HESPO HEBBINGHAUS GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedo Dehmer seit 16.12.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HESPO HEBBINGHAUS GmbHNümbrechtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BilanzAKTIVA
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Hespo Hebbinghaus GmbH zum 31.12.2008 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. II. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet. Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und planmäßig abgeschrieben. Das Anlagevermögen beinhaltet unter den immateriellen Vermögensgegenständen EDV-Software und den Firmenwert. Finanzanlagen Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte mit den Anschaffungskosten. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mittels Einzelaufstellung zu Anschaffungskosten, unfertige Leistungen mit den direkt zurechenbaren Herstellungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Wertberichtigungen zur Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Liquide Mittel Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet für Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Rückstellungen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit den danach erforderlichen Beträgen angesetzt. Verbindlichkeiten Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit den Rückzahlungsbeträgen. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Ausleihungen an Gesellschafter bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Weitere Aktivposten Forderungen gegenüber Personal bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 51.200,00 Euro. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag einbezogen in Höhe von 255.420,74 Euro. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren und besicherte Verbindlichkeiten bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Besicherte Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 1 HGB bestanden nicht. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB und sonstige Verpflichtungen, Pfandrechte und Sicherheiten Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB oder sonstige Verpflichtungen, Pfandrechte oder Sicherheiten. Gesellschaftsorgane Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr von folgenden Geschäftsführern vertreten (§ 285 Nr. 10 HGB):
Sonstige Angaben Vorschüsse oder Kredite an den Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt (§ 285Nr. 9c HGB). Anteilsbesitz Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten, von denen die Kapitalgesellschaft oder eine für Rechnung der Kapitalgesellschaft handelnde Person mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt (§ 285 Nr. 11 HGB). Es liegen keine unbeschränkt haftende Gesellschaftsverhältnisse vor (§ 285 Nr. 11a HGB). |
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