Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
conFern-Containerpool AGLiquidiert
Zeppelinstraße 2A, 67227 Frankenthal (Pfalz), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Pohl seit 2.4.2025 | Vorstandsmitglied |
Gregor Kuhlen seit 2.12.2022 | Prokura |
Sebastian Muyres seit 12.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
conFern-Containerpool AGFrankenthalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der conFern-Containerpool AG, Frankenthal1. Grundlagen des Unternehmens Wir sind als mittelständisches Unternehmen schwerpunktmäßig im Bereich Vermieten und Verleasen in der Logistikbranche tätig. Wir bieten eine Vielzahl an Produkten und Finanzierungskonzepten an. Aufgrund der von uns u. a. angebotenen Leasing- und Mietkaufverträge unterliegen wir als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. KWG der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank. Zum 01.03.2023 wurde die beschlossene Abspaltung der bisher von der AG wahrgenommenen Vermietungs-, Service- und Handelsgeschäfte in eine neue Gesellschaft - conFern-Containerpool Service GmbH - wirksam. Einher gingen damit auch die Übertragungen der bestehenden Verträge aus diesen Dienstleistungen. Die Aktiengesellschaft nimmt als Finanzdienstleister nur noch die Aufgaben zur Durchführung der Leasing- und Mietkauf- sowie Ratenverträge wahr. Wir bedienen derzeit ausschließlich die Finanzierungsnachfragen auf dem deutschen Markt. Bis zum 28.02.2023 setzte sich der Personalbestand aus zwei Vorständen und vier weiteren Mitarbeitern zusammen. Bedingt durch die Abspaltung sind in der berichtenden Gesellschaft bis zum Abschlussstichtag die zwei Vorstände, Joachim Dietmoser und Sebastian Muyres, verblieben. Die weiteren Mitarbeiter wechselten zur conFern-Containerpool Service GmbH über. Die benötigten zusätzlichen operativen Dienstleistungen in der AG können in der conFern-Containerpool Service GmbH abgerufen werden. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Wirtschaft in Deutschland trat 2023 auf der Stelle. Die hohe Inflation zehrte an der Kaufkraft und ließ die Europäische Zentralbank die Leitzinsen kräftig anheben. Zwar verloren die angebotsseitigen Engpässe, die die Produktion im vergangenen Jahr noch spürbar hemmten, zunehmend an Bedeutung. Allerdings machte sich nachfrageseitig bereits die Abkühlung der Weltkonjunktur bemerkbar. Darunter litt nicht nur die Konsum- sondern auch die Industriekonjunktur. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Kalenderbereinigt ging das BIP um 0,1 % zurück. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Zwar lag das BIP im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,7 % höher als vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Allerdings kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Kriege, geopolitische Verschiebungen und Wirtschaftskrisen rund um den Globus werden uns in Deutschland weiterhin treffen. Fehlende Impulse weisen auf eine weitere konjunkturelle Abkühlung hin. Die konjunkturelle Abkühlung wird sich fortsetzen und wir erwarten eine Belebung des Marktes nicht vor Jahresende 2024. Als herstellerunabhängiger Anbieter stehen wir im starken Wettbewerb zu den Hausbanken unserer Kunden sowie insbesondere zu den Finanzierungsdienstleistungen der Hersteller. Die regulatorischen Anforderungen der Bankenaufsicht - weitgehend unabhängig von Proportionalität und Risikoadäquanz - verursachen einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand bei uns. Ein weiteres Problem ist das fehlende Fachpersonal übergreifend in allen Branchen. 2.2 Geschäftsverlauf Das gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Umfeld hat sich auf unseren Geschäftsverlauf ausgewirkt. Unsere Konzernzugehörigkeit und damit einhergehende, veränderte Arbeits- und Beschaffungsgrundlagen führten zu einer geringeren Vertragsrendite. Auch die Zinsentwicklung zur vereinbarten Refinanzierung unserer Investitionen hat die Rendite stark beeinträchtigt. Die Integrationsphase in den Konzern bindet eine hohe Kapazität an Arbeitskraft. Wertschöpfungsketten verändern sich und Kundenzugänge bedürfen einer Neustrukturierung. Unser bisheriger Schwerpunkt bei den Finanzierungsverträgen lag auf den eigenen akquirierten Leasinggeschäften, während die neuen Verträge weitgehend auf vermittelten Mietkaufgeschäften aus der Krone-Holding basieren. Durch die Abspaltung und damit verbundene Übertragung aller bestehenden (bis 29.02.2023) und zukünftigen (ab 01.03.2023) Handels-, Miet- und Service-Geschäfte aus der Aktiengesellschaft haben sich die Umsätze und das Ergebnis wesentlich verringert. Mit dieser Abspaltung der Verträge und Tätigkeiten ist u.a. auch eine Anpassung des Eigenkapitals vorgenommen worden. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit beläuft sich auf 523 TEUR und verringerte sich durch die Aufspaltung der Gesellschaft um 73,5 % gegenüber dem Vorjahr (1.970 TEUR). Der Jahresüberschuss liegt bei 360 TEUR. 2.3. Lage Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 haben sich unsere Leasing- und Vermieterträge von 8.055 TEUR im Vorjahr auf 5.880 TEUR verringert. Dies entspricht einem Rückgang von 27 %. Unter Berücksichtigung der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.721 TEUR (Vorjahr: 2.763 TEUR), lag die Gesamtleistung bei 7.601 TEUR (Vorjahr: 10.818 TEUR). Im Wesentlichen begründet durch die Abspaltung der Vermietungs-, Service- und Handelsgeschäfte reduziert sich die Gesamtleistung um 29,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Das Mietkaufvolumen in Höhe von 2.657 TEUR hat sich um 29,6 % gegenüber dem Vorjahr (2.050 TEUR) erhöht. Die im Ausland erwirtschafteten Umsätze sind ab dem 01.03.2023 entfallen. Die Gesellschaft erzielt nach dem 01.03.2023 aufgrund der abgespaltenen Geschäftstätigkeiten keine ausländischen Umsätze mehr. Aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens erzielten wir Bruttoerlöse in Höhe von 670 TEUR. Die Buchgewinne und -verluste aus den Anlagenabgängen führten, wie in den Vorjahren, konsolidiert zu einem positiven Ergebnis. Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen belaufen sich auf 2.244 TEUR (Vorjahr: 2.567 TEUR). Die Abschreibungen auf die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen betragen 335 TEUR (Vorjahr: 1.276 TEUR). Die Bankverbindlichkeiten verringerten sich durch laufende Tilgungen von 3.620 TEUR auf nunmehr 2.421 TEUR. Die Zinsaufwendungen stiegen durch die kräftigen Leitzinsanhebungen der Notenbanken und verfünffachten sich fast auf 130 TEUR (Vorjahr: 26 TEUR). Finanzlage Unsere liquiden Mittel verringerten sich zum Abschlussstichtag von 2.680 TEUR im Vorjahr auf 1.237 TEUR. Der einfache Cashflow erreichte 2,9 Mio. EUR (Vorjahr: 5,2 Mio. EUR). Die Rahmenkreditlinien der Banken in Höhe von insgesamt 1.000 TEUR wurden zum Abschlussstichtag nicht in Anspruch genommen. Unsere Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Unsere Investitionen in das Anlagevermögen betragen 2.227 TEUR (Vorjahr: 10.395 TEUR). Die Finanzierung der Neuinvestitionen erfolgte aus dem Cashflow. Neue Darlehen wurden nicht aufgenommen. Das Tilgungsvolumen lag bei 1.199 TEUR. Die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich von 3.620 TEUR auf 2.421 TEUR verringert. Langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen) ist zum Abschlussstichtag vollständig durch das Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt. Die Bilanzsumme verringerte sich von 21.556 TEUR auf 11.779 TEUR. Dies entspricht einer Verringerung von 45,4 %. Das Eigenkapital beträgt rund 6,7 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 57,3 % (Vorjahr: 67,5 %) und ist im Vergleich mit anderen mittelständischen Unternehmen weiterhin sehr positiv. Vermögenslage Auf der Aktivseite haben sich die Forderungen an Kunden durch die abgeschlossenen Mietkaufverträge erhöht. Die Sachanlagen sind fast gänzlich im Rahmen der Abspaltung abgegangen. Auf der Passivseite sind insbesondere Veränderungen im Zuge der Abspaltung im Eigenkapital eingetreten. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Europa steht vor großen Herausforderungen - sei es die Digitalisierung, die Reduzierung der Schadstoffbelastung, zukünftige Energieversorgung, das Elektrifizieren der Fahrzeuge oder auch der Fachkräftemangel. Protektionistische Tendenzen haben zugenommen und sind ein Risiko für den freien Welthandel. Die Aussichten für die Konjunktur und die Inflation sind sehr unsicher geworden. Sie hängen entscheidend vom weiteren Verlauf des russischen Krieges in der Ukraine und deren Absichten ab sowie von den möglicherweise noch zu erwartenden Sanktionen, insbesondere der Handelsländer China und USA. Die sprunghaft angestiegenen Energiepreise zeigen sich zwar rückläufig, aber es bestehen immer noch teilweise Engpässe bei der Beschaffung von Vorprodukten. Der massive Anstieg bei den Verbraucherpreisen hat sich durch die durchgesetzten Lohnforderungen relativiert. Die Entwicklung des privaten Konsums bleibt dennoch abzuwarten. Vom verarbeitenden Gewerbe dürften keine konjunkturellen Impulse ausgehen. Die Nachfrage nach Industriewaren in wichtigen Absatzmärkten wird schwach bleiben. Dennoch sieht die Prognose 2024 für Deutschland eine Zunahme der Wirtschaftsleistung von 1,4 % vor. Die Inflationsrate wird weiter zurückgehen von durchschnittlich 5,9 % auf 2,3 %. Unser Investions-/Finanzierungsvolumen möchten wir mit Unterstützung der Krone-Holding weiter ausbauen. Der weiterhin intensive Wettbewerb unter den Leasinggesellschaften führt keinesfalls zu einer Entspannung bei den Margen. Die veränderten Marktbedingungen und deren Auswirkungen lassen sich kaum abschätzen. Liquiditätsengpässe in der Kundschaft müssen sensibel geprüft werden, um möglichen Insolvenzen rechtzeitig entgegenzutreten. Durch das sukzessive Auslaufen der sog. Alt-Verträge mit hohem Renditeanteil kommt eine geringere Marge der neu abgeschlossenen Verträge immer mehr zum Tragen. Wir rechnen mit einem bedeutend rückläufigen Jahresergebnis. Den erschwerten Bedingungen können wir nur mit einem zusätzlichen umfangreichen Serviceangebot rund um das Produkt Rechnung tragen. Mit unserer Anlehnung an die Krone-Gruppe verfügen wir über die erforderlichen Markt- und Kundenkenntnisse. Durch die zukünftige Fokussierung auf das Finanzierungsgeschäft und die damit verbundene Umstrukturierung und Neuaufstellung arbeiten wir daran unsere Aufgaben als Mobilitätsanbieter des Krone-Konzerns weiter auszubauen. Die vorgenommenen Wertberichtigungen sind unseres Erachtens ausreichend bemessen. Als mittelständisches Unternehmen haben wir ein Risikomanagementsystem, das in einem angemessenen Verhältnis zum hieraus erwarteten Nutzen steht. Unser Risikomanagement umfasst neben der Festlegung der Verantwortlichkeiten eine aus unserer Sicht ausreichende Anzahl interner Kontrollen und deren Dokumentation. Hinzu kommt - soweit dies für ein Unternehmen unserer Größenordnung angesagt ist - eine angemessene Aufgabenverteilung. Zur Steuerung unseres Unternehmens und der Auswertung der betrieblichen Transaktionen verwenden wir eine Software, die unseren Ansprüchen vollumfänglich genügt. Das Ziel unseres Risikomanagementsystems ist, die einzelnen Bereiche unseres Unternehmens darauf zu untersuchen, ob aus ihnen Risiken erwachsen können und ggf. Lösungsansätze zu erarbeiten. Neben der Überwachung von Adressenausfallrisiken steht insbesondere eine strenges Kosten- und Liquiditätsmanagement im Vordergrund. Durch eine laufende Risikoinventur und -quantifizierung können wir rechtzeitig reagieren. Wir haben in Anlehnung an die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin die folgenden wesentlichen Risikokategorien identifiziert: Asset-Risiken Insbesondere aus Verträgen mit offenen Restwerten können Wert- und Ertragsrisiken resultieren, die darin bestehen, dass die kalkulierten Restwerte nicht an den Kunden oder Dritte weitergereicht werden können. Diese Risiken versuchen wir zu minimieren, indem wir unsere Leasingverträge mit entsprechenden Andienungsrechten nach Vertragsablauf ausgestalten. Wir sind ferner bestrebt, Abschreibungen entsprechend den tatsächlichen Nutzungszeiträumen vorzunehmen und so handelsrechtlichen Buchwertverlusten am Vertragsende vorzubeugen. Die Ergebnisse aus auslaufenden Verträgen waren in 2023, wie bereits in den Vorjahren, positiv. Außerdem ergeben sich Objektrisiken im Hinblick auf Verschleiß, Verlust und Untergang. Des Weiteren ist ein etwaiger Wertverlust durch Überkapazitäten am Markt zu berücksichtigen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir gerade im Bereich der Wechselbehälter diese Probleme lösen konnten. Adress-Risiken Unter Adress-Risiken subsumieren wir alle Risiken, die einer Kunden- oder Lieferantenadresse zugeordnet werden können. Auf der Kundenseite bestehen vor allem Risiken der Bonitätsverschlechterung und Ausfallrisiken sowie Risiken, dass Kunden den vertraglichen Vereinbarungen nicht bzw. nur unzureichend nachkommen. Die Überwachung von Adressenausfallrisiken bildet den Schwerpunkt unseres Risikomanagementsystems. Neben den klassischen Bonitätsrisiken auf der Kundenseite müssen Risiken aus unserer Rolle als Leasinggeber und aus der Zusammenarbeit mit Lieferanten gesteuert und beherrscht werden. Das Lieferanten-Bonitätsrisiko bezüglich der Gewährleistungshaftung spielt auch in der Zukunft eine weitere wichtige Rolle und es muss unser Ziel sein, derartige Risiken zu minimieren. Eingetretene Verlustereignisse, wie z. B. Forderungsausfälle, werden analysiert, um Rückschlüsse für die Zukunft zu gewinnen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass insbesondere bei ausländischen Kunden ein höheres Adressenausfallrisiko besteht. Wir haben für alle identifizierten Risiken bezüglich unseres Forderungsbestands ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen. Um das Adressenausfallrisiko zu minimieren, ist unser Kundenportfolio breit aufgestellt und konzentrieren wir unsere Geschäftstätigkeit vor allem auf den deutschen Markt. Risikokunden führen wir in einer gesonderten Datenbank und werden von uns laufend überwacht, um vorzeitig erhöhte Ausfallrisiken zu vermeiden. Bei Neukunden erfolgt eine Bonitätsprüfung mittels externer Datenbanken. Treasury-Risiken Unter Treasury-Risiken verstehen wir Liquiditätsrisiken und Marktpreisrisiken einschließlich Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken. Das Liquiditätsrisiko, d. h. das Risiko, unseren Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können, schätzen wir als gering ein. Die Entwicklung unserer Liquidität unterliegt einer täglichen Kontrolle, um frühzeitige Liquiditätsengpässe erkennen zu können. Unsere Liquiditätsvorschau zeigt für das Jahr 2024 eine zufriedenstellende Liquiditätsentwicklung. Unsere Investitionsplanung bedarf jedoch weiterer Fremdmittel. Wesentliche Währungsrisiken liegen nicht vor. Währungsrisiken vermeiden wir dadurch, dass wir gegenüber Kunden ausschließlich in Euro abrechnen und Verbindlichkeiten (z.B. gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten) nicht in fremder Währung eingehen. Zinsrisiken unterliegt derzeit ein Darlehensvertrag mit einem abgeschlossenen Euribor-Zinssatz. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind Risiken aus betrieblichen Systemen oder Prozessen. Sie bestehen in der Gefahr von Verlusten, die infolge von Unzulänglichkeiten oder Versagen interner Verfahren, Menschen und Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein, die den Bestand und die Durchsetzbarkeit von Forderungen betreffen. Operationelle Risiken können aus sämtlichen Aktivitäten unseres Unternehmens resultieren. Wir widmen uns diesen Risiken mit zunehmender Aufmerksamkeit. Ein wesentlicher Kontrollmechanismus ist das Vier-Augen-Prinzip, um betrügerischen Handlungen vorzubeugen. Die Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge wird von uns streng beachtet. Ein systematisches Risikomanagement ermöglicht es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Alle unsere Geschäftsprozesse werden mit einer Software abgewickelt, die die Finanzbuchhaltung und das Vertrags-, Kunden- und Verwaltungsmanagement abbildet. Interne und externe Risiken der künftigen Entwicklung mit bestandsgefährdendem Charakter haben wir im Rahmen unseres Risikomanagements nicht festgestellt. 4. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften im Geschäftsjahr 2023 nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen haben im Berichtsjahr nicht vorgelegen.
Frankenthal, 29. März 2024 gez. Joachim Dietmoser, Vorstand gez. Sebastian Muyres, Vorstand Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeine Angaben Die conFern-Containerpool AG hat ihren Sitz in Frankenthal. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein unter HRB 60837 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die conFern-Containerpool AG, Frankenthal, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 10 KWG. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde daher nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften der §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Da sich die RechKredV am Leitbild des Geschäftsmodells von Kreditinstituten orientiert, wurde die für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung vorgegebene Gliederung hinsichtlich geschäftsspezifischer Besonderheiten der conFern-Containerpool AG, soweit erforderlich, entsprechend modifiziert. Die Bestimmungen der Satzung wurden beachtet. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Barreserve, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert aktiviert. Forderungen an Kunden wurden, soweit sie auf Mietkaufverträge entfallen, in Höhe der Summe aller ausstehenden Raten aktiviert. Der korrespondierende Zinsanteil ist unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und wird entsprechend dem Kalkulationszinssatz über die restliche Vertragslaufzeit als Leasing- und Vermietertrag aufgelöst. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Erworbenes Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer und im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen. Leasingvermögen wird über die jeweilige Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung des jeweiligen Restwerts abgeschrieben. Im Übrigen werden zur Ermittlung der voraussichtlichen Nutzungsdauer grundsätzlich die steuerlichen AfA-Tabellen herangezogen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Geschäftsjahr in voller Höhe sofort abgeschrieben. Soweit erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag wurden mit Hilfe von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie der gewerbesteuerlichen Hebesätze. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag wurden mit Hilfe von passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Bei den von der conFern-Containerpool AG, Frankenthal, als Leasinggeberin abgeschlossenen Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Teilamortisationsverträge entsprechend den steuerlichen Leasingerlassen. Die Gesellschaft ist rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der verleasten Vermögensgegenstände. Dem Restwertverwertungsrisiko wird versucht über entsprechende Andienungsrechte nach Ablauf der Vertragsdauer zu begegnen. Die Gesellschaft schließt mit ihren Kunden darüber hinaus unter anderem Mietkaufverträge ab, die als Finanzierungsleasingverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 10 KWG gelten. Soweit dieser Anhang auf das Leasinggeschäft Bezug nimmt, sind Mietkaufverträge nicht eingeschlossen. Erläuterungen der Bilanz 1. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Die Forderungen an Kreditinstitute sind wie im Vorjahr täglich fällig. Beim Bilanzausweis der Forderungen an Kunden sind Wertberichtigungen in Höhe von 48.316,00 EUR abgesetzt. Dabei handelt es sich um eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2.606,00 EUR und Einzelwertberichtigungen in Höhe von insgesamt 45.710 EUR. Die pauschale Reduzierung des Forderungsbestandes soll die durchschnittlichen Skontoabzüge bei Zahlungseingang, Zinsverluste und Einzugskosten überfälliger Forderungen sowie noch nicht erfasste Ausfallrisiken berücksichtigen. Mit den Einzelwertberichtigungen wurden erkennbare Einzelrisiken berücksichtigt.
2. Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Entwicklung des Leasingvermögens sowie der immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen im Geschäftsjahr 2023 ist im Anlagenspiegel der conFern-Containerpool AG dargestellt.
3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Steuerforderungen in Höhe von 102.791,00 EUR und einen zum Weiterverkauf bestimmten Bestand an Waren in Höhe von 446.158,00 EUR. 4. Aktive latente Steuern
Aus Vereinfachungsgründen wurde für die Bewertung der latenten Steuern ein auf volle Prozent gerundeter Steuersatz von 15 % bei der Körperschaftsteuer, 1 % bei dem Solidaritätszuschlag und 14 % bei der Gewerbesteuer angenommen. 5. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen Vermögensgegenstände bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beläuft sich auf 2.420.891,08 EUR (Vorjahr: 3.620.137,20 EUR). Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (402.075,25 EUR) sowie ein Darlehen (1.500.000,00 EUR). 6. Sonstige Rückstellungen
7. Eigenkapital Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:
Die Kapitalrücklage i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ist gegenüber dem Vorjahr im Rahmen der Abspaltung vollständig abgegangen. Zum Zwecke der Übertragung von Vermögensteilen auf die conFern-Containerpool Service GmbH im Wege der Abspaltung wurde die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zur Deckung des nach Auflösung von Rücklagen verbleibenden Spaltungsverlustes das Grundkapital der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Stückaktien um EUR 1.867.140,00 auf 5.802.750,00 EUR herabgesetzt.
II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 1. Leasing- und Vermieterträge Die Leasing- und Vermieterträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen geographischen Märkte:
Davon entfallen 2.740.600,02 EUR (Vorjahr: 3.054.929,02 EUR) auf das Leasinggeschäft. Die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde, soweit sie den Zinsanteil aus Mietkaufverträgen verkörpern, unter den Leasing- und Vermieterträgen ausgewiesen. Aus der Auflösung dieser auf die Mietkaufverträge entfallenden passiven Rechnungsabgrenzungsposten resultierten im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 182.301,88 EUR (Vorjahr: 98.528,64 EUR). 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen geographischen Märkte:
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren aus den folgenden Positionen:
Davon entfallen 382 TEUR (Vorjahr: 188 TEUR) auf das Leasinggeschäft. 3. Periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von insgesamt 681 TEUR enthalten, die aus Buchgewinnen aus Anlagenabgängen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesenen Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen in Höhe von 12 TEUR sind ebenfalls periodenfremde Erträge. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Davon entfallen 0 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR) auf das Leasinggeschäft. 5. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten einen Verlust (Saldo) aus der Auflösung aus aktiven latenten Steuern in Höhe von -51.316,42 EUR (Vorjahr: -93.638,37 EUR). Sonstige Angaben 1. Organe der Gesellschaft Vorstand Als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sind bestellt: Herr Joachim Dietmoser, Kallstadt Herr Sebastian Muyres, Mönchengladbach Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit dies § 112 AktG zulässt. Die Befreiung vom Verbot der Mehrfachvertretung ist in das Handelsregister eingetragen. Die Bezüge des Vorstands entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an: Herr Ole Klose (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstand Bernard Krone SE, Spelle Herr Bernhard Brüggen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Geschäftsführender Direktor KRONE Commercial Vehicle SE, Werlte Herr Dr. David Frink, Vorstand Bernard Krone SE, Spelle Herr Dr. Stefan Binnewies, Vorstand Bernard Krone SE, Spelle Herr Aloysius Schnelte, Geschäftsführer Krone Fleet Deutschland GmbH, Seevetal Der aktuelle Aufsichtsrat hat auf sämtliche Bezüge verzichtet. 2. Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 0 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Abschlussprüfungshonorar Die für den Abschlussprüfer des Jahresabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare betreffen in Höhe von 32 TEUR Abschlussprüfungsleistungen. 4. Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden nicht getätigt. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Stichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Zusätzlich besteht ein Bestellobligo zum Abschlussstichtag in Höhe von 776 TEUR, welches im Jahr 2024 erfüllt wird. 6. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB beträgt 191.578,86 EUR (Vorjahr: 242.895,28 EUR) und entfällt vollständig auf aktive latente Steuern. 7. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 342.123,04 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankenthal, den 29. März 2024 gez. Joachim Dietmoser gez. Sebastian Muyres Bestätigungsvermerk des unabhängingen AbschlussprüfersAn die conFern-Containerpool AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der conFern-Containerpool AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der conFern-Containerpool AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Oldenburg, den 31. Mai 2024 Treuhand
Weser-Ems GmbH
gez. Mader, Wirtschaftsprüfer gez. Sanders, Wirtschaftsprüfer Vorschlag und Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Feststellung des JahresabschlussesA. Vorschlag über die Ergebnisverwendung (§ 170 Abs. 2 AktG)Der Vorstand schlägt vor, den für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 342.123,04wie folgt zu verwenden:
B. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses (§ 174 Abs. 2 AktG) Die Hauptversammlung hat am 15.07.2024 dem vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlag des Vorstands über die Ergebnisverwendung zugestimmt und beschlossen, dass der Bilanzgewinn in Höhe von € 342.123,04 auf neue Rechnung vorgetragen wird. C. Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 15.07.2024 vom Aufsichtsrat gebilligt. Er wurde damit nach § 172 AktG festgestellt. Bericht des Aufsichtsrats zum 31.12.2023 Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasst die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Den Jahresabschluss und den Lagebericht hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses entspricht den Vorschriften der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrags. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Die Treuhand Weser-Ems GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15.07.2024 gewählt und daraufhin als Abschlussprüfer des Jahresabschlusses der conFern-Containerpool AG, Frankenthal, zum 31.12.2024 bestellt worden. Sie hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und dies in einem uneingeschränkten Vermerk bestätigt. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus in der Sitzung vom 15.07.2024 den Jahresabschluss selbst geprüft und stimmt dem Ergebnis der Prüfungen des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss 2023 ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für die geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2023 aus.
Frankenthal, im August 2024 |
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