Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 40696
Vorher
Headline Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Accessoires GmbH
Eingetragen
11.11.2003
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungEinzelhandel mit Textilien
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Textilien und Accessoires.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kemal Özdemir
seit 20.11.2014
Geschäftsführer
Rahmi Özdemir
seit 11.11.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Özdemir Rahml
50.96%
49.04%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Özdemir Rahml
Dreieich
13.250 €
50.96%
Kemal Özdemir
Istanbul/Türkei
12.750 €
49.04%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Headline GmbH

Dreieich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 24.828,00 42.647,00
I. Sachanlagen 24.828,00 42.647,00
B. Umlaufvermögen 1.362.787,60 1.267.027,80
I. Vorräte 1.012.653,87 884.514,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 253.751,83 208.638,73
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 96.381,90 173.874,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.460,77 2.383,21
Summe Aktiva 1.389.076,37 1.312.058,01

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 100.022,69 200.121,78
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 174.121,78 209.884,58
III. Jahresfehlbetrag 100.099,09 35.762,80
B. Rückstellungen 10.000,00 10.000,00
C. Verbindlichkeiten 1.279.053,68 1.101.936,23
Summe Passiva 1.389.076,37 1.312.058,01

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Die Headline GmbH hat ihren Sitz in Dreieich und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach (Reg.Nr. HRB 40696).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz vom Vorjahr wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Finanzanlagen

Anteilbesitze gem. § 285 Abs. 11 HGB bestehen keine.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 216.089,99 0,00 168.324,55 0,00

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 1.279.053,68 1.087.689,16 0,00 191.364,52

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rahmi Özdemir.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

-die Geschäftsführung-

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.5.2024.

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