Sparkasse Meißen

Riesa

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRA 4040
Vorher
Kreissparkasse Meißen
Eingetragen
10.3.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sächsischen Sparkassenverordnung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Höhn
seit 25.3.2019
Vorstandsmitglied
Rainer Schikatzki
seit 5.9.2008
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Meißen

Riesa

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Meißen
Sitz Riesa
eingetragen beim
Amtsgericht Dresden
Handelsregister-Nr. A/4040

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 27.930.752,07 23.567
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 27.360.336,78 29.412
55.291.088,85 52.979
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen
0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 281.898.531,97 326.915
b) andere Forderungen 337.146.735,16 332.413
619.045.267,13 659.329
4. Forderungen an Kunden 1.625.245.137,28 1.663.381
darunter:
durch Grund-
pfandrechte gesichert
508.251.081,74 EUR (442.100)
Kommunalkredite 84.746.929,26 EUR (96.443)
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 164.259.245,63 169.898
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
164.259.245,63 EUR (169.898)
bb) von anderen Emittenten 376.275.423,59 391.774
darunter:
beleihbar bei
der Deutschen
Bundesbank
331.373.486,39 EUR (351.312)
540.534.669,22 561.672
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
540.534.669,22 561.672
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 462.650.440,52 461.012
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 7.368.406,93 7.357
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
955.077,50 EUR (955)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.000,00 25
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten
0,00 EUR (0)
an Wertpapier-
instituten
0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 2.903.717,30 3.193
darunter:
Treuhandkredite 2.903.717,30 EUR (3.193)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte
0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
29.720,00 47
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
29.720,00 47
12. Sachanlagen 7.307.376,37 8.303
13. Sonstige Vermögensgegenstände 5.497.101,24 8.193
14. Rechnungsabgrenzungsposten 43.847,39 53
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 3.325.941.772,23 3.425.543

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.140.446,18 2.411
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 124.438.650,91 129.259
126.579.097,09 131.670
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten
888.174.310,56 988.382
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten
2.608.636,20 17
890.782.946,76 988.399
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.866.829.167,85 1.937.552
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 84.504.808,17 38.268
1.951.333.976,02 1.975.820
2.842.116.922,78 2.964.219
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 35.612.615,97 30.791
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
35.612.615,97 30.791
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.903.717,30 3.193
darunter:
Treuhandkredite 2.903.717,30 EUR (3.193)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.415.157,48 2.708
6. Rechnungsabgrenzungsposten 209.896,43 283
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 15.119.644,00 13.835
b) Steuerrückstellungen 2.548.000,00 0
c) andere Rückstellungen 11.273.133,28 13.429
28.940.777,28 27.264
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 3.286.666,09 3.490
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von
zwei Jahren fällig
0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 176.290.101,88 158.139
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 105.586.819,93 103.787
cb) andere Rücklagen 0,00 0
105.586.819,93 103.787
d) Bilanzgewinn 0,00 0
105.586.819,93 103.787
Summe der Passiva 3.325.941.772,23 3.425.543
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 38.909.224,24 34.939
Über eine weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
38.909.224,24 34.939
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 77.366.252,34 117.910
77.366.252,34 117.910

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 49.034.076,37 34.654
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (114)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen
5.717.737,61 3.797
darunter:
abgesetzte
negative Zinsen
0,00 EUR (0)
54.751.813,98 38.451
2. Zinsaufwendungen 7.273.850,00 4.411
darunter:
abgesetzte
positive Zinsen
4.804,29 EUR (505)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
6,83 EUR (0)
47.477.963,98 34.041
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 11.383.531,84 10.239
b) Beteiligungen 894.641,49 703
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
12.278.173,33 10.941
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen
0,00 26
5. Provisionserträge 22.523.631,88 22.224
6. Provisionsaufwendungen 1.387.585,57 1.944
21.136.046,31 20.280
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.797.352,51 1.569
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung
von Rückstellungen
28.530,50 EUR (3)
9. (weggefallen)
82.689.536,13 66.858
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 20.256.504,11 17.846
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.449.854,33 4.488
darunter:
für Altersversorgung 2.540.779,90 EUR (1.133)
26.706.358,44 22.334
b) andere Verwaltungsaufwendungen 17.364.604,79 15.438
44.070.963,23 37.772
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
1.502.592,99 1.419
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.480.068,88 1.009
darunter:
aus der Fremd-
währungsumrechnung
0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung
von Rückstellungen
256.562,32 EUR (279)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
18.004.598,43 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft
0,00 1.294
18.004.598,43 1.294
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere
0,00 26.134
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren
10.389.361,51 0
10.389.361,51 26.134
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 39.464,03 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 18.151.526,58 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 9.829.683,50 1.818
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.989.507,94 1.778
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 40.175,56 40
8.029.683,50 1.818
25. Jahresüberschuss 1.800.000,00 0
26. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.800.000,00 0
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
0,00 0
1.800.000,00 0
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 1.800.000,00 0
1.800.000,00 0
29. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang zum Jahresabschluss 2023 der Sparkasse Meißen

0. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Sparkasse Meißen wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz wurde unter Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.


Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, da die Mehrheitsbeteiligung an dem Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen


Forderungen an Kreditinstitute und Kunden einschließlich von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen wurden mit dem Nennwert bilanziert.


Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.


Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.


Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den jährlich durchgeführten Analysen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde durch einen Stichtagsvergleich zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.


Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere


Während die Bewertung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve zum strengen Niederstwertprinzip erfolgte, sind die Wertpapiere des Anlagevermögens zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt worden. Bei den verzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens wurden nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.


Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.


Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag nahezu vollständig (mit Ausnahme eines Wertpapieres [Bundesanleihe]) dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.


Für das als "liquide" (im Sinne der MIFID II) eingestufte Wertpapier wurde der Reuters Instrument Code (RIC) "TWEB" verwendet. Dabei handelt es sich um Kurse der Refenitiv-Trading Plattform "Tradeweb".


Die im Bestand befindlichen IHS-Komponenten der Sparkassen-Kreditbasket Credit Linked Notes wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zu den fortgeführten Buchwerten angesetzt. Für diese wird das Nominalwertprinzip angewendet. Für die im Basket enthaltenen Forderungen mit den Ratingnoten 16 und höher wurden anteilig im Jahresverlauf Rückstellung für drohende Verluste zu Lasten des Bewertungsergebnisses Kredit gebildet.


Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.


Die Bewertung des Spezial-Investmentfonds (FundMaster Meißen) und der Anteile an Investmentvermögen erfolgte zum strengen Niederstwertprinzip.


Bei im Bestand gehaltenen Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.


Für die beiden Publikumsfonds der Deka wurden die in 2023 beschlossenen Ausschüttungen vom 05.01.2024 im Fondspreis berücksichtigt.


Für den von der Rücknahme ausgeschlossenen Immobilienfonds SEB IMMO PORTFOLIO TARGET RETURN FONDS wurde die finale Liquidation und somit die Auflösung zum Jahresende 2023 bekannt gegeben. Am 29.12.2023 wurde der letzte Anteilswert veröffentlicht. Dieser entspricht dem finalen Rückzahlungsbetrag und wird als Bewertungskurs verwendet.


Wurden bei Immobilienfonds bewertungsrelevante Sachverhalte erkennbar, die am Bilanzstichtag bereits als begründete Tatsachen zu berücksichtigen sind, sich jedoch noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, wurde insoweit ein Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen. Dies betrifft den Immobilienspezialfonds Real I.S. BGV VI. Für diesen Immobilienfonds wurde die Rückgabe der Anteilsscheine an die Fondsgesellschaft ausgesprochen (Anteilsrücknahmeverlangen aller Anteile am 29.12.2023 an die KVG übermittelt). Daher wurde ein Abschlag in Höhe von 10 % vom angelieferten Rücknahmepreis vorgenommen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung in den Vorjahren vorgenommen worden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen


Entgeltlich erworbene Software, standardisierte Anwendungs-Software und EDV-Software wurden nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren zugrunde gelegt wurde.


Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 50 Jahren vorgenommen.


Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.


Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR sind im Erwerbsjahr sofort als Aufwand erfasst worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR sowie Software bis 410,00 EUR wurden in einen Sammelposten eingestellt, der über 5 Jahre linear gewinnmindernd aufzulösen ist.


Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommenen Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.


Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt; der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 1 TEUR erhöht.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die weiteren hier ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.

Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB


Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag der betreffenden Verpflichtungen aus Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet.

Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen


Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.


Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen für 2024 mit individuellen Prozentsätzen, ab 2025 von 2,59 % sowie Rentensteigerungen für 2024 mit individuellen Prozentsätzen, ab 2025 von 2,59 % ermittelt.


Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 4 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,12 %.


Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.


Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.


Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.


Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Meißen Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen.


Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag, bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten, ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.


Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,6 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,86 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,46 %. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.


Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 16.968 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 698 TEUR.


Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 26.354 TEUR.


Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Richttafeln 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde.


Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen.


Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung und der Auflösung aufgrund eingesetzter Verjährung.


Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung wurde unseren Kunden angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Soweit die Kunden den Vergleich angenommen haben bzw. bei der Sparkasse ein Annahmeerwarten vorlag, wurden die angebotenen Zahlungen bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt.


Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.


Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,51 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes zu Beginn der Periode monatsgenau eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zu Beginn der Periode monatsgenau aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch zu Beginn der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.


Erfolge aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen, aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im Zinsergebnis und im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand ausgewiesen.


Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden in den Vorjahren Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.502 TEUR ausgewiesen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken


Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente


Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Floored Floater und SSD Floored Floater, Darlehen mit Sondertilgungsrechten oder Kündigungsrechten der Kunden sowie Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden bzw. mit Stufenzinsvereinbarungen) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.


Die aus dem Sparkassen-Kreditbasket hervorgehenden Credit Linked Notes (CLN) wurden unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und bewertet. Die in den Investoren CLN enthaltenen Credit Default Swaps (CDS) werden außerdem als Eventualverbindlichkeit unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. Kreditderivate (CDS) zur Übernahme von Kreditrisiken wurden dem Anlagevermögen zugeordnet und nach den Grundsätzen für das Bürgschafts- bzw. Garantiegeschäft behandelt. Kreditderivate (CDS), die der Besicherung dienen (erhaltene Kreditsicherheiten), werden bei der Bewertung des abgesicherten Geschäfts d. h. bei der Ermittlung von Einzel- und Pauschalwertberichtungen bzw. Rückstellungen im Kreditgeschäft berücksichtigt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)


Die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in eine Gesamtbetrachtung aller bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands (Bankbuch) einbezogen.


Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31.12.2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute


In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 13.984 TEUR
zum Vergleich Bestand am 31.12. des Vorjahres 12.232 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden


In diesem Posten sind enthalten:


Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 7.489 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 6.278 TEUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere


Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 466.594 TEUR
nicht börsennotiert 71.287 TEUR


Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 354.026 TEUR
Beizulegender Zeitwert 316.775 TEUR


Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich überwiegend um Wertpapiere mit Restlaufzeiten von 2 bis 7 Jahren und mit einem Nominalzinssatz von unter 1 %.


Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren um festverzinsliche Schuldverschreibungen, die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage (Zinsniveaus) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Die in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere sind

vollständig nicht börsennotiert 37.533 TEUR


Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen
Marktwert und Buchwert
(Ertrags-) Ausschüttungen
für das Geschäftsjahr
TEUR
FundMaster Meißen 393.995 393.995 0 7.513


Anlageschwerpunkt dieses als Masterfonds gestalteten Spezialfonds sind Rentenwerte. Investitionen werden getätigt in Europäischen Pfandbriefen, Unternehmensanleihen sowie Staatsanleihen. Zusätzlich wird ein Investment in Aktien gehalten. Dieser Aktienfonds (ETF) bildet die Performance des EURO iSTOXX ex Financials High Dividend 50 (Preisindex) nach. Der Index besteht aus 50 Industrieunternehmen der Eurozone mit den höchsten Dividendenrenditen, wobei Finanzwerte ausgeschlossen werden. An diesem Fonds (ETF) hält die Sparkasse Meißen einen Anteil von 0,70%.


Die Anteilscheinrücknahme des Immobilienfonds SEB ImmoPortfolio Target Return Fund über die KAG ist seit dem 13. Juni 2012 ausgesetzt. Der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund wurde zum Jahresende 2023 final aufgelöst. Am 29.12.2023 wurde der letzte Anteilpreis in Höhe von 4,77 EUR veröffentlicht, der zugleich auch der Schlusskurs zum 31.12.2023 ist. Die Abwicklung des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund ist somit zum 31.12.2023 abgeschlossen und der Fonds ist nicht mehr aktiv. Er bleibt jedoch bis zur letzten Auszahlung und gleichzeitigen Rücknahme der Anteile noch bestehen. Nach der Erstellung des letzten Abwicklungsberichts zum Stichtag 31.12.2023 sowie der Abschlussprüfung und Testierung durch den Wirtschaftsprüfer ist im März 2024 die Schlussauszahlung erfolgt. Der Fonds ist vollständig liquidiert. Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der SEB ImmoPortfolio Target Return Fund mit dem Schlusskurs zum Jahresende 2023 bewertet.


Für den Real I.S. BGV VI war eine Rückgabe der Anteilsscheine an die Fondsgesellschaft beabsichtigt (Anteilsrücknahmeverlangen aller Anteile am 29.12.2023 an die KVG übermittelt). Bei der Bilanzierung wurde daher ein Abschlag von 10% auf den Rücknahmepreis zum Jahresende gebildet. Der Abschlag enthält eine mögliche Rücknahmegebühr und einen Abschlag auf die Verkehrswerte im Rahmen einer Veräußerung (bezogen auf die Kündigungsfrist). Im Januar 2024 erfolgte der Widerruf des Anteilsrücknahmeverlangen aller Anteile.


Daneben bestehen die gesetzlichen Rückgabebeschränkungen gemäß § 255 Abs. 3 und 4 KAGB bei den Immobilien-Sondervermögen.

Posten 7: Beteiligungen


Unter den Beteiligungen wurden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name und Sitz Eigenkapital Beteiligungsquote Ergebnis 2022
TEUR % TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 2,25 -3.058
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Freistaates Sachsen mbH, Dresden 40.827 6,26 2.135
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg v. d. Höhe
(Jahresabschluss 30.09.2023)
710.088 0,18 52.999
Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH, Meißen 365 26,32 -327


Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 8: Anteile an verbundenen Unternehmen


Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung des Tochterunternehmens für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.

Posten 9: Treuhandvermögen


Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 5.073 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 1.462 TEUR

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten


In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:


Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten oder Anleihen:

Bestand am Bilanzstichtag 1 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern


Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2023 Steuerlatenzen. Die Steuerentlastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden insbesondere bei der Forderungs- und Wertpapierbewertung und bei den Rückstellungen. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,57 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,83 % bewertet.

Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB


Die Sparkasse hat nicht festverzinsliche Wertpapiere mit Anschaffungskosten in Höhe von 1.717 TEUR und beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 1.769 TEUR gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit Altersversorgungsverpflichtungen (Erfüllungsbetrag 1.779 TEUR) verrechnet. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolge anhand des Rücknahmepreises der Fondsgesellschaften.


In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet (Bruttobeträge):

- Aufwendungen aus Zeitwertveränderungen des Deckungsvermögens: 58 TEUR
- Erträge aus Zeitwertveränderungen des Deckungsvermögens: 70 TEUR


Der Saldo aus der Verrechnung der vorgenannten Aufwendungen und Erträge wurde im GuV-Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" gemäß § 340 f Abs. 3 HGB berücksichtigt.

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Netto-Veränderung +/-
Forderungen an Kreditinstitute +/- 0
Forderungen an Kunden -12.500
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.710
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 10.390
Beteiligungen 11
Anteile an verbundenen Unternehmen +/- 0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen
im Geschäftsjahr
Zuschreibungen
im Geschäftsjahr
Änderungen der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit
Stand am 31.12.
des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Netto-Veränderung +/-
Forderungen an Kreditinstitute +/- 0
Forderungen an Kunden -12.500
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.710
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 10.390
Beteiligungen 11
Anteile an verbundenen Unternehmen +/- 0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12.
des Geschäftsjahres
Stand am 31.12.
des Vorjahres
Forderungen an Kreditinstitute 120.000 120.000
Forderungen an Kunden 190.000 202.500
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 409.001 404.291
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 393.995 383.605
Beteiligungen 7.368 7.357
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 1.1. des
Geschäftsjahres
Immaterielle Anlagewerte 563 6 179 390 516
Sachanlagen 54.369 495 449 54.415 46.066
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen
im Geschäftsjahr
Zuschreibungen
im Geschäftsjahr
Änderungen der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Immaterielle Anlagewerte 23 179 360
Sachanlagen 1.480 438 47.108
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des
Geschäftsjahres
Stand am 31.12. des
Vorjahres
Immaterielle Anlagewerte 30 47
Sachanlagen 7.307 8.303


Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten


In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 124.271 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 129.195 TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 120.489 TEUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden


Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

Bestand am Bilanzstichtag 867 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1.073 TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Bestand am Bilanzstichtag 29 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 103 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten


Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten


Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von :

Bestand am Bilanzstichtag 34 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 78 TEUR

Posten 7: Rückstellungen


Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 14.854 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 14.992 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 138 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten


Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 54 TEUR angefallen.


Die einzelnen Mittelaufnahmen, die jeweils 10 % des Gesamtbetrags übersteigen, sind wie folgt ausgestattet:

Betrag TEUR Währung Zinssatz (%) Fälligkeit am Vorzeitiger Betrag/
Rückzahlungsverpflichtung
1.000 EUR 1,9 11.12.2028 Nicht gegeben


Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).


Die (sonstigen) Mittelaufnahmen von insgesamt 2.287 TEUR, die im Einzelfall die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten nicht übersteigen, sind im Durchschnitt mit 1,51 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden aus diesen Mittelaufnahmen 217 TEUR zur Rückzahlung fällig.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten


Wesentliche Einzelposten an Eventualverpflichtungen liegen in folgendem Umfang vor:

Kreditbürgschaften aus Kreditbasket-Transaktionen 32.876 TEUR


Aufgrund der Bonität der Adressen ist nach derzeitiger Einschätzung eine Inanspruchnahme in der Gesamthöhe nicht zu erwarten.


Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen


Wesentliche Einzelposten an anderen Verpflichtungen liegen in folgendem Umfang vor:

unwiderrufliche Kreditzusagen aus Darlehen 58.940 TEUR

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.


Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen im Sinne von § 2 Abs. 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).


Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.


Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.


Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).


Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 1.502 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 1.502 TEUR erbracht. Für einen Betrag in Höhe von 1.502 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten: Rückstellungen wird verwiesen.


Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 4.921 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Derivative Finanzinstrumente


Am Bilanzstichtag verteilen sich die gemäß § 36 RechKredV noch nicht abgewickelten Termingeschäfte auf Zinsswaps, die zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos abgeschlossen wurden. Hierbei handelt es sich um Nichthandelsgeschäfte.


Dieser Bestand an derivativen Finanzinstrumenten, die weder zum Handelsbestand gehören noch Gegenstand von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sind, setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente Nominalbetrag in TEUR Zeitwerte 1) Restlaufzeit
31.12.2023 31.12.2022 Positiv Negativ
Zinsbezogene Geschäfte / OTC-Produkte
Payer-Zinsswaps 162.000 5.000 653 -7.565 über 5 Jahre
Receiver-Zinsswaps 162.000 5.000 7.237 - über 5 Jahre
Gesamt 324.000 10.000 325

1) Positive und negative Zeitwerte enthalten keine Abgrenzungen und Kosten (clean-price).


Die Bewertung der Zinsswaps erfolgt ausschließlich im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs entsprechend BFA 3. Da für die Zinsswaps keine Marktwerte vorliegen, wurden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der theoretischen Werte der zugrundeliegenden Bestandteile (fest/variabel) ermittelt. Dabei wurden die Zeitwerte als Barwerte zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Entsprechend der Marktusance wurde die risikolose Bewertungszinskurve herangezogen. Es fand die Euro Short-Term Rate Zinskurve per 31.12.2023 Verwendung.

Restlaufzeitengliederung


Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
TEUR
Aktiva 3b) Andere Forderungen an Kreditinstitute 10.000 220.000 69.994 29.985
Aktiva 4 Forderungen an Kunden 27.718 87.999 392.523 1.091.057
Passiva 1b) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.484 7.396 35.361 75.998
Passiva 2a) ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 0 1.885 724 0
Passiva 2b) bb) Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 2.550 32.739 35.181 14.000


Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.


Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 92.296
Posten Passiva 3a)
Begebene Schuldverschreibungen 5.500


Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 24.468 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 2: Zinsaufwendungen


Bei einzelnen Geschäftsvorfällen kam es dazu, dass die Sparkasse für die Hereinnahme von Einlagen eine Vergütung (positive Zinsen) erhalten hat. Diese positiven Zinsen in Höhe von 5 TEUR (im Vorjahr 505 TEUR) wurden im GuV-Posten 2 mit den Zinsaufwendungen, die üblicherweise bei derartigen Geschäftsvorfällen anfallen, durch offene Absetzung in einer zusätzlichen Vorspalte verrechnet.

Posten 5: Provisionserträge


Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Krediten, Wertpapiere).

Posten 25: Jahresüberschuss


Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.800 TEUR wurde der Sicherheitsrücklage zugeführt.

IV. Sonstige Angaben


Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender

Hänsel, Ralf Landrat des Landkreises Meißen

stellvertretende Vorsitzende

Hönicke, Tilo Bürgermeister und Geschäftsbereichsleiter Bau Stadtverwaltung Großenhain
Gey, Thomas Ministerialdirigent i. R.

Mitglieder

Krumbiegel, Ralf Angestellter Sparkasse, Qualitätsmanager und Pressesprecher
Lukaschkowitz, Silvia Angestellte Sparkasse, Vermögensbetreuerin Unternehmenskunden
Meyer-Overheu, Angelika Diplom-Kauffrau, Mitarbeiterin der Geschäftsführung der AfD im Sächsischen Landtag
Müller, Sven Angestellter Sparkasse, Sachbearbeiter Wertpapiere in der Vertriebssteuerung
Näther, Christine Angestellte Sparkasse, Mitarbeiterin Personal
Rechenberg, Christoph Pfarrer in der evangelisch-lutherischen Kirche Sachsens
Reusch, Dr. Ulrich Ministerialdirigent i. R.
Schneider, Günter Geschäftsführer i. R.
Witschel, Hartmut Steinbildhauermeister in Großenhain a. D.

stellvertretende Mitglieder

Kutschke, Rainer Landrat a. D.
Manicke, Bianca Angestellte Sparkasse, Privatkundenberaterin und Personalratsvorsitzende
Müller, Marco Oberbürgermeister der Stadt Riesa

Vorstand:

Vorstandsvorsitzender

Schikatzki, Rainer Vorstand für marktunabhängige Bereiche

Mitglied des Vorstandes

Höhn, Daniel Markt- / Handelsvorstand

stellvertretendes Vorstandsmitglied

Sebastian Jentsch Angestellter Sparkasse, Abteilungsleiter Organisation/Personal/Vorstandsangelegenheiten


Der Vorstandsvorsitzende Herr Rainer Schikatzki ist Mitglied im Aufsichtsrat der Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG (SAS), Dresden.


Von der Möglichkeit auf den Verzicht der Angabe der Gesamtbezüge des Vorstandes gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird nach dem § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.


Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 79 TEUR.


An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 759 TEUR gezahlt. Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31.12.2023 15.120 TEUR.


Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite sowie andere Verpflichtungen in Höhe von 354 TEUR gewährt.


Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

- für die Abschlussprüfungsleistungen 340 TEUR
- für andere Bestätigungsleistungen 48 TEUR
darunter:
Prüfung gemäß § 89 WpHG 48 TEUR
- für sonstige Leistungen 15 TEUR


Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 137
Teilzeitkräfte 170
Insgesamt 307
nachrichtlich:
Auszubildende 15

 

Riesa, 4. Juni 2024


- Sparkasse Meißen -
Der Vorstand

Rainer Schikatzki Daniel Höhn
Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 "Länderspezifische Berichterstattung"


Die Sparkasse Meißen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Meißen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.


Die Sparkasse Meißen definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge.


Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 82.690 TEUR.


Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 275,06.


Der Gewinn vor Steuern beträgt 9.830 TEUR.


Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.990 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.


Die Sparkasse Meißen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Sparkasse Meißen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Meißen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Meißen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.


Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:


1. Bewertung der Forderungen an Kunden


2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:


a) Risiko für den Jahresabschluss


b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung


c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden


a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.


b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.


c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere


a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. für nahezu alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Bei den IHS-Komponenten der Sparkassen-Kreditbasket Credit Linked Notes wird der mittels interner Bewertungsverfahren ermittelte Kurs zugrunde gelegt. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Sofern bei Immobilienfonds bereits bewertungsrelevante Sachverhalte erkennbar waren, die sich noch nicht im Rücknahmepreis niedergeschlagen haben, hat die Sparkasse einen Abschlag auf den Rücknahmepreis vorgenommen.


b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (interne Bewertungsverfahren) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.


c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 und zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SächsSpG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.


Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB/Bbk,

Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG,

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG und

Prüfungshandlungen im Zusammenhang mit Sparkassen-Kreditbaskettransaktionen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Kailuweit.

 

Berlin, 7. Juni 2024


Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -


Kailuweit Wirtschaftsprüfer"


Der Jahresabschluss ist durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Meißen in seiner Sitzung am 21. Juni 2024 festgestellt worden.

 

Riesa, den 21. Juni 2024

Der Vorstand

Entscheidungsvorlage für die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Meißen am 8. Dezember 2023

TOP 5.1 Jahresabschluss 2023 - Ausschüttung

Beschluss Nr. 13/2023:


Der Verwaltungsrat beschließt für den Jahresabschluss 2023 zur weiteren Stärkung der Eigenmittel keine Ausschüttung an den Träger vorzunehmen. Die ausschüttungsfähigen und ggf. ausschüttungsgesperrten Mittel sollen vorab gemäß § 27 Absatz 1 GörK vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

Zustimmung


☐ Zustimmung mit Auflagen


☐ Ablehnung

Ralf Hänsel Tilo Hönicke
Vorsitzender des Verwaltungsrates stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates

Vortragsvorlage für die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Meißen am 21. Juni 2024

TOP 1.3 Verwendung des Jahresüberschusses 2023

Grundlage: § 27 GörK Sachsen


Der Jahresüberschuss 2023 als Bemessungsgrundlage des § 27 GörK beträgt 1.800.000,00 EUR.


Im Verwaltungsratsbeschluss Nr. 13/2023 vom 8. Dezember 2023 hat der Verwaltungsrat zur weiteren Stärkung der Eigenmittel beschlossen, für den Jahresabschluss 2023 keine Ausschüttung an den Träger vorzunehmen. Damit wurde der Jahresüberschuss in Höhe von 1.800.000,00 EUR vollständig der Sicherheitsrücklage zugeführt.


Der Verwaltungsrat nimmt die Informationen zur Kenntnis.


Ralf Hänsel Vorsitzender des Verwaltungsrates

Lagebericht 2023 der Sparkasse Meißen

1. Grundlagen des Unternehmens


Die Sparkasse ist gemäß § 1 SächsSpG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Berlin und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer HRA 4040 im Handelsregister eingetragen.


Träger der Sparkasse ist der Landkreis Meißen. Satzungsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Das aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bestehende überregionale Sicherungssystem stellt sicher, dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Kunden und auch das Institut selbst zu schützen.


Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Sie arbeitet als Allfinanzdienstleisterin eng mit ihren Verbundpartnern zusammen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen.


Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die wesentlichsten Leistungsindikatoren werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Lage


Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge anhaltend hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort.


Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging insgesamt deutlich um 2,0 % zurück. Entscheidend dafür war eine sehr viel niedrigere Produktion im Bereich Energieversorgung. Das Verarbeitende Gewerbe, das fast 85 % des Produzierenden Gewerbes (ohne Bau) ausmacht, war im Jahr 2023 preisbereinigt ebenfalls im Minus (-0,4 %). Positive Impulse kamen hier vorrangig aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Dagegen sanken Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut, nachdem die Wirtschaftsleistung in diesen Branchen bereits 2022 besonders stark auf die steigenden Energiepreise reagiert hatte. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut ausweiten und stützten die Wirtschaft im Jahr 2023. Der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den beiden vorangegangenen Jahren. Den größten preisbereinigten Zuwachs verzeichnete der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 % und knüpfte damit an seine langjährige, nur im ersten Corona-Jahr 2020 gebremste Wachstumsgeschichte an. Der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit (+1,0 %) und die Unternehmensdienstleister (+0,3 %) konnten ebenfalls leicht zulegen. Dagegen ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im zusammengefassten Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe (-1,0 %) zurück. Das lag vor allem am Groß- und am Einzelhandel, die deutlich nachgaben, während der Kraftfahrzeughandel und der Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 leicht zurück (-0,1 %).


Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab. Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. In Ausrüstungen, das sind vor allem Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, wurde dagegen preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dazu trug vor allem der Anstieg der gewerblichen PKW-Neuzulassungen bei, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde.


Gemäß ifo Konjunkturprognose für Ostdeutschland und Sachsen vom 19. Dezember 2023 blieb die Wirtschaftsleistung unverändert, während Deutschland insgesamt verlor. Wachstumsdämpfend wirkte sich im Jahr 2023 vor allem die schwache Industrie sowie die rückläufige Baunachfrage aus. Die konsumnahen Dienstleister dagegen liefen hingegen besser als noch im Sommer erwartet und stützten so die Konjunktur.


Laut dem Statistischen Bundesamt (Pressemitteilung Nr. 019 vom 15. Januar 2024) wurde die Wirtschaftsleistung von einer im Jahresdurchschnitt 2023 gestiegenen Anzahl Erwerbstätigen (+0,7 %) erbracht. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt.


Gemäß ifo Konjunkturprognose für Ostdeutschland und Sachsen vom 19. Dezember 2023 hat sich der Arbeitsmarkt im Jahr 2023 positiv entwickelt. Für das Jahr 2023 wird in Ostdeutschland und in Sachsen mit einem Anstieg der Erwerbstätigen um 0,4 % gerechnet.


Im Landkreis Meißen waren gemäß Information der Agentur für Arbeit Riesa (Pressemitteilung Nr. 001/2024 vom 03. Januar 2024) zum Jahresende 7.174 Personen arbeitslos gemeldet. Im Vorjahresvergleich stieg die Anzahl der Arbeitslosen um 445 Personen (+6,6 %). Die Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen stieg auf 5,8 %. Im Dezember 2022 betrug die Arbeitslosenquote 5,5 %.

2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen


Gemäß dem Finanzstabilitätsbericht 2023 der Deutschen Bundesbank hat sich das deutsche Finanzsystem im aktuellen makrofinanziellen Umfeld bislang als stabil erwiesen. Die Herausforderungen der Zinswende und der gedämpften konjunkturellen Entwicklungen sind aber weiterhin groß. Im Umfeld hoher Inflation markiert der außergewöhnlich starke Zinsanstieg einen Umbruch für das Finanzsystem. Die Dynamik der Kreditvergabe hat deutlich abgenommen, auch relativ zum Bruttoinlandsprodukt. Der Finanzzyklus hat einen Hochpunkt überschritten und seinen Abschwung fortgesetzt. Die Verwundbarkeiten im Finanzsystem bestehen fort. Die Preise für Immobilien sind gefallen, jedoch bestehen Überbewertungen fort. An den Finanzmärkten sind die Bewertungsniveaus gestiegen. Das Risiko von Preiskorrekturen bei Vermögenswerten bleibt erhöht. Das Risiko von Verlusten in den Kreditportfolios der Banken dürfte weiter steigen. Nach einer langen Phase rückläufiger Wertberichtigungen haben diese zuletzt zugenommen. Die Risiken aus Entwicklungen an den Gewerbeimmobilienmärkten haben sich erhöht. Immobilienunternehmen sind aufgrund niedriger Zinsdeckungsquoten verwundbar gegenüber Zinssteigerungen. Ein geordneter Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft dürfte für das deutsche Finanzsystem gut beherrschbar sein. Höhere Risiken können sich aus einem unerwartet abrupten CO2-Preisanstieg ergeben.


Das Zinsniveau (gedeckter Standardmarkt) hat sich in 2023 beim Tagesgeld (+2,00 Prozentpunkte) bis zum Laufzeitenband 1 Jahr (+0,26 Prozentpunkte) erhöht. In den Laufzeitenbändern zwischen 2 und 10 Jahre ist das Zinsniveau um -0,32 Prozentpunkte (2 Jahre) und um -0,43 Prozentpunkte (10 Jahre) gesunken. Die Bonitätsaufschläge (Spreads) sind bis Oktober 2023 gestiegen und anschließend bis zum Jahresende unter das Vorjahresniveau gefallen. Die Entwicklung am Aktienmarkt ist von Kurssteigerungen geprägt. Der EuroStoxx erhöhte sich in 2023 um 19,2 %.


Die Inflationsrate in 2023 betrug laut dem Statistischen Bundesamt (Pressemitteilung Nr. 020 vom 16. Januar 2024) 5,9 %. Sie fiel damit geringer aus als im Jahr 2022 (+6,9 %) und ist weiterhin auf einem hohen Stand. Die Teuerung für das Jahr 2023 wurde wie im vorangegangenen Jahr von den Auswirkungen der Kriegs- und Krisensituation beeinflusst, die die Preisentwicklung auf allen Wirtschaftsstufen prägte. Zudem zeigten sich im Jahresverlauf in den monatlichen Inflationsraten auf der Verbraucherebene Sondereffekte auch infolge der umgesetzten Entlastungsmaßnahmen. So milderten die Entlastungsmaßnahmen die Teuerung von Energie im Jahresverlauf 2023 wie bereits im Vorjahr 2022 teilweise ab. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Nahrungsmittel verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2023 besonders stark (+12,4 %). Bereits 2022 hatte die Preiserhöhung bei Nahrungsmitteln mit 13,4 % deutlich über der Gesamtteuerung gelegen. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren fast alle Nahrungsmittelgruppen von Preiserhöhungen betroffen.


Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im 4. Quartal 2023 um durchschnittlich 7,1 % gegenüber dem 4. Quartal 2022 gesunken (Pressemitteilung Nr. 114 vom 22. März 2024). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Preise damit im fünften Quartal in Folge gegenüber dem Vorjahresquartal. Im Jahresdurchschnitt 2023 sanken die Preise für Wohnimmobilien um 8,4 % gegenüber dem Jahr 2022. Das war der stärkste Rückgang im Vorjahresvergleich seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000 und der erste Rückgang seit dem Jahr 2007. In den Jahren von 2008 bis 2022 waren die Wohnimmobilienpreis im Jahresdurchschnitt kontinuierlich gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind die Wohnimmobilienpreise im 4. Quartal 2023 sowohl in den ländlichen als auch in den städtischen Regionen weiter gesunken. Dabei gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser durchweg stärker zurück als die Preise für Eigentumswohnungen. In städtischen Kreisen war der Preisrückgang für Ein- und Zweifamilienhäuser mit -11,0 % zum Vorjahresquartal besonders ausgeprägt. Für Eigentumswohnungen zahlte man in diesen Regionen im Durchschnitt 7,1 % weniger. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen waren Ein- und Zweifamilienhäuser 6,9 % und Eigentumswohnungen 2,8 % günstiger als im 4. Quartal 2022. In den Top 7 Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf) gingen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal um 9,1 % zurück, für Eigentumswohnungen musste 5,8 % weniger gezahlt werden.


Gemäß dem aktuellsten LBS Markt für Wohnimmobilien 2023 ergibt sich für Deutschland vor allem ein Süd-Nord Gefälle, aber auch ein Stadt-Land Gefälle. Je weiter es nach Süden geht, desto teurer werden beispielsweise Eigenheime. Einen Rückgang der Preise konnten die LBS-Experten in den Groß- und Mittelstädten zum Zeitpunkt der Befragung aus dem 1. Quartal 2023 auf Basis der von ihnen vermittelten Objekte noch nicht beobachten. Sie rechneten allerdings im Jahresverlauf 2023 mit sinkenden Preisen, was die Preisentwicklung laut dem Statistischen Bundesamt auch bestätigte. Im Landkreis Meißen stiegen somit die Preise noch mehrheitlich im Neubau- und Gebrauchtmarkt für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke (Quelle: LBS Markt für Wohnimmobilien Stand 1. Quartal 2023). Der Preisanstieg für den Landkreis Meißen aus dem verwendeten aktuellsten LBS Markt für Wohnimmobilien spiegelt noch die Entwicklung der im Jahresdurchschnitt 2022 steigenden Immobilienpreise wider.


Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Pressemitteilung Nr. 035 vom 25. Januar 2024) rund 84,7 Millionen Menschen. Gegenüber dem Jahresende 2022 wuchs die Bevölkerung damit um gut 0,3 Millionen Personen. Der Zuwachs entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2021 und war deutlich geringer als im Jahr 2022, in dem die Bevölkerungszahl vor allem infolge der starken Zuwanderung aus der Ukraine um 1,1 Millionen Menschen gestiegen war. Die Nettozuwanderung war auch im Jahr 2023 die alleinige Ursache des Bevölkerungswachstums. Wie in allen Jahren seit der deutschen Vereinigung fiel die Bilanz der Geburten und Sterbefälle auch 2023 negativ aus.


Gemäß Informationen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen (Gebietsstand: 30. November 2023) veränderte sich im Landkreis Meißen die Einwohnerzahl in 2023 von 241.343 Einwohner per 31. Dezember 2022 auf 241.280 Einwohner per 30. November 2023. In Sachsen veränderte sich die Anzahl der Einwohner in 2023 von 4.086.152 auf 4.092.377. Trotz nahezu gleichlaufender Entwicklung in 2023 stellt die demografische Entwicklung im Geschäftsgebiet die Sparkasse Meißen vor Herausforderungen.


Die Niederlassungen der Großbanken wie Deutsche Bank und Commerzbank sind noch teilweise im Landkreis Meißen vorhanden. Die Postbank ist mit mehreren, teilweise in kleineren Läden integrierten, so genannten "Post Service Filialen" im Geschäftsgebiet der Sparkasse Meißen vertreten und kann somit Kunden auf ihre Bankprodukte ansprechen. Die Genossenschaftsbanken sind nach wie vor flächendeckend im Geschäftsgebiet präsent.


Aufgrund der seit Jahren zunehmenden Nutzung des Internets sind Direktbanken/FinTechs und überregionale Wettbewerber mit ihren Standardprodukten im Markt zugegen. Das veränderte Kundenverhalten (Statistik zur Online-Banking Nutzung zwischen 2006 und 2023 der Statista) wird mit umfangreichen Anstrengungen zur Digitalisierung und Automatisierung auch als Chance begriffen, Marktanteile zu behaupten und gegebenenfalls zu gewinnen.


Die Digitalisierung wird die Veränderung der Arbeitsbedingungen weiterhin bestimmen. Vom Ort unabhängiges flexibles Arbeiten mittels Hybrid-Lösungen in Form einer Kombination von Präsenz- und Online-Meetings wird sich weiter etablieren. Videokommunikation wird zunehmend wichtiger. Die Anzahl von Prozessen innerhalb der Sparkasse, welche immer mehr automatisiert durch die Systeme der Finanz Informatik bearbeitet werden, nimmt zu. Gleichzeitig werden die Digitalisierung und Automatisierung zunehmend auf die Beratung wirken.


Nachhaltigkeit nimmt zunehmend einen hohen Stellenwert in der Politik, Gesellschaft und Wirtschaft ein. Das Bewusstsein für mehr Nachhaltigkeit wächst stetig. Dabei geben die UN-Agenda 2030 mit den 17 globalen Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklungen sowie die Pariser Klimaziele den übergeordneten Handlungsrahmen für Nachhaltigkeitsaktivitäten, die in alle Bereiche wirken. Die Sparkasse Meißen ist sich in diesem Zusammenhang auch der Verantwortung bewusst, die regionale Wirtschaft bei der Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.

2.3. Entwicklung im OSV-Verbandsgebiet


Die Bilanzsumme der Sparkassen im Verbandsgebiet des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) sank um 1,1 Mrd. € (-0,7 % gegenüber dem Vorjahr). Die Einlagen verringerten sich um 0,3 Mrd. €, speziell bei den Spareinlagen und täglich fälligen Geldern. Die Kreditvergabe der Sparkassen entwickelte sich positiv. Die Kredite an Kunden erhöhten sich um 3,0 Mrd. €.

2.4. Geschäftsverlauf 2023


Die unter Punkt 2.1. und 2.2. dargestellten Rahmenbedingungen, welche u. a. von der Marktzinsentwicklung und von einer weiterhin hohen Inflationsrate geprägt waren, hatten einen nennenswerten Einfluss auf die Ertrags- und Geschäftsentwicklung der Sparkasse. Die gestiegenen Zinsen bremsten die Neukreditvergabe. Allerdings konnten aufgrund der Marktzinsentwicklung Eigenanlagen zu deutlich höheren Konditionen angelegt werden. Dies hatte einen überdurchschnittlich positiven Einfluss auf den Zinsertrag. Die anhaltend hohe Inflation hatte gestiegene Personal- und Sachaufwendungen zur Folge.


Im Folgenden wird dargestellt, wie sich die einzelnen Bilanzpositionen darüber hinaus entwickelt haben:


Die Bilanzsumme der Sparkasse Meißen sank gegenüber dem Vorjahr um 99,6 Mio. € auf 3.325,9 Mio. €.


Die Barreserven erhöhte sich geringfügig um 2,3 Mio. € auf 55,3 Mio. €. Die Forderungen an Kreditinstitute sanken um 40,3 Mio. € auf 619,0 Mio. €. Die Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere verringerten sich um 21,1 Mio. € auf 540,5 Mio. €. Fällige Wertpapiere wurden im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung teilweise nicht wieder angelegt. Das Kundenkreditvolumen verzeichnete einen Rückgang von 38,1 Mio. €. Die Kreditvergabe hat infolge der hohen Baupreise und stark gestiegenen Zinsen deutlich abgenommen. Der Bestand in Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erhöhte sich geringfügig um 1,6 Mio. € auf 462,7 Mio. € aufgrund von Investitionen in Publikumsfonds. Die Sachanlagen entwickelten sich unter Berücksichtigung der laufenden Abschreibungen konstant.


Auf der Passivseite reduzierten sich die Kundenverbindlichkeiten (inklusive verbriefter und nachrangiger Verbindlichkeiten) um 117,5 Mio. € auf 2.881,0 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten waren zum Bilanzstichtag 2023 mit 5,1 Mio. € geringer als im Vorjahr (131,7 Mio. €). Der Bestand an Rückstellungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mio. €. Diese Bestandserhöhung ergab sich vorwiegend aus der Bildung der Rückstellung für Körperschaft- und Gewerbesteuer infolge des guten Jahresergebnisses. Der Rückgang der anderen Rückstellungen resultierte im Wesentlichen aus der Verwendung der Rückstellung für den Stützungsfonds. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken erhöhte sich um 18,2 Mio. € auf 176,3 Mio. €.


Der außerbilanzielle Bestand der Anlagen unserer Kunden in Wertpapieren und Vermögensverwaltungen (S-Broker- und DekaBank-Depot) erhöhte sich um 182,5 Mio. € auf insgesamt 893,5 Mio. €. Dieser Anstieg war auf einen deutlich positiven Nettoabsatz zurückzuführen.


In Folge der dargestellten bilanziellen und außerbilanziellen Entwicklung wurde in 2023 ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von 39,5 Mio. € (im Vorjahr: 27,3 Mio. €) erreicht. Grund des Anstieges des Betriebsergebnisses vor Bewertung um 12,2 Mio. € war der gestiegene Zins- und Provisionsüberschuss. Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich um 3,8 Mio. € auf 41,4 Mio. €.


Die Sparkasse kann unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen über eine positive Geschäftsentwicklung berichten.


Die Sparkasse Meißen richtete ihre Vertriebsstruktur weiter nach den veränderten Kundenbedürfnissen aus. Beispielsweise hat die Direktfiliale im Inbound einen Stand erreicht, dass fast alle angestrebten Services angefragt werden können. Damit sind wir unserem Ziel, der Verbesserung der Erreichbarkeit der Sparkasse für unsere Kunden auf medialen Wegen weiter voran gekommen. Diesen Omnikanal-Ansatz verfolgen wir weiter konsequent. Als Allfinanzanbieter werden in Anlehnung an die Philosophie des Sparkassen-Finanzkonzeptes Bedarfslücken aufgezeigt und passende Lösungen angeboten.

2.5. Darstellung und Analyse der Lage

2.5.1. Vermögenslage


Das Vermögen der Sparkasse auf der Aktivseite der Bilanz setzt sich zu 48,9 % (1.625,2 Mio. €) aus Forderungen an Kunden und zu 18,6 % (619,0 Mio. €) aus Forderungen an Kreditinstitute zusammen.


Einen weiteren wesentlichen Vermögensbestandteil von 30,2 % an der Bilanzsumme (1.003,2 Mio. €) stellt das Wertpapiervermögen der Sparkasse (Eigenanlagen) dar. Dabei werden Anlagen im Direktbestand der Sparkasse sowie in einem Masterfonds (394,0 Mio. €) gehalten. Innerhalb des Masterfonds befinden sich Investitionen in Anleihen sowie ein geringer Aktienbestand. Im Direktanlagebestand hält die Sparkasse im Wesentlichen Anleihen von insgesamt 540,5 Mio. €.


In Sachanlagen, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen sind 0,4 % (14,7 Mio. €) der Vermögenswerte der Sparkasse gebunden. Die Sachanlagen waren hauptsächlich durch planmäßige Abschreibungen beeinflusst.


Als Barreserve werden zum Bilanzstichtag 55,3 Mio. € (1,7 % der Bilanzsumme) vorgehalten.


Gemäß dem Geschäftsmodell der Sparkasse stellen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (einschließlich verbriefter und nachrangiger Verbindlichkeiten) mit einem Strukturanteil von 86,6 % (2.881,0 Mio. €) den bedeutendsten Teil der Passiva dar.


Der Fonds für allgemeine Bankrisiken ist mit 5,3 % der Bilanzsumme (176,3 Mio. €) der zweitgrößte Passivposten.


Die Sicherheitsrücklage in Höhe von 105,6 Mio. € (Strukturanteil von 3,2 % der Bilanzsumme) bildet die Basis für eine erfolgreiche Geschäftspolitik der Sparkasse. Neben der Sicherheitsrücklage und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken verfügt die Sparkasse über stille Reserven nach § 26a KWG (alte Fassung) und § 340f HGB für besondere Risiken des Bankgeschäfts.


Die anrechenbaren Eigenmittel betragen 263,3 Mio. €. Die Gesamtkapitalquote nach CRR beträgt zum Jahresende 18,4 % und liegt damit über der aufsichtlichen Ziel-Quote (15,6 %).


Die Vermögensverhältnisse der Sparkasse sind geordnet, alle erkennbaren Risiken wurden im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigt.

2.5.2. Finanzlage


Maßgebliches Ziel der Liquiditätssteuerung ist die Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, die auch im Jahr 2023 fortwährend gegeben war.


Die Mindestreserveanforderungen der Europäischen Zentralbank wurden durch die Sparkasse eingehalten, zur Erfüllung dieser Vorschriften wurde bei der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank ein entsprechendes Guthaben unterhalten.


Die einzuhaltende Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach delVO wurde am Stichtag mit 377,4 % eingehalten. Die mit mindestens 100,0 % einzuhaltende Quote war ebenfalls im Jahresverlauf abgesichert.


Durch die Sparkasse wurde laufend sichergestellt, dass ein ausreichender Bestand an Zahlungsmitteln vorhanden war. Neben der Hauptrefinanzierungsquelle, den Kundeneinlagen und den institutionellen Einlagen, wurde die bei der Landesbank Baden-Württemberg bestehende Refinanzierungsmöglichkeit dispositionsbedingt in Anspruch genommen.


Zur Absicherung der kurzfristigen Liquidität der Sparkasse wurden neben den laufenden Konten Wertpapiere der Liquiditätsreserve gehalten, deren jederzeitige Veräußerbarkeit die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse im Falle unerwarteter Mittelabflüsse sicherstellte.


Daneben unterhält die Sparkasse bei der Deutschen Bundesbank ein Sicherheitenkonto, in welchem zur Abdeckung ggf. erforderlicher zusätzlicher Liquiditätsmaßnahmen der Sparkasse Wertpapiere und Kreditforderungen eingeliefert wurden.

2.5.3. Ertragslage


Die nachfolgenden Kennzahlen zur Analyse der Ertragslage der Sparkasse werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der Sparkassen-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.


Die Ertragslage der Sparkasse war geprägt durch einen Anstieg des Zins- und Provisionsüberschusses, gestiegenen Verwaltungsaufwendungen sowie durch ein positives Bewertungsergebnis (ohne Berücksichtigung der Vorsorgereserven).


Die nachfolgende Übersicht vergleicht das Geschäftsjahr 2023 zum Vorjahr:

2023 2022 Abweichung
Durchschnittliche Bilanzsumme (T€) 3.348.886 3.434.733 -85.847
T€ % DBS T€ % DBS T€ %- zur DBS
Zinsüberschuss 59.669 1,78% 44.592 1,30% 15.077 0,48%
Provisionsüberschuss 20.975 0,63% 20.151 0,59% 824 0,04%
Sonstiger ordentlicher Ertrag 560 0,02% 548 0,02% 12 0,00%
Ordentlicher Ertrag 21.535 0,64% 20.699 0,60% 836 0,04%
Bruttoertrag 81.204 2,42% 65.291 1,90% 15.913 0,52%
Personalaufwand 23.394 0,70% 21.093 0,61% 2.301 0,09%
Sachaufwand 18.028 0,54% 16.544 0,48% 1.484 0,06%
Verwaltungsaufwand 41.422 1,24% 37.637 1,10% 3.785 0,14%
Sonstiger ordentlicher Aufwand 294 0,01% 365 0,01% -71 0,00%
Ordentlicher Aufwand 41.716 1,25% 38.002 1,11% 3.714 0,14%
Betriebsergebnis vor Bewertung 39.488 1,18% 27.289 0,79% 12.199 0,39%
Bewertungsergebnis (Saldo) (ohne Veränderung Vorsorgereserven) 2.469 0,07% -43.854 -1,28% 46.323 1,35%
Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne Veränderung Vorsorgereserven) 41.957 1,25% -16.565 -0,48% 58.522 1,73%


Der Zinsüberschuss als bedeutsamer Leistungsindikator erhöhte sich gegenüber 2022. Der Anstieg des Zinsertrages ist auf die Marktzinserhöhung zurückzuführen, welche sich auf den Zinsertrag aus Termingeldern, aus der Einlagefazilität und aus festverzinslichen Wertpapieren auswirkten. Im Kundenkreditgeschäft war bei den Wohnungsbaufinanzierungen ebenfalls ein erhöhter Zinsertrag zu verzeichnen.


Der Provisionsüberschuss als weiterer bedeutsamer Leistungsindikator stieg gegenüber 2022. Erträge in den Bereichen Gebühren aus dem Privatgiro-, Karten- und Barzahlungsverkehr konnten u.a. aufgrund der eingeholten Kundenzustimmung zu AGB-Änderungen im Rahmen der Verbraucherrechtsprechung weiter gesteigert werden. Im Vermittlungsgeschäft erhöhten sich die Erträge im Bereich des Wertpapiergeschäftes gegenüber dem Vorjahr aufgrund des gestiegenen Wertpapierabsatzes. Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund der tariflichen Anpassungen und Neueinstellungen. Der Sachaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr aufgrund gestiegener Kosten u. a. in den Bereichen der Dienstleistungen Dritter, IT-Aufwand sowie Aufwendungen für Aus- und Fortbildung.


Das Bewertungsergebnis (ohne Berücksichtigung der Veränderung von Vorsorgereserven) entwickelte sich 2023 (2,5 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahreswert (-43,9 Mio. €) positiv. Die Entwicklung bei den Wertpapieren in Höhe von 10,1 Mio. € resultieren zum Teil aus den Zuschreibungen für den Spezialfonds und für verzinsliche Wertpapiere. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft ist mit -7,6 Mio. € höher als im Vorjahr (-0,7 Mio. €) aufgrund der Verschlechterung wirtschaftlicher Verhältnisse einzelner Kundenkreditnehmer und der Erhöhung der PWB für Schuldscheindarlehen. Die Position sonstige Bewertung war im Jahr 2023 von untergeordneter Bedeutung.


Das Betriebsergebnis nach Bewertung stieg gegenüber dem Vorjahr um 58,5 Mio. € und beträgt (ohne Berücksichtigung der Veränderung von Vorsorgereserven) 42,0 Mio. € bzw. 1,25 % der durchschnittlichen Bilanzsumme.


Das neutrale Ergebnis in Höhe von -4,0 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, die weitere Personalrestrukturierung, die freiwillige Zuführung zum Stützungsfonds sowie für Abstandszahlungen. Demgegenüber standen erhöhte Erträge aus der teilweisen Auflösung der Rückstellung im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus.


Unter Berücksichtigung der Ertragssteuern in Höhe von 8,0 Mio. € wird ein Jahresüberschuss von 1,8 Mio. € ausgewiesen.


Ein weiterer Eckwert und auch bedeutsamer Leistungsindikator stellt die Cost-Income-Ratio (CIR) dar. Die CIR spiegelt die Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der Sparkasse wider, welche sich aus dem Verwaltungsaufwand geteilt durch den Bruttoertrag abzüglich sonstigen ordentlichen Aufwands ermittelt. Die Cost-Income-Ratio beträgt aufgrund der Erhöhung des Zins- und Provisionsertrages 51,2 % (Vorjahr: 58,0 %) und spricht weiterhin für eine positive Ertragslage der Sparkasse.

2.6. Zusammenfassende Wertung


Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss nach Steuern und Bilanzsumme, betrug 0,1 %.


Der Vorstand beurteilt die Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse als geordnet und schätzt die Ertragslage in Bezug auf das Betriebsergebnis nach Bewertung sowie die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen zusammenfassend als sehr gut ein. Alle erkennbaren Risiken wurden im Rahmen des Jahresabschlusses berücksichtigt.

2.7. Abweichung zur Planung 2023


Die Bestandsplanung erfolgte auf Basis der Bruttobilanzsumme. Diese blieb unter dem geplanten Wert (3,5 Mrd. €) und beträgt 3,4 Mrd. €. Dies ist in erster Linie auf sinkende Bestände bei den Spar- und Sichteinlagen durch Umschichtungen in Wertpapiervermögen und Verteuerung der Lebenshaltungskosten der Kunden zurückzuführen.


Der geplante Zuwachs bei den Kundenkrediten auf 1,6 Mrd. € wurde mit 148,5 Mio. € unterschritten. Dies resultierte hauptsächlich aus den Immobilienfinanzierungen, welche mit 67,3 Mio. € geringer als geplant ausfielen sowie aus den sonstigen Krediten mit 77,7 Mio. € unter Plan.


Die Bestände in Schuldscheindarlehen liegen leicht unter der Planung. Bei den Eigenanlagen in Wertpapieren sind die Bestände gesunken. Der Anteil an Schuldscheindarlehen und Eigenanlagen an der Bilanzsumme beträgt 39,9 % (Plan: 45,4 %). Diese Abweichung ist hauptsächlich auf den Bestandsabbau der verzinslichen Wertpapiere im Rahmen der Ertrags- und Risikosteuerung zurückzuführen.


Bei den Kundeneinlagen wurde die Planung um 87,2 Mio. € (Plan: 3,0 Mrd. €) unterschritten. Die Spar- sowie Sichteinlagen blieben unter den geplanten Werten.


Die Werte des Geschäftsjahres, der mittelfristigen Unternehmensplanung (MUP) 2023 und die Abweichungen bis zum Betriebsergebnis nach Bewertung sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.


Die Darstellung erfolgt anhand der durchschnittlichen Bilanzsumme:

2023 MUP 2023 Abweichung
Durchschnittliche Bilanzsumme (T€) 3.348.886 3.448.903 -100.017
T€ % DBS T€ % DBS T€ %- zur DBS
Zinsüberschuss 59.669 1,78% 46.177 1,34% 13.492 0,44%
Provisionsüberschuss 20.975 0,63% 21.044 0,61% -69 0,02%
Sonstiger ordentlicher Ertrag 560 0,02% 705 0,02% -145 0,00%
Ordentlicher Ertrag 21.535 0,64% 21.749 0,63% -214 0,01%
Bruttoertrag 81.204 2,42% 67.926 1,97% 13.278 0,45%
Personalaufwand 23.394 0,70% 23.821 0,69% -427 0,01%
Sachaufwand 18.028 0,54% 20.249 0,59% -2.221 -0,05%
Verwaltungsaufwand 41.422 1,24% 44.070 1,28% -2.648 -0,04%
Sonstiger ordentlicher Aufwand 294 0,01% 487 0,01% -193 0,00%
Ordentlicher Aufwand 41.716 1,25% 44.557 1,29% -2.841 -0,04%
Betriebsergebnis vor Bewertung 39.488 1,18% 23.369 0,68% 16.119 0,50%
Bewertungsergebnis (Saldo) (ohne Veränderung Vorsorgereserven) 2.469 0,07% -8.806 -0,26% 11.275 0,33%
Betriebsergebnis nach Bewertung (ohne Veränderung Vorsorgereserven) 41.957 1,25% 14.563 0,42% 27.394 0,83%


Ursache für die absolute Abweichung im Zinsüberschuss ist das gestiegene Zinsniveau vor allem im kurzfristigen Laufzeitbereich gegenüber der Planung.


Die positive Planabweichung im Zinsertrag resultiert vor allem aus den über Plan liegenden Zinsen bei Forderungen an KI, den Kontokorrentkrediten durch höhere Inanspruchnahmen sowie bei den verzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen. Der Zinsaufwand fiel in den Bereichen Spar- und Sichteinlagen niedriger aus als geplant.


Das Provisionsergebnis liegt im Plan. Die höheren Erträge im Wertpapiergeschäft konnten die unter dem Plan liegenden Einnahmen im Vermittlungsgeschäft, vor allem bei der Kreditvermittlung sowie bei Versicherungen zum Teil kompensieren.


Beim Verwaltungsaufwand konnten Einsparungen erzielt werden. Im Personalaufwand sind die Gehaltszahlungen niedriger ausgefallen als geplant. Die Abweichung resultiert u. a. aus unbesetzten Stellen, geringeren Ausgaben für das Mutterschaftsgeld und Langzeiterkrankungen. Ein geringerer Anstieg im Gebäudeaufwand (geringer angefallene Kosten für Heizung-, Wärme, Wasser und Energieversorgung) sowie der Werbeaufwendungen trugen hauptsächlich zur Einsparung von Sachkosten gegenüber dem Planansatz bei.


Die Abweichungen in den Positionen führten zu einer positiven Planabweichung im Betriebsergebnis vor Bewertung von 16,1 Mio. €.


Die Cost-Income-Ratio hat sich gegenüber der Planung (65,4 %) auf 51,2 % verbessert. Hauptursache war der erhöhte Zinsüberschuss.


Das Bewertungsergebnis (ohne Veränderung der Vorsorgereserven) hat sich um 11,3 Mio. € gegenüber der Planung aufgrund höher Zuschreibungen im Wertpapiergeschäft und geringerem Bewertungsbedarfes im Kreditgeschäft verbessert.


Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB lag mit - 0,54 % der DBS über der Planung.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1. Prognosebericht


Laut einer gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzung der Deutschen Bundesbank (Monatsbericht Dezember 2023) erholt sich die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren, wenn auch verzögert. Gegenwärtig bremsen vor allem noch die schwache Auslandsnachfrage in der Industrie, der zögerliche private Konsum und die infolge der geldpolitischen Straffung höheren Finanzierungskosten für Investitionen. Doch ab Beginn des Jahres 2024 dürfte die deutsche Wirtschaft wieder auf einen Expansionspfad einschwenken und nach und nach Fahrt aufnehmen. Die Exporte steigen infolge wieder wachsender ausländischer Absatzmärkte, und die privaten Haushalte weiten ihre Konsumausgaben aus. Denn ihre realen Einkommen erhöhen sich dank eines stabilen Arbeitsmarktes, kräftig steigender Löhne und rückläufiger Inflation deutlich. Die privaten Investitionen sinken hingegen zunächst noch und liefern erst 2026 wieder moderate Impulse.


Das reale Bruttoinlandsprodukt legt nach dieser Projektion 2024 kalenderbereinigt um 0,4 % zu, nach einem Rückgang in 2023. Im Vergleich zur Juni Projektion wurde die BIP-Rate für 2024 deutlich herabgesetzt. Maßgeblich sind eine schwächere Auslandsnachfrage, der langsamer anziehende Konsum und straffere Finanzierungskonditionen.


Die Inflation in Deutschland ist auf dem Rückzug, aber für eine grundsätzliche Entwarnung ist es noch zu früh. Gemessen am Harmonisierten Verbraucherpreisindex dürfte sich die Teuerungsrate in 2024 auf 2,7 % mehr als halbieren. Die Teuerung von Energie lässt stark nach und auch bei Nahrungsmitteln ist sie deutlich rückläufig.


Im ersten Quartal 2024 ist angesichts der nur verzögert und langsam einsetzenden wirtschaftlichen Erholung keine Zunahme der gesamten Erwerbstätigkeit zu erwarten. Allerdings deuten alle Frühindikatoren darauf hin, dass das erreichte hohe Beschäftigungsniveau gehalten werden kann. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 steigt mit der einsetzenden wirtschaftlichen Erholung zunächst die Arbeitszeit je Erwerbstätigen. Leicht zeitversetzt schwenkt auch die Beschäftigung wieder auf einen Aufwärtspfad ein. Allerdings wächst sie nur in relativ geringem Umfang. Das Beschäftigungsniveau ist bereits sehr hoch und der Mangel an Fachkräften nimmt wieder zu, sobald die Arbeitsnachfrage deutlicher steigt.


Laut der ifo Konjunkturprognose für Ostdeutschland und Sachsen vom 19. Dezember 2023 wird die Wirtschaftsleistung in Ostdeutschland (+0,8 %) und Sachsen (+0,7 %) im Jahr 2024 leicht steigen. Der Aufschwung bleibt damit aber hinter den Erwartungen aus dem Sommer zurück. Im Jahr 2024 dürfte sich die Inflation nochmals deutlich abschwächen, was zusammen mit deutlich höheren Löhnen zu einer Steigerung der Realeinkommen der privaten Haushalte führt. Dies wird zu einer steigenden Konsumnachfrage führen, wovon vor allem die konsumnahen Dienstleistungen profitieren dürften. Dennoch dürfte diese in Ostdeutschland und auch in Sachsen weniger stark expandieren als in Deutschland insgesamt, da sich die unvorteilhafte demografische Entwicklung zunehmend bemerkbar macht. Bei der Anzahl der Erwerbstätigen wird für das Jahr 2024 in Ostdeutschland keine Veränderung und in Sachsen ein Anstieg von 0,1 % prognostiziert.


Derzeit leben im Landkreis Meißen 241.280 Einwohner (Stand 30. November 2023). Trotz der nahezu gleichbleibenden Anzahl der Einwohner in 2023 wird prognostiziert, dass sich die Bevölkerungszahl verringert. Erwartet wird bis zum Jahr 2030 ein Rückgang in Variante 1 auf 234.470, in Variante 2 auf 232.660 und in Variante 3 auf 229.990 Einwohner (gemäß 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Landesamtes Sachsen vom Juni 2023). In Variante 1 werden unter anderem höhere Wanderungsgewinne und eine höhere Geburtenrate berücksichtigt.


Im Rahmen der Analyse der Ausgangssituation (wirtschaftliches Umfeld/Potenzialanalysen) sowie weiterer Faktoren (z.B. Strategieanalyse des OSV) hat der Vorstand die Strategieziele aktualisiert.


Die Ausarbeitung der mittelfristigen Unternehmensplanung, insbesondere der Bestands- und Erfolgsplanung, erfolgte auf Basis einer Erwartung von gleichbleibenden Zinsmärkten. Der Prognoserechnung für den Zinsüberschuss liegt die Zinsstrukturkurve vom 31. August 2023 (3 M 380 BP, 5 J 332 BP, 10 J 330 BP) als Eingangsparameter zu Grunde. Bei den Credit Spreads und bei den Werten der Immobiliengesamtvermögen geht die Sparkasse ebenso von einer konstanten Entwicklung aus.


Für das nächste Geschäftsjahr geht der Vorstand von einer leicht rückläufigen Entwicklung der Bilanzsumme bei 3,4 Mrd. € aus. Getragen wird diese Entwicklung durch einen Rückgang bei den Kundeneinlagen auf der Passivseite der Bilanz und den Forderungen an Kreditinstitute sowie den Schuldscheindarlehen auf der Aktivseite der Bilanz. Die Kundenkredite und Wertpapiere sollen dagegen leicht anwachsen. Insbesondere bei den Kundenkrediten wird bis 2024 ein Anstieg auf 1,5 Mrd. € erwartet. Es sollen trotz der aktuell schwierigen Marktlage weitere Potenziale im Bereich privater Baufinanzierungen erschlossen werden. Daneben sollen Marktanteile im gewerblichen Kreditgeschäft gewonnen werden. Die Sparkasse möchte damit den Transformationsprozess zu einem nachhaltigen Wirtschaften und die energetische Sanierung von Immobilien unterstützen.


Die Eigenanlagen in Wertpapiere sollen nach der deutlichen Verkleinerung des Bestandes im Jahr 2022 und 2023 wieder neu aufgebaut werden. Die Anlagen in Schuldscheindarlehen werden im Rahmen von Fälligkeiten von Unternehmensschuldscheinen zurückgeführt. Vorsichtige Neuinvestitionen in qualitativ hochwertige Emittenten werden dennoch zugelassen. Danach noch freibleibende Mittel sollen unterjährig, nach der Erfüllung der Mindestreserveverpflichtungen, zinstragend bei der Bundesbank als Einlagefazilität angelegt werden. Aufgrund des Rückgangs der Bilanzsumme wird der Anteil dieser Positionen an der Bilanzsumme auf 53,4 % zurückgehen.


Das Jahr 2024 wird durch höhere Fälligkeiten im Wertpapiereigenbestand als noch im Vorjahr gekennzeichnet sein. Fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere werden im Festzinsbereich der Liquiditätsreserve mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren angelegt. Investitionen erfolgen in den Spreadklassen "Staatsanleihen" und "Pfandbriefe", aber auch begrenzt bei den "Corporates".


Das Schuldscheinportfolio wird unter dem Focus der Nutzung des handelsrechtlichen Bewertungsvorteils beim Halten bis zur Endfälligkeit geführt. Der Schwerpunkt liegt auf langfristigen festverzinslichen Anlagen in deutschen Unternehmen. Zur Reduzierung und qualitativen Verbesserung des Blankokreditvolumens sollen Unternehmensschuldscheine begrenzt und nur noch mit Ratings bist Note 5 DSGV prolongiert werden. Damit wird ein Beitrag zur Adressenrisiko-Steuerung erbracht.


Die Entwicklung der Passivseite der Bilanz wird im Jahr 2024 durch eine rückläufige Entwicklung der Kundeneinlagen auf 2,8 Mrd. € geprägt sein. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden aufgrund des weiter leicht anwachsenden Fördermittelgeschäftes ansteigen.


Aufgrund der bestehenden allgemeinen Unsicherheit bei unseren Kunden und dem derzeit hohen Marktzinsniveau gehen wir für das Folgejahr von weiteren moderaten Abflüssen bei den Kundeneinlagen aus.


Der Bestand an Sichteinlagen wird sich im Volumen auf 1,4 Mrd. € verringern. Hintergrund ist neben den erwarteten Abflüssen das voranschreitende Umschichten der, bisher zinslos oder niedrig verzinslich gehaltenen Giro- und Zins&Cash - Konten, in höherverzinsliche Festzinsprodukte.


Der Bereich der Spareinlagen wird sich deutlich steigend entwickeln. Die Sparkasse bietet wieder das Produkt Festzinssparen als längerfristige Vertragsform an. Variabel verzinsliche Sparkonten werden in dieses Produkt umgeschichtet.


Jedoch kann aufgrund der höheren Attraktivität von Kapitalmarktanlagen auch hier nicht der gesamte Bestand an Spar- und Sichteinlagen gehalten werden. Eintretende Endfälligkeiten nach durchlaufener Prämienstaffel im Prämiensparen lassen den Bestand leicht abschmelzen.


Für Sparkassenbriefe wird erwartet, dass keine Fälligkeiten im Produkt wieder angelegt werden. Termingelder werden wieder aktiv angeboten. Das starke Bestandswachstum resultiert hier aus kurzfristigen Anlagewünschen privater Kunden sowie von Unternehmen und Kommunen.


Auf Basis der vorstehend geplanten Bilanzstrukturen wird in der Ergebnisrechnung 2024 von einem Zinsüberschuss von 1,79 % der DBS ausgegangen. Dabei wird sich der Zinsertrag stärker erhöhen als der Zinsaufwand. Das wachsende Kundenkreditgeschäft kann im vorgetragenen Zinsniveau den Zinsertrag aus diesem Geschäftsbereich leicht verbessern. Jedoch steigt die Ertragskraft des Eigengeschäftes aufgrund der Nutzung der Einlagefazilität und der wiedereinsetzenden Investitionstätigkeit in verzinsliche Wertpapiere und Schuldscheindarlehen stärker an. Im Zinsaufwand setzen Konditionsanpassungen aus der Kalkulation der variablen Produkte zu den Mischungsverhältnissen Gleitender Durchschnitte im angestiegenen Zinsniveau ein. Dies betrifft insbesondere das Normal- und Kapitalmarktsparen sowie das Produkt Zins&Cash in den Sichteinlagen. Deutlich aufwandssteigernd wirken die erhöhten Bestände an Sparbriefen, die im Jahr 2023 verkauft wurden, sowie die Neuabschlüsse in Termingelder und das Festzinssparen. Kompensierend wirken leicht geringere Aufwendungen für die Prämiensparverträge und mittelfristig auch für die dann fälligen Sparbriefe.


Für den Provisionsüberschuss plant die Sparkasse im folgenden Geschäftsjahr einen Anstieg auf 22,4 Mio. €. In Verbindung mit der rückläufigen Bilanzsumme bedeutet dies einen prozentualen Anstieg auf 0,68 % der DBS. Es werden moderat steigende Erträge aus einer Giropreisanpassung angesetzt. Der Provisionsaufwand soll zusätzlich, aufgrund der Begrenzung der Zahlungen für Vermittlungstätigkeiten im Darlehensgeschäft leicht sinken.


Die sonstigen ordentlichen Erträge von 0,02 % der DBS werden nominal leicht ansteigend vorgetragen.


Aufgrund tariflicher Gehaltssteigerungen sowie der Übernahme der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft DLGF erwartet der Vorstand einen relativ zur DBS erhöhten und einen im Vergleich zum Vorjahr absolut steigenden Personalaufwand auf 26,7 Mio. €.


Die Sachaufwandsentwicklung ist weiterhin durch ansteigende Kosten geprägt und wird relativ zur DBS bei 0,66 % ausgewiesen. Wesentliche Kostenfaktoren in 2024 werden die moderat steigenden Preise bei Dienstleistern sein. Sondermaßnahmen sind die Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen (Pares, Mitarbeiterattraktivität u.a.), Aufwendungen für Personaleinstellungen sowie ein separates Budget für Nachhaltigkeit.


Für das Jahr 2024 wird eine ausreichend operative Entwicklung mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,0 % der DBS prognostiziert. Damit wird die Sparkasse eine Cost-Income-Ratio von 59,6 % erreichen.


Für das Bewertungsergebnis des Wertpapiergeschäftes geht die Sparkasse, unter Beachtung der konstanten Zinsprognose, von einem positiven Bewertungserfolg mit 0,13 % der DBS aus. Träger der Bewertungsmaßnahmen sind die Effekte aus der Restlaufzeitverkürzung aus den verzinslichen Wertpapieren in der Direktanlage sowie im Spezialfonds FundMaster Meißen. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft mit - 0,14 % der DBS wird mit dem erwarteten Verlust einbezogen. Es basiert auf den Ausfallwahrscheinlichkeiten der Ratingklassen. Dabei werden die Kundenbewertungen in Form aktueller Ratingnoten angesetzt. Veränderungen von Pauschalwertberichtigungen sind dabei nach den Maßgaben des IDW RS BFA 7 ermittelt. Damit soll den möglichen negativen Auswirkungen der bestehenden Stagnation in Deutschland Rechnung getragen werden.


Im sonstigen Bewertungsergebnis von - 0,02 % der DBS ist zur Abdeckung nicht abgesicherter Operationeller Risiken ein Betrag in Höhe des Erwartungswertes aus dem OpRisk-Schätzverfahren der S-Rating GmbH (0,6 Mio. €) enthalten.


Die Sparkasse geht davon aus, dass das Betriebsergebnis vor Bewertung im Jahr 2024 ausreicht, das Bewertungsergebnis, das neutrale Ergebnis und den Steueraufwand abzudecken.


Die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB und den Vorsorgereserven nach § 340f HGB hat auch künftig oberste Priorität und wird voraussichtlich - 0,64 % der DBS betragen. Damit werden die aufsichtlichen Eigenmittel und das normative Risikodeckungspotenzial nachhaltig gestärkt und qualitativ verbessert. Die Kapitalanforderungen der CRR werden aus heutiger Sicht, auch unter Basel IV ab 2025, erfüllt sein. Die Ergebnisrechnung für 2024 weist ein Jahresergebnis nach Steuern in Höhe von 1,8 Mio. € bzw. 0,05 % der DBS aus.


Die vorhandenen und neu gebildeten eigenen Mittel werden ausreichen, dass bilanzielle Wachstum der Sparkasse im Sinne der CRR zu unterlegen. Die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse wird durch das hauseigene System zur vorausschauenden Liquiditätssteuerung sichergestellt sein.


Da die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung auf verschiedenste Unterstellungen beruht, sind die Auswirkungen der anhaltenden Krisensituationen auf die deutsche Wirtschaft und auf die Kapitalmärkte nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge dessen kann es zu negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen.

3.2. Chancen- und Risikobericht

3.2.1. Allgemeines


Die Aktivitäten der Sparkasse beinhalten vorwiegend Geschäfte mit Finanzprodukten. Die Kundeneinlagen werden in Wertpapiere und Forderungen investiert, um Zinserträge zu erwirtschaften und von den Zinsunterschieden zwischen kürzeren Laufzeiten bei Einlagen und längeren Laufzeiten bei Krediten und Wertpapieren zu profitieren. Die Sparkasse verleiht Mittel an Unternehmen und Privatpersonen mit unterschiedlicher Bonität sowie an die Öffentliche Hand. Dies erfolgt im Rahmen bilanzieller und außerbilanzieller Geschäfte (Bürgschaften, Garantien und Kreditzusagen).

3.2.2. Chancen


Chancen für die Sparkasse bestehen in der bewussten Übernahme, aktiven Steuerung und gezielten Transformation von Risiken, um zusätzliche Erträge zu generieren.


Gemäß interner SWOT-Analyse sieht die Sparkasse im aktuellen Wettbewerbsumfeld Chancen in der Regionalität, im Vertrauen in die Marke Sparkasse sowie in der Verbindung von persönlichen und digitalen Angeboten. Die SWOT Analyse ist ein Instrument zur strategischen Planung und Positionierung eines Unternehmens. Dabei werden die Stärken und Schwächen sowie die Chancen und Risiken eines Unternehmens gegenübergestellt.


Eine über die Planung hinausgehende Steigerung des Kundenkreditgeschäftes bietet die Möglichkeit, mehr Zinsertrag mit stabilen und guten Margen zu vereinnahmen. Ein schnelles Beenden der anhaltenden Krisensituationen könnte die wirtschaftlichen Aussichten verbessern. Daraus entsteht für die Sparkasse die Chance auf geringere Kreditausfälle, als in der Planungsrechnung berücksichtigt.


Eine weitere Chance für die Sparkasse Meißen besteht in der zukünftigen Anlage von freier Liquidität. Fließen der Sparkasse weniger Kundeneinlagen ab als erwartet, können diese verzinslich bei der Deutschen Bundesbank angelegt oder in Wertpapieren am Kapitalmarkt investiert werden. Dies erhöht den Zinsüberschuss.


Eine Verbesserung im Provisionsergebnis ist möglich, wenn die Unsicherheiten an den Kapitalmärkten abklingen und ein freundliches Investitionsumfeld für Wertpapierkunden entsteht. Als weitere Chance sieht die Sparkasse die in den Vorjahren aufgebaute breite Anlagediversifikation in den Wertpapiereigenanlagen. Damit ist die Sparkasse bei unerwartet wechselnden Marktbedingungen in der Lage, Zusatzerträge aus der Veränderung der Allokation von Immobilien oder Aktien sowie aus Risikoaufschlägen für Adressen- und Länderrisiken, unabhängig von der Entwicklung der Zinsmärkte in Europa, zu vereinnahmen.

3.2.3. Risiken


Risiken dürfen von der Sparkasse nur in dem Umfang eingegangen werden, wie sie Deckungspotenzial besitzt, diese auch zu tragen.


Als ökonomisches Risiko sehen wir den potenziellen Verlust bezogen auf den aktuellen Vermögenswert (Barwert) der Gesamtbank bzw. des betrachteten Teilportfolios. Er wird gemessen als Quantilswert der Wertänderungsverteilung (erwarteter und unerwarteter Verlust) bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %. Sofern der erwartete Verlust jedoch bereits im Risikodeckungspotenzial berücksichtigt wurden (z. B. erwartete operationelle Schäden), wird der Quantilswert um den erwarteten Verlust gemindert und nur der unerwartete Verlust im Risiko angesetzt. Betrachtungszeitraum sind dabei jeweils die nächsten 250 Handelstage (12 Monate).


In der normativen Perspektive liegt das Risiko in einer negativen Abweichung vom Planszenario. Abweichungen werden entsprechend der handelsrechtlichen Bilanzierung pro Plan-/ Kalenderjahr gemessen. Der Fokus liegt hier insbesondere auf dem ersten Planjahr.


Die im Prognosebericht genannten Indikatoren werden sich auch auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Meißen niederschlagen. Die zukünftige Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes in Folge der aktuellen geopolitischen Lage ist als hohes Risiko für die Sparkasse zu beschreiben. Es ist nicht abschließend beurteilbar, mit welchen Auswirkungen die einzelnen Geschäftsbereiche der Sparkasse aus den Folgen der anhaltenden Krisensituationen betroffen sein werden. Ebenso kann nicht abgeschätzt werden, in wieweit die Inflation das Sparverhalten der Kunden und damit auch die Geschäftstätigkeit der Sparkasse verändert.


Ein weiteres Risiko für die Sparkasse besteht im Bereich der Zinsentwicklung. Ein über unsere Zinserwartung hinausgehender starker Anstieg des Zinsniveaus birgt einerseits die Gefahr, dass sich die Kundenkredite und die Kundeneinlagen verteuern. Darüber hinaus ergäbe sich mittelfristig ein erhöhter Bewertungsaufwand der Eigenanlagen. Der Wert des Vermögens der Sparkasse sinkt. Dies wäre in den Folgejahren aber auch mit der Chance verbunden, höherverzinsliche Wertpapiere kaufen zu können oder Kundenkredite mit höheren Konditionen abzuschließen. Dies würde mittelfristig zu einer Verbesserung des Zinsüberschusses führen.


Von besonderer Bedeutung für die mittelfristige Entwicklung der Sparkasse ist das angepasste Verhalten der Kunden im aktuellen Zinsumfeld. Gestiegene Kreditzinsen erhöhen die Gesamtkosten für Finanzierungsvorhaben. Dies führt zu einem engeren wirtschaftlichen Spielraum bei den Kunden, so dass sie ihre Investitionsentscheidungen überdenken und ggf. aussetzen. Das absetzbare Kreditvolumen sinkt. Damit reduziert sich gleichzeitig das Ertragspotenzial gegenüber der vorgetragenen Planung für die Sparkasse. Festzinsanlagen sind mit attraktiven Kundenkonditionen verbunden. Schichten die Kunden ihre variablen Sicht- und Spareinlagen schneller und mit höherem Volumen in Festzinsprodukte um, erhöht dies den Zinsaufwand gegenüber der vorgetragenen Planung. Die risikoreduzierende Wirkung der Passiva in ökonomischer Sicht sinkt.


Sind Kapitalmarktprodukte oder Produkte von Mitbewerbern interessanter für unsere Kunden, fließen die Einlagen schneller und höher als geplant aus der Sparkassenbilanz ab. Dies senkt zwar den Zinsaufwand, reduziert aber gleichzeitig das bei der Bundesbank anzulegende Volumen an freier Liquidität. Der Zinsertrag sinkt stärker als der Zinsaufwand. Beide Entwicklungsmöglichkeiten reduzieren den Zinsüberschuss der Sparkasse.


Aufgrund der bestehenden Investitionen in Immobilienfonds sind Immobilienrisiken vorhanden. Ein unerwarteter Rückgang der Marktpreise von Immobilien würde zu höheren Bewertungsaufwendungen und einer Vermögensminderung führen. Zusätzlich besteht innerhalb der Fonds das Risiko, dass aus Anteilscheinrückgaben anderer Anleger ein erhöhter Liquiditätsbedarf im Fonds entsteht. Der Fonds ist bei nicht ausreichender freier Liquidität gezwungen, Immobilien kurzfristig am Markt zu veräußern. Dies schmälert die Ertragskraft des Fonds bis hin zur Gesamtauflösung.


In Folge einer weiterreichenden Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes könnten zusätzliche Bewertungsrisiken im Kreditgeschäft entstehen.


Risiken im Vertrieb werden durch einen unerwartet weiter ansteigenden Wettbewerb gesehen. Bisher unbekannte Mitbewerber treten in den Markt ein und kämpfen mit einer aggressiven Konditionspolitik um Kundenkredite und -einlagen.


Ein unerwarteter inflationärer Anstieg der Sachkosten für das Betreiben des Sparkassengeschäftes oder unerwartet hohe Abschlüsse in den zukünftigen Tarifverhandlungen könnte das Betriebsergebnis wieder reduzieren.

3.2.4. Risikosteuerung im Allgemeinen


Die eingegangenen Risiken werden von der Sparkasse in ökonomischer und normativer Sichtweise in Verantwortung des Referates Steuerung/Risikomanagement in der Abteilung Gesamtbanksteuerung überwacht.


Als Leitplanke dafür hat der Vorstand eine Risikostrategie aufgestellt, die die Grundsätze und Rahmenbedingungen des Risikosteuerungssystems fixiert. Im Rahmen der Risikoinventur gemäß MaRisk werden die Risiken jährlich neu beurteilt. Im Ergebnis werden die Adressen-, Marktpreis-, Liquiditätsrisiken sowie die Operationellen Risiken als wesentlich angesehen. Die erstmalig in 2023 durchgeführte Nachhaltigkeitsrisikoinventur hat zusätzlich wesentlich Nachhaltigkeitsrisikofaktoren aufgedeckt, die den bestehenden wesentlichen Risiken zugeordnet werden. Eine Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt derzeit im gesamten Risikomanagementprozess rein qualitativ.


Der Risikomanagementprozess, der auf den Standardverfahren der S-Rating- und Risikosysteme GmbH aufbaut, ist im Anweisungswesen der Sparkasse dokumentiert. Die regelmäßige Aktualisierung der Organisationsanweisungen im Risikomanagement für die zentrale Risikosteuerung obliegt der Abteilung Gesamtbanksteuerung.


Die Risikomanagement- und -controllingsysteme erfahren - koordiniert durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung - eine regelmäßige Überprüfung und Beurteilung. Die jährlichen Validierungshandlungen zu den verwendeten Methoden und Verfahren werden unterstützt durch zentrale Validierungsleitfäden der S-Rating- und Risikosysteme GmbH. Mittels Bearbeitung dezentraler Validierungschecklisten wird geprüft, ob die angewendeten zentralen Methoden und Verfahren alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angemessen abbilden. Identifizierte Lücken sind dann individuell zu schließen.


Die Ergebnisse der Risikomessung werden mindestens quartalsweise im Rahmen des Risikoringes erörtert. Diesem Gremium gehören neben dem Gesamtvorstand die Abteilungsleiter Gesamtbanksteuerung, Marktfolge Kredit, Marktbereich Firmenkunden sowie Treasury an.


Außerbilanzielle Steuerungs- und Absicherungsgeschäfte werden bei den Adressenrisiken (Kreditbaskets) und bei den Zinsänderungsrisiken (Zinsswaps zur Steuerung des allgemeine Zinsänderungsrisikos) eingesetzt.


Die Interne Revision unterzieht die Risikosysteme im Rahmen ihres Prüfungsplanes einer regelmäßigen Überprüfung.


Der ökonomische und der normative Steuerungskreis stehen gleichberechtigt nebeneinander. Die Tragfähigkeit aller Aktivitäten der Sparkasse muss zum Betrachtungsstichtag in ökonomischer Sicht, aber auch mittelfristig in der normativen Sicht, in der Kapitalplanung, gegeben sein. Bei Engpässen löst diejenige Sicht einen Steuerungsimpuls aus, deren freie Deckungsmasse geringer ist.

3.2.5. Ökonomische Risikotragfähigkeit


Die ökonomische Steuerung der Risiken erfolgt anhand vom Vorstand vorgegebener Limite, um mögliche negative Auswirkungen auf die Sparkasse zu beschränken. Die Abteilung Gesamtbanksteuerung, die organisatorisch von den Marktbereichen getrennt ist, überwacht die Einhaltung dieser Limite.


Das ökonomische Risikodeckungspotenzial wird aus dem vorhandenen Vermögen der Sparkasse gebildet. Es setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Risikoloser Barwert Kundengeschäft abzüglich Bonitätsprämie Kundengeschäft, Liquiditätsbarwert, Marktwerte Eigengeschäft, Immobilien, Beteiligungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kassenbestand sowie weitere Vermögensgegenstände und Abzugsposten. Zur Überwachung der Schwankungen des Vermögens nach unten hin, hat der Vorstand eine Reaktionsgrenze festgelegt.


Im Rahmen seines Risikoappetits stellt der Vorstand Teile des Risikodeckungspotenzials zur Unterlegung der wesentlichen Risiken als Risikotragfähigkeitslimit zur Verfügung. Dieses dient zur Unterlegung der Marktpreisrisiken als Summe aus den Zinsänderungsrisiken, den Spreadrisiken und den Immobilienrisiken. Weiterhin werden daraus die Adressenrisiken im Kundengeschäft und im Eigengeschäft, die Refinanzierungskostenrisiken sowie die Operationellen Risiken abgedeckt.


Das regelmäßig ausgeführte Stress-Test-Programm der Sparkasse beinhaltet die Standardverbund-Szenarien der S-Rating- und Risikosysteme GmbH "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg", "Schwerer konjunktureller Abschwung" und "Markt- und Liquiditätskrise". Anhand vorgegebener Parameterveränderungen pro Risikoart und -kategorie werden die Auswirkungen der Umfeldveränderungen in den einzelnen Szenario-Bildern in Form von Risiken auf das Sparkassenvermögen sichtbar gemacht. Daneben werden Sensitivitätsanalysen für die Risikokategorien Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Adressenrisiko und Refinanzierungskostenrisiko durchgeführt. Diese zeigen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber der Veränderung eines einzelnen Risikoparameters auf. Den derzeit schlechtesten Fall im Stress-Test-Programm bildet das Verbund-Szenario "Immobilienkrise aufgrund Zinsanstieg". Die Sparkasse hat in Folge dessen eine enge Überwachung der Marktentwicklungen und Maßnahmen für eine mögliche frühzeitige Gegensteuerungen festgelegt.


Die im Rahmen der jährlichen Risikoinventur identifizierten Risiko- und Ertragskonzentrationen sind in angestellten Betrachtungen einbezogen und angemessen berücksichtigt.


Die Umstellung auf dieses neue Risikotragfähigkeitskonzept erfolgte unterjährig zum 31. März 2023. Aus diesem Grund werden für Vorjahreswerte die Ergebnisse der Testrechnung vom 31. Dezember 2022 verwendet.

3.2.6. Adressenrisiken


Unter den Adressenrisiken wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Schuldner im Kundengeschäft im Sinne dieser Definition sind Kreditnehmer, also klassische Privat-, Gewerbe- und Firmenkunden und die öffentliche Hand. Schuldner im Eigengeschäft sind jegliche Kontrahenten oder Emittenten.


Die portfolioorientierte Risikomessung für das Kundengeschäft wie auch für das Eigengeschäft wird bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % mittels eines Monte-Carlo-Verfahrens, mit der Anwendung "Credit Portfolio View" der S-Rating- und Risikosysteme GmbH, durchgeführt.


Im Bereich der Adressenrisiken wurden einzelne Gruppen verbundener Kunden dem Volumen nach, die Bundesrepublik Deutschland als Länderrisiko und die Sicherheitentypen bezogen auf das besicherte Kreditvolumen als Risikokonzentration identifiziert. Darüber hinaus ist das Portfolio nicht konzentriert.


Zum Bilanzstichtag beläuft sich der danach ermittelte Verlust auf 19,3 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr (15,7 Mio. €) ist der Wert trotz des geringeren Gesamtkreditvolumens angestiegen. Ursachen sind die leicht schlechtere Ratingstruktur im Kundengeschäft sowie der gestiegene Barwert des Kreditportfolios nach einen deutlichen Zinsrückgang am Jahresende 2023.


In den Verbundszenarien des Stress-Test-Programm werden über differenzierte Ratingherabstufungen einzelner Branchen oder Ratingverfahren sowie Veränderungen von Einbringungs- und Verwertungsquoten sowie Recovery Rates Auswirkungen auf die Sparkasse quantifiziert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Sensitivitätsanalyse eine Verknüpfung von Kundengeschäft und Eigengeschäft vorgenommen. Eine Bonitätsverschlechterung aller Gruppen verbundener Kunden in der volumenmäßig am stärksten im Kundenportfolio vertretenen Branche wird auf alle Kontrahenten und Emittenten dieser Branche im Eigengeschäft übertragen. Die daraus ermittelte Wertminderung wird dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt.


Die internen Ratingverfahren sind integraler Bestandteil der Adressenrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren. Die Sparkasse verwendet für die internen Ratings die Verfahren der S-Rating- und Risikosysteme GmbH. Es kommen im Speziellen die Verfahren KundenKompaktRating, KundenScoring, StandardRating und ImmobilienGeschäftsrating zum Einsatz. In einem Einzelfall wird auch das Verfahren von Landesbanken angewendet. Die Adressenrisiken werden anhand dieser internen Ratings (Risikostruktur) regelmäßig überwacht. Zusätzlich hat die Sparkasse Zielgrößen zur Steuerung der Risiko-, Größen-, Branchen- und Sicherheiterstruktur etc. definiert. Diese werden ebenfalls regelmäßig berichtet.


Sowohl im Kundengeschäft als auch im Eigengeschäft begrenzt die Sparkasse das Adressenrisiko durch strategische Vorgaben zur sorgfältigen Auswahl der Kreditnehmer und Handelspartner. Dies geschieht nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung gemäß hausinternen Festlegungen. Zusätzlich verfügt die Sparkasse über ein System der Risikofrüherkennung.


Externe Ratings sind die Basis für die Risikosteuerung im Eigengeschäft. Es werden grundsätzlich die externen Ratings der Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's verwendet. Im Ausnahmefall wird das Rating der Ratingagentur Fitch eingesetzt. Durch die Sparkasse erfolgt regelmäßig eine Plausibilisierung dieser externen Bonitätseinstufungen. Für nicht am Kapitalmarkt notierte Unternehmen wird auch das Ratingverfahren StandardRating der S-Rating- und Risikosysteme GmbH, analog dem Kundengeschäft, angewendet. Das aus dem Portfolio an Kontrahenten und Emittenten ermittelte Risiko ist aufgrund der hohen Anforderungen an die Qualität der Handelspartner vertretbar.


Über die Adressenrisiken wird regelmäßig im vierteljährlichen MaRisk-Report berichtet. Zusätzlich wird täglich die Limiteinhaltung bei den Adressenrisiken aus dem Eigengeschäft mittels SimCorp Dimension überwacht. Für definierte wesentliche Sachverhalte der Adressenrisiken erfolgen Ad-hoc-Meldungen.


Das Risiko für Adressenrisiken wird in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit einbezogen.

3.2.7. Marktpreisrisiken


Die Marktpreisrisiken werden definiert als Verlust einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Als wertbeeinflussende Parameter werden folgende angesehen:

Zinssätze (risikolose Zinskurve),

Spreadsätze und

Immobilienwerte.


Für die Messung der Zins- und Spreadrisiken im ökonomischen Risiko-Szenario findet der Varianz-Kovarianz-Ansatz, bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %, unter Nutzung der Marktpreisrisiko-Standardparameter der S-Rating und Risikosysteme GmbH Anwendung. Immobilienrisiken werden im Risiko-Szenario ebenso anhand des Varianz-Kovarianz-Ansatzes im Konfidenzniveau von 99,9 % gemessen und gesteuert. Die statistische Basis bilden dabei Verlustzeitreihen der jeweils zu Grunde liegenden Immobilienpreis-Indizes gegliedert nach Belegenheit und Nutzungsart.


In diese Messung der Marktpreisrisiken gehen alle Kundengeschäfte, verzinslichen Wertpapiere, Investmentfonds und derivative Positionen ein. Die Investmentfonds werden dabei nach einem Durchschauansatz bearbeitet.


Im Bereich der Marktpreisrisiken wurden Zinsänderung in den Laufzeitbänden bis ein Jahr und größer 5 Jahre bis 10 Jahre sowie die Spreadklasse Corporates BB als Risikokonzentration identifiziert. Darüber hinaus ist das Portfolio nicht konzentriert. In der normativen Perspektive existieren 7 weitere Konzentrationen dem Volumen nach.


Zum Bilanzstichtag beläuft sich der danach ermittelte Verlust auf 146,0 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr (103,6 Mio. €) ist der Wert angestiegen. Als Ursachen sind die wieder eingesetzten Investitionen in festverzinsliche Anlagen im Eigengeschäftsportfolio, höhere Standardparameter der S-Rating- und Risikosysteme GmbH für das Zinsänderungsrisiko (nach Verlängerung der historischen Zeitreihe um ein Jahr) sowie die gestiegenen Markt-/Barwert nach einen deutlichen Zinsrückgang am Jahresende 2023 zu benennen.


In den Verbundszenarien des Stress-Test-Programm werden Parameterveränderungen hinsichtlich der risikolosen Zinskurve, Spread-Aufschlägen einzelner Klassen und Immobilienwerten vorgenommen. Die Gesamtwirkung des Marktpreisrisikos wird pro jeweiligem Szenario-Bild aufgezeigt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Sensitivitätsanalyse die Auswirkungen der Zinskurvenveränderungen der IRRBB-Szenarien im Zinsänderungsrisiko und von Ausweitung der Credit Spreads entsprechend der Warnschwelle des Frühwarnsystems über alle Klassen im Spreadrisiko berechnet. Die daraus ermittelte Wertminderung wird dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt.


Marktpreisrisiken steuert die Sparkasse mit dem Ziel, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die begrenzten Ressourcen an Risikodeckungspotenzial unangemessen zu belasten. Die vom Vorstand gesetzten Limite werden vierteljährlich im Rahmen von Gesamthausanalysen durch das Referat Steuerung/Risikomanagement der Abteilung Gesamtbanksteuerung überwacht. Die Marktpreisrisiken werden im Risiko-Szenario vierteljährlich im Rahmen des MaRisk-Reports umfassend untersucht und dem Gesamtvorstand berichtet.


Eine regelmäßige Berichterstattung zur Risikolage wird auch in Form des aufsichtsrechtlich geforderten Zinsrisikokoeffizienten vorgenommen. Bei einer Zinserhöhung von 200 Basispunkten über Nacht per Stichtag 31. Dezember 2023 würden 16,70 % der anrechenbaren Eigenmittel verbraucht.

3.2.8. Liquiditätsrisiken


Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr des Schwanken des Liquiditätsbeitrages ab. Dies kann auf die Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.


Die Messung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit Hilfe des Varianz-Kovarianz Ansatzes im Konfidenzniveau von 99,9 %. Der Liquiditätsbarwert berücksichtigt alle Kundengeschäfte sowie Eigengeschäfte, die nicht Spread behaftet sind. Das Refinanzierungskostenrisiko des Depot A aus einer Schwankung der marktweiten Refinanzierungsbedingungen ist dagegen im Spreadrisiko des Marktpreisrisikos enthalten, sofern die Geschäfte Spread behaftet sind. Zur Messung werden die Standardparameter der S-Rating und Risikosysteme GmbH verwendet.


Im Refinanzierungskostenrisiko sind Konzentrationen bei Gegenparteien (anhand der Höhe) und bei der Fälligkeitenstruktur (Zuflüsse) in der Laufzeit bis 1 Woche vorhanden.


Zum Bilanzstichtag beläuft sich der danach ermittelte Verlust auf 11,1 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr (10,1 Mio. €) ist der Wert angestiegen. Die Ursachen liegen in der Veränderung der Refinanzierungsspreads sowie den gestiegenen Barwerten des Kundengeschäftes aufgrund eines gefallenen Zinsniveaus zum Jahresende 2023.


In den Verbundszenarien des Stress-Test-Programm werden Parameterveränderungen hinsichtlich der Ausweitung der Refinanzierungsspreads in Höhe der Veränderungen der Pfandbriefspreads (bei den Marktpreisrisiken) unterstellt. Dies stellt für die Sparkasse eine Chance dar. Um eine angemessene Abbildung des wesentlichen Risikos Refinanzierungskostenrisiko in den Stresstest abzusichern, wird deshalb als Sensitivitäts-Test das Verbund-Szenario "Markt- und Liquiditätskrise" mit im Vorzeichen umgekehrten Pfandbriefspreads (zusammenlaufende Refinanzierungsspreads) simuliert. Das Ergebnis der Berechnung wird dem Risikodeckungspotenzial gegenübergestellt.


Die Refinanzierungskostenrisiken werden im Risiko-Szenario vierteljährlich im Rahmen des MaRisk-Reports umfassend untersucht und dem Gesamtvorstand berichtet. Das vom Vorstand gesetzte Limit für die Refinanzierungskostenrisiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung wird vierteljährlich im Rahmen von Gesamthausanalysen durch das Referat Steuerung/Risikomanagement der Abteilung Gesamtbanksteuerung überwacht.


Die Sparkasse muss täglich in der Lage sein, Girokonten, fällige Einlagen, Forderungen, Garantien und ähnliche Produkte auszahlen zu können. Die Kenntnis über Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Fähigkeit, Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt problemlos ersetzen zu können, sind wichtige Komponenten bei der Steuerung der Liquiditätsrisiken und der Bemessung der Liquiditätsreserven.


Entsprechend der aktuell aufgestellten Liquiditätsliste stehen mit 581,0 Mio. € ausreichend Ressourcen für einen zukünftigen Liquiditätsbedarf zur Verfügung.


Im Rahmen des strategischen Liquiditätsrisikomanagements werden vierteljährlich Zahlungsstrombilanzen in Form von verschiedenen Szenarioanalysen für die Sparkasse erstellt. Ziel ist die Einhaltung der Mindestwerte für das Verhältnis von Zahlungsmitteln zu Zahlungsverpflichtungen in einem vorgegebenen Zeitraum. Die Reichweite der Liquidität (Survival Periode SVP) unter Berücksichtigung des vorhandenen Liquiditätsdeckungspotentials beträgt im Plan-Szenario mehr als 60 Monate. Im kombinierten Stress-Szenario (markt- und institutsinduziert gleichzeitig) ist Liquidität für 27 Monate vorhanden, bis die Zahlungsunfähigkeit eintreten würde. Dies ist ein ausreichend langer Zeitraum, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten.


Der künftige Refinanzierungsbedarf wird ebenfalls auf Basis der Zahlungsstrombilanzen ermittelt. Außerdem hält die Sparkasse in ausreichendem Maße zentralbankfähige Wertpapiere im Bestand, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abzuwehren. Zur Steuerung der Liquiditätsrisiken werden diese Informationen im Rahmen des vierteljährlichen MaRisk-Reports dem Vorstand berichtet.


Das interne System zur vorausschauenden Liquiditätsplanung wird auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Sparkasse gewährleistet ist.

3.2.9. Operationelle Risiken


Die Operationellen Risiken (OpRisk) sind die Gefahr von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten.


Die operationellen Risiken (unerwarteter Verlust) werden mittels des OpRisk-Schätzverfahrens der S-Rating und Risikosysteme GmbH ermittelt. Hierbei schätzt die Sparkasse, basierend auf der eigenen Verlusthistorie, den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung und adjustiert diesen auf den Median des "OpRisk-Pools Schadensfälle" der Sparkassenorganisation. Mittels eines poolbezogenen Faktors (q-Faktor) skaliert die Sparkasse danach ihren Median. Im Anschluss multipliziert die Sparkasse ihren skalierten Median mit dem Verwaltungsaufwand und erhält den Schätzwert für das Quantil ihrer Gesamtjahresverlustverteilung. Um zum ökonomischen Messwert zu kommen, werden zusätzlich zum einjährigen Risikowert im 99,9 %-Konfidenzniveau, die erwarteten Verluste der Folgejahre in der Totalperiode zugesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Plausibilisierung mit der eigenen historischen Verlustverteilung (ex post) und den Ergebnissen der Risikoinventur (ex ante). Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung auf den schlechteren Wert.


Eine Risikokonzentration innerhalb der operationellen Risiken wurde bei den Schadensfällen der Ursachenkategorie - Externe Einflüsse - Kriminelle Handlung identifiziert. Im Szenariowert stellt die Bewertung anhand des realistischen Maximalverlusts bei den Auslagerungen gesamt eine Risikokonzentration dar.


Zum Bilanzstichtag wird ein Risiko aus den Operationellen Risiken in Höhe von 12,7 Mio. € gemessen. Es wird in nahezu unveränderter Höhe zum Vorjahr (12,6 Mio. €) ausgewiesen.


In den Verbundszenarien des Stress-Test-Programm werden Parameterveränderungen hinsichtlich der Skalierungsfaktoren des Medians (q-Faktoren) in den einzelnen Verbund-Szenariobildern vorgenommen. Diese drücken die Höhe der Berücksichtigung der OpRisk-Kategorien in den Schadensbildern aus.


Die Operationellen Risiken werden regelmäßig, mindestens jährlich im MaRisk-Report berichtet. Es erfolgt eine Darstellung und Beurteilung der eingetretenen Schadensfälle sowie zusätzlich eine Beurteilung sonstiger Sachverhalte der Kategorie Operationelle Risiken. Für definierte wesentliche Sachverhalte der Operationellen Risiken erfolgen Ad-hoc-Berichterstattungen.


Das Messergebnis des OpRisk-Schätzverfahren wird in die vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit einbezogen. Im Vergleich zu Adressen- und Marktpreisrisiken ist die Ausprägung der Operationellen Risiken als gering anzusehen.


Die Sparkasse begegnet den Operationellen Risiken durch unbedingte Prozessorientierung, standardisierte Muster- bzw. rechtlich geprüfte Verträge, mit gezielter Aus- und Weiterbildung, durch ein abgestimmtes Internes Kontrollsystem, durch umfangreiche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der IT-Sicherheit/IT-Performance sowie durch ein Schnittstellenmanagement zu unseren Outsourcingpartnern. Durch einen Pool abgeschlossener Versicherungsverträge soll die Minderung von eingetretenen Bruttoschäden erreicht werden. Notfall- und Wiederanlaufplane werden zur Entgegnung von Betriebsunterbrechungen oder IT-Ausfallen vorgehalten.


Die Sparkasse bedient sich zur Dokumentation und Messung Operationeller Risiken der Prozesse der S-Rating und Risikosysteme GmbH. So werden unter anderem die Schadensfalldatenbank und die Ergebnisse des zentralen Datenpoolings eingesetzt.


Operationelle Schäden traten im Jahr 2023 mit 45 Schadensfällen nach Fallzahlen in geringerem Ausmaß als noch im Vorjahr auf. Die Bruttoschadenssumme lag mit 0,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert (0,8 Mio. €). Es war kein bedeutender Schadensfall zu verzeichnen.

3.2.10. Normative Sicht und Mittelfristige Kapitalplanung


Die normative Risikotragfähigkeit wird über die jährliche Aufstellung der Mittelfristigen Kapitalplanung abgesichert. Es werden ein Plan-Szenario und zwei adverse Szenarien ("Schwerer konjunktureller Abschwung" und "Wegfall Verbundprivilegierung") betrachtet. Der Betrachtungshorizont des Plan-Szenarios entspricht dem jeweils festgelegten Planungshorizont in der mittelfristigen Unternehmensplanung. Dies sind derzeit fünf Jahre. Der Betrachtungshorizont der adversen Szenarien wird auf die aufsichtliche Mindestanforderung von drei Jahren verkürzt.


Das normative Risikodeckungspotenzial besteht aus der Sicherheitsrücklage, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB sowie den freien Vorsorgereserven nach § 340f HGB und § 26a KWG. Es ist ausreichend, die Risken in normativer Sicht mittelfristig abzudecken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 hatte es ein Volumen von 299,5 Mio. € (unverändert zum Vorjahr).


Neben der Aufsichtliche Ziel-Quote für das Gesamtkapital aus der Summe aller gesetzlichen Anforderungen inklusive der Eigenmittelempfehlung in Höhe von 15,60 %-Punkten wird ein interner Managementpuffer in Höhe von 1,0 %-Punkten als Zielgröße angesetzt. Im Adversen Szenario wird die aufsichtliche Mindestanforderung TSCR (8,0 %-Punkte zzgl. SREP-Aufschlag) eingehalten.


Die Gesamtkennziffer zum 31.Dezember 2023 liegt bei 18,42 %. Mittelfristig wird die Kennziffer voraussichtlich auf 21,69 % ansteigen.


In der normativen Risikotragfähigkeit ist keine Limitierung von Risiken vorgesehen. Wechselwirkungen zwischen der normativen und der ökonomischen Sicht werden bei der Ableitung des Gesamtbanklimits beachtet.


Die normative Sicht basiert auf den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Im Rahmen dessen werden folgende spezielle Sachverhalte umgesetzt.


Die Risikoabschirmung für die Adressenrisiken erfolgt zum einen durch Einzelwertberichtigungen des ungesicherten Teils des Kundenobligos. Sicherheitenwerte werden dabei im Wesentlichen nach den Grundsätzen der BelWertV ermittelt. Zum anderen werden Pauschalwertberichtigungen nach den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe der erwarteten Verluste aus Forderungen an Kunden (einschließlich den Unternehmensschuldscheinen des Eigengeschäftsportfolios) und an Kreditinstitute gebildet. Über die Teilnahme an Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassenorganisation werden zusätzliche Sicherungsmöglichkeiten für Kundenobligos aufgebaut. Das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft fiel im Vergleich zum Vorjahr höher aus.


Die Sparkasse nimmt eine Bewertung des Bankbuches nach der Maßgabe des IDW RS BFA 3 vor. Im Rahmen dessen werden Eigengeschäftspositionen zu aktuellen Marktwerten bewertet. Kundengeschäftspositionen werden mit der risikolosen Kurve diskontiert. Im Ergebnis der Analyse ist der Barwert des Bankbuches der Sparkasse positiv. Es bestehen auch keine Anzeichen eines möglichen Verlustpotenzials, für das eine Rückstellung in der Zukunft zu bilden wäre.

3.2.11. Zusammenfassung der Risikolage


Durch eine mindestens vierteljährliche Überprüfung der Risikotragfähigkeit sowie deren Reporting durch die Abteilung Gesamtbanksteuerung an den Vorstand und den Verwaltungsrat war die Überwachung der Risiken im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Die Risikotragfähigkeit war stets durch das zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotenzial gegeben. Das ermittelte ökonomische Risiko beträgt auf Sicht 250 Handelstage 189,1 Mio. €. Es kann vollständig durch das einsetzbare Risikodeckungspotenzial unterlegt werden. Bestandsgefährdende Risiken sind nicht bekannt. Zum Bilanzstichtag wurden alle schlagend gewordenen Risiken in der GuV bewertet.


Insgesamt sieht der Vorstand der Sparkasse die Risiken als beherrschbar an.


Die anhaltende mehrschichtige Krisenlage kann zu einer veränderten Risikolage der Sparkasse im Jahr 2024 führen, deren genaue Auswirkungen können derzeit aber noch nicht abschließend quantifiziert werden. So sind die Folgen auf die Kapitalmärkte und die Kreditnehmer der Sparkasse ebenfalls derzeit nur schwer einschätzbar.

 

Riesa, den 4. Juni 2024


- Sparkasse Meißen -


Der Vorstand

Rainer Schikatzki Daniel Höhn
Vorsitzender des Vorstandes Mitglied des Vorstandes

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