interwind
Verwaltungsgesellschaft mbH
Ahaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.976,59 |
25.399,95 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
417,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.976,59 |
24.982,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.976,59 |
25.399,95 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.676,59 |
24.175,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
824,23 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
500,82 |
-824,23 |
| B.
Rückstellungen |
1.100,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200,00 |
724,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
200,00 |
724,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.976,59 |
25.399,95 |
Anhang
zum Jahresabschluss 31. Dezember 2010 der
interwind Verwaltungsgesellschaft mbH,
Quantwick 15, 48683 Ahaus
1. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB aufgestellt.
Gem. § 267 Abs. 1 HGB gelten die Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften für die
interwind Verwaltungsgesellschaft mbH entsprechend.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde gem.
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
einzelne Posten der Bilanz daher in diesem Anhang gesondert
aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund
wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten der Bilanz ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).
Es handelt sich um die erste Bilanz unter Anwendung
des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom
25.05.2009 [BilMoG]. Insoweit wurden § 252 Abs. 1 Nr.
6, § 265 Abs. 1, § 284 Abs. 2 Nr. 3 und §
313 Abs. 1 Nr. 3 HGB nicht angewendet [Artikel 67 Abs. 8 S.
1 EGHGB] und die Vorjahreszahlen wurden gem. Artikel 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind keine zusätzlichen
Angaben zur Vermögens- und Ertragslage im Anhang zu
machen, da keine besondere Umstände vorliegen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4
(Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB
(Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung ungewissen Verbindlichkeiten.
Für Risiken, insbesondere für drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften, war keine Vorsorge zu
treffen.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
(A)
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen die
Jahresabschlusskosten.
(B) Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren am Bilanzstichtag nicht vorhanden.
4. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt den folgenden
Personen:
| • |
Benneker, Reinhard, Ahaus,
*26.11.1962
|
| • |
Boermans, Martin, Borne / NL,
*30.06.1968
|
| • |
Schmidt, Aschwin, Hengelo / NL,
*15.04.1973
|
Die Gesellschaft ist persönlich haftendende
Gesellschafterin der interwind GmbH & Co. KG mit Sitz
in Ahaus.
Ahaus, 16.12.2011
Die Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2011 festgestellt.
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