FOG
GmbH
Werder
(Havel)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
674.623,86 |
710.573,86 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12.361,00 |
13.864,00 |
| II.
Sachanlagen |
643.142,00 |
677.589,00 |
| III.
Finanzanlagen |
19.120,86 |
19.120,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.060.791,91 |
2.007.319,29 |
| I.
Vorräte |
176.829,86 |
342.013,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.402.988,20 |
709.055,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
480.973,85 |
956.251,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.735,99 |
16.293,21 |
| Summe
Aktiva |
2.741.151,76 |
2.734.186,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.861.520,68 |
1.556.149,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
200.000,00 |
200.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.059.504,71 |
1.285.707,26 |
| IV.
Jahresüberschuss |
577.015,97 |
45.442,59 |
| B.
Rückstellungen |
170.678,00 |
195.856,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
708.953,08 |
982.179,91 |
| Summe
Passiva |
2.741.151,76 |
2.734.186,36 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma FOG GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform erstellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden
können, sind nicht erkennbar.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind.
Auf der Grundlage der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren zum Bilanzstichtag noch ungewissen
Verbindlichkeiten unter Würdigung aller erkennbaren
Risiken gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage
zur Bilanz.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -minderungen angesetzt und,
soweit abnutzbar, zeitanteilig um planmäßige
Abschreibungen gemindert.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs.3 S. 3 HGB wegen dauernder
Wertminderung enthalten.
Die Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Es wurden Abschreibungen aufgrund
ausschließlich steuerrechtlicher Sondervorschriften
vorgenommen. Diese wurden wie in den Vorjahren aktivisch
von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
anhand einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Zins-, Skonto- und
Ausfallrisikos wurde eine allgemeine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Sämtliche Kassen- und Bankbestände sind
durch Saldenbestätigungen nachgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der ausgewiesene ARAP umfasst im Wesentlichen eine
auf die Laufzeit des Vertrages abgegrenzte
Leasingsondervorauszahlung, für das Folgejahr voraus
entrichtete Versicherungsprämien sowie ein auf den
Zinsfestschreibungszeitraum abgegrenztes Damnum/Disagio
gemäß § 250 Abs. 3 HGB.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Abraumbeseitigung und Gewährleistungen
sowie Jahresabschlussarbeiten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind anhand einer Offenen-Posten-Liste nachgewiesen und zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung weitestgehend ausgeglichen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
langfristige Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von
Anlagevermögen, Umsatzsteuerverbindlichkeiten und
Verbindlichkeiten aus dem Lohnzahlungszeitraum Dezember
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
länger als 5 Jahren belaufen sich auf insgesamt EUR
466.454,48.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 1.503,00
bei immateriellen Vermögensgegenständen
- EUR 42.012,68
bei Sachanlagen
Sonstige
Angaben
Besondere Haftungsverhältnisse, mit Pfandrechten
belastete Verbindlichkeiten oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen außerhalb der Bilanz sind nicht zu
vermerken.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Andreas Giehle
Werder (Havel), den
10.02.2025
gez.
Andreas Giehle
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.2.2025.
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