anteil an verbundenen Unternehmen erhöhte sich aufgrund einer Zuschreibung leicht auf 18,3 Mio EUR. Den Beteiligungsrisiken wurde angemessen Rechnung getragen. Auf der Passivseite weisen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden eine, entgegen unserer Erwartung einer weitgehend konstanten Entwicklung, leichte Bestandssteigerung auf. Die Spareinlagen sind sichtbar im Bestand zurückgegangen. Der Rückgang fiel merklich stärker aus als geplant. Dieser Rückgang wurde durch deutliche Zuwächse der anderen Verbindlichkeiten mehr als ausgeglichen. Ursächlich sind dafür über den Erwartungen liegende sehr deutliche Zuwächse bei den Termingeldern, welche durch die veränderte Zinssituation wieder stärker nachgefragt wurden. Die geplanten starken Bestandsverschiebungen bei den normalverzinsten Sichteinlagen sind lediglich, jedoch nicht so stark wie geplant, bei den geschäftlichen Sichteinlagen eingetreten. Die privaten normalverzinslichen Sichteinlagen sind weiter im Bestand, wenn auch nur leicht, angestiegen. Die Verschiebung hin zu höherverzinslichen Tagesgeldern ist bei den privaten Kunden nicht erfolgt. Hier baute sich der Bestand ab. Bei gewerblichen höherverzinslichen Tagesgeldern ist ein minimaler Bestandsaufbau sichtbar. Der Rückgang der normalverzinsten Spareinlagen erfolgte spürbar deutlicher als geplant. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind, wie oben bereits ausgeführt, vor allem durch die planmäßige Rückzahlung der Refinanzierungsmittel gegenüber der Zentralbank im Bestand deutlich zurückgegangen. Darüber hinaus wurden kurzfristige Refinanzierungsmittel im Jahresdurchschnitt leicht stärker genutzt als erwartet und die Entwicklung der Weiterleitungsrefinanzierungsmittel fiel niedriger aus als geplant. Die Refinanzierungsmittel der Weiterleitungskredite stellen durch die Bestandsveränderungen den größten Anteil an den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dar. Das nichtbilanzielle Eigengeschäft beinhaltet Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung des Gesamtzinsbuchs. Hinsichtlich Art und Umfang des Derivategeschäfts verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss bzw. auf den Risikobericht. Viele Kunden haben ihre persönliche Geldanlagestrategie den volkswirtschaftlichen Entwicklungen und Rahmenbedingungen in den letzten Jahren angepasst. Das Investment in Wertpapiere und Sachwerte ist und bleibt ein wesentlicher Baustein, um sich vor der Kaufkraftminderung des Geldes durch die gestiegene Inflation zu schützen. So sind im bilanzneutralen Verbundgeschäft die Kurswerte in den Kundendepots in 2023 um 84,1 Mio EUR gestiegen. Im Wertpapiergeschäft konnte, trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, auch im Jahr 2023 ein Wertpapier-Nettoabsatz in Höhe von 46,5 Mio EUR erreicht werden. Im Versicherungsbereich arbeitet die Wartburg-Sparkasse mit der SV SparkassenVersicherung Holding AG zusammen. Der Absatz im Geschäftsfeld der Lebens- und Rentenversicherungen war auch in 2023 wieder rückläufig, respektive -7 %. Auch in der Sparte der Kompositversicherungen war ein Rückgang von 15 % zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu konnte im Bereich der Kraftfahrtversicherungen ein Mehrabsatz von 19 % realisiert werden. Besonders hervorzuheben ist die Steigerung von 67 % bei den Krankenversicherungen. In Zusammenarbeit mit der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen übernimmt unsere Sparkasse die Aufgabe der qualifizierten Beratung und Betreuung unserer Bausparkunden. In 2023 war der Absatz mit einer Bausparsumme von 29,1 Mio EUR um 30 % rückläufig im Vergleich zum Vorjahr. Die Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen ist die weltweit erste Verbundorganisation von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen, die von Ratingagenturen ein Verbundrating erhalten hat. Durch das Rating werden die 48 Sparkassen und die Landesbank Hessen- Thüringen (Helaba) als wirtschaftliche Einheit bewertet. Davon profitieren Sparkassen und Landesbank gleichermaßen. Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe das Bonitätsrating von A+ mit einem stabilen Ausblick zuletzt am 18. April 2023 bestätigt. Bestätigt wurde von Fitch auch das so genannte Viabilityrating von a+, das ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Instituts abhebt und nicht die Unterstützung der Eigentümer berücksichtigt. Als Stärke des Sparkassenverbundes in Hessen-Thüringen hebt Fitch in der Begründung des Ratings die starke Kapitalisierung der Sparkassen, eine gute Qualität der Assets und die stabile Refinanzierungs- sowie Liquiditätssituation hervor. 1.4 Definition der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Abgeleitet aus den Hauptzielen der Geschäftsstrategie der Wartburg-Sparkasse hat der Vorstand die Kennzahlen des Betriebsergebnisses vor Bewertung, die Aufwandsquote und die Eigenkapitalquote (entspricht der Gesamtkapitalquote gemäß CRR) als die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Sparkasse definiert. Ausführungen zu den Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung und Aufwandsquote finden sich im Kapitel 1.5 Ertragslage. Die Eigenkapitalquote wird in Kapitel 1.6 Finanz- und Vermögenslage dargestellt. 1.5 Ertragslage Die Analyse der wichtigsten Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt anhand der Positionen des Betriebsvergleiches. Die Überleitung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 stellt sich wie folgt dar:
1) Pos. 1 - Pos. 2 + Pos. 3 + Pos. 4 der GuV
Bei dem Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen. Periodenfremde und außergewöhnliche Posten werden dabei nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet. Dies betrifft per saldo -1,2 Mio EUR und im Wesentlichen folgende Positionen im Bereich der GuV 1 (Zinsertrag; Vorfälligkeitsentgelte und aperiodische Zinserträge 0,3 Mio EUR), GuV 2 (Zinsaufwand; Aufzinsungsaufwand für laufende Pensionen und aperiodischer Zinsaufwand für Ratensparverträge -0,2 Mio EUR), GuV 8 (sonstiger ordentlicher Ertrag; Auflösung von Rückstellungen, aperiodische Grundstücks- und Gebäudeerträge und sonstige Positionen 0,7 Mio EUR), GuV 10 (Verwaltungsaufwendungen; Rückstellungsbildung für laufende Pensionen -0,5 Mio EUR) und GuV 12 (sonstige betriebliche Aufwendungen; insb. Abfindungszahlungen, Spenden/Zustiftungen und aperiodische Aufwendungen für Grundstücke und Gebäude 1,4 Mio EUR). Die im Verwaltungsaufwand enthaltenen Abschreibungen für nicht sparkassenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude (1,0 Mio EUR) werden nach der Betriebsvergleichssystematik in den sonstigen ordentlichen Aufwand umgesetzt. Darüber hinaus sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen Mehrerlöse aus dem Verkauf und aus Zuschreibungen von Grundstücken und Gebäuden in Höhe von insgesamt 0,4 Mio EUR enthalten, welche im Betriebsvergleich dem Bewertungsergebnis zugerechnet werden. Ebenfalls dem Bewertungsergebnis nach Bewertung werden die außerplanmäßigen Abschreibungen auf sparkassenbetriebliche und nicht sparkassenbetriebliche Grundstücke und Gebäude (0,7 Mio EUR) zugeordnet, welche in der GuV-Sicht im Verwaltungsaufwand gebucht sind. Die Ertragslage hat sich gemessen am Betriebsergebnis vor Bewertung im Berichtsjahr 2023 spürbar verbessert und lag im Ergebnis sehr deutlich über den Erwartungen. In Anbetracht dieser Entwicklung unter weiter schwierigen Rahmenbedingungen sehen wir die Ertragslage als sehr zufriedenstellend an. Der Zinsüberschuss als größte Ertragsquelle hat von der Geld- und Kapitalmarktveränderung profitiert und ist gegenüber dem Vorjahr beträchtlich angestiegen und übertraf unsere deutlich rückläufigen Erwartungen signifikant. Durch das im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin erhöhte Zinsniveau konnten sowohl im Kunden- wie auch im Eigengeschäft für angelegte Gelder wesentlich höhere Zinserträge erzielt werden. Weiterhin wurden leicht höhere Fonds- und Dividendenerträge vereinnahmt als erwartet. Der Zinsaufwand ist spürbar gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Das Niveau 2023 liegt jedoch merklich unter dem geplanten Aufwand für das Geschäftsjahr. Hintergrund der Entwicklung ist das gestiegene Zinsniveau am Geld- und Kapitalmarkt verbunden mit einem stärkeren Absatz von festverzinslichen Passiva. Das Ergebnis aus Derivaten reagierte, wie auch der Zinsertrag, positiv auf die Zinsniveauänderungen und verbesserte sich daher im Vorjahresvergleich deutlich und lag weiterhin über unseren Erwartungen, welche ebenfalls von einem stark steigenden Anteil des Derivateergebnisses am Gesamtergebnis ausgingen. Der Provisionsüberschuss konnte nicht das Niveau des Vorjahres erreichen. Im Jahr 2023 war ein spürbarer Rückgang zu verzeichnen. In der Höhe hat der Überschussrückgang auch die erwartete Abschwächung noch leicht übertroffen. Die Ursache für die Entwicklung liegt vor allem an spürbar geringer als geplanten Erträgen aus dem Vermittlungsgeschäft von Wertpapieren und Versicherungen. Weiterhin fielen leicht höhere Provisionsaufwendungen als geplant an. Das sonstige ordentliche Ergebnis lag merklich über dem Vorjahresergebnis. Die Ergebnissteigerung fiel insgesamt leicht stärker als erwartet aus und wurde erwartungsgemäß hauptsächlich durch höhere Erträge aus Grundstücken und Gebäuden erreicht. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen stiegen ebenfalls dezent an, lagen jedoch unter dem erwarteten Aufwand. Der Verwaltungsaufwand ist 2023 spürbar höher ausgefallen als im Vorjahr. Geplant war eine noch deutlichere Erhöhung des Verwaltungsaufwands einschließlich des sonstigen ordentlichen Aufwandes für das Jahr 2023. Im Personalaufwand sorgte die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie zu einem sichtbaren Anstieg. Der Aufwandsanstieg war vollständig eingeplant. Der Personalaufwand lag nur leicht unter dem Planaufwand. Der Sachaufwand ist im Vergleich zum Jahr 2022 leicht angestiegen. Die erwartete deutliche Aufwandssteigerung trat nicht ein. Bei den Planabweichungen hervorzuheben sind deutlich geringere IT-Aufwendungen und Aufwendungen für den Geschäftsbedarf, welche wir beide ansteigend erwartet haben. Gegenüber den Planannahmen erhöhten sich die Kosten für Dienstleistungen Dritter und Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Entwicklung der zuvor beschriebenen Erfolgspositionen führte insgesamt zu einem sehr deutlichen Anstieg des Betriebsergebnisses vor Bewertung, welcher nicht erwartet wurde. Das Betriebsergebnis vor Bewertung stellt einen wesentlichen finanziellen Leistungsindikator für die Wartburg-Sparkasse dar. Neben dem Betriebsergebnis vor Bewertung ist der zweite wesentliche finanzielle Leistungsindikator die Aufwandsquote. Die Aufwandsquote hat sich entsprechend der insgesamt positiven Entwicklung der meisten Erfolgspositionen verringert und ist ebenfalls deutlich günstiger als erwartet ausgefallen. Beide Kennzahlen können unsere strategischen Erwartungshaltungen damit erfüllen. Die weitgehend sehr positive Entwicklung im Betriebsergebnis vor Bewertung wird durch Belastungen im Kredit- und Wertpapiergeschäft eingetrübt. Der Bewertungsaufwand im Wertpapiergeschäft resultiert im Wesentlichen aus der Veräußerung von wesentlichen Positionen der eigenen Wertpapiere des Anlagebestandes, welche aufgrund einer strategischen Neuausrichtung erfolgte. Dank unserer starken Ertragskraft konnten wir diese Belastungen verarbeiten. Das positiv geplante Ergebnis bei den Eigenanlagen, durch Zuschreibungen bei Eintritt der erwarteten Zinsentwicklung, wurde durch diese zukunftsgerichteten Maßnahmen verfehlt. Für das Kreditgeschäft war ein deutlich negatives Ergebnis erwartet worden. Durch die Bildung von Risikovorsorge musste der Planwert nur hälftig in Anspruch genommen werden. Unsere Planannahmen haben sich somit nicht erfüllt. Im sonstigen Bewertungsergebnis führten realisierte und nicht realisierte Ergebnisse bei den eigenen Grundstücken und Gebäuden zu einem leichten Bewertungsaufwand, welcher nicht geplant war. Trotzdem wurde das geplante Betriebsergebnis nach Bewertung noch deutlich übertroffen und die geplanten Zuführungen zu den Vorsorgereserven fielen erheblich höher aus. Das neutrale Ergebnis hat sich im Vorjahresvergleich deutlich verschlechtert und ist sogar merklich negativer als geplant ausgefallen. Die Ursachen für das ungünstigere Ergebnis sind im Wesentlichen Abfindungs- und Freistellungszahlungen an Mitarbeiter sowie deutlich geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aperiodische Zinserträge und sonstige neutrale Erträge. Der Effekt aus geringeren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen wirkt aufwandsmindernd. Zusätzlich sind im Vorjahr vereinnahmte aperiodische Erträge aus Spezialfonds im Berichtsjahr nicht angefallen. 1.6 Finanz- und Vermögenslage Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war wie erwartet aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Zur Beurteilung der Finanzlage werden nach § 11 KWG bzw. der Art. 415-426 CRR ergänzt durch die Verordnung 2015/61 (delVO) der Europäischen Kommission die Kennziffern zur Liquidität errechnet. Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Kennziffer 234 % (191 % zum 31. Dezember 2022) und bewegte sich im Jahr 2023 in der Bandbreite von 182 % bis 439 %. Liquiditätsabflüsse könnten vor allem aufgrund der verbindlichen Zusagen für Darlehen und aus den zugesagten, aber nicht in Anspruch genommenen Kontokorrentkrediten in Höhe von zusammen 228,1 Mio EUR erfolgen. Daneben haben wir Bürgschaften und Gewährleistungsverträge im Volumen von 14,0 Mio EUR übernommen. Die Zahlungsfähigkeit wird auch zukünftig als gesichert angesehen. Hinsichtlich der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der Einhaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt 3 "Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB". Die Vermögensverhältnisse unserer Sparkasse sind wie prognostiziert geordnet, Forderungen und Verbindlichkeiten wurden nach den gesetzlichen Vorschriften angesetzt. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden im Rahmen des gemilderten Niederstwertprinzips teilweise zu den über den Zeitwerten liegenden Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Anhang. Den erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft und aus Beteiligungen wurde mit den gebildeten Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Nach der bei Feststellung des Jahresabschlusses noch zu beschließenden Rücklagenzuführung wird sich die Sicherheitsrücklage auf 93,2 Mio EUR (2022: 92,0 Mio EUR) belaufen. Für die Unterlegung von Risiken mit Eigenmitteln werden Kern- und Ergänzungskapital verwendet. Insgesamt ergaben sich Ende 2023 Eigenmittel in Höhe von 245,4 Mio EUR. Den Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute stockten wir um 16,3 Mio EUR auf 155,9 Mio EUR auf. Durch die wiederholte Stärkung des Kernkapitals halten wir die geforderten Werte gemäß CRR ein und haben sichergestellt, dass die Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung keinen einschränkenden Einfluss auf unsere geplante Geschäftstätigkeit haben werden. Das Verhältnis der Eigenmittel gemäß CRR bezogen auf die Summe der Risikopositionen nach der CRR (Gesamtkapitalquote) ist ein wesentlicher finanzieller Leistungsindikator der Sparkasse und liegt zum 31. Dezember 2023 mit 22,7 % (2022: 21,2 %) deutlich über der vorgeschriebenen Grenze von mindestens 8,0 % zuzüglich des Aufschlags von 2,0 %-Punkten gemäß des SREP-Bescheids der BaFin vom 30. Mai 2022 und über der strategischen Zielgröße der Sparkasse für 2023 von 14,6 %, welche ausgehend von der aufsichtlichen Grenze noch die Eigenmittelzielkennziffer und einen Managementpuffer beinhaltet. Die Gesamtkapitalquote bewegte sich im Jahr 2023 in einer Bandbreite von 21,2 % bis 22,7 %. Damit ist die Basis für eine zukünftige Geschäftsausweitung gegeben. Die Kernkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2023 bei 21,4 % (2022: 20,3 %). Die Auswirkungen des durch die BaFin am 31. Januar 2022 mittels Allgemeinverfügung festgelegten inländischen antizyklischen Kapitalpuffers und der mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 erfolgten Festsetzung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland auf die Kapitalanforderungen der Wartburg-Sparkasse, welche jeweils ab dem 1. Februar 2023 zu berücksichtigen sind, werden in Punkt 3.6 Gesamtrisikosituation dargestellt. 1.7 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren / Personal- und Sozialbereich Zum Jahresende 2023 beschäftigte die Wartburg-Sparkasse 322 Mitarbeiter/-innen (inklusive Vorstand und der freigestellten Mitarbeiter), davon 25 Auszubildende. Die Gesamtanzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat sich im Vergleich zum Vorjahr um fünf Mitarbeiter und damit um 1,53 % verringert. Gleichermaßen haben zehn Auszubildende ihre Ausbildung in der Wartburg-Sparkasse begonnen. Weiterhin wurden nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung drei Auszubildende in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Wir qualifizierten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Jahr 2023 entsprechend den ständig steigenden Anforderungen. Um flexiblere und damit auch effizientere Arbeitszeitregelungen zu verwirklichen, bieten wir unseren Mitarbeiter/-innen sowohl die Möglichkeit mobil zu arbeiten als auch Teilzeitmodelle an. Derzeit nutzen 151 Beschäftigte Teilzeitmodelle. Die Altersstruktur der Mitarbeiter/-innen (ohne Auszubildende) am 31. Dezember 2023 ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:
Auf Grund des Eintrittsalters, verbunden mit den geburtenschwachen Jahrgängen und der Verringerung der Anzahl Auszubildender, wird das Durchschnittsalter voraussichtlich weiter steigen. Zur Steuerung sich hieraus möglicherweise ergebender personeller Risiken haben wir ein umfassendes Personalmanagement installiert. Der Personalaufwand entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Die im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bestehende Möglichkeit der Sparkassensonderzahlung, Teile des Gehalts erfolgs- und leistungsorientiert zu gestalten, wurde 2023 in Anspruch genommen. Außerdem würdigt die Sparkasse besondere Leistungen und überdurchschnittliches Engagement mit einem finanziellen Anreizsystem, basierend auf vorgenannten tariflichen Regelungen verbunden mit einem maximalen Ausgestaltungsrahmen von 1 : 1,5 des Verhältnisses fixe / variable Vergütung. Die Vergütungs- und Anreizsysteme stehen im Einklang mit der Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und vorgegebenen Zielen. Die Angemessenheit der außertariflichen Vergütungssysteme war auch 2023 gegeben. Die Wartburg-Sparkasse hat sich im Jahr 2021 der freiwilligen Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften angeschlossen. Damit ist ein Prozess angestoßen, der nahezu alle Bereiche des Geschäftes der Sparkasse betrifft. Die Wartburg-Sparkasse wird sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen. Unter anderem soll der Geschäftsbetrieb bis zum Jahr 2035 CO 2 -neutral sein, Finanzierungen und Eigenanlagen sollen auf Klimaziele ausgerichtet werden, Kundinnen und Kunden sollen bei der Transformation zum klimaneutralen Wirtschaften unterstützt und Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen zum Klimaschutz befähigt werden. 1.8 Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufs Die Wartburg-Sparkasse konnte bei schwierigen Rahmenbedingungen im Jahr 2023 ein sehr gutes und zum Vorjahr deutlich besseres Betriebsergebnis vor Bewertung erzielen. Die Ertragslage in Bezug auf das Betriebsergebnis vor Bewertung war geprägt durch einen signifikant höheren Zinsüberschuss und ein leicht gestiegenes sonstiges ordentliches Ergebnis. Der Provisionsüberschuss stieg im Verhältnis zur Durchschnittsbilanzsumme ebenfalls leicht an, hat jedoch die Erwartungen nicht erfüllt. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich sowohl in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme als auch absolut, was im Bereich des Personalaufwandes auf die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie im Jahr 2023 zurückzuführen ist. Das Betriebsergebnis nach Bewertung wurde stark, jedoch nicht so massiv wie im Vorjahr, durch realisierte Verluste im Bereich Wertpapier belastet. Das Bewertungsergebnis Kredit wirkte ebenfalls belastend auf das Bewertungsergebnis nach Bewertung. Im Ergebnis konnte ein deutlicher Anteil des sehr guten Betriebsergebnisses vor Bewertung dafür verwendet werden die Eigenkapitalbasis der Wartburg-Sparkasse zu stärken. Mit dieser Eigenkapitalbasis sowie der geordneten Finanzlage sind die Voraussetzungen für eine künftige Geschäftsausweitung gegeben. 2 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 285 Nr. 33 HGB, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten sind und zu einer anderen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, sind nicht eingetreten. 3 Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB 3.1 Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:
Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Das ebenfalls als wesentlich eingeschätzte Zahlungsunfähigkeitsrisiko als Kategorie des Liquiditätsrisikos wird keiner der beiden Perspektiven zugeordnet, sondern separat betrachtet. Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen Horizont von fünf Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikofaktoren. Als ESG-Risiken bzw. Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der MaRisk sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. ESG-Risiken wirken insofern als Risikotreiber und können sich auf die wesentlichen Risikoarten auswirken. Per Datenstichtag 30.06.2023 wurde in der Wartburg-Sparkasse erstmals eine separate Nachhaltigkeitsrisikoinventur durchgeführt und eine Bewertung der Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich mit allen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit befassen (ESG), vorgenommen. Zur Einstufung der Relevanz bei Betroffenheit von Nachhaltigkeitsfaktoren wurde die Höhe des betroffenen Bestandes und dessen Anteil (> 5 % Gesamtportfolio), die Wirkung in der entsprechenden Zeitdimension sowie abschließend die kritische Gesamteinschätzung des Nachhaltigkeitsrisikos vorgenommen. Die Risikotreiber-Sicht ermöglicht es uns, Nachhaltigkeitsrisiken qualitativ zu beschreiben und zu beurteilen sowie perspektivisch quantitativ zu bewerten. Als Ergebnis der Nachhaltigkeitsrisikoinventur wurden für die Risikokategorien ADR Eigen- und Kundengeschäft und MPR Spread, Aktien und Immobilien indirekte (operative) Betroffenheiten durch die Nachhaltigkeitsfaktoren festgestellt. In der direkten Wirkung sind die Kategorien MPR Immobilien und das operationelle Risiko betroffen. In der weiteren Prüfung jedoch konnte für keinen der Nachhaltigkeitsfaktoren eine Relevanz für die Risikomessung festgestellt werden. Auf Grund des Selbstverständnisses der Wartburg-Sparkasse für Nachhaltigkeit und der Einschätzung, dass sich das Nachhaltigkeitsrisiko perspektivisch zu einem wesentlichen Risikotreiber entwickeln wird, erfolgt quartalsweise eine qualitative Betrachtung der Nachhaltigkeitsfaktoren (NHF) mit festgestellter direkter bzw. indirekter Betroffenheit und der Relevanz ihrer risikotreibenden Wirkung. In jeder der betroffenen Risikokategorien findet quartalsweise eine Überprüfung und Einschätzung über die Entwicklung der jeweils vorhandenen Nachhaltigkeitskriterien statt. Eine verschlechterte Nachhaltigkeitsbewertung wurde nicht ermittelt. Somit kann eine relevante Betroffenheit unter aktuellen Gegebenheiten weiterhin ausgeschlossen werden. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 355,5 Mio EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 195,0 Mio EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt vierteljährlich. Dabei werden die wesentlichen Risiken den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zum Berichtsstichtag 31.12.2023 setzt sich das ökonomische Risikodeckungspotenzial (RDP) in Höhe von 355.473 TEUR wie folgt zusammen:
Das wertorientierte Risiko wird in der Sparkasse als Verlust definiert, d. h. als Quantilswert der Wertänderungsverteilung (erwarteter + unerwarteter Verlust) auf einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Risikowert berücksichtigt ebenfalls die Risikokonzentrationen. Sofern erwartete Verluste bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt werden, wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko angesetzt. Die Risikoquantifizierung erfolgt für einen Risikohorizont von einem Jahr (rollierend). Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte. Grundsätzlich nimmt die Sparkasse in ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung eine risikoneutrale Position ein, dies bedeutet, dass Risiken bei vertretbarem Chance-/Risiko-Profil bewusst eingegangen werden. Die Risikopräferenz wirkt sich auf die Festlegung des Risikoappetits für die wesentlichen Risiken unter Beachtung möglicher Risikokonzentrationen aus, die die Grundlage für das Limitsystem der Sparkasse bilden. Bei neuen Geschäftsaktivitäten sind angemessene Analysen bezüglich ihrer Auswirkungen auf das Risikoprofil der Sparkasse entsprechend den Anforderungen der MaRisk durchzuführen. Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Auf Grundlage der ökonomischen Risikotragfähigkeit werden vom Vorstand Limite für das Adressenrisiko, welches die Adressenrisiken des Kundengeschäftes und der Eigenanlagen beinhaltet, und für das Marktpreisrisiko, in Form von Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Aktienrisiko und Immobilienrisiko, als Obergrenzen definiert, die die von der Sparkasse maximal einzugehenden Risiken begrenzen. Für den Bereich der operationellen Risiken wird ein gesondertes Limit vorgegeben. Eine Ausnahme von diesem Vorgehen stellt das Zahlungsunfähigkeitsrisiko dar, das nicht sinnvoll durch Teile des Risikodeckungspotenzials begrenzt werden kann. Die ökonomische Risikotragfähigkeit inklusive der Limitauslastungen wird quartalsweise bzw. anlassbezogen auf Basis der aktuellen Ertrags- und Risikolage der Wartburg-Sparkasse überprüft. Zur Unterlegung der Risikolimite im Risikofall setzt die Wartburg-Sparkasse 182 Mio EUR ein. Die Sparkasse achtet bei der Ableitung des Risikotragfähigkeitslimits (RTF-Limit) darauf, dass ein ausreichender Puffer zum einsetzbaren Risikodeckungspotenzial vorhanden ist. Um die Abhängigkeit von einzelnen Parametern zu analysieren, erfolgt eine Überprüfung des Gesamtportfolios hinsichtlich eventuell auftretender Risikokonzentrationen. Risikokonzentrationen können in den verschiedenen Risikokategorien auftreten. Auch übergreifende Konzentrationsrisiken, die über Risikoarten hinweg wirken, und Ertragskonzentrationen werden betrachtet. Neben der regionalen Konzentration, die typisch für das Geschäftsmodell der Sparkasse ist, zeigen sich per Dezember 2023 im Adressenrisiko Risikokonzentrationen in Größenklassen, im Marktpreisrisiko bei Zins, Spread und Aktien sowie bei Immobilien. In den vorgenannten Risikoarten liegen sowohl Intra- als auch Inter-Risikokonzentrationen vor. In 2023 erfolgte im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung eine Reduzierung der Risikopositionen im Depot A. Die Bestände in Aktien und Aktienfonds wurden nahezu vollständig abgebaut. Im Segment der Immobilienfonds erfolgte eine Volumenreduzierung infolge der Rückgabe der Anteile an einem Immobilienfonds. Innerhalb der Asset-Klasse Renten erfolgten erhebliche Umschichtungen aus ungedeckten Bankenanleihen in Anleihen öffentlicher Emittenten und Pfandbriefe. Außerdem wurden die Geldmarktanlagen weiter aufgebaut. Im Rahmen der Umstrukturierung wurden Wertpapiere aus dem Anlagevermögen veräußert. Dies führte zur Realisierung von Kursverlusten. Die Verkäufe erfolgten hauptsächlich in den Segmenten ungedeckte Bankenanleihen, Pfandbriefe und ausländische öffentliche Anleihen. Die Wiederanlage erfolgte in Papiere der Segmente deutsche öffentliche Anleihen, Pfandbriefe, ungedeckte Bankenanleihen, Unternehmensanleihen und ausländische öffentliche Anleihen. Im Zuge der Umschichtungen wurde die Duration der Wertpapiere verkürzt. Die Maßnahme trägt dazu bei, den strategischen Anteil der öffentlichen und gedeckten Titel unter Berücksichtigung der Fälligkeiten im Strategiezeitraum zu erreichen. Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden. Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:
Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass bei Eintritt des Risikofalles und ebenfalls bei Eintritt des Stresstests mit dem höchsten Risikowert die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg zeigt die höchste Auslastung. Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse ein Verlustpotenzial in Höhe von 199,7 Mio EUR festgelegt. Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Das Planszenario basiert auf dem Erwartungswert der Unternehmensplanung der Sparkasse.
In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP4-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren werden die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario und in den adversen Szenarien vollständig erfüllt. Als adverse Szenarien werden ein schwerer konjunktureller Abschwung und ein Stagflationsszenario betrachtet. Das adverse Szenario "Schwerer konjunktureller Abschwung" berücksichtigt negative Veränderung auf dem Gütermarkt bzw. in der Realwirtschaft und einen spürbaren Exporteinbruch. Die negativen Auswirkungen sind so signifikant, dass die Grundstimmung in der Wirtschaft pessimistisch ist und es zu einer abrupten Korrektur ökonomischer Prognosen kommt.
Das adverse Szenario "Stagflation" basiert auf dem Szenario des schweren konjunkturellen Abschwungs und berücksichtigt zusätzlich stark gestiegene Energiepreise und weitere Leitzinserhöhungen.
Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG. In den adversen Szenarien sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Im Rahmen der normativen Perspektive wird ebenfalls ein "Inverses normatives Stressszenario" betrachtet. Hierbei steht die Untersuchung von Ereignissen im Vordergrund, die die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden können bzw. bei Eintritt welcher Ereignisse das Geschäftsmodell nicht mehr fortführbar wäre. Für die Ermittlung des inversen normativen Stresstests wird auf das adverse Szenario "Stagflation" aufgesetzt. Ausgehend von den Risikofaktoren der wesentlichen Risikokategorien und den Risikotreibern der Sparkasse wurden die weiter zu verschärfenden Risikofaktoren festgelegt. Die Ergebnisse des inversen Szenarios zeigen ein außergewöhnliches, aber für die Wartburg- Sparkasse nicht plausibles Szenario auf. Nur sehr unrealistische Parameter führen dazu, dass die Überlebensfähigkeit der Sparkasse nicht mehr gegeben ist. Eine Gefährdung des Geschäftsmodells wird nicht gesehen. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können. Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein (Nominalwert zum 31. Dezember 2023 von 205 Mio EUR). Im Jahr 2023 wurde ein Swap über 8 Mio EUR Nominalvolumen mit Fälligkeit in 2035 abgeschlossen. Swaps wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches gem. IDW RS BFA 3 n. F. einbezogen. Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei. Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Überwachungsvorstand unterstellte Abteilung Unternehmenssteuerung ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung/ Gruppe Risikomanagement wahrgenommen. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 3.2 Risikoarten 3.2.1 Adressenrisiken 3.2.1.1 Übergreifende Betrachtung Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Adressenrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag To (ohne Neugeschäft) bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr ab, bei einem Konfidenzniveau mit 99,9 %. Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung der Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft). Das Limit für Adressenrisiken wurde im gesamten Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Das Adressenrisiko stellt für die Wartburg-Sparkasse ein wesentliches Risiko dar, für das ein umfangreiches Risikomanagement- und Risikosteuerungssystem implementiert ist. Die Verantwortung für die Messung der Adressenrisiken liegt bei der Gruppe Risikomanagement. Der Adressenrisikobericht wird vierteljährlich erstellt und dem Vorstand, dem Verwaltungsrat und weiteren Führungskräften zur Verfügung gestellt. Die Wartburg-Sparkasse verwendet im Rahmen der Eigenmittelanforderungen gemäß CRR den Kreditrisikostandardansatz. 3.2.1.2 Adressenrisiko im Kundengeschäft Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen und der gestellten Sicherheiten. Daneben wurden Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen (Gruppe verbundener Kunden) und am Risikogehalt orientieren. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Das Kreditportfolio der Wartburg-Sparkasse gliedert sich per Ultimo Dezember 2023 wie folgt:
* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen,
Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven
Das Kundenkreditgeschäft ist hinsichtlich der Branchen gut diversifiziert. Die Limitierung einzelner Branchen ist aktuell nicht erforderlich. Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 0,22 % des Gesamtkreditvolumens (3,4 Mio EUR). Die Sparkasse betrachtet Risikokonzentrationen in Bezug auf die Branchenverteilung, Länderverteilung, die Bonitätsverteilung im Portfolio anhand der Risikoklassifizierungsverfahren sowie eventuelle Klumpenbildungen bei Größenklassen oder Sicherheitenkategorien. Per Ultimo Dezember 2023 wurde eine Risikokonzentration im Konzentrationsaspekt Größenklassen festgestellt, welche anhand der Kriterien marginaler Value-at-Risk (Konfidenzniveau 99,9 %) und dem unbesicherten Obligo aus CPV ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um eine Inter-Risikokonzentration mit dem Marktpreisrisiko. Handlungsbedarf ergab sich hieraus nicht. Die Risikokonzentrationen werden vierteljährlich überwacht und reportet. Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Mindestens quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund eines größeren Einzelfalles. 3.2.1.3 Adressenrisiko im Eigengeschäft Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen. Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken einbezogen. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 675,2 Mio EUR. Dabei zeigt sich auf Basis der internen Risikoklassenstruktur nachfolgende Ratingverteilung:
Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung. Für das Länderrisiko wird kein separater Risikowert ermittelt, da über die Rating-Note eines Emittenten länderspezifische Faktoren bereits vollumfänglich im Rahmen der Quantifizierung des Adressenrisikos im Eigengeschäft berücksichtigt werden. Die Sparkasse betrachtet Risikokonzentrationen in Bezug auf die Branchenverteilung, Länderverteilung, die Bonitätsverteilung im Portfolio anhand der Risikoklassifizierungsverfahren sowie eventuelle Klumpenbildungen bei Größenklassen. Per Ultimo Dezember 2023 wurden drei Risikokonzentrationen im Konzentrationsaspekt Größenklassen festgestellt, welche anhand der Kriterien marginaler Value-at-Risk (Konfidenzniveau 99,9 %) und dem unbesicherten Obligo aus CPV ermittelt werden. Hierbei handelt es sich um Inter-Risikokonzentrationen mit dem Marktpreisrisiko. Handlungsbedarf ergab sich hieraus nicht. Die Risikokonzentrationen werden vierteljährlich überwacht und reportet. 3.2.2 Marktpreisrisiken 3.2.2.1 Übergreifende Betrachtung Unter Marktpreisrisiken wird der Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Währungs- und Aktienkurse sowie Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf Rechte, die innerhalb von Produkten vorhanden sind (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten). Marktpreisrisiken aus den Fondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen. Marktpreisrisiken stellen in der ökonomischen Perspektive auf einen Barwertverlust ausgehend von einem Stichtag To (ohne Neugeschäft) bei einem Betrachtungshorizont von einem Jahr (entsprechend 250 Bankarbeitstagen) ab. Die Risikomessung für Zins-, Spread- und Aktienrisiken erfolgt in einer integrierten Berechnung mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz in der Delta-Gamma-Variante, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Die Risikomessung für das Immobilienrisiko basiert auf der Modellvariante Delta-Normal des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Dieser unterstellt einen linearen Zusammenhang zwischen den Risikofaktoren und den Marktwerten der Immobilienpositionen im Portfolio. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung von Marktpreisrisiken betrachtet. Grundlage ist eine mehrjährige Berechnung unter Berücksichtigung von Neugeschäft. Die GuV-Auswirkung kann sich dabei sowohl auf geringere Erträge als geplant als auch auf ein schlechteres Bewertungsergebnis beziehen. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Risiko- und Volumenlimite sowie einzuhaltender Kennzahlen. In 2023 wurden die ökonomischen RTF-Limite und festgelegten Schwellenwerte für das Marktpreisrisiko im Risikofall, wie auch für die Risikokategorien innerhalb des Markpreisrisikos, zu allen Quartalsstichtagen eingehalten. Für die tägliche Messung der marktpreisinduzierten Bewertungsrisiken (ohne Berücksichtigung der Renditeimmobilien) wird das handelsrechtliche Verlustrisiko (Handelsergebnis) ermittelt. Das handelsrechtliche Verlustrisiko ergibt sich aus der Summe von Abschreibungsbedarf und Zuschreibungspotenzial sowie realisierten Gewinnen und Verlusten. Zur Bewertung der Verlustrisiken wird die Marktbewertungsmethode angewendet. Hierbei gilt für die Wertpapiere des Anlagebestands das gemilderte Niederstwertprinzip und für den restlichen Depot-A-Bestand das strenge Niederstwertprinzip. Zur Risikosteuerung sind Schwellenwerte und Limite für das Handelsergebnis definiert. Aufgrund der Umstrukturierung des Rentenportfolios im Depot A und der damit verbundenen realisierten Verluste war der 80%ige Schwellenwert für das Handelsergebnis ab dem Stichtag 07.07.2023 überschritten. Das Limit für das Handelsergebnis in der täglichen Risikomessung war in 2023 immer eingehalten. Im Rahmen eines umfassenden Reportings werden der Vorstand und die risikosteuernden Stellen über die ermittelten Risikowerte und die erzielten Ergebnisse auf Basis aktueller Marktdaten laufend unterrichtet. Über GuV-relevante Marktpreisrisiken erfolgt ein wöchentliches Reporting im Rahmen der Berichterstattung zu den Handelsgeschäften. Zusätzlich erstellt die Sparkasse Monatsberichte für die GuV-relevanten Marktpreisrisiken sowie das wertorientierte Zinsänderungsrisiko. Der Monatsbericht enthält unter anderem Informationen über Volumenlimitauslastungen nach Segmenten sowie Produkten und wird vierteljährlich um die ökonomischen Marktpreisrisiken für den Risikofall und die Stressszenarien sowie normative Zinsänderungsrisiken ergänzt. Für die Berichterstattung zum Marktpreisrisiko Immobilien aus Immobilienfonds und Renditeimmobilien besteht ein separater Quartalsbericht. Ergänzend erfolgt vierteljährlich eine ausführliche Berichterstattung der aktuellen Risiko- und Ertragszahlen in einem zusammengefassten Gesamtrisikobericht, der alle wesentlichen Informationen über die Risikolage inkl. Auslastung der Limite enthält. Für das ökonomische Marktpreisrisiko aus Zins, Spread und Aktien bestehen drei Konzentrationen für den Konzentrationsaspekt Verbünde/Einzeladressen sowie eine Konzentration für die Kombination aus Zins und Spread für den Konzentrationsaspekt Spreadklassen. Diese Intra-Risikokonzentrationen werden regelmäßig quartalsweise überprüft und im Marktpreisrisikobericht sowie im Gesamtrisikobericht dargestellt. 3.2.2.2 Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellter Risikolimite. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 20 % der Eigenmittel festgelegt. Diese wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten. Darüber hinaus wurde ein Schwellenwert bei 14 % installiert. Zur Begrenzung der Abweichungen des Zinsbuchs von der festgelegten Benchmark "4,0fach gleitend 10 Jahre - 3,0fach gleitend 3 Monate" wurden im Rahmen einer semi-passiven Steuerung Abweichungs-Volumenlimite für aggregierte Laufzeitbänder festgelegt. Diese wurden 2023 überwiegend eingehalten. Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form von Wertpapieren der Vermögensanlage auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage der im Rahmen der Unternehmensplanung festgelegten Geschäftsstruktur und der vom Vorstand prognostizierten Zinsentwicklung. Neben der erwarteten Entwicklung wird eine Zinsbewegung von + bzw. -100 Basispunkten betrachtet, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine inverse Zinskurve für 2024 zugrunde gelegt. Auf Basis unserer Simulationsrechnungen beträgt das Zinsspannenrisiko bzw. das zinsinduzierte Abschreibungsrisiko im schlechteren Szenario +100 Basispunkte für das Geschäftsjahr 2024 rund 4,7 Mio EUR bzw. 1,3 Mio EUR. Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bestehen für das ökonomische Zinsänderungsrisiko in den Laufzeitbändern "0 bis 3 Jahre", ">3 bis 7 Jahre" und ">7 bis 10 Jahre". Die Risikokonzentrationen werden regelmäßig quartalsweise überprüft und im Marktpreisrisikobericht sowie im Gesamtrisikobericht dargestellt. Zur Begrenzung der Risiken dienen folgende Instrumente:
3.2.2.3 Spreadrisiko Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen in den Spreadklassen Staaten mit AAA-Rating und Staaten mit AA- Rating. Die Risikokonzentrationen werden regelmäßig quartalsweise überprüft und im Marktpreisrisikobericht sowie im Gesamtrisikobericht dargestellt. Zur Begrenzung der Risiken dienen folgende Instrumente:
3.2.2.4 Aktienrisiko Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Marktpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Berücksichtigt wird dieser Teil des Risikos in der Zinsspannenbetrachtung. Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in geringem Umfang im Direktbestand gehalten. Konzentrationen bestehen aktuell nicht. 3.2.2.5 Immobilienrisiko Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds). In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien. Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Immobilieninvestitionen im Eigenbestand und Immobilienfonds werden zur Diversifizierung der Ertragsquellen eingegangen und befinden sich im Einklang mit den Vorgaben der strategischen Asset-Allokation. Die Risiken aus dieser Assetklasse werden vierteljährlich überwacht und an den Vorstand, Leiter Compliance sowie Mitglieder des Risikoausschusses berichtet. Darüber hinaus erfolgt die Überwachung des Immobilienbestandes anhand festgelegter Frühwarnindikatoren (bspw. Leerstandsquote). Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar. Konzentrationen bestehen in den Segmenten deutsche Wohnimmobilien und deutsche Büroimmobilien. Aufgrund der hohen Diversifikation hinsichtlich der Anzahl der Objekte und deren Lage sehen wir in beiden Segmenten keinen weiteren Handlungsbedarf. 3.2.3 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie auf der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. In der ökonomischen Perspektive ergibt sich das Risiko aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Da das Refinanzierungskostenrisiko als unwesentlich eingeschätzt ist, erfolgt derzeit keine Berücksichtigung in der Risikotragfähigkeit. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt abgeleitet aus der festgelegten Strategie auf der Grundlage eines Risikolimits. Hierfür wird als Risikomaß ein Überlebenshorizont (Survival Period) verwendet. Als strategisches Ziel wurde für das kombinierte Stressszenario ein Überlebenshorizont von mindestens drei Monaten festgelegt. Als Schwelle für einen Liquiditätsengpass dient das interne Limit von mehr als zwei Monaten. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt mehr als zwei Jahre. Daneben wurde festgelegt, dass die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellenwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem festgelegten strategischen Ziel von 105 %. Hauptrefinanzierungsquelle ist das stark diversifizierte Kundeneinlagengeschäft. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Risikokonzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko aktuell nicht. Vierteljährlich wird über die aktuelle Liquiditäts- und Refinanzierungssituation und die sich ergebenden Risikowerte an die entsprechenden Fachabteilungen und den Vorstand reportet. Die Schwellenwerte für die Survival Period wurden im gesamten Geschäftsjahr nicht unterschritten. Es waren keine Steuerungsmaßnahmen zur Einhaltung der Kennziffer erforderlich. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen wurden im Berichtsjahr eingehalten. Die Zahlungsfähigkeit war im Berichtsjahr jederzeit gegeben; sie wird von der Sparkasse im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln sowie die Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten auch weiterhin als gewährleistet angesehen. 3.2.4 Operationelle Risiken Die Wartburg-Sparkasse definiert operationelle Risiken als die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Das operationelle Risiko resultiert aus betrieblichen Aktivitäten und ist demzufolge Bestandteil des Geschäftsablaufs. Operationelle Risiken stellen für die Wartburg-Sparkasse wesentliche Risiken dar. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Als Steuerungsgröße wird der unerwartete Verlust verwendet. Zur Quantifizierung dieser Risikoart werden die Instrumentarien OpRisk-Szenarien, Schadensfalldatenbank und das OpRisk-Schätzverfahren eingesetzt. Während die OpRisk-Szenarien einer Aufnahme und Einschätzung von möglichen Verlustpotenzialen in der Zukunft dienen, werden in der Schadensfalldatenbank die tatsächlich eingetretenen Schäden erfasst. Die OpRisk-Szenarien werden unter Beteiligung aller Fachbereiche jährlich bezüglich ihrer Annahmen überprüft und dem Vorstand vorgelegt. Ebenfalls erfolgt jährlich eine Validierung der Ergebnisse der beiden Instrumentarien miteinander sowie mit den Ergebnissen aus dem OpRisk-Schätzverfahren für operationelle Risiken, das auf bundesweit erhobenen Pooldaten der teilnehmenden Sparkassen basiert. In der Schadensfalldatenbank werden Schäden aus operationellen Risiken ab einem Schwellenwert von 1.000 EUR erfasst und dem Vorstand im Rahmen der quartalsweisen Risikoberichterstattung zur Verfügung gestellt. Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden. Im ökonomischen Risikofall erfolgt hierbei der Ansatz des 99,9 % Quantils. Die Ist-Schäden (netto) im Jahr 2023 betrugen ca. 104,3 TEUR. Die operationellen Risiken und die Auslastung der operationellen Risiken werden quartalsweise dem Vorstand und den Abteilungsleitern reportet. Des Weiteren wird der OPR-Jahresbericht einmal jährlich erstellt und dem Vorstand zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Risikobegrenzung werden neben den Regelungen für Notfall, IT-Sicherheit und Geschäftsprozesse Versicherungen zur Absicherung von Elementarschäden eingesetzt. Rechtliche Risiken werden durch die Verwendung standardisierter, rechtlich geprüfter Vertragsformulare und die Kooperation mit dem Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen begrenzt. Das im Rahmen der Risikotragfähigkeit zur Verfügung gestellte Risikolimit wurde zu allen Quartalsstichtagen eingehalten. Per 31. Dezember 2023 betrug die Auslastung 64,9 % (Verwendung der neuen Parameter 2024). Die Wartburg-Sparkasse bemisst die aufsichtsrechtlichen Mindestkapitalanforderungen mit Hilfe des Basisindikatoransatzes gemäß Art. 315 und 316 CRR. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der SRating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. Dieses Szenario ist Bestandteil der OpRisk-Szenarien. Bislang ist dies seit Erfassung der Schadensfälle in 2004 nicht eingetreten. Die Ursachenkategorien kriminelle Handlungen und Bearbeitungsfehler weisen in der Schadensfalldatenbank eine etwas höhere Schadensfrequenz auf. Risikokonzentrationen bestehen beim Operationellen Risiko aktuell trotzdem nicht. 3.3 Gesamtrisikosituation Die Gesamtrisikosituation der Sparkasse wird aufgrund ihres kreditgeschäftlichen Engagements in der Region und ihres hohen Strukturanteils an Eigenanlagen vor allem durch Adressen- und Marktpreisrisiken geprägt. Die eingesetzten Instrumente zur Abbildung und Steuerung dieser und der übrigen Risikokategorien sind entsprechend ihrer Aussagekraft, Art, Umfang und Komplexität den individuellen geschäftlichen Gegebenheiten angemessen. Darüber hinaus werden diese kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen auch künftig gerecht zu werden. Die aufsichtsrechtliche Mindestquote der Eigenmittel bzw. die Vorgaben der normativen Perspektive waren ebenso jederzeit gegeben wie die ökonomische Risikotragfähigkeit. Das ökonomische Risikodeckungspotenzial war jederzeit ausreichend, um die eingegangenen Risiken vollständig abzudecken. Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 61,3 % ausgelastet. Die Analyse der Stresstests sowie der ergänzenden mehrjährigen normativen Perspektive zeigt ebenfalls keine die Risikotragfähigkeit einschränkenden Auswirkungen. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Für die zukünftigen, aus Strategie und Unternehmensplanung abgeleiteten Aktivitäten schätzen wir ein, dass dies auch weiterhin der Fall sein wird. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit werden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die voranstehend im Kapitel 3 "Risikoberichterstattung gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB" getroffenen Aussagen stellen die Risikolage per 31. Dezember 2023 dar. Durch den von der BaFin am 31. Januar 2022 mittels Allgemeinverfügung festgelegten inländischen antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 % und die mit Allgemeinverfügung vom 30. März 2022 erfolgte Festsetzung eines Kapitalpuffers für systemische Risiken aus Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland in Höhe von 2,00 %, welche jeweils ab dem 1. Februar 2023 berücksichtigt wurden, erhöhten sich unsere Kapitalanforderungen auf Basis unserer geplanten Geschäftsstruktur um ca. 10,6 Mio EUR. Daneben erhöhte sich in 2023 die aufsichtliche Eigenmittelempfehlung (zuvor: Eigenmittelzielkennziffer) von 2,6 auf 3,2 %-Punkte. Durch die beschriebenen aufsichtlichen Anforderungen stieg unsere Gesamtkapitalanforderung inklusive aufsichtlicher Eigenmittelempfehlung in 2023 um ca. 0,95 %-Punkte auf 14,15 % an. Der Anstieg wurde bereits im Rahmen der Kapitalplanung berücksichtigt. Die Sparkasse hatte als besonderen Leistungsindikator einen individuellen Managementzuschlag in Höhe von 0,5 %-Punkten auf die Gesamtkapitalanforderung inklusive Eigenmittelzielkennziffer festgelegt, um zukünftige erhöhte aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen aus dem SREP abzudecken. Dieser wurde nicht beansprucht. Ab 2024 hat die Sparkasse einen individuellen Managementpuffer in Höhe von 1,0 %-Punkten festgelegt. Des Weiteren wurden die Eigenanlagen der Wartburg-Sparkasse in 2023 erheblich von den geopolitischen Einflüssen und den entsprechenden Kapitalmarktentwicklungen determiniert. In Deutschland befindet sich die Wirtschaft in einer leichten Rezession. Die Stimmungslage der deutschen Unternehmen hat sich in den letzten Monaten deutlich verschlechtert. Die Inflationsraten lagen zu Jahresbeginn 2023 auf sehr hohen Niveaus und sind im Jahresverlauf deutlich gesunken. Aufgrund der stark gestiegenen Inflationsraten haben die Notenbanken die Leitzinsen auch in 2023 weiter angehoben. So erhöhte die US-Notenbank den Leitzins in 2023 in 4 Schritten um insgesamt 100 Basispunkte und die EZB erhöhte den Leitzins in 6 Schritten um insgesamt 200 Basispunkte. Diese Entwicklung verbunden mit hohen Preisen im Öl- und Energiebereich sowie die Angst vor den weiteren Entwicklungen im Ukrainekrieg führt in unserer gewerblichen und privaten Kundschaft weiterhin zu einem hohen Maß an Unsicherheit. Abhängig hiervon können sich negative Auswirkungen auf alle Risikoarten ergeben. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind aktuell nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als herausfordernd. 4 Prognosebericht 4.1 Vorbemerkung Bei dem folgenden Bericht handelt es sich um eine Prognose für das Jahr 2024, wobei die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund von Umfeldänderungen von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können. Wie im Risikobericht erläutert, verfügt die Sparkasse über Instrumente und Prozesse, um Abweichungen von den Erwartungen rechtzeitig zu erkennen, zu analysieren und gegebenenfalls steuernd einzugreifen. Der Prognosebericht der Wartburg-Sparkasse orientiert sich an der Betriebsvergleichssystematik. 4.2 Entwicklung der Rahmenbedingungen Wir stützen uns in der Abschätzung der konjunkturellen Entwicklung auf die vom Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) am 30. Januar 2024 veröffentlichte "Konjunkturprognose der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 2024" 5. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 % Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Anderseits unterzeichnen die vorhergesagten 0,3 % den angenommenen Dynamikgewinn im Verlauf des Jahres 2024. Im zweiten Halbjahr 2024 würde in dem beschriebenen Prognoseszenario der Verlauf besser sein als es die magere Rate des Gesamtjahres suggeriert. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 % voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus. Bereits Ende 2023 war das Nachlassen des Preisauftriebs in den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen, bei Importpreisen, Erzeugerpreisen und Großhandelspreisen deutlich zu beobachten. 2024 dürfte diese Entlastung auch zunehmend in den Verbraucherpreisen ankommen. Die Chefvolkswirte gehen für den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) von einer Rate von 2,6 % in Deutschland und von 2,5 % im Euroraum aus. Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver angepasst. Demnach geht eine knappe Mehrheit der Chefvolkswirte davon aus, dass bei der EZB erste Leitzinsschritte noch nicht im ersten Halbjahr erfolgen. Danach bilden Senkungen aber den Konsens. Im Mittel gehen die Einschätzungen von Reduzierungen um 50 Basispunkte bis zum Jahresende 2024 aus. Wir gehen für unser Geschäftsgebiet von einer schwierigen konjunkturellen Entwicklung aus, die sowohl die Unternehmen als auch die privaten Haushalte in ihren Investitions- und Konsumausgaben stark beeinträchtigen wird. Investitionsanreize sind insbesondere im energetischen Bereich vorhanden, werden aber durch das gestiegene Zinsniveau und die konjunkturellen Aussichten der privaten Haushalte gebremst. 4.3 Entwicklung der Wartburg-Sparkasse - Chancen und Risiken Der Vorstand erwartet auch für das Jahr 2024, trotz weiter schwieriger Wettbewerbsbedingungen und großer Unsicherheit der Entwicklung der Rahmenbedingungen, eine zufriedenstellende Geschäftsentwicklung. Insgesamt gehen wir von einem moderaten Rückgang der Bilanzsumme im Jahresdurchschnitt aus. Im Jahr 2024 erwarten wir im Bereich der Aktiva hauptsächlich einen spürbaren Volumensrückgang der Forderungen an Kreditinstitute und der festverzinslichen Wertpapiere. Der Bestand der Kundenkredite wird leicht unter dem Niveau des Vorjahres erwartet. Auf der Seite der Passiva wird der Bilanzsummenrückgang vornehmlich durch die bereits im Jahr 2023 vollzogene planmäßige Rückzahlung der Refinanzierungsmittel gegenüber der Zentralbank verursacht. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden ebenfalls sichtbar schwächer erwartet. Die Bestände an festverzinslichen Wertpapieren sind vorrangig durch Verkäufe und planmäßige Fälligkeiten in 2023 rückläufig. Setzt im Jahr 2024, entgegen unserer Erwartungen, ein Zinsanstieg ein, besteht das Risiko, dass sich durch Abschreibungsverluste der Bestandsrückgang noch stärker ausweitet. Bleibt das Zinsniveau konstant oder nur leicht ansteigend kann sich durch stärkere Investitionen der Bestand günstiger entwickeln. Für das Jahr 2024 sind Investitionen in Aktien und Investmentfonds geplant, die bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung den Bestandsabbau des Jahres 2023 nur zum Teil wieder ausgleichen. Bei steigender Volatilität der Märkte könnten diese Investitionen unterbleiben und sich der erwartete leichte Bestandsverlust bei den eigenen Wertpapieren ausweiten. Entwickeln sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen positiv, besteht die Chance, dass die Bestandsentwicklung durch höhere oder auch zeitlich frühzeitigere Investitionen günstiger ausfällt als erwartet. Der geplante weitere Ausbau des eigenen Immobilienbestandes hängt wiederum von der Entwicklung der Baupreise und Mieten ab. Für unsere Bauprojekte sind im Jahr 2024 Investitionen in Höhe von 16,0 Mio EUR geplant. Hier sehen wir besonders das Risiko, dass bei weiter steigenden Baupreisen das Mietniveau im Wachstum nicht Schritt hält und weitere Investitionen nicht realisierbar sind. Rückläufige Baupreise, beispielsweise in Folge anhaltend schwacher Nachfrage, würden die Projektumsetzungen der eigenen Immobilien entsprechend begünstigen. Das Kundenkreditgeschäft wird im Bestand leicht unter dem Niveau des Jahrs 2023 erwartet. Ein minimales Bestandswachstum sehen wir bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung bei Wohnungsbaukrediten und Krediten an öffentliche Haushalte. Dem gegenüber steht ein leichter Rückgang bei den Weiterleitungsdarlehen. Neben dem schon erwähnten, im Vergleich zu den Vorjahren, hohen Marktzinsniveau wirken die, immer noch über dem EZB-Ziel liegende, Inflation und speziell die gestiegenen Baupreise stark belastend auf die Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten. Private Konsumentenkredite und Investitionskredite planen wir leicht fallend. Die wesentlichen Risiken in unseren Planungsannahmen im Kreditgeschäft liegen in möglicherweise schwerwiegenderen Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes in Form von schwereren Marktverwerfungen, so dass die Nachfrage nach Krediten stark nachlässt und entsprechende Bestandsverluste eintreten. Chancen sehen wir bei schnellerer Erholung der Konjunktur von den Auswirkungen des Ukraine- Konfliktes in einer Ausweitung der Investitionen überwiegend von Unternehmen, aber auch der öffentlichen Haushalte, was die Kreditnachfrage dieser Kundengruppen stärken sollte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als bedeutendster Refinanzierungsquelle werden im Jahresdurchschnitt sichtbar schwächer erwartet. Auf Grund der Anstiege der Geld- und Kapitalmarktzinsen in den Vorjahren sehen wir starke Bestandsverschiebungen innerhalb der Bilanzposition. Besonders die normalverzinsten Sichteinlagen und in geringerem Umfang auch die normalverzinsten Spareinlagen werden Bestandsverluste erleiden. Kunden legen wieder vermehrt Gelder in festverzinsliche Anlagen besonders in Sparbriefen und Termingeldern an, was dort zu spürbaren Bestandszuwächsen führt. Zugleich planen wir mit einer deutlich stärkeren Nutzung unserer Kunden höherverzinster Tagesgelder zu ihrer eigenen Liquiditätshaltung. Wegen des weiter hohen Bestandes an variablen Anlagen besteht das Risiko, dass durch Abwanderung von Geldern zu Wettbewerbern Bestandsverluste entstehen. Wir sehen aber auch die Chance bei wieder steigender Sparneigung der privaten Haushalte, dass die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ansteigen. Für das Jahr 2024 rechnen wir mit einem deutlichen Rückgang des Zinsüberschusses. Wir erwarten, dass die Geldmarktsätze sowie die Renditen am kurzen Ende der Kapitalmarktkurve in 2024 sinken werden. Die Inversität der Zinsstrukturkurve bleibt auch im Jahr 2024 unseren Erwartungen nach erhalten. Wir erwarten, dass sich der Zinsaufwand, bedingt durch die hohen variabel verzinsten Volumina, massiv erhöht. Durch die trägere Reaktion des Zinsertrages, der zwar spürbar ansteigt, wird der Zinsüberschussrückgang aber nur teilweise kompensiert. Neben dem Zinsertragsanstieg wirkt auch die weiterhin leicht positive Entwicklung des Derivateergebnisses zum Teil kompensierend. Der hohe variabel verzinste Passivbestand birgt einerseits das Risiko, dass bei einem unerwartet starken Zinsanstieg der Zinsaufwand das Ergebnis noch wesentlich höher belastet. Andererseits besteht auch die Chance, dass in der Planung die Zinssensitivität der Kunden überschätzt wurde und die Zinsaufwandssteigerung wesentlich geringer ausfällt. Im Zinsertrag sehen wir Risiken und Chancen im Wesentlichen in Abhängigkeit der oben beschriebenen schwächeren beziehungsweise günstigeren Bestandsentwicklung. Der Provisionsüberschuss stellt eine weitere wichtige Ertragssäule der Sparkasse dar. Wir gehen für 2024 von einem insgesamt leichten Anstieg gegenüber dem Jahr 2023 aus. Im Wertpapiergeschäft erwarten wir deutlich und im Versicherungsgeschäft leicht ansteigende Erträge. Demgegenüber planen wir für das Vermittlungsgeschäft Immobilien und bei den Erträgen aus dem Giroverkehr 2024 leicht niedrigere Provisionserträge im Vergleich zum Vorjahr, was den Provisionsüberschussanstieg teilweise wieder kompensiert. Bei stärkeren Turbulenzen am Aktien- und Immobilienmarkt besteht das Risiko, dass sich diese Steigerungen im Wertpapierertrag nicht oder nur in geringerem Umfang realisieren lassen. Chancen im Provisionsgeschäft sehen wir vor allem in einer Verbesserung des Versicherungsgeschäftes und, unter Voraussetzung einer positiven Marktentwicklung, bei den Wertpapiererträgen. Das Ergebnis aus sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen wird leicht unter dem Niveau des Vorjahres geplant. Die Erträge werden aufgrund der Fertigstellung eines weiteren Objektes im Jahr 2024 ansteigen. Die korrespondierenden Aufwendungen inkl. der Abschreibungsbeträge auf die Renditeobjekte steigen demgegenüber leicht stärker an. Risiken liegen vor allem in unerwarteten Baukostensteigerungen, Bauverzögerungen durch Lieferschwierigkeiten und niedrigeren realisierten Mieten als erwartet durch höhere Leerstände oder geringer erzielte Mieten bei Neuvermietungen. Chancen bestehen vorrangig in höheren Mieterträgen einerseits bei Erstvermarktung nach Fertigstellung eines Objektes, andererseits durch Mietanpassungen oder höheren Mieten bei Neuvermietung bei bestehenden Objekten. Der Personalaufwand wird im Jahr 2024 nach unseren Erwartungen spürbar ansteigen. Die Ursache ist im Wesentlichen die feststehende Tarifsteigerung im 1. Quartal 2024. Geringfügige Chancen für einen günstigeren Personalaufwand sehen wir, wenn die Mitarbeiterkapazitäten durch höhere Fluktuation oder Freistellungen für Elternzeiten unter den Erwartungen bleiben. Die Sachaufwendungen planen wir für das Jahr 2024 ebenfalls spürbar ansteigend. Erhöhte Aufwendungen sind besonders für die Geschäftsraumkosten, den IT-Aufwand und die Aufwendungen für Dienstleistungen Dritter vorgesehen. Daneben werden auch für Aus- und Fortbildung, Werbung und für den Geschäftsbedarf leicht höhere Aufwendungen erwartet. Demgegenüber planen wir für die Instandhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung leicht geringere Aufwendungen. Unerwartete Preissteigerungen können den Anstieg höher als erwartet ausfallen lassen. Dagegen können sich umgesetzte Optimierungsmaßnahmen auch günstiger als erwartet auf die Sachaufwendungen auswirken. Das Bewertungsergebnis 2023 war geprägt von den hohen realisierten Verlusten durch den Verkauf von vormals gemildert bewerteten Wertpapieren, auch wirkte eine erhöhte Kreditvorsorge ebenso belastend auf das Bewertungsergebnis. Bleibt es bei der erwarteten Zinsentwicklung in 2024, rechnen wir mit einem positiven Bewertungsergebnis der eigenen Wertpapiere auf Grund von Zuschreibungserträgen. Sollte es entgegen unserer Erwartung zu stärkeren Zinsanstiegen am Geld- und Kapitalmarkt oder stärkeren Verlusten am Aktienmarkt kommen, hätte dies negative Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich. Für das Kreditgeschäft rechnen wir auf Grund der schwierigen Konjunkturlage mit negativen Einflüssen auf Unternehmen und mit einer zunehmenden Belastung der privaten Haushalte durch die höheren Zinsbelastungen bei Neuabschlüssen und Prolongationen. Wir erwarten daher höhere Bewertungsaufwendungen und ein deutlich negatives Bewertungsergebnis des Kreditgeschäftes. Diese Folgen sind allerdings schwer abschätzbar. Werden die bewertungsbedingten Aufwendungen durch eine positive konjunkturelle Entwicklung minimiert, kann das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft wesentlich günstiger ausfallen. Gelingt dies nicht und der konjunkturelle Abschwung verstärkt sich, dann sind auch wesentlich schwächere Bewertungsergebnisse möglich. Durch Immobilienmarktveränderungen besteht für unsere eigenen Immobilien das Risiko, dass unplanmäßige Abschreibungen erforderlich werden. Diese würden das sonstige Bewertungsergebnis belasten. In unserer Planung erwarten wir weder Belastungen noch Erträge im sonstigen Bewertungsergebnis. Insgesamt führen hauptsächlich die deutliche Abschwächung des Zinsüberschusses und der deutliche Verwaltungsaufwandsanstieg zu einem im Vorjahresvergleich deutlich schwächeren Betriebsergebnis vor Bewertung und einer höheren Aufwandsquote. Beide Kennzahlen fielen allerdings im Jahr 2023 sehr deutlich positiv aus. Deshalb sehen wir in den erwarteten Ergebnissen für die beiden bedeutenden finanziellen Leistungsindikatoren Betriebsergebnis vor Bewertung und Aufwandsquote immer noch ein zufriedenstellendes Niveau. Trotz des schwächeren Ergebnisses vor Bewertung wird durch ein insgesamt wesentlich günstigeres Bewertungsergebnis ein deutlich höheres Betriebsergebnis nach Bewertung erwartet. Ein leicht negatives neutrales Ergebnis bleibt in diesem Szenario verkraftbar. Das Geschäftsergebnis 2024 wird es ermöglichen, durch Zuführung zu den Rücklagen die Eigenkapitalausstattung zu verbessern. Damit wird sichergestellt, dass trotz der aktuellen Krise und den gestiegenen aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen die Zielstellungen für den finanziellen Leistungsindikator der Eigenkapitalquote (entspricht der Gesamtkapitalquote gemäß CRR) künftig erreicht und gleichzeitig die langfristige Unternehmenssicherung unterstützt werden. Die Zielstellung der Eigenkapitalquote bemisst sich aus der aufsichtlichen Zielkennziffer zuzüglich eines Aufschlages. Auf Grund der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen aus Allgemeinverfügungen haben wir in unserer ab 2024 gültigen Geschäftsstrategie den vorgegebenen Aufschlag (Managementpuffer), der für die Abdeckung weiterer aufsichtlicher Anforderungen festgelegt wurde, im Vergleich zum Jahr 2023 erhöht. Der Vorstand geht weiterhin von einer soliden und geordneten Vermögenslage aus. Die aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen für die Mindesteigenkapitalquoten können unter Berücksichtigung unserer Planungsprämissen jederzeit eingehalten werden. Bezüglich der Finanzlage kann von einer jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Wartburg-Sparkasse ausgegangen werden. Zur Sicherung der Vermögenslage soll die kontinuierliche und nachhaltige Strategie der Vorjahre fortgesetzt werden. Demnach kann auch in der Zukunft von einer stabilen Lage der Wartburg-Sparkasse ausgegangen werden.
Eisenach, im März 2024 Der Vorstand Richter Ries Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wartburg-Sparkasse Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wartburg-Sparkasse bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wartburg-Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind nach § 20 Abs. 2 ThürSpkG i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO im Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Felix Klebe.
Frankfurt am Main, den 17. Juni 2024 Sparkassen-
und Giroverband Hessen-Thüringen
Klebe, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat hat im Jahr 2023 die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und wurde vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftslage und die Entwicklung der wesentlichen Risikopositionen unterrichtet. Der Verwaltungsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen der Sparkasse eingebunden. Die dem Verwaltungsrat nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben wurden von ihm wahrgenommen. Auch das Jahr 2023 war angesichts einer Reihe von Krisen und Konflikten herausfordernd. Dabei hatten die deutlich und rasant gestiegenen Zinsen und die nach wie vor hohen Inflationsraten, neben extrem hohen Energiepreisen und anhaltenden geopolitischen Spannungen, einen entscheidenden Einfluss. Bei Preisen für Energie, Lebensmittel und Dienstleistungen gab es 2023 kaum Entspannung. Dennoch ging die Inflationsrate im Verlaufe des Jahres 2023 von anfänglichen 8,7 Prozent auf 3,7 Prozent am Jahresende deutlich zurück. Diese hohe Inflation zehrte an der Kaufkraft der privaten Haushalte und ließ die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen auf ein hohes Niveau anheben. Nach insgesamt zehn Zinserhöhungen in Folge (seit 2022) manifestierte sich der Leitzins der EZB ab September 2023 bei 4,5 Prozent. Die Geldpolitik der EZB vollzog damit innerhalb kürzester Zeit ausgehend von der Negativzinspolitik bis ins Jahr 2022 hinein eine noch nie dagewesene Kehrtwende. Die Folge der Entwicklung: Es litten die Konsum- und die Baukonjunktur, da die realen Haushaltseinkommen weiter sanken und die Finanzierungskosten stiegen. Der Verwaltungsrat befasste sich mit den aktuellen Entwicklungen und neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der Kreditwirtschaft, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich rasch ändernde Geldpolitik, die weiterhin deutlich spürbare Inflation und ein viel zu schwaches Konjunkturumfeld. Schwerpunkte im Jahr 2023 bildeten die Unternehmensplanung der Wartburg-Sparkasse 2024 bis 2028 sowie die damit einhergehende Maßnahmenplanung zur weiteren Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität. Der Verwaltungsrat beschäftigte sich intensiv mit der aufsichtlich geforderten Neuausrichtung der Risikotragfähigkeit, der Anlagestrategie des Depot A und dem Investment in Eigene Immobilien. Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat mit der Neupositionierung der Sparkassentochter "SWS GmbH" auseinandergesetzt. Im Weiteren beschäftigte sich der Verwaltungsrat mit dem Nachhaltigkeitsverständnis der Wartburg-Sparkasse, welches von der Verantwortung in der Region und dem Wirtschaften nach nachhaltigen Prinzipien bestimmt wird. Der Verwaltungsrat trat im Jahr 2023 zu fünf Verwaltungsratssitzungen in Präsenz zusammen. Der Kreditausschuss fasste in vier Präsenzsitzungen die nach der Satzung und den Geschäftsanweisungen vorgesehenen Beschlüsse. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen hat den vom Vorstand zum 31. Dezember 2023 aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Verwaltungsrat hat von dem Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss gemäß § 20 Abs. 3 ThürSpkG festgestellt und den Lagebericht gebilligt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 1.203.732,10 EUR erfolgt gemäß § 21 ThürSpkG. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Substanz der Sparkasse wurde der gesamte Jahresüberschuss den Rücklagen der Sparkasse zugeführt. Dem Vorstand wurde in der Sitzung des Verwaltungsrates am 15. August 2024 die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 erteilt. Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit für die Wartburgregion und die Kunden der Sparkasse. Wir danken unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Sie alle haben zur guten Entwicklung der Wartburg-Sparkasse im abgelaufenen Geschäftsjahr beigetragen.
Eisenach, 15. August 2024 Landrat Dr. Michael Brodführer, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Wartburg-Sparkasse Verwendung des Jahresüberschusses Gemäß § 21 Satz 1 ThürSpkG ist von dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss mindestens ein Viertel den Rücklagen zuzuführen und damit zur Stärkung der Substanz der Sparkasse zu verwenden. Hinsichtlich des verbleibenden Betrages kann der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstandes die teilweise oder vollständige Abführung an den Träger zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke beschließen, soweit er nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt wird. In der Verwaltungsratssitzung am 21. März 2024 wurde im Rahmen des TOP 2 "Verwendung des Jahresüberschusses" die notwendige Stärkung des Eigenkapitals der Wartburg- Sparkasse erörtert. Grundsätzlich wurde bereits vorgesehen, keine Ausschüttung vorzunehmen und den ausgewiesenen Jahresüberschuss nach § 21 Satz 1 und Satz 2 ThürSpkG in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals den Rücklagen der Wartburg-Sparkasse zuzuführen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 1.203.732,10 EUR. Der Verwaltungsrat beschließt auf Vorschlag des Vorstandes nach § 21 Satz 2 ThürSpkG den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.203.732,10 EUR in voller Höhe zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals der Sparkasse zu verwenden und den Rücklagen zuzuführen. |
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