PG Consulting GmbH
Selbe AdresseArchitekturbüros für Hochbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Schellhorn seit 8.1.2021 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PRO INVEST GmbHWieslochJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011A. Allgemeine Angaben I. Größenklasse Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB. II. Form der Aufstellung Die Aufstellung des Jahresabschlusses richtet sich für die Bilanz nach § 266 HGB, für den Anhang nach den entsprechenden Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB für die Offenlegung werden wahrgenommen. Auf die Aufstellung des Lageberichts nach § 289 HGB wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB im Geschäftsjahr 2011 verzichtet. III. Gesellschafterforderungen und Verbindlichkeiten In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten von und gegenüber den Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen. Im Einzelnen verweisen wir auf die TZ 19 und 20. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen, soweit steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung wahrgenommen sind, werden diese in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz ausgeübt ( § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung des HGB für Kapitalgesellschaften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet. Bedingt durch die notwendigen Änderungen, durch Einführung des HGB (in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) v. 25.5.2009, wurde von den gesetzlich zulässigen Übergangsvorschriften der Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte der Art. 67 Abs. 1; Abs. 3, Abs. 5 EGHGB gebrauch gemacht. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt: Aktivposten 2. Sachanlagen Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um obligatorische (planmäßige) oder außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände ist auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauer, in teilweiser Anlehnung an die steuerlichen Afa-Tabellen geschätzt, wobei die jeweiligen Mindestwerte zum Ansatz kommen. Die Anlagengegenstände werden nach der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben. 3 . Finanzanlagen Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Umlaufvermögen 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungenund sonstigen Vermögensgegenständen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). Forderungen und Wertpapiere sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Risiken im Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen sind angemessen berücksichtigt. 5. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind in analoger Anwendung des § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Passivposten 6. Sonderposten mit Rücklageanteil Für Zugänge des Sachanlagenvermögens wurden, soweit die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Sonderposten mit Rücklageanteil entsprechend § 7g Abs. 1 EStG a.F. (Sonderabschreibung) in Verbindung mit §§ 254, 273 a.F. HGB gebildet. Die Auflösung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der Nutzungsdauer und der gewählten Abschreibungsmethode. Für bis zum Geschäftsjahr 2009 gebildete Sonderposten wird das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 3,7 EGHGB in Anspruch genommen. Die Auflösung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der Nutzungsdauer und der gewählten Abschreibungsmethode über die Gewinn- und Verlustrechnung (außerordentliche Erträge). 7. Sonstige Rückstellungen Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und den ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zur Bilanz 9 . Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr 2011 im Einzelnen wie folgt entwickelt: -keine Pflichtangabe- 10 . Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. In den Finanzanlagen befindet sich eine Beteiligung gem. § 285 Nr. 11 HGB. Zusatzangabe gem. §§ 271; 285 Nr. 11 HGB: Die Gesellschaft ist mit 25% an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung OOO "Nashe delo", Krasnodar/ Russland, bis zum 29.06.2011 beteiligt. 11 . Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bilanziert, jedoch höchstens mit dem beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB). 12 . Sonderposten mit Rücklageanteil Der in der Bilanz ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil ist entsprechend der steuerlichen Vorschriften nach § 7g Abs. 1 EStG a.F. (Sonderabschreibung) i.V. mit §§ 254, 273 HGB a.F. gebildet worden. Die Auflösung erfolgt in den Folgejahren entsprechend der Nutzungsdauer und der gewählten Abschreibungsmethode. 13. Rückstellungen Die Rückstellungen beinhalten der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten für Aufwendungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Kalenderjahres. 14. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gem. § 285 Abs.1b HGB, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 21,13 €. Es handelt sich dabei um den Eigentumsvorbehalt der Lieferanten. 15. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen anzugeben sind, sind wie folgt vorhanden. Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen: - keine Pflichtangabe - 16. Verbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen gem. §§ 251/268 Abs.7 HGB: - keine - D. Sonstige Angaben 17. Gewinnverwendung: -keine Pflichtangabe- 18. Einzelvertretungsberechtigte und von § 181 BGB befreite Geschäftsführer sind Herr Torsten Schellhorn, Heidelberg und Frau Inga Goryainova, Heidelberg. 19.Die Gesellschaft hat von einem der Gesellschafter einkurzfristiges Darlehen in Höhe von 1.536,30 € gewährt bekommen. Das Darlehen wird mit 3% p.a. verzinst. Das Darlehen ist unbefristet und unbesichert. 20. Die Verbindlichkeiten an den/die Gesellschafter stellen gleichzeitig Gesellschafterforderungen im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG dar. Sie sind unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen. E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB
69168 Wiesloch, den 20.09.2012 PRO INVEST GmbH, Wiesloch Torsten Schellhorn Inga Goryainova sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2012 festgestellt. BestätigungsvermerkBescheinigung: Vorliegender Jahresabschluss wurde von uns auf der Grundlage der von uns geführten Bücher, der vorgelegten Bestandsnachweise sowie der erteilten Auskünfte der PRO INVEST GmbH unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit oder der Plausibilität dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand des Auftrages. Uns sind jedoch keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen. Auch im Verhältnis zu Dritten gelten unsere Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.
Karlsruhe, den 20.09.2012 S
S G
Manfred Schuh, Steuerberater |
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