Gesellschaft für Unternehmensgeschichte (GUG) mbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rabea Stefanie Kreyenhop seit 26.3.2024 | Prokura |
Farid Bidardel seit 3.2.2022 | Geschäftsführer |
Amanuel Sihel Ghebrehiwet seit 23.3.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinnützige Hertie-Stiftung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
START-Stiftung gGmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024Bilanz zum 31. Juli 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/20241 Allgemeines Die START-Stiftung gGmbH (START-Stiftung) mit Sitz in Frankfurt am Main ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 81573 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2024 der START-Stiftung ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde bei der Aufstellung teilweise Gebrauch gemacht. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung der §§ 266, 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit ist die Bezeichnung einzelner Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angepasst. Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden weiter untergliedert. Anstelle von Umsatzerlösen werden Erträge aus Fördermitteln ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene EDV-Software und die Kosten der Homepage. Die Bilanzierung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Planmäßige Abschreibungen erfolgen linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern betragen für die EDV-Software drei Jahre und für die Homepage vier Jahre. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, nach der linearen Methode, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Jahren, angesetzt. Die Nutzungsdauern liegen zwischen drei und fünf Jahren. Eine außerplanmäßige Abschreibung bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen wird dann vorgenommen, wenn der Wert des Vermögensgegenstandes dauerhaft unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten erfasst und über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben und dann als Abgang gezeigt. Umlaufvermögen Forderungen aus Fördermittelzusagen werden im Zeitpunkt der Fördermittelzusage eingebucht. Gleichzeitig wird eine entsprechende Verbindlichkeit für die Rückzahlung an den Fördermittelgeber erfasst. Die ertragswirksame Erfassung der Fördermittel erfolgt nicht bereits bei Abruf der Fördermittel, sondern erst, wenn die korrespondierenden Aufwendungen angefallen sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Wertansätze des Umlaufvermögens erfolgen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Der Berechnung der Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Rückstellung wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einem Zinsfuß von 1,85 % (i. Vj. 1,81 %) und unter Berücksichtigung einer Fluktuation auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Geschäftsjahre, der einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entspricht. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt EUR 284,00. Dieser Betrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 3 betreffen in voller Höhe die Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden, sofern solche zu berücksichtigen waren, bei der Bewertung berücksichtigt. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Haftungsverhältnisse Es sind keine gesamtschuldnerischen Haftungsverhältnisse bekannt. 3 Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024 einschließlich der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. 3.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen betreffen den Anspruch auf zugesagte Fördermittel. Als Forderungen aus Fördermittelzusagen werden alle abgeschlossenen Verträge mit den vereinbarten Zahlungen abzüglich der bereits abgerufenen und vereinnahmten Mittel aktiviert. Den Forderungen liegen Förderzusagen zum Teil bis zum Schuljahr 2027/2028 zugrunde. Der Bewilligungsbescheid der Gesellschafterin über die Fördermittel für das Schuljahr 2024/2025 in Höhe von TEUR 2.198 datiert vom 2. August 2024. Mit Erteilung des Bewilligungsbescheids ist die Unternehmensfortführung sichergestellt. Von den Forderungen haben TEUR 954 -davon TEUR 676 GHS IT Projekt- (i. Vj. TEUR 172) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 3.3 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Urlaub (TEUR 34, i. Vj. TEUR 36), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 29; i. Vj. TEUR 68), Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten (TEUR 25; i. Vj. TEUR 22) sowie Rückstellungen für Tantieme (TEUR 18; i. Vj. TEUR 12). 3.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betreffen den nicht verausgabten Teil der zugesagten Fördermittel. Sämtliche Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus noch nicht verbrauchten Fördermitteln, haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus noch nicht verbrauchten Fördermitteln haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zwischen einem und fünf Jahren. 4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Erträge aus Fördermittelzuwendungen Die Erträge aus Fördermitteln von insgesamt TEUR 5.374 entfallen auf die Gesellschafterin (TEUR 3.187) und auf diverse andere Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen (TEUR 2.187). 4.2 Aufwendungen für das Stipendienprogramm und für Alumni Die Aufwendungen für das Stipendienprogramm enthalten u. a. die Kosten für Bildungsseminare (TEUR 514), Bildungsgeld (TEUR 520), Regionales Bildungsprogramm (TEUR 300), PC-Anschaffungskosten (TEUR 89), Öffentlichkeitsarbeit/Ausschreibungskosten (TEUR 102), Aufnahmezeremonien/Aufnahmefeier (TEUR 30) und die Kosten für Landeskoordination (TEUR 17). 4.3 Personalaufwand Der Personalaufwand beläuft sich auf TEUR 1.527. Davon entfallen TEUR 3 auf die Altersversorgung. 4.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u. a. Aufwendungen für EDV und Technik (TEUR 1.035), Raumkosten und Mieten (TEUR 112), die Kosten für Übrige Aufwendungen (TEUR 110), Rechts- und Beratungskosten sowie Fremdleistungen und Honorare (TEUR 96), Reise- und Bewirtungskosten (TEUR 20), Versicherungen (TEUR 26) und die Kosten für periodenfremde Aufwendungen (TEUR 24). 5 Sonstige Angaben Arbeitnehmer und Geschäftsführung Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalent) nach § 267 Abs. 5 HGB betrug im Geschäftsjahr 19 (i. Vj. 21). Ferner war im Geschäftsjahr unverändert ein Geschäftsführer angestellt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren aus dem Mietvertrag mit der Gesellschafterin und belaufen sich auf TEUR 96 p. a. Der Mietvertrag ist jährlich mit einer Frist von neun Monaten zum Geschäftsjahresende kündbar. Organe Organe der START-Stiftung sind gemäß Gesellschaftsvertrag die Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung und das Kuratorium. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023/2024 ist:
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wendet die Gesellschaft § 286 Abs. 4 HGB an. Das Kuratorium setzte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 wie folgt zusammen:
Frankfurt am Main, den 19. Dezember 2024 Farid Bidardel, Geschäftsführer |
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