EGT Digital Services GmbH
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lukas Gerhard Holzer seit 14.3.2023 | Prokura |
Erik Hugel seit 1.9.2016 | Geschäftsführer |
Mike Rissler seit 26.5.2010 | Prokura |
Jens Werner Buchholz seit 21.1.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EGT Holding AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EGT Energie GmbHTriberg im SchwarzwaldJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023VorbemerkungDer Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer Unternehmensfortführung. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde Gebrauch gemacht. Die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke werden ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBilanzierung und Bewertung der Aktiv- und PassivpostenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angemessener Gemeinkostenzuschläge abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen und abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse bewertet. Nach dem 31.12.2007 angeschaffte Vermögensgegenstände werden nicht mehr degressiv abgeschrieben. Bei vor dem 1.1.2008 angeschafften Vermögensgegenständen wird auf die lineare Methode in dem Zeitpunkt gewechselt, in dem die lineare Methode höhere Abschreibungsbeträge ergibt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wird das Sammelpostenverfahren angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 % p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden grundsätzlich zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt sind. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gem. § 255 Abs. 2 S. 3 HGB aktiviert. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter der Registernummer HRB 602346 registriert. Die von Energiekunden empfangenen Baukostenzuschüsse werden passivisch in einem Sonderposten "Empfangene Baukostenzuschüsse" nach dem Eigenkapital ausgewiesen und korrespondierend zur Nutzungsdauer des entsprechenden Anlagevermögens aufgelöst. Die Auflösung wird analog dem Vorjahr unter den Umsatzerlösen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Anwendung der Richttafeln 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,83 % (Vj 1,79 %) gemäß der Rückstellungs-Abzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 0,0 % (Vj 0,0 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 2,0 % (Vj 2,0 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,0 % (Vj 0,0 %) berücksichtigt. Gemäß Art. 75 Abs. 6 Satz 1 EGHGB n.F. i. V. m. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB n. F. sind Altersversorgungsverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen) im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre analog dem Vorjahr bewertet worden. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und gegebenenfalls drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund des bestehenden steuerlichen Organschaftsverhältnisses mit der EGT AG, Triberg, entfällt die Ermittlung latenter Steuern auf Ebene der EGT Energie GmbH. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anteilsbesitz stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
1) Zahlen des Jahres 2022; die Zahlen des Jahres
2023 liegen noch nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich in voller Höhe um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis handelt es sich ebenfalls in voller Höhe um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. EigenkapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 4.100 T€ und ist voll einbezahlt. Die EGT Energie GmbH, Triberg ist am Amtsgericht Freiburg i. Br. Unter der Registernummer HRB 602346 registriert. Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Dezember 2023 wurde die Kapitalrücklage um 1.000 T€ erhöht. Die Einzahlung erfolgte am 27. Dezember 2023. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenAm 26. Februar 2016 hat der Bundesrat das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Das Gesetz ist am 16. März 2016 verkündet worden und am 17. März 2016 in Kraft getreten. Im Zuge des Gesetzes wurde § 253 HGB hinsichtlich der Bewertung der Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen geändert und der Zeitraum, über den der Durchschnittszinssatz für die handelsrechtliche Abzinsung von Pensionsrückstellungen berechnet wird, von sieben auf zehn Jahre verlängert. Für den jährlich zu ermittelnden Unterschiedsbetrag, der sich aus der Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz für sieben bzw. zehn Jahre ergibt, wurde in § 253 Abs. 6 HGB n.F. eine sogenannte Ausschüttungssperre geschaffen, die in jedem Geschäftsjahr, das unter die Neuregelung fällt, zu ermitteln ist. Eine korrespondierende Abführungssperre bei Gewinnabführungsverträgen wurde ausdrücklich nicht geregelt; § 301 AktG (bestimmt den Höchstbetrag der Gewinnabführung) ist unverändert geblieben. Die nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V. mit § 301 AktG notwendige Abführung des gesamten Gewinns setzt daher voraus, dass auch Gewinne, die auf der Anwendung des § 253 HGB beruhen, vollständig an den Organträger abgeführt werden. Eine analoge Anwendung der Ausschüttungssperre kommt nicht in Betracht. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 7.847 €. Der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes wurde im operativen Ergebnis erfasst. Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden überwiegend für Verpflichtungen im Rahmen der Anreizregulierung aus § 5 ARegV, für Personalverpflichtungen sowie für ausstehende Kostenrechnungen gebildet. VerbindlichkeitenAngaben zu den Verbindlichkeiten (in T€):
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zwei Darlehen für die Investitionen in den Neubau in St. Georgen gegenüber der Volksbank Schwarzwald-Baar-Heuberg eG enthalten - TEUR 621 mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2039, davon TEUR 35 in 2023 fällig, sowie T€ 1.556 mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2037, davon T€ 100 in 2023 fällig. Zusätzlich besteht ein Darlehen der EGT Energie GmbH gegenüber der Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG in Höhe von TEUR 2.161, ebenfalls im Zusammenhang mit dem Gebäudebau in St. Georgen, davon sind T€ 139 in 2023 fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 38.770 T€ (Vj 38.783 T€). Diese resultieren im Wesentlichen aus der aktuellen Ergebnisabführung 1.414 T€ (Vj 1.560 T€), den Lieferungs- und Leistungsverbindlichkeiten in Höhe von 20.353 T€ (Vj 18.902 T€) und aus IC-Cashkonto Verbindlichkeiten in Höhe von 15.990 T€ (Vj 17.095 T€). HaftungsverhältnisseDie von der Volksbank Schwarzwald-Baar-Heuberg eG bzw. Volksbank Mittlerer Schwarzwald eG für den Gebäudeneubau der EGT Energie GmbH in St. Georgen gewährten Darlehen sind mit Buchgrundschulden auf das Grundstück in St. Georgen in Höhe von insgesamt T€ 5.000, jeweils zur Hälfte für beide Kreditinstitute gesichert. Das Risiko der Inanspruchnahme aus den einzelnen Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle GeschäfteDer Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 2.967 T€ (Vj 1.212 T€), davon entfallen 2.827 T€ (Vj 947 T€) auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen. NachtragsberichtDie Gesellschaft hat sich im ersten Quartal des aktuellen Geschäftsjahres planmäßig entwickelt. Vorgänge, die von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der EGT Energie GmbH sind, haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht ergeben. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung vom 7. Juli 2005 (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies zwischen der EGT Energievertrieb GmbH und der Gesellschaft Erlöse aus Dienstleistungen in Höhe von 291 T€ (Vj 1.476 T€). Zwischen der EGT Energiehandel GmbH und der Gesellschaft entstanden Erlöse aus Dienstleistungen für zentrale kaufmännische Dienste, IT sowie Personal in Höhe von 0 T€ (Vj 140 T€). Zwischen der Energie Gesellschaft Unterkirnach mbH und der Gesellschaft gab es Umsatzerlöse aus Dienstleistungen für die technische und kaufmännische Betriebsführung in Höhe von 63 T€ (Vj 494 T€). Zwischen der EGT Gebäudetechnik GmbH und der Gesellschaft fielen Erlöse aus Dienstleistungen für zentrale kaufmännische Dienste, IT sowie Personal in Höhe von 26 T€ (Vj 289 T€) an. Zwischen der EGT AG und der Gesellschaft bestanden Erlöse aus Dienstleistungen für zentrale kaufmännische Dienste, IT, Personal sowie Schlüssel- und Hausmeisterdienste in Höhe von 103 T€ (Vj 120 T€). Zudem entstanden Aufwendungen aus Mietverträgen in Höhe von 154 T€ (Vj 258 T€) sowie Aufwendungen aus Dienstleistungen der EGT AG in Höhe von 671 T€ (Vj 671T€). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Auflösung von Baukostenzuschüssen in Höhe von 237 T€ (Vj 231 T€) ist in den Umsatzerlösen enthalten. Von den Erträgen aus der Auflösung der Baukostenzuschüsse entfallen 0 T€ (Vj 0 T€) auf Zuschüsse vor 2003 mit 20 Jahren Nutzungsdauern sowie 237 T€ (Vj 231 T€) auf Zuschüsse nach 2003. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2003 in Höhe von 4 % p.a. und orientiert sich an der Abschreibungsdauer der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit 25 Jahren. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 0 T€ (Vj 309 T€) enthalten. Bei den periodenfremden Erträgen handelt es sich unter anderem um Auflösungen nicht in Anspruch genommener Rückstellungen in Höhe von 349 T€ (Vj 33 T€) sowie um Erträge aus der Ausbuchung der TransnetBW Umlagen in Höhe von 0 T€ (Vj. 304 T€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 90 T€ (Vj 8 T€) enthalten. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Abzinsung in Höhe von 0 T€ (Vj 0 T€) enthalten. In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Aufzinsungen in Höhe von 14 T€ (Vj 27 T€) enthalten. Sonstige AngabenZu Geschäftsführern sind bestellt:Herr Erik Hugel, technischer Geschäftsführer, Schonach im Schwarzwald Herr Jens Buchholz, kaufmännischer Geschäftsführer, Königsfeld Unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Bezüge für die Geschäftsführer der Gesellschaft verzichtet. Prüfungs- und BeratungsgebührenDas für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird im Konzernabschluss der EGT AG angegeben. Auf eine gesonderte Angabe im Anhang unserer Gesellschaft wird daher verzichtet. MitarbeiterWährend des Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt:
KonzernverhältnisseDer Jahresabschluss der EGT Energie GmbH wird in den Konzernabschluss der Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG als den größten Konsolidierungskreis und der EGT AG als den kleinsten Konsolidierungskreis, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und kann im zentralen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) eingesehen werden. Der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der EGT Energie GmbH und der EE Infratec GmbH wurde am 18. Juni 2018 zum 31. Dezember 2018 gekündigt. Aufgrund des mit der EGT AG, Triberg, bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wird der Jahresüberschuss i.H.v. 1.414 T€ an die Muttergesellschaft abgeführt.
Triberg, 17. Dezember 2024 EGT Energie GmbH Jens Buchholz, Geschäftsführer Erik Hugel, Geschäftsführer
Lagebericht 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1 GeschäftsmodellDie EGT Energie GmbH ist Eigentümer und Betreiber von Strom- und Gasversorgungsnetzen sowie kleineren Nahwärmenetzen in der Region. Über ihre Tätigkeit als Netzbetreiber für Strom, Gas und Wärme hinaus, ist sie auch deutschlandweit als Messstellenbetreiber und regional im eigenen Strom- und Gasverteilnetzgebiet als grundzuständiger Messstellenbetreiber aktiv. Neben ihrer Tätigkeit als Netzbetreiber hält die Gesellschaft Beteiligungen an mehreren Unternehmen. Des Weiteren agiert die EGT Energie GmbH für die gesamte EGT Unternehmensgruppe als Dienstleister für die Bereiche zentrale kaufmännische Dienste, Personal, IT und Energiedatenmanagement. 1.2 Ziele und StrategienZiel der EGT Energie GmbH ist die weiterhin erfolgreiche Positionierung des Unternehmens in einem Umfeld zunehmender Regulierung. 1.3 SteuerungssystemDen wirtschaftlichen Erfolg messen wir an der nachhaltigen Ertragskraft des Unternehmens. Die zentrale Steuerungsgröße stellt hierbei das Ergebnis vor Steuern dar. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen2.1.1 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung kam im Jahr 2023 in einem nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Maßgeblichen Einfluss hatten hierbei insbesondere die nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen. Hinzu kamen steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) für das Jahr 2023 war um 0,3 % niedriger als in 2022 (2022 gegenüber 2021: + 1,8 %). Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt 2023 von 45,9 Millionen Erwerbstätigen erbracht (2022: 45,6 Millionen Erwerbstätige). Die Zahl der Erwerbslosen lag 2023 bei ca. 1,3 Millionen Personen und war damit nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Quelle: Veröffentlichung Statistisches Bundesamt Februar 2024). 2.1.2 Branchenbezogene RahmenbedingungenStrom- und Gasnetze gehören zu den sogenannten "natürlichen Monopolen", in denen der Wettbewerb nur eingeschränkt wirkt oder ganz außer Kraft gesetzt ist. Damit die Netzbetreiber jedoch keine Monopolgewinne erzielen und die Netze trotzdem so kostensparend wie möglich betrieben werden, werden die Strom- und Gasnetzbetreiber reguliert. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2009 wurde die bisherige kostenbasierte Regulierung durch die Anreizregulierung ersetzt. Betreibern von Strom- und Gasversorgungsnetzen werden Obergrenzen für die Erlöse aus Netzentgelten auf der Basis der zuletzt genehmigten Entgelte, unter Berücksichtigung von Effizienzvorgaben und allgemeiner Inflationsentwicklung, vorgegeben. Primäres Ziel der Anreizregulierung ist somit den Netzbetreibern Anreize für einen effizienten Betrieb der Strom- und Gasversorgungsnetze zu setzen, um dadurch fortlaufend Kostensenkungen für die Kunden zu erreichen. Für die Bestimmung der Erlösobergrenze legt die Bundesnetzagentur für die Dauer einer Regulierungsperiode (RP) Eigenkapitalzinssätze fest, die seit der ersten Regulierungsperiode kontinuierlich sinken: Eigenkapitalzinssatz I
2.2 Geschäftsentwicklung2.2.1.1 ErtragslageUmsatzentwicklung / Entwicklung der Gesamtleistung:Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.264 von T€ 37.296 auf T€ 36.032 gesunken. In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen dargestellt:
Der leichte Rückgang bei den Umsatzerlösen "Elektrizitätsverteilung" basiert im Wesentlichen auf gesunkene Transportmengen und gegenläufig gestiegenen Abrechnungen gegenüber dem Bilanzkreisverantwortlichen aus Differenzzeitreihen. Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung der Durchleitungsmengen der Bereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung dar. Zu beachten ist hierbei, dass durch das System der Anreizregulierung und den damit verbundenen genehmigten Erlösen eine Veränderung der Durchleitungsmengen nicht zwangsläufig zu einer gleichlaufenden Veränderung der entsprechenden Umsatzerlöse führen muss und dass die ausgewiesenen Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Elektrizitätsverteilung auch die bei einem Verteilnetzbetreiber anfallenden Umsätze im Rahmen des erneuerbaren Energien-Gesetzes EEG berücksichtigen. Durchleitungsmengen im Netzgebiet der EGT Energie GmbH
Der starke Rückgang der Durchleitungsmenge Strom verteilt sich prozentual sowohl auf die Transportmengen für rLM-Kunden, als auch auf die Transportmengen für SLP-Kunden relativ zu fast gleichen Teilen. Diese Entwicklung spiegelt im Wesentlichen ein energiebewussteres Verhalten der Kunden auf Grund der sehr starken Preisanstiege bei den Endkundenpreisen im Laufe der vergangenen Jahre wider. Der Rückgang bei der Durchleitungsmenge Gas verteilt sich prozentual sowohl auf die Transportmengen für rLM-Kunden, als auch auf die Transportmengen für SLP-Kunden relativ zu fast gleichen Teilen. Dies ist im Wesentlichen ebenso auf die sehr stark gestiegenen Endkundenpreise und daraus resultierend auf ein betriebswirtschaftlich bewussteres Einsetzen von Gas in den vergangenen Jahren, kombiniert mit der allgemeinen politischen Stimmung zum Thema Gasverbrauch im Zuge des Ukrainekrieges zurückzuführen. Die Gesamtleistung hat sich im Berichtsjahr von € 39,7 Mio. auf € 41,6 Mio. erhöht. Der Grund hierfür ist im Wesentlichen in den durch die Investitionen in den Netzbereich gestiegenen anderen aktivierten Eigenleistungen bei gleichzeitig zuvor beschriebenen Rückgängen der Umsatzerlöse zu finden. Sonstige Entwicklung von ausgewählten Positionen der Gewinn- und VerlustrechnungDie sonstigen betrieblichen Erträge sind von T€ 418 auf T€ 444 um T€ 26 bzw. 6,2 % gestiegen. Der Materialaufwand hat sich um T€ 424 bzw. lediglich um 1,7 % erhöht. Diese Entwicklung korreliert mit der ebenfalls geringen Veränderung der anderen aktivierten Eigenleistungen. Der Personalaufwand ist durch die Ausgliederung der kaufmännischen Bereiche und der IT in die EGT Digital Services gesunken (2023: T€ 3.751; Vorjahr: T€ 5.884). Die Mitarbeiterzahl ist korrespondierend von 111 auf 67 gesunken (-39,6 %). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 4.646 und haben sich somit um T€ 635 erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen den wachsenden operativen Anforderungen im IT-Bereich geschuldet. ErgebnisentwicklungDas Ergebnis vor Steuern liegt bei T€ 1.423 (Vorjahr: T€ 1.569). Im Rahmen des mit der EGT AG bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wurde das Jahresergebnis in Höhe von T€ 1.414 (Vorjahr: T€ 1.560) in voller Höhe abgeführt. 2.2.1.2 VermögenslageBilanzentwicklungZum 31.12.2023 beträgt die Bilanzsumme der Gesellschaft € 63,1 Mio. und ist damit gegenüber dem Vorjahr um € 4,4 Mio. gesunken. Das Anlagevermögen liegt bei € 54,1 Mio. (Vorjahr: € 50,1 Mio.) und hat damit einen Anteil von 85,8 % (Vorjahr: 75,0 %) an der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen beträgt € 8,9 Mio. (Vorjahr: € 16,7 Mio.) und hat damit einen Anteil von 14,1 % (Vorjahr: 24,7 %) an der Bilanzsumme. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von T€ 13.000 (Vorjahr: T€ 12.000) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt 20,6 % (Vorjahr: 17,8 %). InvestitionenIm Geschäftsjahr 2023 investierte die Gesellschaft T€ 7.310 in ihr Anlagevermögen (Vorjahr: T€ 7.800). Die größten Investitionen wurden in 2023 zum einen im Bereich "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" in Höhe von T€ 641 und zum anderen im Bereich "Technische Anlagen und Maschinen" in Höhe von T€ 5.782 getätigt, in dem die Investitionen in den Netzbereich abgebildet werden. 2.2.1.3 FinanzlageDie zur Analyse der Finanzlage für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Kapitalflussrechnung zeigt die Zahlungsströme getrennt nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit.
Der Finanzmittelfonds beinhaltet Guthaben und kurzfristige Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva (T€ 8.063) und der Veränderung der Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (T€ 1.436 in Höhe von T€ 5.312 erhöht. Die Erhöhung des Cash Flow aus Investitionstätigkeit in Höhe von T€ 928 resultiert im Wesentlichen aus höheren Einzahlungen bei den Abgängen im Sachanlagevermögen aus dem Verkauf an die EGT Digital Services GmbH. Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung aus der Konzernfinanzierung gesunken. 2.2.1.4 Informationen zu den Aktivitäten nach § 6b EnWGDie Gesellschaft übt gemäß § 6b Abs. 3 EnWG die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aus. Soweit im Lagebericht auf Ergebnisse der Elektrizitätsverteilung und der Gasverteilung der Gesellschaft eingegangen wird, entsprechen diese gleichzeitig den Aktivitäten nach § 6b EnWG. 2.2.2 Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung mit dem prognostizierten VerlaufIn der Prognose 2022 wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Steuern in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 prognostiziert. Das Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 1,4 Mio. (Vorjahr € 1,6 Mio. €) liegt leicht unter dem prognostizierten Wert. 2.2.3 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2023Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023 operativ auf Plan entwickelt und auf Grund von Sondereffekten ihre Ergebnisziele nicht erreicht. Die Geschäftsführung ist mit dem Geschäftsverlauf zufrieden, da das erreichte Ergebnis unter erschwerten konjunkturellen Wirtschaftsbedingen insgesamt dennoch als zufriedenstellend eingestuft werden kann. 3. Chancen- und Risikobericht3.1 RisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem ist konzernweit im Einsatz und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steuerung des operativen Geschäfts. Hierbei werden wesentliche Chancen und Risiken dezentral durch Risikomanager der einzelnen Geschäftsbereiche identifiziert, dokumentiert, bewertet und gesteuert. Als wesentliches Element des Risikomanagementsystems übt das Risikokomitee - bestehend aus dem Vorstandsvorsitzenden der EGT AG, den Geschäftsführern der Tochterunternehmen und den einzelnen Risikomanagern des Konzerns - eine unternehmensweite Überwachungsfunktion aus. In den halbjährlich stattfindenden Sitzungen werden u.a. die Einhaltung der Risikostrategie und der Risikorahmenrichtlinie überwacht und Fragen zur Struktur des Risikomanagements im Unternehmen erörtert. 3.2 Chancen und RisikenChancenZur erfolgreichen Gestaltung der Energiewende sind massive Investitionen in die Versorgungsnetze der nahen Zukunft notwendig. Durch die letzte Änderung der Anreizregulierungsverordnung wurde für die dritte Regulierungsperiode Strom (2019 - 2023) und Gas (2018 - 2022) der Kapitalmittelrückfluss für Investitionsmaßnahmen über die Verzinsung ohne Zeitverzug eingeführt. Dadurch entfällt die bisherige Zwischenfinanzierung von bis zu 7 Jahre und es entsteht die Möglichkeit langfristig für das Unternehmen betriebswirtschaftliche sinnvolle Investitionen zu tätigen. Im deutschlandweiten Messstellengeschäft hat sich die EGT durch ihre bisherigen guten Leistungen einen Namen in der Branche erarbeitet. In 2019 hat die EGT Energie gemeinsam mit der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG aus der ehemaligen ES Infratec GmbH das Joint Venture EE Infratec GmbH gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Errichtung und der Betrieb von intelligenten Mess-, Steuerungs- und Monitoringsystemen. Beide Gesellschafter sehen hier sowohl die Chance als auch die strategische Notwendigkeit, um von den Veränderungen im zukünftigen Strommarkt im Rahmen der Energiewende zu profitieren. Die EE Infratec GmbH tritt hierbei als Dienstleister für die Kunden der beiden Gesellschafter auf und wurde per 1.5.2023 mit eigenen Mitarbeitern ausgestattet. RisikenAls externes Risiko wird die weitere Regulierung der Energienetze in Verbindung mit sinkenden Erlösobergrenzen gesehen. Operative Risiken werden insbesondere im Betrieb technisch komplexer Verteileranlagen in Verbindung mit einer Verpflichtung zur Versorgungssicherheit gesehen. Diesem Risiko begegnet die EGT Energie GmbH durch systematische und umfassende Wartung und Instandhaltung der Anlagen. Die zunehmende Digitalisierung und die zunehmende Vernetzung von Geräten erhöhen die sogenannten Cyber-Security-Risiken, hinzu kommt eine zunehmende Komplexität dieser Angriffe. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT-Systeme wird erreicht durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch den Einsatz neuer Technologien und Automatisierung der Prozesse. Zum 25.5.2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Die Haftungsrisiken für die Unternehmen wurden erhöht und es drohen hohe Bußgelder. Die damit verbundenen Dokumentations- und Aufklärungspflichten wurden seitens der EGT umgesetzt und werden zukünftig weiter fortgeführt. Geeignete Versicherungen begrenzen darüber hinaus eventuelle Schadensauswirkungen. Finanzwirtschaftliche Risiken in Form von Forderungsausfallrisiken sind auch für Netzbetreiber aufgrund von Insolvenzen bei Energielieferanten in der jüngsten Vergangenheit mehr und mehr in den Fokus geraten. Durch fortlaufende Lieferantenbewertungen sowie Ausschöpfung der vertraglichen Sicherungsmöglichkeiten versuchen wir dieses Risiko zu minimieren. Sollten dennoch Forderungsausfälle auftreten, können diese Kosten teilweise in der nächsten Kostenprüfung zur Anreizregulierung wieder angesetzt werden. Der seit Februar 2022 andauernde Krieg in der Ukraine und die damit einhergehenden gesamtwirtschaftlichen Folgen bzw. Diskussionen rund um die Energiewende wirken sich auf die Transportmengen eines Netzbetreibers aus und führen zu niedrigeren Erlösen, welche aber im Rahmen der jährlich zu meldenden Regulierungskonten berücksichtigt werden können und sich zu einem späteren Zeitpunkt auswirken. Gesamtaussage der GeschäftsführungDie vorhandene Risikosituation hat sich nach der Corona Krise und durch den immer noch andauernden Ukraine Krieg gegenüber dem Vorjahr insgesamt nicht verbessert. Die derzeit ermittelten und bewerteten Risiken geben derzeit jedoch keinen Anlass zu der Annahme, dass der Fortbestand der Unternehmensgruppe gefährdet sein könnte. 4. PrognoseberichtDer immer noch andauernde Krieg in der Ukraine wirkt sich stark auf die Weltwirtschaft aus und daher ist eine gesamtwirtschaftliche Prognose nach wie vor sehr schwierig. Die Gesellschaft rechnet für das Jahr 2024 trotz des fortlaufenden regulatorischen Drucks und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einem Ergebnis vor Steuern in etwa auf dem Niveau des Berichtjahres.
Triberg, 17. Dezember 2024 EGT Energie GmbH Jens Buchholz, Geschäftsführer Erik Hugel, Geschäftsführer TätigkeitenbilanzenAktiva
Tätigkeitsabschlüsse Elektrizitäts- und Gasverteilung gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, zur Vermeidung von Diskriminierung und Quersubventionierung in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeit zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese Tätigkeiten von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Weiterhin sind in der Rechnungslegung die Regeln, einschließlich der Abschreibungsmethoden, anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. Für die EGT Energie GmbH ergeben sich hieraus folgende Tätigkeiten: 1. Elektrizitätsverteilung 2. Gasverteilung 3. Grundzuständiger Messstellenbetrieb 4. Nebengeschäfte Die Bilanzansätze und die Werte laut Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeitsabschlüsse wurden einheitlich nach den folgenden Grundsätzen entwickelt. Die Zuordnung des immateriellen Vermögens sowie des Sachanlagevermögens wird wie in den Vorjahren auf Einzelanlagenebene durchgeführt. Sofern möglich wird hierbei eine direkte Zuordnung vorgenommen. Auch für die übrigen Bilanz- und GuV-Positionen erfolgt im Wesentlichen eine direkte Zuordnung auf Einzelpostenebene. Sofern eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, kommen analog dem Vorjahr Verwaltungs-, Zähler-, Monteur und Restbuchwertschlüssel sachverhaltsbezogen zur Anwendung. Im Jahr 2021 wurden zur klareren Darstellung zusätzlich eine Leitungslängen-, Marktlokations- und Neubauschlüsselung hinzugenommen. Weitere Erläuterungen zu Bilanz- und GuV-Positionen: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden im Wesentlichen direkt zugeordnet. Wenn eine direkte Zuordnung nicht möglich ist, erfolgt eine sachverhaltsbezogene Zuordnung mit Verwaltungs-, Zähler-, Monteur-, Leitungslängen- und Marktlokationsschlüssel. Die Finanzanlagen werden vollständig dem Nebengeschäft zugeordnet. Die Vorräte werden mit dem Zählerschlüssel umgelegt oder, sofern möglich, direkt zugeordnet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden größtenteils direkt zugeordnet. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden teilweise direkt zugeordnet, teilweise mit dem Marktlokationsschlüssel umgelegt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, können direkt zugeordnet werden und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Verwaltungsschlüssel umgelegt. Der Kassenbestand und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Verwaltungsschlüssel verteilt. Das den Aktivitäten zugeordnete Stammkapital setzt sich aus dem handelsrechtlichen Eigenkapital, verteilt nach dem Restbuchwertschlüssel und den Ausgleichspositionen gegenüber anderen Unternehmensbereichen pro Sparte zusammen. Zwischen der EGT Energie GmbH und der EGT AG, Triberg, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Im handelsrechtlichen Abschluss wird der Jahresüberschuss als Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter ausgewiesen. In den Tätigkeitsabschlüssen erfolgt der Ausweis im Eigenkapital. Die empfangenen Ertragszuschüsse werden direkt zugeordnet. Die sonstigen Rückstellungen werden größtenteils direkt zugeordnet, Personalrückstellungen werden größtenteils mit dem Verwaltungsschlüssel, Rückstellungen für Prüfungs- und Jahresabschlusskosten werden mit dem Verwaltungsschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden mit dem Neubauschlüssel umgelegt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Wesentlichen direkt zugeordnet, Restbeträge mit dem Verwaltungsschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden sachverhaltsbezogen mit dem Verwaltungsschlüssel bzw. dem Zählerschlüssel verteilt, sofern keine direkte Zuordnung möglich ist. Die Zuordnung der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt, sofern nicht direkt zuordenbar, mit dem Verwaltungsschlüssel. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Beträge größtenteils direkt zugeordnet. Eine Schlüsselung von Beträgen aus anderen Bereichen erfolgt auf Basis des Verwaltungs-des Zähler-, des Leitungslängen-, des Marktlokations-, des Neubau- sowie des Monteurschlüssels. TätigkeitenbilanzenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeiten
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EGT Energie GmbH PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der EGT Energie GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EGT Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 S. 2 MSBGPrüfungsurteileWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und Messstellenbetrieb nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Stuttgart, 3. Februar 2025 BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Thomas Straßer, Wirtschaftsprüfer Jürgen Beck, Wirtschaftsprüfer |
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