Auto Spatz
GmbH
Ettringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.590,00 |
7.267,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
91.522,39 |
96.664,68 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
13.704,25 |
3.700,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
110.816,64 |
107.632,10 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.600,00 |
2.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.216,64 |
105.032,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.899,30 |
32.705,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
110.816,64 |
107.632,10 |
sonstige Berichtsbestandteile
1. Buchführung
Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbH-Gesetz
verpflichtet, eine ordnungsgemäße
Buchführung zu erstellen.
Die Buchführung wurde durch den Steuerberater
auf dem System DATEV erstellt.
Die Kontierung erfolgte nach dem Kontenrahmen SKR 03.
2. Handels- und Steuerbilanz
Der vorliegende Jahrabschluss wurde unter Beachtung
der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften erstellt. Dieser Abschluss dient
daher gleichzeitig als Steuerbilanz.
3. Steuerrechtliche Verhältnisse
3.1 Umsatzsteuer
Die Umsätze des Unternehmers unterliegen der
Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG, sind
allerdings nach § 4 Nr.9a UStG von der Umsatzsteuer
befreit.
Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die
Buchführung entsprechend gegliedert.
Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen
sind erbracht.
2. Gewerbesteuer
Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden die
Vorschriften des GewStG beachtet.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
4.1. Die Absetzungen für Abnutzung wurden
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Die Absetzung für Abnutzung (AfA) richten
sich nach der jeweiligen betrieblichen
Nutzungsdauer des Anlageguts unter Anlehnung an die
amtlichen AfA -Tabellen. Entsprechend der
Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen im
Berichtszeitraum wurde die AfA zeitanteilig vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten ab 150 € bis 1.000 €
wurden im Zugangsjahr in den Sammelposten eingestellt und
auf 5 Jahre abgeschrieben.
4.2. Bei Vorräten einschl. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie den unfertigen Leistungen erfolgte die
Aktivierung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder
zu niedrigeren Tageswerten.
Die Ermittlung der Bestände erfolgte durch
körperliche Bestandsaufnahme.
Für Bestandsrisiken und Unabhängigkeit
wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
4.3. Die Außenstände wurden am Ende des
Wirtschaftsjahres nach offenen Rechnungen ermittelt.
Für den Forderungsbereich wurden laufend
Personenkonten geführt.
4.4 Für Umsatzsteuer wurden die sich ergebenden
Erstattungsansprüche aktiviert, sich ergebende
Zahlungsverpflichtungen wurden passiviert, wobei davon
ausgegangen wird, dass die Zahlung innerhalb von 12 Monaten
ab Bilanzstichtag erfolgt.
4.5. Der in der Bilanz ausgewiesene Kassenbestand
gibt den zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestand richtig
wieder.
4.6. Der Bilanzansatz bei den Bankgirokonto deckt
sich mit den auf den letzten Kontoauszügen vom
31.12.2012 ausgewiesenen Salden.
4.7. Zum Bilanzstichtag wurden die nach § 5
Abs.5 Nr.1 und 2 EStG erforderlichen Abgrenzungsposten
aktiviert bzw. passiviert.
4.8. In Höhe der zu erwartenden Kosten für
die Erstellung des Jahresabschlusses und für die
Ausfertigung der Steuererklärungen wurde eine
Rückstellung gebildet.
5. Geschäftsführer
Im Berichtszeitraum war
Herr Narziß Spatz
zum Geschäftsführer bestellt.
Der Geschäftsführer war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2014 festgestellt.
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