INPAD GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Karl Rudolf Overheu seit 2.2.2024 | Prokura |
Claudia Eva Lederer seit 9.11.2021 | Geschäftsführer |
Michael Maarten Liekens seit 5.7.2021 | Geschäftsführer |
Martin von Leesen seit 17.6.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VAROPreem B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Varo Energy Germany GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Varo Energy Germany GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Varo Energy Germany GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des J ahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der J ahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses J ahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 21. August 2024 EY
GmbH & Co. KG
Horn, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Varo Energy Germany GmbH, Hamburg (im Folgenden kurz: "Gesellschaft"), gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Seit dem 1. November 2017 sind die Ein- und Verkaufsrisiken sowie die Preisabsicherungsgeschäfte zentral im Rahmen des sog. Integrated Business-Models (IBM) der gesamten Varo-Gruppe auf die Varo Energy Marketing AG, Cham, Schweiz, übergegangen. Entsprechende Vereinbarungen für die deutschen Gesellschaften der Varo-Gruppe wurden zum 1. Januar 2018 wirksam. Dafür erhält die Varo Energy Germany GmbH von der Varo Energy Marketing AG eine an den Kosten zuzüglich eines Aufschlages ermittelte Gebühr sowie einen Anteil am Handelsergebnis der Varo-Gruppe. Für die Verkäufe agiert die Varo Energy Germany GmbH demnach als Vermittler für die Varo Energy Marketing AG. Demzufolge beinhalten die Umsatzerlöse grundsätzlich lediglich diese Gebühren und das anteilige Handelsergebnis und keine weiteren Erlöse oder Wareneinsatz. 2. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma Varo Energy Germany GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 118673 eingetragen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - bei beschränkter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear ermittelt. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, sofern vorhanden, werden abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aufgrund der Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages der Varo Energy Holding GmbH erfolgt die Versteuerung ab dem Geschäftsjahr 2023 auf Ebene der Gesellschaft. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. 4. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 44,0 Mio. beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: EUR 28,4 Mio.). Sonstige Rückstellungen Bei den sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 26,0 Mio. (Vorjahr: EUR 30,2 Mio.) handelt es sich im Wesentlichen um Personalrückstellungen (Boni, Urlaub, Management-Incentivierungsprogramm). Verbindlichkeiten Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 528,0 Mio. (Vorjahr: EUR 666,1 Mio.) bestehen im Wesentlichen mit EUR 466,4 Mio. gegenüber der VARO Energy Marketing AG, Cham, Schweiz, im Wesentlichen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen (Vorjahr: EUR 571,2,5 Mio.) für Raffinerieprodukte und Cashpooling. Ferner bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der Varo Energy Holding GmbH, Hamburg, in Höhe von EUR 16,1 Mio. (Vorjahr: EUR 94,9 Mio.), die aus Umsatzsteuer innerhalb der umsatzsteuerlichen Organschaft resultieren. Haftungsverhältnisse Im Rahmen der Finanzierung der Varo Gruppe hat die Gesellschaft das Umlaufvermögen als Sicherheit hinterlegt. Es beläuft sich auf EUR 658,5 Mio. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der Bonität der Gruppe als gering ein. Umsatzerlöse Umsatzerlöse in Höhe von EUR 67,7 Mio. (Vorjahr: EUR 44,4 Mio.) resultieren im Jahr 2023 aus einer abgeschlossenen Kostendeckungsvereinbarung zuzüglich eines Gewinnaufschlags mit der VARO Energy Marketing AG, Cham, Schweiz, im Rahmen des sog. Integrated Business Models (IBM) sowie einem vertraglich vereinbarten Anteil am Jahresergebnis der Varo-Gruppe. In den Umsatzerlösen sind EUR 5,0 Mio. aus dem Vorjahr enthalten. Materialaufwendungen Materialaufwendungen gab es nicht. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wegen des IBM keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung, jedoch Büromieten (EUR 0,8 Mio.), externe Personaldienstleistungen (EUR 0,5 Mio.) und Rechts- und Beratungskosten (EUR 0,3 Mio.) enthalten. 5. Ergänzende Angaben Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen durchgeführt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, stellen sich wie folgt dar. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus:
Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr durchschnittlich 141 Mitarbeiter (Vorjahr: 137). Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind, vertreten diese die Gesellschaft mit einem weiteren Geschäftsführer oder mit einem Prokuristen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen für das Jahr 2023 insgesamt EUR 3.778.146,90. Mindestbesteuerung Mit Gesetz vom 21. Dezember 2023 hat Deutschland die Regelungen zur Mindestbesteuerung (Säule 2 / Pillar 2 der sog. Zwei-Säulen-Lösung der OECD, MinStG) in das deutsche Recht verankert. Die Regelungen sind grundsätzlich für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen, anzuwenden. Die Gesellschaft als Konzerngesellschaft der Varo Energy B.V., Rotterdam, Niederlande, fällt dabei grundsätzlich in den Anwendungsbereich dieser Regelungen. Für das Geschäftsjahr 2023 ergeben sich für die Gesellschaft keine Auswirkungen aus dem MinStG, da das Gesetz insoweit noch nicht anwendbar ist. Auf Grundlage der bisherigen Analyse geht die Varo Gruppe derzeit davon aus, dass sich auch für 2024 keine materiellen Steuermehrbelastungen für die Gesellschaft aus dem MinStG ergeben. Konzernverhältnisse 100 % des Stammkapitals der Gesellschaft werden von der Varo Energy Holding GmbH, Hamburg, gehalten, welche eine Tochtergesellschaft der Varo Energy B.V., Rotterdam, Niederlande, ist. Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Varo Energy B.V., Rotterdam, Niederlande, einbezogen. Die Varo Energy B.V. stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird in deutscher Sprache beim Unternehmensregister offengelegt. Die Gesellschaft ist gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Aufstellung eines Lageberichtes befreit. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers braucht nicht angegeben zu werden, da es in die Angaben im Konzernabschluss der Varo Energy B.V, Rotterdam, einbezogen wird.
Hamburg, 16. Juli 2024 Varo Energy Germany GmbH Michael Maarten Liekens, Geschäftsführer Martin von Leesen, Geschäftsführer Claudia Lederer, Geschäftsführerin Entwicklung des Anlagevermögens 2023
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