Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93749
Eingetragen
11.8.2004
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar förderlich sein können. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder deren Vertretung übernehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Bullacher
seit 15.5.2012
Geschäftsführer
Monika Bullacher
seit 11.8.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Tobias Büllicher
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Tobias Büllicher
Mainz
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aytec GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.556.708,76 1.556.708,76
I. Finanzanlagen 1.556.708,76 1.556.708,76
B. Umlaufvermögen 18.198,58 20.127,83
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12,75 125,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.185,83 20.002,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.574.907,34 1.576.836,59

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.433.481,02 1.436.790,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 1.065.125,00 1.065.125,00
III. Bilanzgewinn 342.791,43 346.101,13
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 139.426,32 138.045,87
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.574.907,34 1.576.836,59

Anhang


Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Bestimmungen der §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit der Darstellung werden die sich auf die Forderungen und die Verbindlichkeiten beziehenden Pflichtangaben insgesamt im Anhang gemacht.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Als Anlagevermögen werden die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagever­mögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände werden nur angesetzt, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen ver­mindert. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden die Vermögensgegen­stände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Aktive latente Steuern

Von dem Wahlrecht, eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung als aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Übersteigt der Zeitwert von Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungs­verpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, den Betrag dieser Schulden, so wird der übersteigende Betrag als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung gesondert aktiviert.

Eigenkapital

Als Eigenkapital wird das von den Gesellschaftern eingezahlte Kapital (gezeichnetes Kapital abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen und zuzüglich Kapitalrücklage) sowie das vom Unternehmen erwirtschaftete Kapital (Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/­Jahresfehlbetrag bzw. Bilanzgewinn/Bilanzverlust) bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet und werden zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Sie werden mit Vermögensgegenständen verrechnet, wenn diese dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschluss­stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Passive latente Steuern

Wenn zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, dann werden in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung passive latente Steuern passiviert. Steuerliche Entlastungen aus solchen Differenzen werden ebenso verrechnet wie Entlastungen aus steuerlichen Verlustvorträgen, deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.

Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs im Zugangszeitpunkt verbucht. Zum Bilanzstichtag findet eine Bewertung zum Devisenkassa­mittelkurs des Abschlussstichtags unter Beachtung des Anschaffungswertprinzips und des Realisationsprinzips statt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres nach dem Bilanz­stichtag fällig.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführerin:

Frau Monika Bullacher, Kauffrau

Ergebnisverwendung

Die Angaben über die Ergebnisverwendung unterbleiben gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Mainz, den 27. Juni 2011


gez. Monika Bullacher
Geschäftsführerin
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2011 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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