Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 956
Vorher
mebra - Metallbau - Bremsen - und Anhängerservice GmbH
Eingetragen
20.7.2005
Branche
Großhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit nicht elektrischen Haushaltsgeräten, Haushaltswaren aus Metall sowie sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern a. n. g.
Gegenstand
Der Handel mit Metallerzeugnissen, Möbel, Haushaltsartikeln, Elektrogeräten, Baumaterialien, gebrauchten Fahrzeugen, Motorrädern, KfZ-Teilen, Agrarmaschinen, Onlinehandel, Hausmeisterdienste.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Olga Niewiadomska
seit 20.11.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jerzy Niewiadomski
01-946 Warszawa
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

mebra - Metallbau - Bremsen - und Anhängerservice GmbH

Forst (Lausitz)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 62.309,42 65.454,42
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 56.713,42 59.728,42
III. Finanzanlagen 5.595,00 5.725,00
B. Umlaufvermögen 157.658,51 172.360,15
I. Vorräte 8.943,23 7.910,36
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen aktivisch abgesetzt) -21.404,00 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.912,84 24.363,27
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 164.206,44 140.086,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.423,49 2.384,38
Summe Aktiva 222.391,42 240.198,95

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 194.555,00 211.623,39
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 146.058,80 149.392,70
III. Jahresüberschuss 22.931,61 36.666,10
B. Rückstellungen 5.071,08 7.870,42
C. Verbindlichkeiten 22.765,34 20.705,14
Summe Passiva 222.391,42 240.198,95

Anhang

Inhaltsverzeichnis

A. Allgemeine Angaben 29

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 31

C. Ergebnisverwendung 32

D. Rückstellungsspiegel 33

A. Allgemeine Angaben

Die mebra - Metallbau - Bremsen- und Anhängerservice GmbH mit Sitz in 03149 Forst, Virchowstraße 4, ist im Handelsregister Cottbus unter der Nummer 0956 eingetragen. Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres ergeben sich aus denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Restlaufzeit aller Forderungen und Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt D des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen:

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 15.966,15

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 5.528,24

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 526,71

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 146.058,80
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 22.931,61
Bilanzgewinn / Bilanzverlust EUR

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 30.000,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 138.990,41
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR

D. Rückstellungsspiegel

Anfangsbestand Auflösung Zuführung Endbestand
EUR EUR EUR EUR
Steuerrückstellungen
Gewerbesteuerrückstellungen 1.064,00 1.064,00 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 2.677,95 1.742,04 0,00 935,91
Gewährleistungsrückstellungen 1.478,47 93,30 0,00 1.385,17
Rückstellungen für Jahresabschluss -und Prüfungskosten 2.650,00 2.650,00 2.750,00 2.750,00
Summe Rückstellungen 7.870,42 5.549,34 2.750,00 5.071,08

Gezeichnet am 22.06.2021

Hagen Pusch

E. Allgemeine Angaben

Die mebra - Metallbau - Bremsen- und Anhängerservice GmbH mit Sitz in 03149 Forst, Virchowstraße 4, ist im Handelsregister Cottbus unter der Nummer 0956 eingetragen. Im Jahr 2020 waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres ergeben sich aus denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet.

F. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die Restlaufzeit aller Forderungen und Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie in dem unter dem Gliederungspunkt D des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen:

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 15.966,15

davon entfallen auf:

c) Steuern EUR 5.528,24

d) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 526,71

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

G. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 146.058,80
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 22.931,61
Bilanzgewinn / Bilanzverlust EUR

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 30.000,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 138.990,41
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR

H. Rückstellungsspiegel

Anfangsbestand Auflösung Zuführung Endbestand
EUR EUR EUR EUR
Steuerrückstellungen
Gewerbesteuerrückstellungen 1.064,00 1.064,00 0,00 0,00
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 2.677,95 1.742,04 0,00 935,91
Gewährleistungsrückstellungen 1.478,47 93,30 0,00 1.385,17
Rückstellungen für Jahresabschluss -und Prüfungskosten 2.650,00 2.650,00 2.750,00 2.750,00
Summe Rückstellungen 7.870,42 5.549,34 2.750,00 5.071,08

Gezeichnet am 22.06.2021

Hagen Pusch

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.6.2021.

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