Absolut
Energi Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
883.948,81 |
834.289,31 |
| I.
Sachanlagen |
855.630,00 |
805.970,50 |
| II.
Finanzanlagen |
28.318,81 |
28.318,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.444.858,19 |
965.451,08 |
| I.
Vorräte |
288.433,89 |
292.328,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
275.013,09 |
217.262,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.401,50 |
39.681,50 |
| davon
gegen Gesellschafter |
26.477,75 |
23.453,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
881.411,21 |
455.860,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.914,28 |
11.399,18 |
| Aktiva |
2.340.721,28 |
1.811.139,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.232.766,01 |
937.858,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500,00 |
500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
24.500,00 |
24.500,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.207.766,01 |
912.858,61 |
| davon
Gewinnvortrag |
912.858,61 |
597.358,50 |
| B.
Rückstellungen |
195.884,51 |
135.051,51 |
| C.
Verbindlichkeiten |
912.070,76 |
738.229,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
454.302,43 |
242.059,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
457.768,33 |
496.170,42 |
| Passiva |
2.340.721,28 |
1.811.139,57 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
der Firma Absolut Energi UG
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Der Jahresabschluss der Absolut Energi UG
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
2. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
3. Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267
Abs. 1 HGB.
4. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der
allgemeinen Vorschriften der §§ 242 - 256a HGB
sowie der ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB aufgestellt.
5. Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für kleine Kapitalgesellschaften
im Sinne des § 288 HGB gelten, wurde Gebrauch gemacht.
6. Soweit Wahlrechte für Angaben in der
Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz, in Ausnahmen im Anhang
gewählt.
7. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften wurden
beachtet.
8. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
1. Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze
Immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und
Finanzanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und so weit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Im Geschäftsjahr zugegangene geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten < 800,00
€) wurden entsprechend der Regelung in § 6 Abs. 2
EStG, die auch handelsrechtlich anerkannt wird, im Jahr des
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Von den ausgewiesenen Forderungen haben keine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und
Gesellschaftern
Unter diesem Posten werden Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,00 €
ausgewiesen (Vorjahr: € 0,00).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen € 26.477,75 (Vorjahr: € 23.453,44).
3. Sonstige Vermögensgegenstände
Es gibt ein Darlehen in Höhe von insgesamt
€ 40.401,50. Dies wird jährlich verzinst.
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen und Gesellschaftern
Unter diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 0,00
ausgewiesen (Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
IV. Sonstige Angaben
1. Organmitglieder
Geschäftsführer sind Frau Annelise
Boockhoff von der Wehl und Herr Oliver Andre Engelbrecht
von der Wehl.
2. Vergütungen an Organmitglieder
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 HGB, insbesondere zur Angabe der Höhe der
Vergütung an Organmitglieder und der
Beschäftigtenzahl, Gebrauch.
Flensburg, 27.09.2024
gez.
Anneliese Boockhoff von der Wehl
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.09.2024
festgestellt.
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