Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 17023
Eingetragen
17.8.2017
Branche
Großhandel mit FlachglasHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Montage von und Handel mit Kommunikationsleitungen und deren Zubehör sowie artverwandte Geschäfte und Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Karin Nünning
seit 7.5.2020
Prokura
David Nünning
seit 17.8.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

fibretec GmbH

Vreden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

159.764,00

159.576,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

12.859,00

9.453,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

106.613,64

105.264,08

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

240.025,50

98.440,69

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.048,75

4.750,00

Summe Aktiva

523.310,89

377.483,77



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

417.594,11

270.844,16

B. Rückstellungen

65.200,00

70.131,00

C. Verbindlichkeiten

40.516,78

36.508,61

Summe Passiva

523.310,89

377.483,77

Anhang 2023

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der fibretec GmbH wurde nach den Vorschriften des HGB gemäß § 264 HGB aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden zum Teil in Anspruch genommen.

II. Angaben zur Identifkation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registgergericht: fibretec GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Vreden


Registereintrag: Handelsregister


Registergericht: Coesfeld


Register-Nr.: HR B 17023


III. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage

Die Vermögens- und Ertragslage kommt in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zum Ausdruck. Die Vermögenslage wurde den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend dargestellt.

IV. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Darstellungsstetigkeit des Jahresabschlussberichtes wurde in vollem Umfang gewahrt (§ 265 Abs. 1 HGB). Die Gliederungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr identisch.

Die Gliederung der Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB vorgenommen. Soweit eine in Absatz 1 Satz 3 zugelassene verkürzte Darstellung der Gliederung zugelassen und angewandt wurde, ist sie aus der Bilanz ersichtlich.


Auch die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften gegliedert (§ 275 HGB). Als mögliche Staffelform wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.


Eine gegenüber diesen Gliederungsvorschriften weitergehende oder durch den Geschäftszweig bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen.


Die Bilanzierungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

V. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.


Bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis 1.000,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.


Die Vorräte sind, soweit es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe handelt, zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Der Warenbestand wurde vom Unternehmen auf der Basis einer Stichtagsinventur ermittelt.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zweifelhafte Forderungen wurden entsprechend einzelwertberichtigt.


Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Aufwendungen für nachfolgende Wirtschaftsjahre.


Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

VI. Angaben zur Bilanz


Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.


Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr:


Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr zum Bilanzstichtag.


Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre, der Sicherungsrechte und der Angabe zu Restlaufzeitvermerken:


Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre.

VII. Sonstige Angaben und Berichtsbestandteile


Geschäftsführung:


David Nünning, Vreden

Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses:


Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vreden, den 06. Juni 2024

gez. David Nünning

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06. Juni 2024

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