Elektronik
Roth GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,61 |
5,61 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,51 |
0,51 |
| II.
Sachanlagen |
5,10 |
5,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.608,38 |
12.586,49 |
| I.
Vorräte |
2.600,00 |
10.429,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255,80 |
1.794,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.752,58 |
363,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
253,94 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
104.768,61 |
97.473,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
109.636,54 |
110.065,44 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
123.037,94 |
111.725,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.295,27 |
11.312,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
104.768,61 |
97.473,34 |
| B.
Rückstellungen |
1.200,00 |
1.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
108.436,54 |
108.865,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
109.636,54 |
110.065,44 |
Anhang
I. Grundsätzliche Angaben und
Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Elektronik Roth GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Grundsätze der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im
Wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten gem. § 255 Abs. 1 HGB bzw. zu
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bilanziert
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Beim Ansatz der Geringwertigen Wirtschaftsgüter
wurden die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a
EStG beachtet.
Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Ausfallrisiken
sowie der voraussichtlichen Inanspruchnahme von Skonti zum
Nominalwert angesetzt.
Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte
entsprechend den Grundsätzen des § 250 HGB.
Rückstellungen sind nach den Grundsätzen
des § 249 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung nur für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Ta-geswert
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Von den ausgewiesenen Forderungen haben Euro 160,00
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben Euro
107.099,92 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten beinhalten Euro
107.099,92gegenüber Gesellschafter.
IV. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 7.295,27.
Auf neue Rechnung wird ein Verlust von Euro
130.333,21 vorgetragen.
V. Sonstige Angaben
Als alleinvertretungsberechtigter und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiter
Geschäftsführer wurde bestellt:
Frau Karin Roth, Fenner Straße 120, 66127
Saarbrücken
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