Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 3531
Eingetragen
20.7.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Planung, Erstellung, Vertrieb und Service von Systemen und Komponenten der Informationstechnologie.

Historie

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Management

NameRolle
André Kraft
seit 2.10.2003
Geschäftsführer
Simone Albrecht
seit 2.10.2003
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

AK Computer GmbH

Lich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 24.690,00 19.208,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 648,00 848,00
II. Sachanlagen 24.042,00 18.360,00
B. Umlaufvermögen 82.949,35 82.458,55
I. Vorräte 31.404,88 31.343,08
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 39.147,88 23.865,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 12.396,59 27.249,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.016,00 1.234,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 109.655,35 102.901,05

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 56.856,92 35.374,28
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.374,28 -6.375,59
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 16.749,87
IV. Bilanzgewinn 21.482,64 0,00
B. Rückstellungen 10.537,72 2.960,00
C. Verbindlichkeiten 42.260,71 64.566,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 109.655,35 102.901,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Die Aufstellung eines Anhangs sowie die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt auf freiwilliger Basis.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Geschäftsjahr 2010 haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben, die aber zu keinen Veränderungen bei den Wertansätzen geführt haben.

Von der Möglichkeit der Fortführung von Abschreibungswahlrechten nach altem Recht wurde gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben, eine Position wurde mit einem Festwert bewertet..

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurden in den Jahren 2008 bis 2010 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 39.147,88 0,00 23.865,70 0,00
und Sonstige Vermögensgegenstände 15.163,18 0,00 12.159,54 0,00
davon gegenüber Gesellschaftern        

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Bilanzjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 42.260,71 37.588,49 64.566,77 64.566,77

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn André Kraft, Informationselektroniker, Lich.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

35423 Lich, den 26. September 2014

AK Computer GmbH

Geschäftsführer

André Kraft

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2014.

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