Metallbeschichtung Edelbluth GmbH
Bad
Soden-Salmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.183,00 |
3.056,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.183,00 |
3.056,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
22.074,92 |
18.234,77 |
| I.
Vorräte |
3.952,00 |
4.020,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.749,88 |
13.532,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
373,04 |
682,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
757,77 |
219,78 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.860,02 |
13.107,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.875,71 |
34.618,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.599,99 |
25.599,99 |
| II.
Verlustvortrag |
38.707,75 |
40.913,46 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.247,74 |
2.205,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.860,02 |
13.107,76 |
| B.
Rückstellungen |
2.588,75 |
2.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.286,96 |
32.418,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.875,71 |
34.618,31 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema und unter grundsätzlicher
Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften
zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur
gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB vorgeschrieben sind und
nicht an anderer Stelle gemacht werden können.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
HGB i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde nicht vorgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz
und Bewertung nach handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit
sich nach Steuerrecht zwingende oder freiwillige
Abweichungen ergeben, werden diese in einer steuerlichen
Überleitungsrechnung erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen ausgewiesen (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Ermittlung der
Herstellungskosten erfolgt auf der Grundlage der
handelsrechtlich und steuerrechtlich einbeziehbaren
Vollkosten.
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Die
planmäßigen Abschreibungen erfolgen bis
auf wenige Ausnahmen grundsätzlich linear entsprechend
der Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert
bis 410 Euro wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort
abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Umlaufvermögen
Forderungen wurden gem. § 253 Abs. 4 HGB unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen
erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung getragen.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
5. Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres und Auswirkungen auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften im Wesentlichen
übernommen werden. Änderungen durch das BilMoG
wurden beachtet.
C. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden nicht.
2. Die Geschäftsführung war in 2010 den
Herren Harry Edelbluth und Peter Edelbluth übertragen.
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in
2010 nicht gewährt.
4. Verbindlichkeiten und Forderungen i. S. des §
42 Abs. 3 GmbHG gegenüber den Gesellschaftern
bestanden nicht.
Bad Soden-Salmünster, den 18.11.2011
gez. Harry Edelbluth, Geschäftsführer
gez. Peter Edelbluth, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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