R & V Bau GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Dehghanpour seit 6.7.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
QMB Service GmbHMutlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZAKTIVA
Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen
Steuerliche Verhältnisse Das Unternehmen wird steuerlich beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd unter folgender Steuernummer geführt: Steuernummer 83 088 21546 Gewerbesteuer Das Unternehmen unterliegt gemäß § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer. Das Unternehmen unterhielt in der Zeit vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 keine weiteren Betriebsstätten. Umsatzsteuer Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem. §§ 16 - 18 UStG. Die Prüfung des Vorsteuerabzuges gem. § 15 UStG war nicht Gegenstand des Auftrages. Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind mit der Buchhaltung abgestimmt worden. Erforderlich Nachbuchungen wurden durchgeführt. Wirtschaftliche Verhältnisse Damit erfolgte die Einordnung der QMB Service GmbH in die Größenklasse nach § 267 HGB als kleine Kapitalgesellschaft und ist deshalb gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflichtig. Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und BewertungRechnungswesen Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von meinem Büro erfasst und ausgewertet, unter Anwendung des EDV - Buchführungssystem der ADDISON Software und Service GmbH. Die Ordnungsmäßigkeit des ADDISON - Buchführungsprogramms wurde durch Einzelsystemprüfung der SCHITAG ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Stuttgart, am 06. Oktober 20016 bestätigt. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird von meinem Büro mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung unter Anwendung des Lohnsystems GDI Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme GmbH geführt. Die Ordnungsmäßigkeit des GDI - Lohnprogramms wurde durch Einzelprüfung der ITSG Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherungen GmbH, am 18. März 2003 bestätigt. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen war nicht Gegenstand des Auftrages. Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Vorjahresabschluss an. Über die erforderlichen Um- und Nachbuchungen wurde eine Buchungsanweisung angefertigt. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen, die Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern durch Aufstellungen belegt. Für das Vorratsvermögen liegt eine Inventur vor. An der körperlichen Bestandsaufnahme haben wir nicht teilgenommen. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt. Die Darlehen für die Fahrzeuge AA-QS 320 und AA-QS 160 konnten nicht abgestimmt werden. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor. Bewertung Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor. Gliederung Die Gliederung der Bilanz und GuV - Posten erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die in § 266 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die in § 275 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Schwäbisch Gmünd, den 11. Juni 2020 Dehghanpour Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juni 2020 |
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