Ripac
GmbH
Grevenbroich
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Einzelposten
31.12.2023
EUR
|
Gesamt
31.12.2023
EUR
|
Gesamt
31.12.2022
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
3.105.414,55
|
2.437.382,73
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
51.336,50
|
|
52.208,50
|
|
II. Sachanlagen
|
3.054.078,05
|
|
2.385.174,23
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
3.680.835,37
|
4.261.714,21
|
|
I. Vorräte
|
1.300.758,20
|
|
1.488.333,76
|
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.936.722,93
|
|
1.810.991,25
|
|
III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
|
443.354,24
|
|
962.389,20
|
|
Summe Aktiva
|
|
6.786.249,92
|
6.699.096,94
|
PASSIVA
|
Einzelposten
31.12.2023
EUR
|
Gesamt
31.12.2023
EUR
|
Gesamt
31.12.2022
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
1.571.015,39
|
998.229,09
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
150.000,00
|
|
150.000,00
|
|
II. Kapitalrücklage
|
150.000,00
|
|
150.000,00
|
|
III. Gewinn-/Verlustvortrag
|
48.229,09
|
|
-115.834,69
|
|
IV. Jahresüberschuss
|
1.222.786,30
|
|
814.063,78
|
|
B. Rückstellungen
|
|
551.687,26
|
655.653,33
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
|
4.663.547,27
|
5.045.214,52
|
|
Summe Passiva
|
|
6.786.249,92
|
6.699.096,94
|
Anhang
der Ripac GmbH, Grevenbroich, zum Geschäftsjahr
2023
Die Ripac GmbH hat ihren Sitz in Grevenbroich und
ist in das Handelsregister des Amtsgerichts
Mönchengladbach unter der HRB 12703 eingetragen. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches.
I. Allgemeine Grundlagen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 ist nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB
für kleine Kapitalgesellschaften i.S. des § 267
Abs. 1 HGB und den ergänzenden Bestimmungen des
GmbHG aufgestellt worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich, soweit abnutzbar, planmäßiger
Abschreibung bewertet. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird im
Geschäftsjahr ihres Zugangs ein Sammelposten gebildet,
der über 5 Jahre abgeschrieben wird.
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert
wird in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften
über seine voraussichtliche Nutzungsdauer von 15
Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte
erfolgt nach dem strengen Niederstwertprinzip durch
Abgleich des letzten Einkaufpreises mit der
Verbrauchsfolgefiktion FIFO (niedrigerer Wert). Die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
werden gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen
von den Vorräten abgesetzt.
Die Bewertung der
Forderungen, der sonstigen
Vermögensgegenstände und der Guthaben bei
Kreditinstituten
erfolgt zum Nennwert.
Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten
in fremder Währung werden im Rahmen der
Zugangsbewertung mit dem Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bewertet. Falls zutreffend, werden
Verluste aus Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag
stets, Gewinne aus Kursänderungen nur bei
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr berücksichtigt.
Die
Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages unter
Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und
Kostenänderungen angesetzt. Bei Rückstellungen
mit Restlaufzeiten von über einem Jahr erfolgt eine
Abzinsung mit dem fristenkongruenten von der Deutschen
Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins.
Die Bewertung der
Verbindlichkeiten
erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
III. Angaben zur Bilanz
Bei
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene
Wertberichtigung Rechnung getragen. Es bestehen keine
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Das
Gezeichnete Kapital
beträgt zum Bilanzstichtag EUR 150.000,00 und ist
vollständig eingezahlt.
Die
Kapitalrücklage
in Höhe von EUR 150.000,00 besteht als andere
Zuzahlung im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und ist
vollständig eingezahlt.
Von den
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
entfallen EUR 430.706,25 (i.Vj.: EUR 0,00) auf
Gesellschafter.
Innerhalb der
sonstigen Verbindlichkeiten
sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 188.197,78 (i.Vj.: EUR 11.581,26) sowie weitere
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 47.856,25 (i.Vj.: 0,00) enthalten.
Sämtliche
Verbindlichkeiten
i.H.v. EUR 4.663.547,27 (i.Vj.: EUR 5.045.214,52)
weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und sind
nicht besichert. Sicherheiten bestehen insoweit nur kraft
Gesetzes.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Auslandsvertretungen:
Mit Übernahme des Geschäfts von der Jiffy
Packaging NV, Wellen, wurde im Jahr 2015 auch deren Sitz in
Großbritannien, Winsford, übernommen. Seit dem
14. August 2015 betreibt die Ripac GmbH aus diesem Grund
eine umsatz- und ertragsteuerliche Betriebsstätte in
UK.
Eventualverbindlichkeiten im Sinne des § 251
HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen
zum Bilanzstichtag
sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe
von TEUR 156 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen:
TEUR 48).
Geschäftsführung:
Herr Hendrik Jan Albert Ribbink,
Geschäftsführer, Roermond (Niederlande)
Mitarbeiter:
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Mitarbeiter betrug 25 (i.Vj.: 26).
Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den
kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt:
POLIFILM GmbH, Köln
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von EUR
1.222.786,30 auf neue Rechnung vorzutragen.
Grevenbroich, den 10. Mai
2024
gez.
der Geschäftsführer Hendrik Jan Albert
Ribbink
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 12. August 2024
|