Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Armin Dellnitz seit 17.9.2009 | Geschäftsführer |
Martin Rau seit 27.10.2005 | Geschäftsführer |
Andrea Gehrlach seit 27.10.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Stuttgart | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stuttgart-Marketing GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Stuttgart-Marketing GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 15709 eingetragen und hat ihren Firmensitz am Rotebühlplatz 25 in 70178 Stuttgart. Der Jahresabschluss der Stuttgart-Marketing GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbHG erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB zur Anwendung. Die geleisteten Anzahlungen im Zusammenhang mit Messeaufwendungen werden abweichend zum Vorjahr nicht mehr als sonstige Vermögensgegenstände sondern als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 5b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg i. V. m. § 13 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrags hat die Geschäftsführung jedoch den Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurde dem gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanz ergänzend der Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" hinzugefügt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Zugänge werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung pro rata temporis abgeschrieben. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Anlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Anlagenzugänge werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden jährlich in einem Sammelposten zusammengefasst und linear über fünf Jahre abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. Der Ausweis der Bestände an Harttickets (TEUR 9) erfolgt in den Waren im Vorratsvermögen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Alle erkennbaren Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzung erfolgt für die Zahlungen, die Aufwand nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen werden in ihrer Höhe mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet und umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Stuttgart-Marketing GmbH hat sich gemäß dem Altersvorsorgetarif für den Kommunalbereich (ATV-K) verpflichtet, die den Voraussetzungen der Versicherungspflicht unterliegenden Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg, Heidelberg (ZVK), zu versichern. Diese subsidiären Versorgungsverpflichtungen sind als mittelbare Versorgungszusage seitens der Stuttgart-Marketing GmbH als öffentlicher Arbeitgeber zu bewerten. Bezüglich dieser Verpflichtungen wurde vom Passivierungswahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EG-HGB Gebrauch gemacht und Rückstellungen hierfür nicht gebildet. Nachfolgende Betragsangaben dienen der Information über Art und Umfang der aus der Zusatzversorgung resultierenden mittelbaren Pensionsverpflichtung im Zuge der Subsidiärhaftung. Der auf die Stuttgart-Marketing GmbH entfallende Umlagesatz für 2023 beträgt 6,30 % (5,75 % für den Arbeitgeber und 0,55 % für den Arbeitnehmer). Hinzugekommen ist im Jahr 2008 der Zusatzbeitrag für die ZVK in Höhe von 0,54 %. Das Sanierungsgeld betrug zusätzlich für 2023 1,70 % entsprechend der individuellen Verhältnisse des Mitgliedes. In 2023 betrugen die umlagepflichtigen Gehälter EUR 2.604.366,98. Die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer beträgt zum Stichtag 31.12.2023 66 Mitarbeiter. Die Zahl der anspruchsberechtigten ehemaligen Arbeitnehmer und Rentenbezieher ist nicht ermittelbar. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. Die Stuttgart-Marketing GmbH hält einen Anteil in Höhe von 32,35 % am Stammkapital der Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, Stuttgart (Regio GmbH). Das Eigenkapital dieser Gesellschaft beträgt zum 31.12.2023 TEUR 803. Für das Jahr 2023 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -56 ausgewiesen. Zum 31.12.2023 sind "Anlagen im Bau" für die Sonderprojekte "Haus des Tourismus" (TEUR 4.716) und "Fußgängerleitsystem" (TEUR 62) in Höhe von TEUR 4.778 im Anlagevermögen ausgewiesen. 2. Umlaufvermögen Die Vorratsbestände wurden zum 31.12.2023 im Wege einer Stichtagsinventur vollständig aufgenommen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung eines gleitenden Durchschnittspreises. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Uneinbringliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden ausgebucht. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Forderungen gegenüber der Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH. Sie resultieren aus der Berechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Marketingaktivitäten mit/der Regio GmbH mit TEUR 415 sowie aus der Beteiligung der Regio GmbH an den Anzeigenerlösen der Stuttgart-Marketing GmbH mit TEUR -1. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) beträgt unverändert EUR 261.000,00 und ist zum Nennbetrag angesetzt. Das Stammkapital wird zu 100 % von der Landeshauptstadt Stuttgart gehalten. Es ist in voller Höhe eingezahlt. 4. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Der Sonderposten betrifft im Wesentlichen Investitionszuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart für den Um-/Neubau des Haus des Tourismus in Höhe von TEUR 6.000. Des Weiteren sind Investitionszuschüsse für den im Geschäftsjahr 2015 durchgeführten Umbau des Tourist Information Center im Flughafen Stuttgart (TIF) enthalten. Die Auflösung erfolgt entsprechend der geplanten Nutzungsdauer von 10 Jahren. Zum 31.12.2023 beträgt der Sonderposten TEUR 14. Weiterhin sind Zuschüsse für das Fußgängerleitsystem vom Land Baden-Württemberg in Höhe von TEUR 189 sowie von der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von TEUR 293 enthalten. Zum Jahresende betrugen diese TEUR 341. Im Jahr 2022 wurde der Prototyp und im Jahr 2023 eine weitere Stele in Betrieb genommen. Für diese wurde anteilig mit der Auflösung der Investitionszuschüsse begonnen. Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft im Jahr 2021 einen Investitionszuschuss für eine E-Ladestation in Höhe von TEUR 3, der über 10 Jahre aufgelöst wird. 5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsansprüche in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 24), für Altersteilzeit TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 86), für Überstunden und Zeitzuschläge in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 29), für ausstehende Rechnung TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 45) und für die Rückbauverpflichtung i-Punkt TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 44). 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Landeshauptstadt Stuttgart betreffen mit TEUR 822 eine Überzahlung des Gesellschafterzuschusses sowie eine Verbindlichkeit im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von TEUR 2. Darüber hinaus sind noch TEUR 3 Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr enthalten. Dem gegenüber steht noch eine Forderung aus einer Teilabrechnung für eine Förderung der UEFA EURO 2024 in Höhe von TEUR 486. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr: TEUR 51). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten darüber hinaus ausgegebene, noch nicht eingelöste Wertgutscheine in Höhe von TEUR 205 (Vorjahr: TEUR 229). Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus Mietverträgen über Lagerflächen mit der Trefz GmbH, Schwieberdingen, und über Geschäftsräume mit der Schlossgartenbau Objekt-GmbH & Co. KG, Stuttgart, mit der REX-Germany-ZDHL S.C.S., Leudelange, Luxemburg, und der Breitling Immobilien GmbH & Co. KG, Stuttgart, ergeben sich für 2024 Belastungen von ca. TEUR 1.084. Auf Grund einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung besteht die Verpflichtung, der Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH, Stuttgart, einen jährlichen Zuschuss zu gewähren; für 2024 sind TEUR 710 (zuzüglich Umsatzsteuer) vereinbart. Aus dem jährlich kündbaren Geschäftsbesorgungsvertrag mit der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Stuttgart, werden für 2024 finanzielle Belastungen von TEUR 200 erwartet. Aus begonnenen Investitionen besteht ein Bestellobligo in Höhe von TEUR 7.530. Gemäß § 73 AO haftet die Gesellschaft als Organgesellschaft für die Umsatzsteuer des Organträgers. Mit einer Inanspruchnahme ist angesichts der Bonität des Organträgers nicht zu rechnen. 8. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
9. Sonstige betriebliche Erträge Es handelt sich im Wesentlichen um Gesellschafterzuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart in Höhe von TEUR 5.547 (Vorjahr: TEUR 4.459). Des Weiteren sind Erträge aus Förderaufträgen des Landes Baden-Württemberg in Höhe von TEUR 102 (Vorjahr: TEUR 10), Erträge aus der Auflösung von Gutscheinen in Höhe von TEUR 55 (Vorjahr: TEUR 53), Erträge im Zusammenhang mit dem Projekt "Lauschtouren" (TEUR 8) und Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit TEUR 141 (Vorjahr: TEUR 50) enthalten. 10. Personalaufwand Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 208 (Vorjahr: TEUR 195) enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr 2023 Herr Armin Dellnitz, Rudersberg Herr Dipl.-Oec. Martin Rau, Korntal-Münchingen Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers Herrn Armin Dellnitz betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 120.430,52. Herr Martin Rau erhält seitens der Stuttgart-Marketing GmbH keine Vergütung für seine Tätigkeit als Geschäftsführer. Mitglieder des Aufsichtsrats waren in 2023: Herr Bürgermeister Thomas Fuhrmann, Landeshauptstadt Stuttgart (Vorsitzender) Herr Fred-Jürgen Stradinger, Stadtrat, Referatsleiter für Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung (stellvertretender Vorsitzender) Herr Fritz Currle, Stadtrat, Weinbaumeister, Weingut Currle Frau Dr. Susanne Kaufmann, Journalistin, Abteilungsleitung Kommunikation, Landeshauptstadt Stuttgart Herr Luigi Pantisano, Stadtrat, Dipl.-Ing., Stadtplaner und Architekt Herr Dejan Perc, Stadtrat, Leiter digitales Marketing, Dipl.-Kommunikationswissenschaftler Herr Thorsten Puttenat, Stadtrat, Komponist Herr Marcel Roth, Stadtrat, Student Frau Petra Rühle, Stadträtin, Sozialwissenschaftlerin, M.A. Geschichte/Germanistik Rose von Stein, Stadträtin, Diplom-Haushaltsökonomin, Logotherapeutin (ab 12.05.2023) Frau Sibel Yüksel, Stadträtin, Rechtsanwältin (bis 11.05.2023) Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für das Geschäftsjahr 2023 EUR 20.670,00. 2. Arbeitnehmer
3. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers betrug im Berichtsjahr EUR 10.750,00 für Prüfungsleistungen. 4. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 623,11 gemeinsam mit dem Gewinnvortrag von EUR 21.780,58 auf neue Rechnung vorzutragen.
Stuttgart, 08.03.2024 Stuttgart-Marketing GmbH gez. Armin Dellnitz, Geschäftsführer gez. Martin Rau, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Touristische Entwicklung der Landeshauptstadt Stuttgart Das Geschäftsjahr 2023 stand bezüglich der Übernachtungszahlen ganz im Zeichen der Erholung. Die guten Zahlen des Jahres 2019 konnten weitestgehend wieder erreicht werden. Ein weitergehender Anstieg des Bettenangebotes sorgte aber dafür, dass die Auslastungszahlen in den Beherbergungsbetrieben deutlicher unter denen des Jahres 2019 lagen. Die Kultur- und Freizeiteinrichtungen registrierten überwiegend hervorragende Besucherzahlen. Der Tourismus ist, insbesondere unter Einbeziehung des Tagestourismus, wieder auf seinem gewohnt hohen Niveau angekommen. Knapp 4 Millionen Übernachtungen wurden 2023 in den Stuttgarter Hotels (inklusive Jugendherbergen und Campingplätzen) registriert. Dies entspricht einer Zunahme des Übernachtungsvolumen von etwa 20 Prozent zum Vorjahr, gegenüber 2019 ein Minus von ca. 2 Prozent. Der Anteil an Übernachtungen von ausländischen Gästen beträgt mit 30 % in etwa das Niveau von 2019 (30,9 %). Auch die Gesamtregion Stuttgart mit ihren Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und der Landeshauptstadt zeigte im Tourismusjahr 2023 mit 8,9 Mio. Übernachtungen und einem Plus von 17 % gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Erholung. Im Vergleich zu 2019 fällt das Übernachtungsvolumen noch um etwa 4 % geringer aus. Die inhaltliche Arbeit des Unternehmens Die Stuttgart-Marketing GmbH konnte auf Basis der vorliegenden Tourismusstrategie ihre Arbeit zielgerichtet auf- und ausbauen. Das Fußgängerleitsystem wurde mit dem 2. Tourismuspreis ausgezeichnet und erhielt damit eine wertvolle Bestätigung. Auf Basis vorliegender Untersuchungen wird das System in optimierter Form ausgebaut. Auf Grundlage einer neuen Datenbank wird die Ansprache unterschiedlicher Zielgruppen künftig individueller. Der damit verbundene interne Aufwand ist groß, wird das Marketing des Unternehmens in den nächsten Jahren jedoch in positiver Form verändern. Die Vorbereitungen für die Marketingmaßnahmen zur UEFA EURO2024 starteten in erheblichen Umfang. Die in. Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde seitens der LHS mit der Veranstaltungsdurchführung beauftragt. In diesem Rahmen führt die Stuttgart-Marketing GmbH die Vermarktung der Veranstaltung durch. Die ErlebnisCard verkaufte sich rund 4.000 Mal. Damit liegen die Zahlen unter den ursprünglich kalkulierten. Im Folgejahr muss das Projekt mit seinen wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet werden. Daraufhin erfolgt die Entscheidung für die Fortführung des Projekts. Neben den aufgeführten Projekten gehörten auch die Planungsarbeiten für das neue Haus des Tourismus zu den Projekten, die den Unternehmensalltag deutlich prägten. Ertrags- und Vermögenslage Die Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2023 wurde, wie in den Vorjahren, entscheidend durch den von der Landeshauptstadt Stuttgart geleisteten Gesellschafterzuschuss in Höhe von TEUR 5.547 (Vorjahr: TEUR 4.459) beeinflusst. Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr nochmal deutlich um TEUR 1.131 auf TEUR 4.430 (Vorjahr: TEUR 3.299). Dies ist unter anderem auf die Einführung der ErlebnisCard (für die Region Stuttgart), der Wiedereinführung der StuttCard sowie wieder deutlich erhöhter Erlöse durch die Beteiligung der Regio GmbH an gemeinsamen Marketingaktivitäten zurückzuführen. Ebenso haben die Umsätze mit Endkunden nahezu das "Vor-Corona-Niveau" erreicht. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um TEUR 205 auf TEUR 339 (Vorjahr: TEUR 134). Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie einem Zuschuss des Landes Baden-Württemberg für Marketingmaßnahmen zur UEFA EURO2024. Der Materialaufwand in Höhe von TEUR -3.831 erhöhte sich ebenfalls deutlich gegenüber dem Vorjahresniveau (Vorjahr: TEUR -1.993). Hierin enthaltenen sind Aufwendungen im Zusammenhang mit den erheblich gesteigerten Marketingaktivitäten sowie "Einsatzkosten" der realisierten Umsätze. Darin sind erstmals auch die Kosten für die ErlebnisCard und die StuttCard enthalten. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 379 auf TEUR 3.727. Dies ist neben dem Tarifabschluss 2023 auf zusätzliche Mitarbeiter, v.a. zur Bearbeitung der Sonderprojekte wie z.B. UEFA EURO2024, zurückzuführen. Die Abschreibungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 38 auf TEUR 226. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 205 auf TEUR -1.857. Das Betriebsergebnis (EBIT) verschlechterte sich infolgedessen um TEUR 1.124 auf TEUR -4.872. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von TEUR 36 und des Gesellschafterzuschusses der Landeshauptstadt Stuttgart (TEUR 5.547) verbleibt ein ausgeglichenes bzw. leicht positives Jahresergebnis in Höhe von TEUR 0,6. Die finanzielle Lage der Stuttgart-Marketing GmbH ist geordnet. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 31.12.2022 58,8 %, der der flüssigen Mittel 28,1 %, der der Vorräte 0,5 % und der der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände 8,5 %. Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital 3,2 % und die sonstigen langfristigen Mittel 71,9 % an der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben stichtagsbezogen eine Quote von 24,9 % an der Bilanzsumme. Darin enthalten sind kurzfristigen Schulden gegenüber der Gesellschafterin, welche 3,8 % der Bilanzsumme ausmachen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -5.907 (Vorjahr: TEUR -5.115). Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode erhöhte sich von TEUR 1.754 auf TEUR 2.512. Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren/Arbeitnehmerbelange Für die Gesellschaft sind die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzentwicklung, Deckungsbeitrag je Profit Center und Gesellschafterzuschüsse die bedeutsamsten Leistungsindikatoren für die Bewertung der Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Als nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wurden für das Jahr 2023 erstmals alle Leistungsergebnisse des Unternehmens in kompakter Form zusammengestellt. Hierzu gehören beispielsweise Kennzahlen zur Bewertung der Marketingmaßnahmen, Übernachtungszahlen sowie Einbeziehung der Partner in die gemeinsame Tourismusstrategie sowie Maßnahmen im Rahmen der nachhaltigen Angebotsentwicklung. Voraussetzung für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sind leistungsfähige Mitarbeiter - daher investieren wir in gute Aus- und Weiterbildung. Zum 31.12.2023 beschäftigte die Gesellschaft 56,2 Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitkräfte, ohne Überstunden) sowie 2 Geschäftsführer. Die Gesamtzahl setzt sich zusammen aus 51,1 Angestellten, 2,1 studentische Aushilfen und geringfügig Beschäftigten, 2 Auszubildenden und 1 Praktikanten/-in. Darüber hinaus befanden sich 1 Mitarbeiterin im Mutterschutz bzw. Elternzeit, 1 Mitarbeiterin in der Passivphase der Altersteilzeit, 1 Mitarbeiterin in unbezahltem Sonderurlaub und eine Mitarbeiterin ist dauererkrankt. Der Personalaufwand setzt sich aus Gehältern (TEUR 2.913) und sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (TEUR 814, davon für Altersversorgung TEUR 208) zusammen. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung im Bereich Tourismus Der Tourismus im Jahr 2023 konnte nach den "Corona-Jahren" wieder als ein Jahr des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs bezeichnet werden. Der Tourismus erholte sich dabei schneller als erwartet von den Folgen der Pandemie. In Stuttgart lagen die touristischen Kennzahlen im Vergleich zu anderen deutschen Großstädten leicht unter dem Durchschnitt. Dieses resultiert insbesondere aus dem nach wie vor hohen Anteil an Geschäftsreisetouristen. Der Landeshauptstadt muss es gelingen, den Anteil der Freizeitreisenden zu erhöhen. Dafür sind die Angebote in ihrer Qualität und Quantität deutlich auszubauen. Auch die Hotellerie muss sich noch intensiver um die Ansprache der Freizeittouristen bemühen. Die Tourismusstrategie 2027, die im Jahr 2022 beschlossen wurde, wird auf Grundlage der Erfahrungen der letzten beiden Jahre, sowie der sich veränderten Marktbedingungen, angepasst. Das Unternehmen selbst ist stets abhängig von der Finanzierung seines Gesellschafters. Seit dem Geschäftsjahr 2014 besteht zwischen der Gesellschafterin Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgart-Marketing GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 22.01.2014 wurde ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Danach kann die Gesellschafterin Landeshauptstadt Stuttgart der Geschäftsführung der Stuttgart-Marketing GmbH Weisungen erteilen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, diesen Weisungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Gesellschafterin Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet, während der Vertragsdauer eventuell entstehende Verluste auszugleichen. Der Vertrag gilt bezüglich der Verlustübernahme ab dem 01.01.2014 und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Geschäftsjahres der Stuttgart-Marketing GmbH gekündigt werden. Die umsatzsteuerliche Organschaft hat neben der Nichtsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse allerdings zur Folge, dass bei der SM GmbH ein Vorsteuerabzug nur insoweit möglich ist, wie die SM GmbH nicht für den Hoheitsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart Leistungen im Rahmen des Stadtmarketings erbringt. Prognose Der Wirtschaftsplan sieht für das Geschäftsjahr 2024 einen Umsatz in Höhe von TEUR 4.912 sowie sonstige Erträge von TEUR 8.276 bei einem ausgeglichenen Jahresergebnis vor. Durch den jährlich zu vereinbarenden Gesellschafterzuschuss der Landeshauptstadt Stuttgart sowie den von der Landeshauptstadt bewilligten Investitionszuschuss im Zusammenhang mit dem Umbau des "Haus des Tourismus" und speziell durch das seit 2014 explizit geregelte Beherrschungsverhältnis bleibt die finanzielle Lage der Gesellschaft geordnet. Unter der Voraussetzung, dass die Struktur der Finanzierung in der bisherigen Form weiter besteht, sind für die Stuttgart-Marketing GmbH keine bestandsgefährdenden Risiken zu erkennen.
Stuttgart, 08.03.2024 Stuttgart-Marketing GmbH gez. Armin Dellnitz, Geschäftsführer gez. Martin Rau, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stuttgart-Marketing GmbH, Stuttgart Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stuttgart-Marketing GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stuttgart-Marketing GmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 08.03.2024 MENOLD
BEZLER GmbH
gez. Schupeck, Wirtschaftsprüfer gez. Widmaier, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2024 wie vorgeschlagen festgestellt. |
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