Bauträger für Wohngebäude
AFI DWL Systeme GmbH
Im Braumenstück 60, 67659 Kaiserslautern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Heier seit 20.4.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AFI DWL Systeme GmbH(vormals: AFI DWL Systeme UG (haftungsbeschränkt))KaiserslauternJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
AnhangI. Bestandsnachweise, Ansatz, Bewertung und Gliederung 1. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. a) Die Bestände an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. b) Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch bzw. den Bankauszügen ersichtlich. c) Die sonstigen Vermögensgegenstände sind genau aufgezeichnet. d) Die Schulden sind in Saldenlisten sowie durch Kontoauszüge der Banken nach-gewiesen. 2. Ansatz Der steuerliche Jahresabschluss ist unter Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. 3. Bewertung Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Allgemeinen Bewertungsgrundsätze ( § 252 Abs.1 HGB ) a) Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1) b) Fortführung der Unternehmertätigkeit (§ 252 Abs.1 Nr. 2) (going concern prinzip) c) Einzelbewertung (§ 252 Abs.1 Nr. 3) d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs.1 Nr. 4) e) Periodenabgrenzung (§ 252 Abs.1 Nr. 5) f) Bewertungsidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 6) sind beachtet worden. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode Die im steuerlichen Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewer-tungsmethoden sind im Anhang angegeben. 5. Gliederung Die Gliederung des steuerlichen Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontoform nach § 266 Abs.1 HGB aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 u. 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs.1 HGB aufgestellt worden. Die in § 275 Abs.2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorge-schriebenen Reihenfolge ausgewiesen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2017 festgestellt. |
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