LTL Golf GmbHLiquidiert
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LTL Golf GmbHBerlinJahresabschluss zum 31.12.2005BILANZ
ANHANG zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 20051. Allgemeine Angaben Die LTL Golf GmbH wurde mit notariellem Vetrag vom 19. Juli 2005 gegründet. Das Geschäftsjahr 2005 ist somit das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft und gleichzeitig ein Rumpfwirtschaftsjahr. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a, 276 und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Angaben zu den Bilanzierunges- und Bewertungsmethoden Die im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundlagen des § 252 HGB bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Soweit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG vorlagen, wurden Vermögensgegenstände im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Alle bis zum Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewordenen Risiken und Verluste wurden berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. 3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 4. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2005 war: Herr Detlef Lundius, Berlin Er vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Detlef Lundius |
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