Connect
Audio Vertrieb GmbH
Pohlheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.160,00 |
4,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.159,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
288.192,68 |
220.154,88 |
| I.
Vorräte |
82.144,43 |
67.912,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.055,27 |
59.678,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
335,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.992,98 |
92.563,54 |
| C.
Aktive latente Steuern |
13.519,73 |
10.328,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
304.872,41 |
230.487,78 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
113.959,28 |
115.201,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.601,33 |
60.557,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.242,05 |
-29.043,89 |
| B.
Rückstellungen |
152.594,97 |
51.061,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
38.318,16 |
64.224,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.318,16 |
64.224,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
304.872,41 |
230.487,78 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss der Connect Audio Vertrieb GmbH
ist zum 31.12.2016 nach den neuen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches wie es am 25.05.2009 verkündet
wurde
( BilMoG ) sowie des GmbH Gesetzes, aufgestellt
worden. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Abgaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen unter handelsrechtlichen
Bestimmungen, nach der tatsächlichen Nutzungsdauer.
Die Vorräte wurden aufgrund einer
Stichtagsinventur erfasst. Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfolgte mit den Anschaffungskosten.
Abschläge für nicht voll verwertbare Materialien
wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze, wie sie von der deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben werden, zu Grunde gelegt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt
nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sogenannten
"Teilwert-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen
werden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck,
Köln, verwandt. Im Berichtsjahr wird ein von der
Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzins bei 10-Jahresdurchschnitt von 4,01% bei der
Bewertung zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde mit
0,00%, der Rententrend p. a. mit 0,00% angenommen.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein
Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit
nach diesem Tag darstellen bzw. auf der Passivseite
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Gemäß § 274 HGB wird eine saldierte
Abgrenzung für die voraussichtlichen zukünftigen
Steuerbelastungen und Steuerentlastungen aufgrund
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und
Bewertungsunterschiede gebildet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Latente Steuern
Zum 31.12.2016 errechnen sich künftige
Steuerentlastungen aus abweichenden Wertansätzen in
der Steuerbilanz aus der Rückstellung für
Pensionen in Höhe von € 46.419,69 Der Berechnung
der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von
29,1250% ( Kst, SolZ und GewSt ) zugrunde gelegt.
Eigenkapital
Das ausgewiesene Stammkapital beträgt
unverändert EUR 25.600.
Für die Ausschüttung gesperrte Beträge
i. S. des § 268 Abs. 8 HGB bestehen in Höhe von
€ 180.527,94, davon entfallen auf die Aktivierung von
latenten Steuern € 13.519,73.
Rückstellungen
Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen
Rückstellungen betreffen Beratungs- und
Abschlusskosten und Gewährleistungen.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG, ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 16.195. Von der Übergangsregelung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch
gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel der
Pensionsrückstellung in Höhe von € 1.079,67
zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und
Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand
gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag
aus der Erstanwendung in Höhe von € 8.637,31 wird
innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums der
Pensionsrückstellung zugeführt.
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise
durch Vermögensgegenstände gesichert, für
die bei der "CosmosDirekt" Rückdeckungsversicherungen
bestehen. Die Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den
BilMoG-Bestimmungen ( § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ) im
Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden
Verpflichtungen verrechnet.
Bei den Vermögensgegenständen handelt sich
um Lebensversicherungen, der beizulegende Zeitwert
beträgt € 167.008,21. Die Berechnung erfolgte
nach anerkannten versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Gegebenenfalls sind bei
Überschussverwendung "Investmentfonds" die Fondanteile
mit ihrem Rücknahmepreis am Bilanzstichtag
berücksichtigt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet
außerordentliche Aufwendungen der erstmaligen
Anwendung des BilMoG zum 01.01.2010 in Höhe von €
1.079,67 und ergibt sich aus der Änderung der
Bewertung von Pensionsverpflichtungen.
Pohlheim, den 04.09.2017
gez. Andreas Proske, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2017 festgestellt.
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