anic
GmbH
Ober-Ramstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.641,00 |
63.139,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
10.501,00 |
3.312,00 |
| II.
Sachanlagen |
95.140,00 |
59.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.386.812,46 |
1.345.179,24 |
| I.
Vorräte |
687,84 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
264.512,16 |
404.605,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.121.612,46 |
940.573,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.671,23 |
3.387,32 |
| Aktiva |
1.497.124,69 |
1.411.705,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.100.738,38 |
992.142,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
967.142,85 |
604.439,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
108.595,53 |
362.703,51 |
| B.
Rückstellungen |
227.162,16 |
237.551,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.224,15 |
182.011,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
169.224,15 |
182.011,30 |
| Passiva |
1.497.124,69 |
1.411.705,56 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die anic Gmbh hat ihren Sitz in Ober-Ramstadt und ist
eingetragen in das Handelsregister/Genossenschaftsregister
beim Amtsgericht Darmstadt (HRB 7758).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich
Anlagespiegel)
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§
246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a,
§§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§
252-256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die
Vorschriften der §§ 264c, 266 und § 275 HGB
Anwendung. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften stets linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens,
deren Anschaffungskosten nicht mehr als EUR 800,00 betragen
haben, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Er-füllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr bestehen nicht.
Die Rückstellung für passive latente
Steuern wurde gebildet, da in der Handelsbilanz die
Sonderabschreibungen in den Vorjahren nicht vorgenommen
wurden.
sonstige Berichtsbestandteile
Ober-Ramstadt, den
13.06.2024
gez.
Andreas Nicklas, Geschäfsführer
gez.
Denis Nicklas, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024
festgestellt.
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