Metallbeschichtung Edelbluth GmbHLiquidiert

36381 Schlüchtern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 90620
Vorher
Holzhandlung und Metallbeschichtung Edelbluth GmbH
Eingetragen
25.3.1998
Branche
Veredlung von HolzwarenHerstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen MetallenHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Gegenstand
Durchführung von Sanierungen und Metallbeschichtungen von Metallgegenständen insbesondere Zäune und Geländer. Der Handel und die Lieferung von Holzprodukten, Metallbauarbeiten, Accessoires "Rund ums Haus" sowie Zäune aller Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Metallbeschichtung Edelbluth GmbH

Bad Soden-Salmünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.183,00 3.056,00
I. Sachanlagen 2.183,00 3.056,00
B. Umlaufvermögen 22.074,92 18.234,77
I. Vorräte 3.952,00 4.020,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.749,88 13.532,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 373,04 682,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 757,77 219,78
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.860,02 13.107,76
Bilanzsumme, Summe Aktiva 28.875,71 34.618,31

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.599,99 25.599,99
II. Verlustvortrag 38.707,75 40.913,46
III. Jahresüberschuss 9.247,74 2.205,71
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 3.860,02 13.107,76
B. Rückstellungen 2.588,75 2.200,00
C. Verbindlichkeiten 26.286,96 32.418,31
Bilanzsumme, Summe Passiva 28.875,71 34.618,31

Anhang



A. Allgemeine Angaben
 
Die Gesellschaft ist eine "kleine" Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema und unter grundsätzlicher Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

  

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  


1. Aufstellung des Jahresabschlusses


Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen Überleitungsrechnung erfasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren Vollkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend der Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten bewertet.
  


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen


Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
  


3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rückstellungen


Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.
  


4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Verbindlichkeiten


Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
  


5. Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.



Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG wurden beachtet.
  

C. Sonstige Angaben
  

1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden nicht.
  

2. Die Geschäftsführung war in 2010 den Herren Harry Edelbluth und Peter Edelbluth übertragen.
  

3. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2010 nicht gewährt.

  

4. Verbindlichkeiten und Forderungen i. S. des § 42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern bestanden nicht.


Bad Soden-Salmünster, den 18.11.2011

gez. Harry Edelbluth, Geschäftsführer
gez. Peter Edelbluth, Geschäftsführer


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.

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