Autoservice
Erler GmbH
Schwedt/Oder
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
967,00 |
121.324,00 |
| I.
Sachanlagen |
967,00 |
121.324,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
30.803,02 |
286.075,90 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
198.356,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.015,27 |
32.178,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.787,75 |
55.540,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.770,02 |
407.399,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.264,58 |
50.963,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
49.036,32 |
900,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
47.699,10 |
48.135,82 |
| B.
Rückstellungen |
4.650,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.855,44 |
350.436,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.770,02 |
407.399,90 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autoservice Erler GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aufgrund der zum 31.12.2010 beschlossenen Liquidation
der Gesellschaft kann die Bilanzierung und Bewertung nicht
mehr nach der Fortführungsprognose (going-concern)
erfolgen. Da im Berichtszeitraum aber das komplette Anlage-
und Vorratsvermögen bereits veräußert
wurde, hat sich an den Bewertungsgrundsätzen der
verbleibenden Posten gegenüber dem Vorjahr nichts
geändert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt bzw. war nicht notwendig.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr: Euro 0,00).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 23.855,44
(Vorjahr: Euro 350.436,22).
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag
wird auf neue Rechnung vorgetragen.
4. Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Walter Erler geführt. Herr Walter Erler wurde auch zum
Liquidator der Gesellschaft bestimmt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
6.877,02
|
Verbindlichkeiten
|
20.000,00
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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