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GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.929,00 |
52.943,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
972,00 |
1.132,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.957,00 |
51.811,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
318.256,30 |
367.398,05 |
| I.
Vorräte |
50.637,09 |
100.660,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.034,69 |
17.076,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
222.584,52 |
249.661,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
61,30 |
277,08 |
| D.
Aktive latente Steuern |
7.056,30 |
5.497,38 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
185,05 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
376.487,95 |
426.115,51 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.876,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
25.749,64 |
20.688,28 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
185,05 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
281.858,07 |
285.133,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
94.629,88 |
136.106,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
376.487,95 |
426.115,51 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gegliedert.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB
aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, bewertet. Die Wertentwicklung wird in der
Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei nachgewiesen.
Sachanlagen wurden zu historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibung bilanziert. Die
Wertentwicklung wird in der Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei
nachgewiesen.
Die planmäßige
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt, das
allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen Vorschriften
gebildet worden.
Aktive latente Steuern sind mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum
Nennbetrag angesetzt.
Pensionsverpflichtungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Sie werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit ihrem
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und
bewertet worden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Sämtliche im Einzelnen ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit Ausnahme des
Körperschaftsteuerguthabens in Höhe von
EUR 4.456,10 binnen Jahresfrist fällig.
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
aktiven latenten Steuern ergeben sich aus
unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handelsbilanz
und Steuerbilanz, die sich in der Zukunft wieder
ausgleichen. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern
erfolgte mit dem unternehmensindividuellen Steuersatz.
Dabei wurde davon ausgegangen, dass im Zeitpunkt des Abbaus
die Gesellschaft einem Ertragssteuersatz von rd.
30,0 % unterliegt.
Der
Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
|
Verlustvortrag aus dem
Vorjahr
|
20.688,28
|
|
Jahresfehlbetrag
|
5.061,36
|
|
|
25.749,64
|
Zur
Abwendung der Überschuldung treten die
Gesellschafter Prof. Dr. Lothar und Eva Thomas
gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom
21. Dezember 2012 mit ihren Forderungen in Höhe
von EUR 1.296,36 hinter die Forderung aller anderen
Gläubigern in der Weise zurück, dass ihre
Forderungen zu Lasten von Bilanzgewinn, aus einem
Liquiditätsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden
Vermögen bedient zu werden braucht.
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach dem sog.
Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit
Credit"-Methode) gebildet. Dabei wurde zur Ermittlung der
Pensionsverpflichtung der, von der Bundesbank zum
31. Dezember 2012 veröffentlichte, Zins
für eine Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 5,15
% zugrunde gelegt. Ferner wurde der Rententrend von
2,0 % angenommen sowie die "Richttafeln 2005 G" von
Dr. Klaus Heubeck verwendet.
Die
sonstigen Rückstellungen in Höhe von
insgesamt EUR 3.300,00 betreffen Aufbewahrungs- und
Jahresabschlusskosten.
Sämtliche im Einzelnen ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist
fällig.
IV. Sonstige Angaben
1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus bestehenden Mietverträgen ergeben sich
sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einem Jahresbetrag
von rd. TEUR 10.
2. Im Geschäftsjahr 2012 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Frau Eva
Thomas, Frankfurt am Main.
Die Geschäftsführerin ist zur alleinigen
Vertretung berechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
3. Unterschrift der Geschäftsführerin
Frankfurt am Main, den 15. Oktober 2013
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2013 festgestellt.
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