Fahrschule
Meyer GmbH
Asbach/Westerwald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.846,51 |
115.086,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
373,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.473,51 |
115.086,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.997,06 |
54.965,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.942,30 |
51.603,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.054,76 |
3.362,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.491,00 |
6.088,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
141.334,57 |
176.140,47 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.452,39 |
20.310,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.689,85 |
-9.708,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
13.142,24 |
-14.397,93 |
| B.
Rückstellungen |
9.357,52 |
4.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.524,66 |
151.030,32 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.795,42 |
56.074,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
141.334,57 |
176.140,47 |
Anhang
A. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der
Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (gemäß § 284 Abs. 2 Nr.
1 HGB)
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Kapitalgesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften vergleichbarer Größe
beachtet, ohne jedoch einen Lagebericht aufzustellen.
Im Einzelnen wurden die nachfolgenden
Bewertungsgrundsätze beachtet:
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten verringert um
planmäßige lineare bzw. degressive
Abschreibungsbeträge angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle bis
zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
C. Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens ist aus
der nachfolgenden Übersicht erkennbar.
D. Weitere Angaben
1. Größenklasseneinteilung,
größenklassenabhängige Erleichterungen
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Die
größenklassenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 und 288 HGB wurden nur teilweise in
Anspruch genommen.
2. Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung waren im
Geschäftsjahr 2008 folgende Personen bestellt:
Herr
Werner Meyer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsbefugt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
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