Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 2100
Eingetragen
17.3.1981
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Handel mit und Reparatur von Kraftfahrzeugen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Ferner die Autovermietung für Selbstfahrer.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Ackermann
seit 26.6.2023
Prokura
Daniel Wolfert
seit 22.9.2021
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wolfert Laudenbach GmbH & Co. KG
Germany
350000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Link GmbH

Laudenbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 312.147,04 285.522,04
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 415,53 1.093,53
II. Sachanlagen 309.245,99 281.942,99
III. Finanzanlagen 2.485,52 2.485,52
B. Umlaufvermögen 2.066.449,19 2.072.342,02
I. Vorräte 192.272,36 172.823,39
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.800.595,14 1.831.605,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.581,69 67.912,83
Summe Aktiva 2.378.596,23 2.357.864,06

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 593.710,43 593.497,12
I. Gezeichnetes Kapital 178.952,16 178.952,16
II. Gewinnvortrag 414.544,96 251.924,73
III. Jahresüberschuss 213,31 162.620,23
B. Rückstellungen 54.750,46 123.510,90
C. Verbindlichkeiten 1.730.135,34 1.640.856,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.667.882,75 1.552.794,91
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 62.252,59 88.061,13
Summe Passiva 2.378.596,23 2.357.864,06

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: Autohaus Link GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Aufseßring 26, 63925 Laudenbach

Registergericht: Aschaffenburg

Register-Nr.: HRB 2100

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplan-mäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung
dauerhaft ist.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen in Höhe von 1.304.254,40 Euro vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

6. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden.

7. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

9. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

10. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital von EUR 178.952,16 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

D. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

II. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

III. Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 49.

 

Laudenbach, den 27.06.2024

Gez. Adam Wolfert jun., Geschäftsführer

Gez. Daniel Wolfert, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.6.2024.

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