Ariana
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.040,00 |
50.095,00 |
| I.
Sachanlagen |
36.040,00 |
50.095,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.602,91 |
17.837,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.331,54 |
6.952,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.271,37 |
10.884,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.372,32 |
1.925,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
59.015,23 |
69.857,87 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.844,38 |
26.740,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-9.000,00 |
-9.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
16.000,00 |
16.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
10.740,89 |
16.464,79 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.103,49 |
-5.723,90 |
| B.
Rückstellungen |
1.505,67 |
182,81 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.665,18 |
42.934,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.760,24 |
8.272,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.904,94 |
34.661,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
59.015,23 |
69.857,87 |
Anhang
Die Ariana GmbH ist beim Registergericht
Düsseldorf unter der Registernummer HRB 73364
eingetragen.
Alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer
ist seit dem 19.09.2014 Herr Abdellah Salehi.
Der Jahresabschluss der Ariana GmbH ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Infolge der Umstellung auf das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz mussten keine
Vorjahresbeträge angepasst werden.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Bewegliche Anlagegegenstände werden
ausschließlich linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungswert von 250 Euro werden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert über 250,01 Euro bis 800 Euro werden
aktiviert und im Jahr der Anschaffung abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 1.000 Euro wurden im Zugangsjahr mit
20 % der Anschaffungskosten abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren Wert angesetzt. Enthaltene
Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs
zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Vorräte werden mit den individuellen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen
Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die
Voraussetzungen des
§ 240 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllen, werden
Festwerte gebildet. Liegen niedrigere Tageswerte vor,
werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten
sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht
einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit
der abzugrenzende Einzelposten 150 Euro übersteigt.
Pensionsrückstellungen wurden nicht gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2019 festgestellt.
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