Connect Audio Vertrieb GmbH

Zum Hasenberg 4, 35415 Pohlheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 8460
Eingetragen
2.3.1995
Branche
Großhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikEinzelhandel mit Geräten der UnterhaltungselektronikGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Hifi-Produkten aller Art nebst Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Martin Proske
seit 24.3.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Proske
Zum Hasenberg 4, 35415 Pohlheim
25.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Connect Audio Vertrieb GmbH

Pohlheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 3.160,00 4,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 3.159,00 3,00
B. Umlaufvermögen 288.192,68 220.154,88
I. Vorräte 82.144,43 67.912,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.055,27 59.678,67
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 335,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 197.992,98 92.563,54
C. Aktive latente Steuern 13.519,73 10.328,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 304.872,41 230.487,78

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 113.959,28 115.201,33
I. gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 89.601,33 60.557,44
III. Jahresfehlbetrag 1.242,05 -29.043,89
B. Rückstellungen 152.594,97 51.061,59
C. Verbindlichkeiten 38.318,16 64.224,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 38.318,16 64.224,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 304.872,41 230.487,78

Anhang


Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss der Connect Audio Vertrieb GmbH ist zum 31.12.2016 nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches wie es am 25.05.2009 verkündet wurde
( BilMoG ) sowie des GmbH Gesetzes,  aufgestellt worden. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Abgaben zur Bilanzierungs-  und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren  die nachfolgenden  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen unter handelsrechtlichen Bestimmungen, nach der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Die Vorräte wurden aufgrund einer Stichtagsinventur erfasst. Der Ansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte mit den Anschaffungskosten. Abschläge für nicht voll verwertbare Materialien wurden vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen ausreichend berücksichtigt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze, wie sie von der deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden, zu Grunde gelegt.

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten "Teilwert-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln, verwandt. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins bei 10-Jahresdurchschnitt von 4,01% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Der Gehaltstrend wurde mit 0,00%, der Rententrend p. a. mit 0,00% angenommen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag  ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen bzw. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Gemäß § 274 HGB wird eine saldierte Abgrenzung für die voraussichtlichen zukünftigen Steuerbelastungen und Steuerentlastungen aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede gebildet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und  Leistungen und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Latente Steuern

Zum 31.12.2016 errechnen sich künftige Steuerentlastungen aus abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz aus der Rückstellung für Pensionen in Höhe von € 46.419,69 Der Berechnung der latenten Steuern wurde ein Gesamtsteuersatz von 29,1250% ( Kst, SolZ und GewSt ) zugrunde gelegt.

Eigenkapital

Das ausgewiesene Stammkapital beträgt unverändert EUR 25.600.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge i. S. des § 268 Abs. 8 HGB bestehen in Höhe von € 180.527,94, davon entfallen auf die Aktivierung von latenten Steuern € 13.519,73.

Rückstellungen

Die in der Bilanz ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen betreffen Beratungs- und Abschlusskosten und Gewährleistungen.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG, ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 16.195. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein fünfzehntel der Pensionsrückstellung in Höhe von € 1.079,67 zugeführt. Die Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung in Höhe von € 8.637,31 wird innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums der Pensionsrückstellung zugeführt.

Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert, für die bei der "CosmosDirekt" Rückdeckungsversicherungen bestehen. Die Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen ( § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ) im Geschäftsjahr mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet.

Bei den Vermögensgegenständen handelt sich um Lebensversicherungen, der beizulegende Zeitwert beträgt € 167.008,21. Die Berechnung erfolgte nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen. Gegebenenfalls sind bei Überschussverwendung "Investmentfonds" die Fondanteile mit ihrem Rücknahmepreis am Bilanzstichtag berücksichtigt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet außerordentliche Aufwendungen der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 01.01.2010 in Höhe von € 1.079,67 und ergibt sich aus der Änderung der Bewertung von Pensionsverpflichtungen.
Pohlheim, den 04.09.2017
gez. Andreas Proske, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.09.2017 festgestellt.

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