Serrala Payment Solutions GmbHLiquidiert
22848 Norderstedt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Serrala Payment Solutions GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018(Kurzfassung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)AKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2018(zur gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verkürzten Bilanz)I. AllgemeinesDie Serrala Payment Solutions GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB Reg.Nr. 128899). Der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff.) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 265 ff. HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Serrala Payment Solutions GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 der Financial Automation Holding GmbH, Hamburg, (FAH) einbezogen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt, ein grundlegender Bewertungswechsel zum Vorjahr hat nicht stattgefunden. Hinsichtlich des Anhangs wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs-und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen. Im Einzelnen erfolgten Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen: II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeBei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich im Vergleich zum Vorjahr beibehalten. Bilanzierungswahlrechte wurden teilweise in Anspruch genommen. Es wurden in Vorjahren selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB) aktiviert. Die Bewertung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgte zu Herstellungskosten (=Entwicklungskosten), die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden. Die Vermögensgegenstände wurden über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungsminderung und Abschreibungen aktiviert. Das bewegliche Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 und 10 Jahren, bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 (Vorjahr € 410,00) Anschaffungskosten wurden sofort abgeschrieben. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet; die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nominalwert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Das Gezeichnete Kapital wird mit dem im Handelsregister eingetragenen Nennkapital ausgewiesen. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Währungsumrechnung von auf fremde Währung lautende Vorgänge erfolgt unter Beachtung der in § 256a HGB enthaltenen gesetzlichen Vorschriften. III. Erläuterungen zur BilanzDie Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten sind im Anlagespiegel dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres - nach Bilanzposten gegliedert - ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagenspiegel. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlauzeit von mehr als einem Jahr betragen T€ 93 (Vorjahr: T€ 49), dafür wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 23) gebildet. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 2, Vorjahr T€ 2), auf Darlehens- und Zinsforderungen (T€ 369, Vorjahr: T€ 360) sowie auf Forderungen aus dem Finanzverkehr (T€ 2.097, Vorjahr: T€ 0). Das Gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden mit dem im Handelsregister eingetragenen bzw. gesellschaftsvertraglichen vereinbarten Nennbetrag ausgewiesen. Die Gewinnrücklage beinhaltet andere Gewinnrücklagen aus der Einstellung der Jahresergebnisse vor 2010 (T€ 346) sowie aus dem Jahresergebnis 2015 (T€ 800). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit T€ 1 (Vorjahr: T€ 84) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.578 (Vorjahr: T€ 1.634), davon aus Ergebnisabführung in Höhe von T€ 1.307 (Vorjahr: T€ 1.627). IV. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Mieten für die Geschäftsräume in Höhe von netto T€ 51 zuzügliche Umsatzsteuer. Des Weiteren bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen über T€ 54 zuzüglich Umsatzsteuer. Die durchschnittliche Leasingdauer beträgt 3 Jahre. Angaben zu Arbeitnehmern Im Geschäftsjahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 31 angestellte Arbeitnehmer. Konzernzugehörigkeit, Ergebnisabführung Die Serrala Payment Solutions GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Serrala Group GmbH, Hamburg, die in den Konzern der Financial Automation Holding GmbH, Hamburg, einbezogen wird. Mit Vertrag vom 8. Dezember 2016 wurde die vollständige Ergebnisabführung von der Serrala Payment Solutions GmbH an die Serrala Group GmbH, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 vereinbart. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 14. Dezember 2016. Die Ergebnisabführung des Jahresüberschusses 2018 wurde entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Angaben über Geschäftsführer Geschäftsführer der Serrala Payment Solutions GmbH sind Herr Frank Gastl, Kaufmann, Hamburg, und Herr Dirk Schilling, Kaufmann, Duisburg.
Hamburg, den 29. April 2019 Frank Gastl Dirk Schilling Feststellung des Jahresabschlussesder Serrala Payment Solutions GmbH, HamburgDie Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Serrala Payment Solutions GmbH erfolgte am 25. März 2020. |
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