Borrmann Bauelemente GmbHLiquidiert

Hauptstraße 18A, 18239 Satow, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 8997
Eingetragen
8.2.2002
Branche
Herstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenVeredlung von Holzwaren
Gegenstand
Montage und der Vertrieb von Bauelementen sowie Durchführung von Tischlerarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Antoni
seit 11.2.2010
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Borrmann Bauelemente GmbH

Heiligenhagen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

BILANZ zum 31. Dezember 2006

Borrmann Bauelemente GmbH

AKTIVA

  Euro Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   5.390,86 7.653,17
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 237.307,82   243.967,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 210.789,02   119.285,96
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 10.000,00 (Euro 10.000,00)      
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.394,44 449.491,28 3.280,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten   6.484,83 1.669,49
    461.366,97 375.856,11

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag   13.339,07 11.764,79
III. Jahresüberschuss   3.019,84 1.574,28
B. Rückstellungen   5.098,00 5.373,68
C. Verbindlichkeiten   414.910,06 332.143,36
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro 310.815,64 (Euro 212.813,80)      
    461.366,97 375.856,11

ANHANG IM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2006

Borrmann Bauelemente GmbH

GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG BILANZIERUNGSVORSCHRIFTEN

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Firma Borrmann Bauelemente GmbH in Heiligenhagen für das Geschäftsjahr 2006 wurde in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gern. §§ 264 - 288 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2006 aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang.

Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.

Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen

BEWERTUNGSVORSCHRIFTEN

I. Allgemeine Angaben

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

II. Anlagevermögen

Die Abschreibungen sind nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird grundsätzlich linear entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Generell wird beim Anlagevermögen ein niedriger Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist, daß dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird.

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den Berichtsteil zum Jahresabschluß bzw. auf das Anlageverzeichnis, welches dem Anhang beigefügt ist, verwiesen.

III. Forderungen

Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden.

IV. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

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