Serrala Payment Solutions GmbHLiquidiert

22848 Norderstedt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 25652 KI
Vorher
cogon GmbH
Eingetragen
9.9.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungGeld- und Wertdienste
Gegenstand
- die Beratung, Planung, Konzeption, Entwicklung und Betreuung von Softwareprojekten in Banken, Versicherungen, Industrie und Handel; - Entwicklung und Vertrieb von Produkten im Bankenumfeld, insbesondere im Bereich des Electronic Banking, Payments, Cash Management und Transaction Services; - Erbringung von Dienstleistungen in der Datenverarbeitung.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
200.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Serrala Payment Solutions GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz zum 31. Dezember 2018

(Kurzfassung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 86.101,06 199.585,06
II. Sachanlagen 26.647,38 36.834,38
III. Finanzanlagen 907.937,59 907.937,59
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.137.918,95 1.443.127,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.788,43 979.626,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 3.424,98
  4.196.393,41 3.570.536,26

PASSIVA

   
    Vorjahr
  EUR EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 233.142,11 233.142,11
III. Gewinnrücklagen 1.145.895,91 1.145.895,91
IV. Verlustvortrag -181.232,34 -181.232,34
V. Jahresüberschuss 0,00 0,00
B. Rückstellungen 371.013,81 237.853,55
C. Verbindlichkeiten 2.427.573,92 1.934.877,03
  4.196.393,41 3.570.536,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

(zur gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB verkürzten Bilanz)

I. Allgemeines

Die Serrala Payment Solutions GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB Reg.Nr. 128899).

Der vorliegende Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2018 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt (§§ 264 ff.) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 265 ff. HGB.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Serrala Payment Solutions GmbH wird in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 der Financial Automation Holding GmbH, Hamburg, (FAH) einbezogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt, ein grundlegender Bewertungswechsel zum Vorjahr hat nicht stattgefunden.

Hinsichtlich des Anhangs wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB teilweise Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs-und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen.

Im Einzelnen erfolgten Bilanzierung und Bewertung nach folgenden Grundsätzen:

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich im Vergleich zum Vorjahr beibehalten.

Bilanzierungswahlrechte wurden teilweise in Anspruch genommen. Es wurden in Vorjahren selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB) aktiviert.

Die Bewertung der selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgte zu Herstellungskosten (=Entwicklungskosten), die durch Kalkulation auf Basis der innerbetrieblichen Kostenrechnung der Gesellschaft ermittelt wurden. Die Vermögensgegenstände wurden über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungsminderung und Abschreibungen aktiviert.

Das bewegliche Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 und 10 Jahren, bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800,00 (Vorjahr € 410,00) Anschaffungskosten wurden sofort abgeschrieben.

Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu Anschaffungskosten bewertet; die Ausleihungen an verbundene Unternehmen zum Nominalwert.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wurde durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Das Gezeichnete Kapital wird mit dem im Handelsregister eingetragenen Nennkapital ausgewiesen.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Die Währungsumrechnung von auf fremde Währung lautende Vorgänge erfolgt unter Beachtung der in § 256a HGB enthaltenen gesetzlichen Vorschriften.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten sind im Anlagespiegel dargestellt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres - nach Bilanzposten gegliedert - ergeben sich ebenfalls aus dem Anlagenspiegel.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlauzeit von mehr als einem Jahr betragen T€ 93 (Vorjahr: T€ 49), dafür wurde eine Einzelwertberichtigung in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 23) gebildet. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 2, Vorjahr T€ 2), auf Darlehens- und Zinsforderungen (T€ 369, Vorjahr: T€ 360) sowie auf Forderungen aus dem Finanzverkehr (T€ 2.097, Vorjahr: T€ 0).

Das Gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage werden mit dem im Handelsregister eingetragenen bzw. gesellschaftsvertraglichen vereinbarten Nennbetrag ausgewiesen.

Die Gewinnrücklage beinhaltet andere Gewinnrücklagen aus der Einstellung der Jahresergebnisse vor 2010 (T€ 346) sowie aus dem Jahresergebnis 2015 (T€ 800).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten mit T€ 1 (Vorjahr: T€ 84) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.578 (Vorjahr: T€ 1.634), davon aus Ergebnisabführung in Höhe von T€ 1.307 (Vorjahr: T€ 1.627).

IV. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Mieten für die Geschäftsräume in Höhe von netto T€ 51 zuzügliche Umsatzsteuer. Des Weiteren bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Kfz-Leasingverträgen über T€ 54 zuzüglich Umsatzsteuer. Die durchschnittliche Leasingdauer beträgt 3 Jahre.

Angaben zu Arbeitnehmern

Im Geschäftsjahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 31 angestellte Arbeitnehmer.

Konzernzugehörigkeit, Ergebnisabführung

Die Serrala Payment Solutions GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Serrala Group GmbH, Hamburg, die in den Konzern der Financial Automation Holding GmbH, Hamburg, einbezogen wird.

Mit Vertrag vom 8. Dezember 2016 wurde die vollständige Ergebnisabführung von der Serrala Payment Solutions GmbH an die Serrala Group GmbH, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 vereinbart. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 14. Dezember 2016. Die Ergebnisabführung des Jahresüberschusses 2018 wurde entsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt.

Angaben über Geschäftsführer

Geschäftsführer der Serrala Payment Solutions GmbH sind Herr Frank Gastl, Kaufmann, Hamburg, und Herr Dirk Schilling, Kaufmann, Duisburg.

 

Hamburg, den 29. April 2019

Frank Gastl

Dirk Schilling

Feststellung des Jahresabschlusses

der Serrala Payment Solutions GmbH, Hamburg

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Serrala Payment Solutions GmbH erfolgte am 25. März 2020.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

15 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.